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BGH, 30.11.1988 - 3 StR 376/88 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Versuch beim Tötungsdelikt - Freiwilliger Rücktritt vom unbeendeten Versuch
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHR StGB § 52 Abs. 1 Klammerwirkung 4
Wird zitiert von ... (14) Neu Zitiert selbst (9)
- BGH, 12.11.1987 - 4 StR 541/87
Nackenstich - § 24 StGB, Rücktrittshorizont, fester Tatplan
Auszug aus BGH, 30.11.1988 - 3 StR 376/88
Nach der gefestigten neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein Tötungsversuch erst dann i.S.d. § 24 Abs. 1 StGB beendet, wenn der Täter nach der letzten Ausführungshandlung den Eintritt des tatbestandsmäßigen Erfolges (zumindest) für möglich hielt (BGHSt 31, 170; 33, 295, 297 [BGH 22.08.1985 - 4 StR 326/85]; 34, 53; 35, 90, 91/92); (…BGHR StGB § 24 I 1), gleichgültig, ob er aufgrund eines festumrissenen Tatplanes handelte (BGHSt 35, 90) oder nicht (BGHSt 31, 170). - BGH, 13.01.1988 - 2 StR 665/87
Fleischermesser - § 24 StGB, Freiwilligkeit
Auszug aus BGH, 30.11.1988 - 3 StR 376/88
Für das Merkmal der Freiwilligkeit ist entscheidend, ob der Angeklagte noch "Herr seiner Entschlüsse" blieb oder ob der Umstand, daß der Zeuge um den Pkw herum hinter diesem in Deckung ging, sich für den Angeklagten als ein "zwingendes Hindernis" für die weitere Tatausführung darstellte (vgl. BGHSt 35, 184, 186 [BGH 13.01.1988 - 2 StR 665/87];… BGHR StGB § 24 I 1 Freiwilligkeit 1-5). - BGH, 26.03.1982 - 2 StR 700/81
Erschießung - § 212, WaffenG, § 52 StGB, Dauerdelikt, Klammerwirkung, …
Auszug aus BGH, 30.11.1988 - 3 StR 376/88
Denn das lediglich mit höchstens drei Jahren Freiheitsstrafe bedrohte Dauerdelikt des unerlaubten Führens der Schußwaffe kann Tateinheit zwischen den beiden anderen schwerer wiegenden Delikten nicht begründen (BGHSt 31, 29, 31; insoweit zutreffend BGHSt 33, 4, 6 [BGH 18.07.1984 - 2 StR 322/84]; BGH NStZ 1982, 512, 513).
- BGH, 03.12.1982 - 2 StR 550/82
Würgegriff - § 24 StGB, beendeter - unbeendeter Versuch, Rücktrittshorizont, …
Auszug aus BGH, 30.11.1988 - 3 StR 376/88
Nach der gefestigten neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein Tötungsversuch erst dann i.S.d. § 24 Abs. 1 StGB beendet, wenn der Täter nach der letzten Ausführungshandlung den Eintritt des tatbestandsmäßigen Erfolges (zumindest) für möglich hielt (BGHSt 31, 170; 33, 295, 297 [BGH 22.08.1985 - 4 StR 326/85]; 34, 53; 35, 90, 91/92); (…BGHR StGB § 24 I 1), gleichgültig, ob er aufgrund eines festumrissenen Tatplanes handelte (BGHSt 35, 90) oder nicht (BGHSt 31, 170). - BGH, 22.08.1985 - 4 StR 326/85
Beendigung des Totschlagversuchs
Auszug aus BGH, 30.11.1988 - 3 StR 376/88
Nach der gefestigten neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein Tötungsversuch erst dann i.S.d. § 24 Abs. 1 StGB beendet, wenn der Täter nach der letzten Ausführungshandlung den Eintritt des tatbestandsmäßigen Erfolges (zumindest) für möglich hielt (BGHSt 31, 170; 33, 295, 297 [BGH 22.08.1985 - 4 StR 326/85]; 34, 53; 35, 90, 91/92); (…BGHR StGB § 24 I 1), gleichgültig, ob er aufgrund eines festumrissenen Tatplanes handelte (BGHSt 35, 90) oder nicht (BGHSt 31, 170). - BGH, 18.07.1984 - 2 StR 322/84
Fortgesetztes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in besonders schwerem Fall - …
Auszug aus BGH, 30.11.1988 - 3 StR 376/88
Denn das lediglich mit höchstens drei Jahren Freiheitsstrafe bedrohte Dauerdelikt des unerlaubten Führens der Schußwaffe kann Tateinheit zwischen den beiden anderen schwerer wiegenden Delikten nicht begründen (BGHSt 31, 29, 31; insoweit zutreffend BGHSt 33, 4, 6 [BGH 18.07.1984 - 2 StR 322/84]; BGH NStZ 1982, 512, 513). - BGH, 10.04.1986 - 4 StR 89/86
