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   BGH, 04.04.1995 - 4 StR 95/95   

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https://dejure.org/1995,572
BGH, 04.04.1995 - 4 StR 95/95 (https://dejure.org/1995,572)
BGH, Entscheidung vom 04.04.1995 - 4 StR 95/95 (https://dejure.org/1995,572)
BGH, Entscheidung vom 04. April 1995 - 4 StR 95/95 (https://dejure.org/1995,572)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Psychische Disposition - Hang - Rauschmittel - Rausch - Übermaß - Unterbringung - Entziehungsanstalt - Rauschzustand - Schuldunfähigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 64

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR StGB § 64 Abs. 1 Hang 5
 
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Wird zitiert von ... (57)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 28.04.1994 - 4 StR 196/94

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Mehrere Verkäufe einer Gesamtmenge -

    Auszug aus BGH, 04.04.1995 - 4 StR 95/95
    Die Annahme einer fortgesetzten Handlung des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln ist zwar mit dem Beschluß des Großen Senats des Bundesgerichtshofs für Strafsachen vom 3. Mai 1994 (NJW 1994, 1663 [BGH 03.05.1994 - GSSt 2/93]), dessen Erwägungen auch für Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz Geltung beanspruchen (vgl. BGH, Beschluß vom 28. September 1994 - 3 StR 261/94 = NStZ 1995, 37; Beschlüssevom 28. April 1994 - 4 StR 196/94 - undvom 13. Dezember 1994 - 4 StR 680/94), nicht vereinbar; der Angeklagte wird dadurch aber nicht beschwert.
  • BGH, 10.04.1990 - 1 StR 9/90

    Unterbringungsprüfung bei Sachrüge des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 04.04.1995 - 4 StR 95/95
    Einer etwaigen Nachholung der Unterbringung steht nicht entgegen, daß ausschließlich der Angeklagte Revision eingelegt hat (§ 358 Abs. 2 Satz 2 StPO; BGHSt 37, 5).
  • BGH, 28.09.1994 - 3 StR 261/94

    Restvorrat - Natürliche Handlungseinheit - Einheitliches Tatgeschehen -

    Auszug aus BGH, 04.04.1995 - 4 StR 95/95
    Die Annahme einer fortgesetzten Handlung des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln ist zwar mit dem Beschluß des Großen Senats des Bundesgerichtshofs für Strafsachen vom 3. Mai 1994 (NJW 1994, 1663 [BGH 03.05.1994 - GSSt 2/93]), dessen Erwägungen auch für Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz Geltung beanspruchen (vgl. BGH, Beschluß vom 28. September 1994 - 3 StR 261/94 = NStZ 1995, 37; Beschlüssevom 28. April 1994 - 4 StR 196/94 - undvom 13. Dezember 1994 - 4 StR 680/94), nicht vereinbar; der Angeklagte wird dadurch aber nicht beschwert.
  • BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93

    Grundlegende Einschränkung der Anwendung der Rechtsprechung zur fortgesetzten

    Auszug aus BGH, 04.04.1995 - 4 StR 95/95
    Die Annahme einer fortgesetzten Handlung des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln ist zwar mit dem Beschluß des Großen Senats des Bundesgerichtshofs für Strafsachen vom 3. Mai 1994 (NJW 1994, 1663 [BGH 03.05.1994 - GSSt 2/93]), dessen Erwägungen auch für Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz Geltung beanspruchen (vgl. BGH, Beschluß vom 28. September 1994 - 3 StR 261/94 = NStZ 1995, 37; Beschlüssevom 28. April 1994 - 4 StR 196/94 - undvom 13. Dezember 1994 - 4 StR 680/94), nicht vereinbar; der Angeklagte wird dadurch aber nicht beschwert.
  • BGH, 04.06.1991 - 1 StR 254/91

