Rechtsprechung
BGH, 20.01.2009 - 4 StR 396/08 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
§ 315c StGB
Straßenverkehrsgefährdung (Begriff der Vorfahrt) - IWW
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- verkehrslexikon.de
Zum erweiterten Vorfahrtbegriff im Rahmen der Gefährdung des Straßenverkehrs
- Judicialis
Zulässigkeit einer Verurteilung wegen vorsätzlicher Straßenverkehrsgefährdung wegen grob verkehrswidriger Nichtbeachtung der Vorfahrt beim Anfahren vom rechten Fahrbahnrand und Einfahren in den fließenden Verkehr
- Jurion
Zulässigkeit einer Verurteilung wegen vorsätzlicher Straßenverkehrsgefährdung wegen grob verkehrswidriger Nichtbeachtung der Vorfahrt beim Anfahren vom rechten Fahrbahnrand und Einfahren in den fließenden Verkehr
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StVO § 8; StVO § 10
Zulässigkeit einer Verurteilung wegen vorsätzlicher Straßenverkehrsgefährdung wegen grob verkehrswidriger Nichtbeachtung der Vorfahrt beim Anfahren vom rechten Fahrbahnrand und Einfahren in den fließenden Verkehr - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)
Straßenverkehrsgefährdung - Erweiterter Vorfahrtsbegriff in § 315c Abs. 1 Nr. 2a StGB
- streifler.de (Kurzinformation)
Verkehrsstrafrecht: Erweiterter Vorfahrtsbegriff des § 315c I Nr. 2a StGB
Besprechungen u.ä.
Papierfundstellen
- BGHR StGB § 315c Abs. 1 Nr. 2a Vorfahrt 1
- NStZ-RR 2009, 185 (Ls.)
- NZV 2009, 350 (Ls.)
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 15.09.2016 - 4 StR 90/16
Gefährdung des Straßenverkehrs durch falsches Überholen (Begriff des Überholens: …
Ähnlich wie bei dem Verständnis der Vorfahrt in § 315c Abs. 1 Nr. 2a StGB (vgl. zum sog. erweiterten Vorfahrtsbegriff: BGH, Beschluss vom 20. Januar 2009 - 4 StR 396/08, BGHR StGB § 315c Abs. 1 Nr. 2a Vorfahrt 1; Urteil vom 12. November 1969 - 4 StR 430/69, VRS 38, 100, 102; Beschluss vom 5. Februar 1958 - 4 StR 704/57, BGHSt 11, 219) ist der Begriff des Überholens in § 315c Abs. 1 Nr. 2b StGB vielmehr durch Auslegung des Regelungsgehalts der Strafrechtsnorm zu bestimmen. - BGH, 28.09.2011 - 4 StR 420/11
Vorsätzliche Gefährdung des Straßenverkehrs (Begriff des Überholens)
Ob sich der Angeklagte auf der Grundlage der Senatsrechtsprechung (vgl. Urteil vom 12. November 1969 - 4 StR 430/69; Beschluss vom 20. Januar 2009 - 4 StR 396/08, BGHR StGB § 315c Abs. 1 Nr. 2a Vorfahrt 1) auch gemäß § 315c Abs. 1 Nr. 2a StGB strafbar gemacht hat, kann daher offen bleiben.