Rechtsprechung
BGH, 31.07.2002 - 1 StR 184/02 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 46a StGB; § 46 StGB
Täter-Opfer-Ausgleich (fehlerhaft unterlassene Prüfung einer Strafrahmenverschiebung); Strafzumessung - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern - Sexueller Missbrauch von Kindern - Verfahrensrüge - Sachrüge - Schmerzensgeld - Strafzumessung
- Judicialis
StGB § 46a; ; StGB § 46a Nr. 1; ; StGB § 49 Abs. 1; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHR StGB § 46a Begründung 1
- NStZ-RR 2002, 329
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 25.05.2001 - 2 StR 78/01
Zusammentreffen von Täter-Opfer-Ausgleich und Schadenswiedergutmachung; …
Auszug aus BGH, 31.07.2002 - 1 StR 184/02
Der Strafsenat vermag so nicht zu beurteilen, ob die Strafkammer die Voraussetzungen des § 46a Nr. 1 StGB trotz der Schmerzensgeldzahlung zu Recht nicht für erfüllt angesehen oder zu hohe Anforderungen an die Milderungsmöglichkeit nach §§ 46a Nr. 1, 49 Abs. 1 StGB gestellt hat (vgl. BGHR StGB § 46a Anwendungsbereich 1; BGH NStZ 2002, 29). - BGH, 22.08.2001 - 1 StR 333/01
Sexueller Mißbrauch von Schutzbefohlenen (Strafverfolgungsverjährung, getrennte …
Auszug aus BGH, 31.07.2002 - 1 StR 184/02
Der Strafsenat vermag so nicht zu beurteilen, ob die Strafkammer die Voraussetzungen des § 46a Nr. 1 StGB trotz der Schmerzensgeldzahlung zu Recht nicht für erfüllt angesehen oder zu hohe Anforderungen an die Milderungsmöglichkeit nach §§ 46a Nr. 1, 49 Abs. 1 StGB gestellt hat (…vgl. BGHR StGB § 46a Anwendungsbereich 1; BGH NStZ 2002, 29).
- BGH, 06.06.2018 - 4 StR 144/18
Täter-Opfer-Ausgleich (Hinterbliebene sind nicht Verletzte)
Der Fall des von einer Sexualstraftat betroffenen Kleinkindes, bei dem der Bundesgerichtshof hinsichtlich der Strafmilderung nach § 46a Nr. 1, § 49 Abs. 1 StGB tatrichterliche Feststellungen zu einem kommunikativen Prozess mit dessen Eltern als Inhabern der Personensorge (§ 1627 BGB) und Vertreter (§ 1629 BGB) des - überlebenden - Opfers verlangt hat (BGH, Beschluss vom 12 13 31. Juli 2002 - 1 StR 184/02, BGHR StGB § 46a Begründung 1), ist insoweit anders gelagert. - OLG Bremen, 26.01.2006 - Ss 47/05
Berücksichtigung des Täter-Opfer-Ausgleichs bei der Strafzumessung
Die gebotene Prüfung des Vorliegens der Voraussetzungen des § 46a StGB konnte nicht durch eine strafmildernde Berücksichtigung der Schmerzensgeldzahlung ersetzt werden (BGH, StV 2000, 129 und StV 2001, 346 ; 347; BGHR StGB § 46a Begründung 1).Aufgrund jenes Darlegungsmangels hat das Revisionsgericht keine Möglichkeit, zu prüfen, ob das Landgericht die Voraussetzungen des § 46a Nr. 1 StGB zu Recht nicht als erfüllt angesehen oder zu hohe Anforderungen an die Milderungsmöglichkeit nach §§ 46a Nr. 1, 49 Abs. 1 StGB gestellt hat (vgl. BGHR StGB § 46a Begründung 1).
- OLG Celle, 19.05.2011 - 32 Ss 32/11
Auswirkungen des Fehlens von Feststellungen zum Wirkstoffgehalt eines …
Der Senat kann hiernach nicht beurteilen, ob die Strafkammer die Voraussetzungen des § 46 a Nr. 1 StGB trotz der erfolgten Zahlung von Schmerzensgeld nicht für erfüllt angesehen oder zu hohe Anforderungen an die Milderungsmöglichkeit nach §§ 46 a Nr. 1, 49 Abs. 1 StGB gestellt hat (vgl. BGH NStZ-RR 2002, 329 -juris).
- OLG Nürnberg, 30.07.2009 - 2 St OLG Ss 121/09
Revision in Strafsachen: Überprüfung der Strafzumessungserwägungen des …
Der Senat vermag so nicht zu beurteilen, ob die Strafkammer die Voraussetzungen des § 46a Nr. 1 StGB - was hier fern läge - trotz der Verpflichtung zur Zahlung von Schmerzensgeld nicht für erfüllt angesehen oder zu hohe Anforderungen an die Milderungsmöglichkeit nach §§ 46a Nr. 1, 49 Abs. 1 StGB gestellt hat (vgl. BGHR StGB § 46a Begründung 1). - OLG Nürnberg, 01.12.2010 - 1 St OLG Ss 251/10
Revision in Strafsachen: Überprüfung der Strafzumessungserwägungen des …
Der Senat vermag so schon nicht zu beurteilen, ob die Strafkammer die Voraussetzungen des § 46a Nr. 1 StGB nicht für erfüllt angesehen oder zu hohe Anforderungen an die Milderungsmöglichkeit nach §§ 46a Nr. 1, 49 Abs. 1 StGB gestellt hat (vgl. BGHR StGB § 46a Begründung 1; OLG Nürnberg StV 2010, 308 (Ls.) = StraFo 2010, 117 (Ls.)). - OLG Stuttgart, 22.10.2009 - 4 Ss 1196/09
Lesbarkeit der Begründung der Ablehnung eines Beweisantrags; Innbegriff der …
Der Senat vermag so nicht zu beurteilen, ob das Landgericht die Voraussetzungen des § 46a Nr. 1 StGB zu Recht nicht für erfüllt angesehen oder zu hohe Anforderungen nach §§ 46a Nr. 1, 49 Abs. 1 StGB gestellt hat (vgl. BGHR § 46a StGB Begründung 1). - OLG Nürnberg, 30.06.2009 - 2 St OLG Ss 121/09 Der Senat vermag so nicht zu beurteilen, ob die Strafkammer die Voraussetzungen des § 46a Nr. 1 StGB - was hier fern läge - trotz der Verpflichtung zur Zahlung von Schmerzensgeld nicht für erfüllt angesehen oder zu hohe Anforderungen an die Milderungsmöglichkeit nach §§ 46a Nr. 1, 49 Abs. 1 StGB gestellt hat (vgl. BGHR StGB § 46a Begründung 1).