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   BGH, 21.01.1997 - 1 StR 622/96   

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https://dejure.org/1997,6111
BGH, 21.01.1997 - 1 StR 622/96 (https://dejure.org/1997,6111)
BGH, Entscheidung vom 21.01.1997 - 1 StR 622/96 (https://dejure.org/1997,6111)
BGH, Entscheidung vom 21. Januar 1997 - 1 StR 622/96 (https://dejure.org/1997,6111)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anordnung einer Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach Tatbegehung auf Grund eines schitzophrenen Schubes - Anforderungen an die eigene Auseinandersetzung des Tatrichters mit dem Inhalt des Gutachtens eines Sachverständigen - Ablehnung einer ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 63; StPO § 267

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR StGB § 63 Zustand 20
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 23.08.1978 - 3 StR 235/78

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 21.01.1997 - 1 StR 622/96
    Es wäre zu erörtern gewesen, ob nicht die Gefahr besteht, daß der Beschuldigte auch künftig gegenüber Menschen, mit denen er sich in einem sozialen Nahbereich befindet, aus von einem gesunden Menschen kaum nachvollziehbaren Motiven in ähnlich schwerwiegender Weise rechtswidrige Taten begehen wird (vgl. BGH, Urt. vom 23. August 1978 - 3 StR 235/78).
  • BGH, 09.09.1986 - 4 StR 470/86

    Schuldunfähigkeit aufgrund paranoider Wahnvorstellungen - Erfordernis der

    Auszug aus BGH, 21.01.1997 - 1 StR 622/96
    Der Senat weist auf die vom Generalbundesanwalt unter Bezugnahme auf BGHR StGB § 63 Schuldunfähigkeit 1, 2 und Hanack a.a.O. Rdn. 39 geäußerten Bedenken gegen die Annahme hin, beim Beschuldigten habe sowohl die Einsichts- als auch die Steuerungsfähigkeit gefehlt.
  • BGH, 07.05.1996 - 1 StR 170/96

    Psychose - Eifersuchtswahn - Schizophrenie - Persönlichkeitsstörung - Anordnung

    Auszug aus BGH, 21.01.1997 - 1 StR 622/96
    Dabei richtet sich der Umfang der Darlegungspflicht nach der jeweiligen Beweislage und der Bedeutung, die der Beweisfrage für die Entscheidung zukommt (BGH NStZ-RR 1996, 258 m.w.Nachw.).
  • BGH, 26.03.1987 - 1 StR 72/87

    Krankhaft herabgesetzte Alkoholverträglichkeit; Aussetzung der Unterbringung im

    Auszug aus BGH, 21.01.1997 - 1 StR 622/96
    Der Senat weist auf die vom Generalbundesanwalt unter Bezugnahme auf BGHR StGB § 63 Schuldunfähigkeit 1, 2 und Hanack a.a.O. Rdn. 39 geäußerten Bedenken gegen die Annahme hin, beim Beschuldigten habe sowohl die Einsichts- als auch die Steuerungsfähigkeit gefehlt.
  • BGH, 28.01.2015 - 4 StR 514/14

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Soweit das Landgericht im Anschluss an den Sachverständigen davon ausgeht, dass der Beschuldigte an einer schizoaffektiven Störung mit manischen Zügen leide, werden die diese Bewertung tragenden Anknüpfungs- und Befundtatsachen nicht in ausreichendem Umfang wiedergegeben (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Januar 2013 - 4 StR 520/12, NStZ-RR 2013, 141, 142; Beschluss vom 26. September 2012 - 4 StR 348/12, Rn. 8; Beschluss vom 29. Mai 2012 - 2 StR 139/12, NStZ-RR 2012, 306, 307; Beschluss vom 14. September 2010 - 5 StR 229/10, Rn. 8; Urteil vom 21. Januar 1997 - 1 StR 622/96, BGHR StGB § 63 Zustand 20).
  • BGH, 26.01.2017 - 1 StR 637/16

