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BGH, 14.03.1989 - 1 StR 810/88 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Erörterung des inneren und äußeren Tatbestands bei der Annahme eines "natürlichen Vorsatzes" - Bestand einer Anordnung nach § 63 des Strafgesetzbuchs (StGB) aus materiell-rechtlichen Gründen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHR StGB § 63 Tat 2
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 24.09.2013 - 2 StR 338/13
"Natürlicher" Vorsatz bei der gefährlichen Körperverletzung und …
Die Anordnung des § 63 StGB setzt voraus, dass der Beschuldigte eine rechtswidrige Tat begangen hat; zu dieser gehören grundsätzlich auch die inneren Merkmale des durch die Tat verwirklichten Straftatbestands (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 14. März 1989 - 1 StR 810/88, BGHR StGB § 63 Tat 2;… Fischer, StGB, 60. Aufl., § 63 Rn. 3, jeweils mwN).Wenn - wie hier - aber die Willensrichtung dafür entscheidend ist, ob sich die Handlung des Täters als ein die Unterbringung gemäß § 63 StGB begründendes Vergehen nach § 224 StGB oder als ein die Unterbringung regelmäßig nicht rechtfertigendes Vergehen nach § 229 StGB (vgl. dazu BGH…, Beschluss vom 18. Juli 2013 - 4 StR 168/13 Rn. 43 juris) darstellt, dann muss insbesondere - und sorgfältiger als bislang geschehen - der innere Tatbestand erörtert werden, soweit dies nach dem psychischen Zustand des Täters möglich ist (vgl. auch BGH, Beschluss vom 14. März 1989 - 1 StR 810/88, BGHR StGB § 63 Tat 2 mwN).
- BGH, 10.10.2001 - 3 StR 305/01
Anordnung der Unterbringung nach § 63 StGB; Natürlicher Vorsatz (Begehung einer …
Dies gilt insbesondere bei solchen Taten, bei denen die innere Willensrichtung dafür entscheidend ist, ob sie - wie hier - als Versuch eines Verbrechens der schweren Brandstiftung nach § 306 a Abs. 1 Nr. 1 StGB oder lediglich als Vergehen einer Sachbeschädigung nach § 303 StGB zu werten sind (vgl. BGHR StGB § 63 Tat 2 m.w.Nachw.). - BGH, 23.02.2000 - 3 StR 15/00
Fehlerhafte Ablehnung eines Beweisantrages; Psychologisches …
Sollte sich in der neuen Hauptverhandlung die Schuldunfähigkeit des Angeklagten ergeben oder nicht ausschließen lassen, kann von einem natürlichen Vorsatz ausgegangen werden (BGHR StGB § 63 Tat 1 und 2;…Tröndle/Fischer, StGB 49. Aufl. § 63 Rdn. 2 a).