Rechtsprechung
   BGH, 28.05.1998 - 4 StR 17/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,2427
BGH, 28.05.1998 - 4 StR 17/98 (https://dejure.org/1998,2427)
BGH, Entscheidung vom 28.05.1998 - 4 StR 17/98 (https://dejure.org/1998,2427)
BGH, Entscheidung vom 28. Mai 1998 - 4 StR 17/98 (https://dejure.org/1998,2427)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,2427) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BGHR StGB § 66 Abs. 2 Ermessensentscheidung 6
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 05.02.1985 - 1 StR 833/84

    Ausschluss der Strafbarkeit wegen Strafvereitelung und Begünstigung bei

    Auszug aus BGH, 28.05.1998 - 4 StR 17/98
    Sie läßt zum einen besorgen, daß das Landgericht nicht bedacht hat, daß für die Gefährlichkeitsprognose grundsätzlich der Zeitpunkt der Urteilsfindung maßgeblich ist und nicht der - bei Erlaß des Urteils noch nicht absehbare - Zeitpunkt der Entlassung aus einer sich anschließenden Strafhaft, auf den erst bei der Prüfung einer eventuellen Aussetzung der Vollstreckung der Maßregel (§ 67 c Abs. 1 StGB) abzustellen ist (vgl. BGH NStZ 1985, 261; 1990, 334, 335; Tröndle StGB 48. Aufl. § 66 Rdn. 15 a).

    Zwar darf der Tatrichter bei seiner Ermessensentscheidung nach § 66 Abs. 2 StGB dem Alter des Angeklagten und den Wirkungen eines langjährigen Strafvollzugs Bedeutung beimessen (vgl. BGH StV 1982, 114; NStZ 1984, 309), doch sind diese Umstände nur beachtlich, wenn sie - nach dem Ergebnis der Hauptverhandlung (BGH NStZ 1985, 261) - eine Haltungsänderung des Angeklagten erwarten lassen (BGHR StGB § 66 Abs. 2 Ermessensentscheidung 3).

  • BGH, 14.03.1990 - 3 StR 22/90

    Voraussetzungen der Anordnung einer Sicherungsverwahrung - Inhalt der

    Auszug aus BGH, 28.05.1998 - 4 StR 17/98
    Sie läßt zum einen besorgen, daß das Landgericht nicht bedacht hat, daß für die Gefährlichkeitsprognose grundsätzlich der Zeitpunkt der Urteilsfindung maßgeblich ist und nicht der - bei Erlaß des Urteils noch nicht absehbare - Zeitpunkt der Entlassung aus einer sich anschließenden Strafhaft, auf den erst bei der Prüfung einer eventuellen Aussetzung der Vollstreckung der Maßregel (§ 67 c Abs. 1 StGB) abzustellen ist (vgl. BGH NStZ 1985, 261; 1990, 334, 335; Tröndle StGB 48. Aufl. § 66 Rdn. 15 a).

    Die Erwägung, es bestehe eine "minimale Hoffnung" auf eine Haltungsänderung des Angeklagten nach Verbüßung der Strafe ist auch deshalb rechtsfehlerhaft, weil die "bloße Hoffnung" auf künftig sich ändernde Lebensumstände die Gefährlichkeit eines Täters nicht ausräumen kann (vgl. BGH NStZ 1990, 334, 335; BGH, Urteil vom 22. Januar 1998 - 4 StR 527/97).

  • BGH, 20.07.1988 - 2 StR 348/88

    Betrug bei Immobiliengeschäften - Erfordernis der "Stoffgleichheit" zwischen dem

    Auszug aus BGH, 28.05.1998 - 4 StR 17/98
    Zwar darf der Tatrichter bei seiner Ermessensentscheidung nach § 66 Abs. 2 StGB dem Alter des Angeklagten und den Wirkungen eines langjährigen Strafvollzugs Bedeutung beimessen (vgl. BGH StV 1982, 114; NStZ 1984, 309), doch sind diese Umstände nur beachtlich, wenn sie - nach dem Ergebnis der Hauptverhandlung (BGH NStZ 1985, 261) - eine Haltungsänderung des Angeklagten erwarten lassen (BGHR StGB § 66 Abs. 2 Ermessensentscheidung 3).
  • BGH, 22.01.1998 - 4 StR 527/97

    Sicherheitsverwahrung bei allgemeiner Gefährlichkeit des Verdächtigen -

    Auszug aus BGH, 28.05.1998 - 4 StR 17/98
    Die Erwägung, es bestehe eine "minimale Hoffnung" auf eine Haltungsänderung des Angeklagten nach Verbüßung der Strafe ist auch deshalb rechtsfehlerhaft, weil die "bloße Hoffnung" auf künftig sich ändernde Lebensumstände die Gefährlichkeit eines Täters nicht ausräumen kann (vgl. BGH NStZ 1990, 334, 335; BGH, Urteil vom 22. Januar 1998 - 4 StR 527/97).
  • BGH, 27.01.1955 - 4 StR 594/54
    Auszug aus BGH, 28.05.1998 - 4 StR 17/98
    Die Staatsanwaltschaft hat ihre Revision wirksam auf die Frage der Anordnung der Sicherungsverwahrung beschränkt (vgl. BGHSt 7, 101).
  • BGH, 28.08.1997 - 4 StR 240/97

