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BGH, 29.09.1987 - 4 StR 449/87 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Anforderungen an einen Rücktritt vom Versuch einer Tötung mit strafbefreiender Wirkung - Alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit - Abänderung eines Schuldspruchs
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHR StGB § 315c Konkurrenzen 1
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 12.07.2005 - 4 StR 170/05
Schwerer Diebstahl (Beisichführen eines gefährlichen Werkzeugs: einschränkende …
Bei einer solchen Sachlage scheidet die Annahme einer Straßenverkehrsgefährdung neben dem hier vorliegenden vorsätzlichen Eingriff in den Straßenverkehr nach § 315 b StGB aus (vgl. BGHR StGB § 315 c Konkurrenzen 1). - BGH, 09.10.2003 - 4 StR 127/03
Alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit (Ursächlichkeit für die Gefährdung im Sinne des …
Deshalb scheidet eine Gefährdung des Straßenverkehrs neben dem vorsätzlichen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr nach § 315 b StGB aus (vgl. BGHR StGB § 315 b Abs. 1 Konkurrenzen 1 und § 315 c Abs. 1 Nr. 1 Ursächlichkeit 1 m.w.N.). - BGH, 12.01.1995 - 4 StR 742/94
Einheitlicher Tatentschluß - Verschiedene Gefahrenlagen - Natürliche …
c) Soweit der Angeklagte die auf der Straße abgestellten Fahrzeuge absichtlich beschädigt hat, ist zweifelhaft, ob er hierdurch in Tateinheit zum gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr den Tatbestand des § 315 c StGB erfüllt hat; näher liegt es, daß er insoweit nur den Tatbestand der Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB) verwirklicht hat, weil er wohl in allen Fällen sein Fahrzeug bewußt und gezielt zur Beschädigung des anderen Pkw's eingesetzt hat (BGHR StGB § 315 b Abs. 1 Konkurrenzen 1 = § 315 c Konkurrenzen 1). - BGH, 29.06.1999 - 4 StR 271/99
Beweiswürdigung; Hemmschwelle Tötungsdelikte; Versuch des Totschlages; Bedingter …
Im übrigen wird der neue Tatrichter Gelegenheit haben zu prüfen, ob nach den in der Rechtsprechung zum Konkurrenzverhältnis entwickelten Grundsätzen anstelle der vom Landgericht angenommenen Straßenverkehrsgefährdung hier eine Verurteilung wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr (§ 315 b Abs. 1 Nr. 3 StGB) in Tateinheit mit Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB) in Betracht kommt (vgl. BGH VRS 65, 359; BGHR StGB § 315 b Abs. 1 Konkurrenzen 1, Jagusch/Hentschel Straßenverkehrsrecht 35. Aufl. StGB § 315 b Rdn. 22 m.w.N.).