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   BGH, 01.12.1987 - 1 StR 582/87   

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https://dejure.org/1987,4456
BGH, 01.12.1987 - 1 StR 582/87 (https://dejure.org/1987,4456)
BGH, Entscheidung vom 01.12.1987 - 1 StR 582/87 (https://dejure.org/1987,4456)
BGH, Entscheidung vom 01. Dezember 1987 - 1 StR 582/87 (https://dejure.org/1987,4456)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Grenzen der Verteidigung gegen einen schuldhaft provozierten Angriff - Zulässige Verteidigungshandlungen bei schuldhaft provoziertem Angriff - Abänderung Schuldspruch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR StGB § 32 Abs. 2 Angriff 2
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 07.07.1987 - 4 StR 291/87

    Verschuldete Provokation - Notwehr - Rechtsmißbräuchliche Verteidigung

    Auszug aus BGH, 01.12.1987 - 1 StR 582/87
    Kann der Täter dem Angriff aber nicht ausweichen oder auch nicht über ein Ausweichen zum Einsatz eines weniger gefährlichen Verteidigungsmittels gelangen, so liegt auch im Falle der verschuldeten Provokation eine rechtsmißbräuchliche Verteidigung nicht vor (vgl. BGHR StGB § 32 Abs. 2 Verteidigung 1 m.w.N.).
  • BGH, 07.12.2017 - 2 StR 252/17

    Notwehr (Erforderlichkeit: lebensbedrohlicher Einsatz eines Messers, Pflicht zur

    Die Erforderlichkeit einer Verteidigungshandlung kann nur unter Berücksichtigung aller Umstände der objektiven Kampflage bestimmt werden; dabei kommt es maßgeblich auf den konkreten Ablauf von Angriff und Abwehr, auf die Stärke und Gefährlichkeit des Angreifers und auf die Verteidigungsmöglichkeiten des Angegriffenen bzw. Nothilfe Leistenden an (BGH, Beschluss vom 13. April 2017 - 4 StR 35/17, NStZ-RR 2017, 271; Urteile vom 8. Juni 2016 - 5 StR 564/15, NStZ 2017, 276 und vom 1. Dezember 1987 - 1 StR 582/87, BGHR StGB § 32 Abs. 2 Angriff 2; Beschluss vom 29. Januar 2003 - 2 StR 529/02, NStZ 2003, 420, 421).
  • BGH, 07.06.2017 - 4 StR 197/17

    Notwehr (Gegenwärtigkeit eines Angriffs; Erforderlichkeit einer Notwehrhandlung)

    In diese Bewertung der sog. Kampflage sind diejenigen tatsächlichen Umstände einzubeziehen, unter denen sich Angriff und Abwehr abspielen, sowie die Stärke und Gefährlichkeit des Angreifers einerseits und die Verteidigungsmöglichkeiten des Angegriffenen andererseits (vgl. BGH, Urteil vom 1. Dezember 1987 - 1 StR 582/87, BGHR StGB § 32 Abs. 2 Angriff 2; Beschluss vom 29. Januar 2003 - 2 StR 529/02, NStZ 2003, 420, 421).

    Ob sich der Angeklagte im vorliegenden Fall auf Notwehr (§ 32 StGB) oder etwa auch auf entschuldigende Notwehrüberschreitung (§ 33 StGB) berufen kann, hängt danach entscheidend davon ab, wie sich diese Kampflage im Zeitpunkt des Einsatzes des Schneidwerkzeugs objektiv und insbesondere auch in der Vorstellung des Angeklagten darstellte (BGH, Urteil vom 1. Dezember 1987 - 1 StR 582/87, BGHR StGB § 32 Abs. 2 Angriff 2).

  • BGH, 30.05.1996 - 4 StR 109/96

    Vorsätzliche gefährliche Körperverletzung oder Notwehr bzw. Notwehrexzess -

    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHSt 24, 356, 359; 26, 143, 145; 256, 257; 27, 336, 338; 39, 374, 378, 379; BGHR StGB § 32 Abs. 2 Erforderlichkeit 3; BGH NStZ-RR 1996, 130; BGH, Urteil vom 21. März 1996 - 5 StR 432/95) darf ein Täter, der durch ein sozialethisch zu beanstandendes Vorverhalten einen Angriff auf sich schuldhaft provoziert hat, auch wenn er ihn nicht in Rechnung gestellt haben sollte oder gar beabsichtigt hat, nicht bedenkenlos von seinem Notwehrrecht Gebrauch machen und sofort ein lebensgefährliches Mittel einsetzen.
  • BGH, 27.08.2003 - 1 StR 327/03

