Rechtsprechung
BGH, 18.07.2007 - 2 StR 211/07 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 306b StGB; § 223 StGB; § 224 StGB; § 52 StGB; § 64 StGB; § 67 StGB; § 267 Abs. 3 StPO
Besonders schwere Brandstiftung; Körperverletzung; gefährliche Körperverletzung; Konkurrenzen; Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Vollstreckungsreihenfolge; Vorwegvollzug; Urteilsgründe) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Verdrängung der Qualifikation des § 224 Abs. 1 Nr. 5 Strafgesetzbuch (StGB) durch die Annahme einer besonders schweren Brandstiftung nach § 306b Abs. 2 Nr. 1 StGB; Anforderungen an eine Begründung für die Umkehrung der in § 67 Abs. 1 StGB gesetzlich angeordneten ...
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 67 Abs. 1; ; StGB § 67 Abs. 2; ; StGB § 223 Abs. 1; ; StGB § 224 Abs. 1 Nr. 5; ; StGB § 306 a; ; StGB § 306 b Abs. 2 Nr. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verhältnis zwischen besonders schwerer Brandstiftung und [gefährlicher] Körperverletzung
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHR StGB § 306b Abs. 2 Nr. 1 Konkurrenzen 1
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 14.12.1993 - 4 StR 711/93
Rechtmäßigkeit einer Vollstreckung eines Teils der verhängten Freiheitsstrafen …
Auszug aus BGH, 18.07.2007 - 2 StR 211/07
Nach der Grundentscheidung des Gesetzgebers in § 67 Abs. 1 StGB soll - auch bei hohen Freiheitsstrafen - möglichst umgehend mit der Behandlung des süchtigen Rechtsbrechers begonnen werden, weil dies am ehesten einen dauerhaften Erfolg verspricht (BGHR StGB § 67 Abs. 2 Vorwegvollzug, teilweiser 4 und 12).Die Urteilsgründe enthalten auch keine konkreten Anhaltspunkte, weshalb der sich an die Maßregel anschließende Strafvollzug den Therapieerfolg gefährden und wie sich dies konkret auf den Angeklagten auswirken könnte (BGH NStZ 1986, 428; BGHR StGB § 67 Abs. 2 Vorwegvollzug, teilweiser 12).
- BGH, 12.08.2005 - 2 StR 317/05
Strafzumessung (Doppelverwertungsverbot); schwerer Raub; gefährliche …
Auszug aus BGH, 18.07.2007 - 2 StR 211/07
Dies war rechtsfehlerhaft, weil die der Qualifikation des § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB zu Grunde liegende abstrakte Lebensgefährdung durch die Qualifikation der vorsätzlichen konkreten Lebensgefährdung in § 306b Abs. 2 Nr. 1 StGB verdrängt wird (vgl. BGH NStZ 2006, 449 für das Verhältnis § 250 Abs. 2 Nr. 3 b StGB zu § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB sowie Tröndle/Fischer StGB 53. Aufl. § 224 Rdn. 16). - BGH, 15.06.1989 - 4 StR 254/89
Vorwegvollzug einer Strafe vor einer Maßregel; Beihilfe zum schweren Raub; …
Auszug aus BGH, 18.07.2007 - 2 StR 211/07
Nach der Grundentscheidung des Gesetzgebers in § 67 Abs. 1 StGB soll - auch bei hohen Freiheitsstrafen - möglichst umgehend mit der Behandlung des süchtigen Rechtsbrechers begonnen werden, weil dies am ehesten einen dauerhaften Erfolg verspricht (BGHR StGB § 67 Abs. 2 Vorwegvollzug, teilweiser 4 und 12). - BGH, 18.03.1986 - 1 StR 73/86
Reihenfolge der Vollstreckung von Maßregel und Strafe - Anordnung der …
Auszug aus BGH, 18.07.2007 - 2 StR 211/07
Die Urteilsgründe enthalten auch keine konkreten Anhaltspunkte, weshalb der sich an die Maßregel anschließende Strafvollzug den Therapieerfolg gefährden und wie sich dies konkret auf den Angeklagten auswirken könnte (BGH NStZ 1986, 428;… BGHR StGB § 67 Abs. 2 Vorwegvollzug, teilweiser 12).