Fehlgeschlagener Versuch
Auszug aus BGH, 30.11.1988 - 3 StR 376/88
Nach der gefestigten neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein Tötungsversuch erst dann i.S.d. § 24 Abs. 1 StGB beendet, wenn der Täter nach der letzten Ausführungshandlung den Eintritt des tatbestandsmäßigen Erfolges (zumindest) für möglich hielt (BGHSt 31, 170; 33, 295, 297 [BGH 22.08.1985 - 4 StR 326/85]; 34, 53; 35, 90, 91/92); (…BGHR StGB § 24 I 1), gleichgültig, ob er aufgrund eines festumrissenen Tatplanes handelte (BGHSt 35, 90) oder nicht (BGHSt 31, 170). - BGH, 07.02.1986 - 3 StR 25/86
Benzinguß - § 24 StGB, fehlgeschlagener Versuch, Wechsel des Angriffsmittels, …
Auszug aus BGH, 30.11.1988 - 3 StR 376/88
bereits eingesetzten und weiter einsatzbereiten Tatmittel noch vollenden können (vgl. BGH NStZ 1986, 264). - BGH, 07.09.1982 - 3 StR 295/82
Tateinheit zwischen Betäubungsmitteldelikt und Führen einer Schusswaffe bei …
Auszug aus BGH, 30.11.1988 - 3 StR 376/88
Denn das lediglich mit höchstens drei Jahren Freiheitsstrafe bedrohte Dauerdelikt des unerlaubten Führens der Schußwaffe kann Tateinheit zwischen den beiden anderen schwerer wiegenden Delikten nicht begründen (BGHSt 31, 29, 31; insoweit zutreffend BGHSt 33, 4, 6 [BGH 18.07.1984 - 2 StR 322/84]; BGH NStZ 1982, 512, 513).
- BGH, 15.11.2016 - 3 StR 236/15
Divergenzvorlage; keine Tateinheit trotz teilweiser Identität der …
Diese galt bei den Organisationsdelikten, aber auch bei anderen verbindenden Straftatbeständen indes nicht uneingeschränkt, sondern nur, wenn zumindest eines der für die Verklammerung in Betracht kommenden Delikte nicht schwerer wog als die gleichzeitig verwirklichte verklammernde Straftat (BGH, Urteile vom 11. Juni 1980 - 3 StR 9/80, BGHSt 29, 288, 291 f.; vom 18. Juli 1984 - 2 StR 322/84, BGHSt 33, 4, 6;… vom 14. Juli 1992 - 1 StR 243/92, BGHR StGB § 52 Abs. 1 Klammerwirkung 7;… vom 8. November 2007 - 3 StR 320/07, BGHR StGB § 52 Abs. 1 Klammerwirkung 10; Beschlüsse vom 26. März 1982 - 2 StR 700/81, BGHSt 31, 29, 31; vom 30. November 1988 - 3 StR 376/88, BGHR StGB § 52 Abs. 1 Klammerwirkung 4;… vom 31. Mai 1989 - 3 StR 99/89, BGHR StGB § 52 Abs. 1 Klammerwirkung 5;… vom 22. Oktober 1997 - 3 StR 415/97, BGHR StGB § 253 Abs. 1 Konkurrenzen 4;… vom 27. November 1998 - 3 StR 342/98, BGHR StGB § 180a Abs. 1 Konkurrenzen 2;… vom 10. November 2010 - 5 StR 464/10, juris Rn. 3). - BGH, 15.10.2003 - 1 StR 402/03
Strafbefreiender Rücktritt vom Versuch des Totschlags (nach Tatbeginn …
Allerdings kann freiwilliger Rücktritt dann vorliegen, wenn Mitleid, seelische Erschütterung beim Anblick des bis dahin Angerichteten oder die Wiederkehr hinreichender Steuerungsfähigkeit nach Affektentladung ein willensgesteuertes Innehalten ermöglichen (vgl. zu alledem BGHSt 7, 296, 299; 9, 48, 53; 21, 216, 217; 35, 184, 186; BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, unbeendeter 18; Freiwilligkeit 21; BGH NStZ 1992, 536, 537; 1994, 428 f.; NJW 1993, 2125, 2126; bei Dallinger MDR 1975, 541; vgl. auch BGH bei Dallinger MDR 1952, 531;… Tröndle/Fischer aaO § 24 Rdn. 22 f.). - BGH, 08.11.2007 - 3 StR 320/07
Tateinheit (Klammerwirkung) und Tatmehrheit bei Geiselnahme (konkludente …
Denn eine minderschwere Dauerstraftat hat nicht die Kraft, mehrere schwerere Einzeltaten, mit denen sie ihrerseits jeweils tateinheitlich zusammentrifft, zu einer materiellrechtlichen Tat im Sinne des § 52 Abs. 1 StGB zusammenzufassen (vgl. BGHR StGB § 52 Abs. 1 Klammerwirkung 4, 5, 7; § 129a Konkurrenzen 4).