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (rechtswidrige Anlasstat);

    Die Erforderlichkeit der Verteidigungshandlung ist nach der jeweiligen Kampfeslage zu beurteilen (BGH, Beschluß vom 24. Juli 2001 - 4 StR 256/01, BGH StV 1999, 145, BGHR StGB § 32 Abs. 2 Angriff 2; Erforderlichkeit 13).
  • BGH, 24.09.1998 - 4 StR 309/98

    Gerechtfertigte Tötung durch Notwehr; Entschädigung für eine zu Unrecht erlittene

    Zwar kann die Berufung auf das Notwehrrecht für weitere Stiche versagen, wenn der Angreifer schon auf das Vorgehen des Notwehrübenden reagiert hat und der Angriff deshalb abgeschlagen ist (vgl. BGHR StGB § 32 Abs. 2 Erforderlichkeit 3 und 11 und Angriff 3; BGH, Urteil vom 23. Juli 1998 - 4 StR 261/98).
  • BGH, 29.12.1987 - 1 StR 642/87

    Vorliegen einer Notwehrlage bei Unsicherheit hinsichtlich Art und Ausmaß des

    Je nach den Umständen reichte ein bloßes Abwehren aus oder war eine den erwarteten Angriff des Angeklagten sofort und wirksam abwendende Trutzwehr geboten (vgl. BGHSt 24, 356, 358; 25, 229, 230; BGH GA 1956, 49/50; 1969, 23, 24; BGH NJW 1980, 2263; BGH NStZ 1983, 117; BGHR StGB § 32 Abs. 2 Erforderlichkeit 1 = NStZ 1987, 172; BGH, Urt. vom 1. Dezember 1987 - 1 StR 582/87, in dem auf die "Kampflage" abgehoben ist).

    Nur wenn sich ihm keine dieser Möglichkeiten bietet, ist er zu entsprechend weitreichender Verteidigung befugt (BGHSt 24, 356, 359; 26, 143, 145/146; 26, 256, 257; BGHR StGB § 32 Abs. 2 Verteidigung 1 = MDR 1987, 978 bei Holtz; BGH, Beschl. vom 1. Dezember 1987 - 1 StR 582/87).

  • BGH, 21.10.2004 - 3 StR 226/04

    Notwehr (objektive Notwehrlage); Putativnotwehr; umgekehrter Tatbestandsirrtum;

    Die Urteilsgründe belegen nicht, daß der Angeklagte bei der Schußabgabe - dem entscheidenden Zeitpunkt (vgl. BGHR StGB § 32 Abs. 2 Angriff 2) - irrig von einem unmittelbar bevorstehenden Angriff des R. auf sein Leben ausging und die lebensgefährlichen Schüsse zur Abwehr des Angriffs als letztes Mittel der Verteidigung für erforderlich und geboten hielt.
  • BGH, 06.03.2003 - 4 StR 484/02

    (Versuchter) Totschlag; Notwehr (Messerstiche; Prüfungspflicht bei

    Auch wenn der erste Stich gerechtfertigt gewesen sein mochte, kann aber die Berufung auf das Notwehrrecht für die weiteren Stiche versagen, wenn der Angriff dadurch bereits abgewehrt war (vgl. BGHR StGB § 32 Abs. 2 Erforderlichkeit 3 und 11 und Angriff 3; BGH NStZ-RR 1999, 40 f.).
  • BGH, 22.02.2011 - 5 StR 530/10

    Rechtfertigung eines Totschlags durch Erstechen eines Angreifers wegen Notwehr

    Der gesamte Vorgang spielte sich innerhalb weniger Sekunden ab; der Angeklagte musste nicht die weiteren Wirkungen des ersten Stiches auf den - nicht sofort handlungsunfähig gewordenen - Geschädigten abwarten (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Dezember 1987 - 1 StR 582/87, BGHR StGB § 32 Abs. 2 Erforderlichkeit 3).
  • BGH, 26.11.1991 - 4 StR 544/91

    Anwendung des Zweifelssatzes zugunsten der Angeklagten unter Versagung der

    Zur Beurteilung, ob eine Notwehrlage gegeben war, wären hier genauere Feststellungen zur Gefährlichkeit der Situation für die Beteiligten in objektiver und subjektiver Hinsicht unerläßlich gewesen (vgl. BGH NStZ 1983, 117; BGHR StGB § 32 Abs. 2 Angriff 2, Erforderlichkeit 5, 6), ebenso für die Frage des Vorliegens eines extensiven oder intensiven Notwehrexzesses.
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