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   BGH, 24.02.1987 - 4 StR 56/87   

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https://dejure.org/1987,5639
BGH, 24.02.1987 - 4 StR 56/87 (https://dejure.org/1987,5639)
BGH, Entscheidung vom 24.02.1987 - 4 StR 56/87 (https://dejure.org/1987,5639)
BGH, Entscheidung vom 24. Februar 1987 - 4 StR 56/87 (https://dejure.org/1987,5639)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für eine Strafaussetzung zur Bewährung - Berücksichtigung von nicht rechtskräftig abgeurteilten Straftaten bei der Entscheidung über die Strafaussetzung zur Bewährung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHR StGB § 56 Abs. 1 Sozialprognose 3
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 30.10.1986 - 4 StR 499/86

    Rechtsfolgen der Unschuldsvermutung

    Auszug aus BGH, 24.02.1987 - 4 StR 56/87
    Zwar ist der Tatrichter nicht gehindert, bei seiner Entscheidung Über die Strafaussetzung zur Bewährung auch solche Straftaten zu berücksichtigen, die (noch) nicht rechtskräftig abgeurteilt sind; dies ist schon deshalb notwendig, um der Gefahr einer Verfälschung des Persönlichkeitsbildes des Täters zu begegnen (vgl. BGH NStZ 1987, 127).
  • BGH, 10.05.2017 - 2 StR 117/17

    Gesamtstrafe und Strafaussetzung (Sozialprognose bei laufendem Verfahren);

    Vorwürfe aus einem schwebenden Verfahren, in dem ein Urteil noch aussteht, dürfen bei der Entscheidung über die Strafaussetzung zur Bewährung nicht zum Nachteil des Angeklagten verwertet werden, wenn das Gericht zur Richtigkeit dieser Beschuldigungen keine eigenen, prozessordnungsgemäßen Feststellungen getroffen hat (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 24. Februar 1987 - 4 StR 56/87, BGHR StGB § 56 Abs. 1 Sozialprognose 3; Beschluss vom 19. Juni 2012 - 4 StR 139/12 (insoweit in NStZ 2013, 36 nicht abgedruckt)).
  • BGH, 22.03.2023 - 6 StR 98/23

    Strafaussetzung (revisionsgerichtliche Kontrolle, Mitteilung der maßgebenden

    Zwar kann auch nicht angeklagtes und nicht abgeurteiltes Verhalten in die tatgerichtliche Prognose einbezogen werden (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Februar 1987 - 4 StR 56/87; Urteil vom 16. November 1993 - 5 StR 377/93).
  • BGH, 27.06.2019 - 1 StR 203/19

    Strafaussetzung zur Bewährung (Berücksichtigung weiterer Straftaten;

    Die Berücksichtigung weiterer Straftaten bei der Entscheidung über die Strafaussetzung zur Bewährung zum Nachteil eines Angeklagten ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zwar zulässig; dies gilt allerdings nur, wenn diese Taten prozessordnungsgemäß und so bestimmt festgestellt sind, dass sie in ihrem wesentlichen Unrechtsgehalt abzuschätzen sind und eine unzulässige Berücksichtigung des bloßen Verdachts der Begehung weiterer Straftaten ausgeschlossen werden kann (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 10. Mai 2017 - 2 StR 117/17 Rn. 5; vom 19. Juni 2012 - 4 StR 139/12 Rn. 8 und vom 24. Februar 1987 - 4 StR 56/87 Rn. 5).
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