- BGH, 22.10.1992 - 1 StR 532/92
Versuchsbeginn bei Schußwaffengebrauch - Lebengefährdende Trutzwehr bei …
In einem Fall der vorliegenden Art hat der bloße (fortwährende) Waffenbesitz nicht die Kraft, Tateinheit zwischen an sich selbständigen Taten zu begründen (vgl. dazu BGHSt 31, 29, 31; 36, 151, 154; BGHR StGB § 52 Abs. 1 Klammerwirkung 4, 5). - BGH, 01.07.2003 - 4 StR 55/03
Vergewaltigung (Nötigungsmittel im Sinne der §§ 177, 178 StGB a.F.; fortwirkende …
a) Bei der Beurteilung der Konkurrenzverhältnisse ist zu beachten, daß ein minder schweres Delikt zwei schwerere Straftaten nicht zu einer rechtlichen Einheit zu verbinden vermag (vgl. BGHR StGB § 52 Abs. 1 Klammerwirkung 4, 8). - BGH, 14.07.1992 - 1 StR 243/92
Verurteilung wegen erpresserischen Menschenraubs und Geiselnahme - Ziel des …
Wiegt dagegen nur eines der betroffenen Delikte schwerer als dasjenige, das die Verbindung begründet, so bleibt es bei der Klammerwirkung mit der Folge, daß alle drei (oder mehr) Tatbestände eine Tateinheit bilden (BGHSt 31, 29; BGHR StGB § 52 Abs. 1 Klammerwirkung 3, 4 und 6). - BGH, 22.10.1997 - 3 StR 419/97
Urteil gegen Autobahnschützen rechtskräftig
Ein - sukzessiv ausgeführter - Versuch der schweren räuberischen Erpressung hat nämlich als gegenüber dem Tatbestand des § 211 StGB geringer gewichtiges, jedenfalls nicht wertgleiches Delikt nicht die Kraft, die mit den einzelnen sukzessiven Ausführungshandlungen tateinheitlich begangenen, jeweils auf einem neuen Tatentschluß beruhende Straftaten des versuchten Mordes zum Nachteil verschiedener Menschen zu einer Tat zu verklammern (vgl. BGHSt 2, 246; BGHR StGB § 52 Klammerwirkung 4 und § 129 a Konkurrenzen 4 jeweils m.w.N.). - BGH, 10.11.2010 - 5 StR 464/10
Tateinheit (Klammerwirkung; strafrechtlicher Unwert; Dauerdelikt; Strafdrohung); …
- BGH, 23.05.2000 - 4 StR 135/00
Verklammerung mehrerer Delikte zur Tateinheit
Mit seiner Strafandrohung von drei bis fünfzehn Jahren Freiheitsstrafe wiegt es schwerer als die Vergewaltigung und verklammert daher den Mord mit dem Sexualdelikt zur Tateinheit (BGHSt 31, 29; BGHR StGB § 52 Abs. 1 Klammerwirkung 4, 6 und 7). - BGH, 30.04.1998 - 4 StR 91/98
Sexuelle Nötigung und räuberische Erpressung
Der Umstand, daß das Höchstmaß der Strafandrohung der §§ 253, 255,249 Abs. 1 StGB über dem des § 239 Abs. 2 StGB a.F. liegt (fünfzehn gegenüber zehn Jahre Freiheitsstrafe) steht dem nicht entgegen (BGHSt 31, 29, 31; BGHR StGB § 52 Abs. 1 Klammerwirkung 4, 6). - BGH, 06.11.1997 - 4 StR 498/97
Teilerfolg einer auf die Verletzung sachlichen Rechts gestützten Revision; …
- BGH, 27.01.1995 - 2 StR 709/94
Rücktritt - Strafbefreiung - Unbeendeter Versuch - Freiwilligkeit
- BGH, 10.04.1992 - 3 StR 550/91
Verbindung der Verbrechen des versuchten Mordes und der Herbeiführung einer …
- BGH, 31.05.1989 - 3 StR 99/89
Rechtsfehlerhafte Bewertung der Konkurrenzverhältnisse zwischen einer …