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    cc) Soweit das Landgericht im Anschluss an den Sachverständigen davon ausgeht, dass der Angeklagte an einer schizoaffektiven Störung leide, werden die diese Bewertung tragenden Anknüpfungs- und Befundtatsachen nicht in ausreichendem Umfang wiedergegeben (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. Januar 2015 - 4 StR 514/14, Rn. 7, NStZ-RR 2015, 169; vom 16. Januar 2013 - 4 StR 520/12, NStZ-RR 2013, 141, 142; vom 26. September 2012 - 4 StR 348/12, Rn. 8; vom 29. Mai 2012 - 2 StR 139/12, NStZ-RR 2012, 306, 307 und vom 14. September 2010 - 5 StR 229/10, Rn. 8; Urteil vom 21. Januar 1997 - 1 StR 622/96, BGHR StGB § 63 Zustand 20).
  • BGH, 23.08.2017 - 2 StR 278/17

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    a) Soweit das Landgericht im Anschluss an den Sachverständigen davon ausgeht, dass der Angeklagte an einer paranoid-halluzinatorischen Schizophrenie leide, werden die diese Bewertung tragenden Anknüpfungs- und Befundtatsachen nicht in ausreichendem Umfang wiedergegeben (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. Januar 2015 - 4 StR 514/14, Rn. 7, NStZ-RR 2015, 169; vom 16. Januar 2013 - 4 StR 520/12, NStZ-RR 2013, 141, 142; vom 26. September 2012 - 4 StR 348/12, Rn. 8, NStZ 2013, 424; Senat, Beschluss vom 29. Mai 2012 - 2 StR 139/12, NStZ-RR 2012, 306, 307 und BGH, Beschluss vom 14. September 2010 - 5 StR 229/10, Rn. 8; Urteil vom 21. Januar 1997 - 1 StR 622/96, BGHR StGB § 63 Zustand 20).
  • BGH, 28.06.2005 - 4 StR 133/05

    Sicherungsverfahren; Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Den Urteilsgründen können darüber hinaus sowohl die erforderlichen Anknüpfungstatsachen für die Beurteilung der Schuldfähigkeit (vgl. BGHR StGB § 63 Zustand 20; BGH NStZ-RR 2003, 232) als auch die tatkausale Bedeutung der Erkrankung des Beschuldigten entnommen werden.
  • BGH, 23.03.2005 - 2 StR 459/04

    Steuerungsfähigkeit (Urteilsgründe; Anknüpfungstatsachen); Unterbringung in einem

    Die insgesamt knappen und zum Teil allgemein gehaltenen (UA S. 20: exzentrische Verhaltensweisen und Anomalien) Ausführungen der Strafkammer zu der festgestellten Psychose aus dem schizophrenen Formenkreis (in Form einer schizotypen Störung, UA S. 19) lassen nicht nur eine geschlossene Darstellung der Anknüpfungstatsachen und der diese Einschätzung tragenden fachlichen Begründung vermissen (vgl. BGHR StGB § 63, Zustand 20, 21), die auch nicht durch einzelne Hinweise zu Verhaltensauffälligkeiten bei den einzelnen festgestellten Taten ersetzt werden kann.
  • BGH, 24.07.1997 - 1 StR 351/97

    Beziehung von Wahnvorstellungen zum Tatmotiv und Handlungsverlauf - Beurteilung

    Eine solche Darstellung der Diagnose wäre jedoch erforderlich gewesen (vgl. BGH NStZ 1997, 383), da bei der schwierigen psychiatrischen Frage der Beurteilung einer endogenen Psychose das tatrichterliche Urteil die Grundlagen und Schlußfolgerungen des Sachverständigengutachtens so wiedergeben muß, daß das Revisionsgericht die tatrichterliche Entscheidung, welche dem Sachverständigengutachten folgt, auf Rechtsfehler überprüfen kann (vgl. BGH, Urt. vom 21. Januar 1997 - 1 StR 622/96).
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