- BGH, 27.05.2020 - 1 StR 118/20
Besonders schwere Brandstiftung (tätige Reue bei Beseitigung der konkreten …
Das Landgericht hat übersehen, dass die der Qualifikation des § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB zu Grunde liegende abstrakte Lebensgefährdung durch die Qualifikation der vorsätzlichen konkreten Lebensgefährdung in § 306b Abs. 2 Nr. 1 StGB verdrängt wird (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Juli 2007 - 2 StR 211/07, BGHR StGB § 306b Abs. 2 Nr. 1 Konkurrenzen 1 Rn. 4;… Fischer, StGB, 67. Aufl., § 224 Rn. 35, § 306b Rn. 14). - BGH, 14.06.2016 - 3 StR 22/16
Konkurrenzverhältnis zwischen schwerer Misshandlung von Schutzbefohlenen und …
Der Bundesgerichtshof hat bereits zum Verhältnis von § 306b Abs. 2 Nr. 1 StGB bzw. von § 250 Abs. 2 Nr. 3 Buchstabe b StGB zu § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB entschieden, dass die der Qualifikation des § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB zu Grunde liegende abstrakte Lebensgefährdung durch die Qualifikation der vorsätzlichen konkreten Lebensgefährdung, die zu den Strafschärfungen nach § 250 Abs. 2 Nr. 3 Buchstabe b StGB und § 306b Abs. 2 Nr. 1 StGB führt, verdrängt wird (…BGH, Beschlüsse vom 9. Juli 2004 - 2 StR 170/04, juris Rn. 4;… vom 12. August 2005 - 2 StR 317/05, BGHR StPO § 224 Abs. 1 Nr. 5 Gesetzeskonkurrenz 1, jeweils zu § 250 Abs. 2 Nr. 3 Buchstabe b StGB; Beschluss vom 18. Juli 2007 - 2 StR 211/07, BGHR StGB § 306b Abs. 2 Nr. 1 Konkurrenzen 1 zum Verhältnis zur schweren Brandstiftung). - BGH, 26.11.2019 - 3 StR 485/19
Konkurrenzen zwischen versuchtem Tötungsdelikt und Schwangerschaftsabbruch in …
Tritt die Gefahr - wie in der vorliegenden Konstellation - ein, liegt hierin ein zu ihrer versuchten Tötung zusätzliches Unrecht, welches in der Strafzumessung Berücksichtigung finden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Juli 2007 - 2 StR 211/07, BGHR StGB § 306b Abs. 2 Nr. 1 Konkurrenzen 1 zur Idealkonkurrenz zwischen einem versuchten Tötungsdelikt und einer besonders schweren Brandstiftung gemäß § 306b Abs. 2 Nr. 1 StGB). - BGH, 14.04.2020 - 5 StR 31/20
Versuchter Mord und versuchte Brandstiftung mit Todesfolge
Zwar übersieht das Landgericht, dass die der Qualifikation des § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB zugrunde liegende abstrakte Lebensgefährdung durch die Qualifikation der vorsätzlichen konkreten Lebensgefährdung in §§ 306c, 306b Abs. 2 Nr. 1 StGB verdrängt wird (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Juli 2007- 2 StR 211/07;… MüKo/Radtke, StGB 3. Aufl., § 306b Rn. 43). - BGH, 06.03.2019 - 5 StR 547/18
Schuldspruch wegen besonders schwerer Brandstiftung und wegen gefährlicher …
Zwar wird - worauf der Generalbundesanwalt zutreffend hinweist - die der Qualifikation des § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB zugrunde liegende abstrakte Lebensgefährdung durch die Qualifikation der vorsätzlichen konkreten Lebensgefährdung in § 306b Abs. 2 Nr. 1 StGB verdrängt (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Juli 2007 - 2 StR 211/07, BGHR StGB § 306b Abs. 2 Nr. 1 Konkurrenzen 1).