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BGH, 20.03.2001 - 4 StR 33/01 |
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Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 315 b Abs. 1 StGB
Ähnlicher gefährlicher Eingriff; Hindernisbereiten; Erheblichkeit des Eingriffs; Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr; Konkrete Gefährdung von Leib oder Leben eines anderen oder von fremden Sachen von besonderem Wert: Pervertierungsabsicht - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- Wolters Kluwer
Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer - Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr - Nötigung - Gesamtfreiheitsstrafe
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verkehrswidrigkeit des Eingriffs in den Straßenverkehr - Vollendung bei der Nötigung - Angriff auf den Insassen eines stehenden Fahrzeugs
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHR StGB § 315b Abs. 1 Nr. 2 Hindernisbereiten 4
- StV 2002, 361
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 20.02.2003 - 4 StR 228/02
Gefährdung des Straßenverkehrs; gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr …
a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats wird ein vorschriftswidriges Verkehrsverhalten im fließenden Verkehr nur dann von § 315 b StGB erfaßt, wenn ein Fahrzeugführer das von ihm gesteuerte Kraftfahrzeug in verkehrsfeindlicher Einstellung bewußt zweckwidrig einsetzt, er mithin in der Absicht handelt, den Verkehrsvorgang zu einem Eingriff in den Straßenverkehr zu "pervertieren", und es ihm darauf ankommt, durch diesen in die Sicherheit des Straßenverkehrs einzugreifen (vgl. nur BGHSt 41, 231, 234; BGH NStZ-RR 2000, 343; BGHR StGB § 315 b Abs. 1 Nr. 2 Hindernisbereiten 1, 3, 4). - BGH, 13.09.2018 - 4 StR 264/18
Verwerfung der Revision als unbegründet mit Anm. des Senats der Strafaussetzung …
Im Fall III. A. 4 der Urteilsgründe begegnet die rechtliche Bewertung der Anlasstat als gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (§ 315b Abs. 1 Nr. 3 StGB) durchgreifenden rechtlichen Bedenken (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 20. März 2001 - 4 StR 33/01, StV 2002, 361 f.). - OLG Köln, 11.10.2005 - 83 Ss 58/05 Ein vorschriftswidriges Verkehrsverhalten im Straßenverkehr wird nur dann von § 315 b StGB erfasst, wenn ein Fahrzeugführer das von ihm gesteuerte Kraftfahrzeug in verkehrsfeindlicher Einstellung bewusst zweckwidrig einsetzt, er mithin in der Absicht handelt, den Verkehrsvorgang zu einem Eingriff in den Straßenverkehr zu "pervertieren" (BGHSt 48, 233 = NJW 2003, 1613; vgl. zu § 315 b Abs. 1 Nr. 1 und 3: Senatsentscheidung vom 15.03.1991 - Ss 103/91 = VRS 81, 110 = NZV 1991, 319; zu § 315 b Abs. 1 Nr. 2: Senatsentscheidung vom 13.09.1991 - Ss 421/91 = VRS 82, 30 = NZV 1992, 80; Senatsentscheidung vom 16.02.1994 - Ss 40/94 = VRS 87, 35 = NZV 1994, 365; zu § 315 b Abs. 1 Nr. 3: Senatsentscheidung vom 16.10.1998 = DAR 1999, 88;… vgl. zu den verschiedenen Fallgruppen auch König, NStZ 2004, 175, zugleich Besprechung von BGH a. a. O.), und es ihm darauf ankommt, durch diesen in die Sicherheit des Straßenverkehrs einzugreifen (vgl. BGHSt 41, 231, 234; BGH NStZ-RR 2000, 343; BGHR StGB § 315 b Abs. 1 Nr. 2 Hindernisbereiten 1, 3, 4).