    Voraussetzung für eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus bei

    Auszug aus BGH, 04.04.1995 - 4 StR 95/95
    Diese Neigung muß noch nicht den Grad physischer Abhängigkeit erreicht haben (vgl. BGHR StGB § 64 Hang 4; Dreher/Tröndle StGB 47. Aufl. § 64 Rdn. 3).
  • BGH, 13.12.1994 - 4 StR 680/94

    Betäubungsmittel - Gesamtmenge - Veräußerung - Teilmengen - Mordmerkmal -

    Auszug aus BGH, 04.04.1995 - 4 StR 95/95
    Die Annahme einer fortgesetzten Handlung des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln ist zwar mit dem Beschluß des Großen Senats des Bundesgerichtshofs für Strafsachen vom 3. Mai 1994 (NJW 1994, 1663 [BGH 03.05.1994 - GSSt 2/93]), dessen Erwägungen auch für Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz Geltung beanspruchen (vgl. BGH, Beschluß vom 28. September 1994 - 3 StR 261/94 = NStZ 1995, 37; Beschlüssevom 28. April 1994 - 4 StR 196/94 - undvom 13. Dezember 1994 - 4 StR 680/94), nicht vereinbar; der Angeklagte wird dadurch aber nicht beschwert.
  • BVerfG, 16.03.1994 - 2 BvL 3/90

    Entziehungsanstalt

    Auszug aus BGH, 04.04.1995 - 4 StR 95/95
    Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtsvom 16. März 1994 - 2 BvL 3/90 u.a. (NStZ 1994, 578) - genügt es entgegen der für teilnichtig erklärten Bestimmung des § 64 StGB nicht mehr, daß die Behandlung im Maßregelvollzug nicht von vornherein aussichtslos erscheint.
  • BGH, 07.10.1992 - 2 StR 374/92

    Zulässigkeit der Beschränkung der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch unter

    Auszug aus BGH, 04.04.1995 - 4 StR 95/95
    Der Beschwerdeführer hat die Nichtanordnung des § 64 StGB durch das Tatgericht vom Rechtsmittelangriff nicht ausgenommen (vgl. BGHSt 38, 362).
  • BGH, 13.10.2016 - 3 StR 248/16

    Garantenpflicht von Kindern gegenüber Eltern bei bestehender häuslicher

    Ein solcher liegt nicht nur - wovon die Strafkammer möglicherweise ausgegangen ist - im Falle einer chronischen, physischen oder psychischen Abhängigkeit vor; vielmehr genügt bereits eine eingewurzelte, auf psychischer Disposition beruhende oder durch Übung erworbene intensive Neigung, immer wieder Rauschmittel im Übermaß zu sich zu nehmen (BGH, Beschlüsse vom 4. April 1995 - 4 StR 95/95, BGHR StGB § 64 Abs. 1 Hang 5; vom 13. Januar 2011 - 3 StR 429/10, juris Rn. 4).
  • BGH, 13.01.2011 - 3 StR 429/10

    Besonders schwerer Fall des Diebstahls (Versuch; Regelwirkung); Unterbringung in

    Vielmehr genügt bereits eine eingewurzelte, aufgrund psychischer Disposition bestehende oder durch Übung erworbene intensive Neigung, immer wieder Rauschmittel im Übermaß zu sich zu nehmen, wobei noch keine physische Abhängigkeit bestehen muss (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Juni 2007 - 3 StR 194/07; Beschluss vom 4. April 1995 - 4 StR 95/95, BGHR StGB § 64 Abs. 1 Hang 5; Fischer, aaO, § 64 Rn. 9 mwN).
  • BGH, 10.11.2004 - 2 StR 329/04

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang; Übermaß bei Heroinkonsum);

    Der Hang im Sinne von § 64 StGB verlangt eine chronische, auf körperlicher Sucht beruhende Abhängigkeit oder zumindest eine eingewurzelte, auf psychischer Disposition beruhende oder durch Übung erworbene intensive Neigung, immer wieder Alkohol oder andere Rauschmittel zu sich zu nehmen (st. Rspr.; vgl. u.a. BGHR StGB § 64 Abs. 1 Hang 1, 4 und 5).
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