    Verständigung im Strafverfahren

    Auszug aus BGH, 28.05.1998 - 4 StR 17/98
    Soweit die Verteidigung erklärt hat, dem angefochtenen Urteil liege eine "gescheiterte Verständigung" (Verzicht auf das Stellen von weiteren Beweisanträgen gegen ein "mildes Urteil" und das Absehen von der Anordnung der Sicherungsverwahrung) zugrunde, weist der Senat darauf hin, daß nach den in seiner Entscheidung vom 28. August 1997 - 4 StR 240/97 = NJW 1998, 86 [BGH 28.08.1997 - 4 StR 240/97] dargelegten Maßstäben eine Verständigung im Strafverfahren schon in formeller Hinsicht nur dann Gültigkeit beanspruchen kann, wenn sie unter Mitwirkung aller Verfahrensbeteiligten in öffentlicher Hauptverhandlung stattfindet und das Ergebnis der Absprache im Protokoll festgehalten ist.
  • BGH, 27.11.1996 - 3 StR 317/96

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung; Absehen vom Aufrechterhalten einer früher

    Auszug aus BGH, 28.05.1998 - 4 StR 17/98
    Zwischen Strafe und nicht angeordneter Maßregel nach § 66 StGB besteht nur dann eine der Rechtsmittelbeschränkung entgegenstehende Wechselwirkung, wenn im Einzelfall den Urteilsgründen zu entnehmen ist, daß die Strafe von dem Unterbleiben der Maßregel beeinflußt sein kann, sie insbesondere bei Anordnung der Sicherungsverwahrung möglicherweise niedriger ausgefallen wäre (BGH NStZ 1994, 280, 281; BGH, Urteil vom 27. November 1996 - 3 StR 317/96).
  • BGH, 09.10.1981 - 2 StR 337/81

    Verurteilung wegen Betruges - Ablehnung eines Beweisantrages - Voraussetzung für

    Auszug aus BGH, 28.05.1998 - 4 StR 17/98
    Zwar darf der Tatrichter bei seiner Ermessensentscheidung nach § 66 Abs. 2 StGB dem Alter des Angeklagten und den Wirkungen eines langjährigen Strafvollzugs Bedeutung beimessen (vgl. BGH StV 1982, 114; NStZ 1984, 309), doch sind diese Umstände nur beachtlich, wenn sie - nach dem Ergebnis der Hauptverhandlung (BGH NStZ 1985, 261) - eine Haltungsänderung des Angeklagten erwarten lassen (BGHR StGB § 66 Abs. 2 Ermessensentscheidung 3).
  • BGH, 03.04.1984 - 5 StR 148/84

    Gesamtwürdigung des Täters und seiner Taten bei der Gefährlichkeitsprognose -

    Auszug aus BGH, 28.05.1998 - 4 StR 17/98
    Zwar darf der Tatrichter bei seiner Ermessensentscheidung nach § 66 Abs. 2 StGB dem Alter des Angeklagten und den Wirkungen eines langjährigen Strafvollzugs Bedeutung beimessen (vgl. BGH StV 1982, 114; NStZ 1984, 309), doch sind diese Umstände nur beachtlich, wenn sie - nach dem Ergebnis der Hauptverhandlung (BGH NStZ 1985, 261) - eine Haltungsänderung des Angeklagten erwarten lassen (BGHR StGB § 66 Abs. 2 Ermessensentscheidung 3).
  • BGH, 23.02.1994 - 3 StR 679/93

    Hangtäter - Verschiedenartige Delikte

    Auszug aus BGH, 28.05.1998 - 4 StR 17/98
    Zwischen Strafe und nicht angeordneter Maßregel nach § 66 StGB besteht nur dann eine der Rechtsmittelbeschränkung entgegenstehende Wechselwirkung, wenn im Einzelfall den Urteilsgründen zu entnehmen ist, daß die Strafe von dem Unterbleiben der Maßregel beeinflußt sein kann, sie insbesondere bei Anordnung der Sicherungsverwahrung möglicherweise niedriger ausgefallen wäre (BGH NStZ 1994, 280, 281; BGH, Urteil vom 27. November 1996 - 3 StR 317/96).
  • BGH, 04.09.2001 - 1 StR 232/01

    Gefährliche Körperverletzung (Glimmende Zigarette); Tateinheit auch trotz Taten,

    Entscheidend ist vielmehr, ob zu erwarten ist, daß sie eine präventive Warnwirkung auf den Angeklagten haben und damit zu einer Haltungsänderung bei ihm führen wird (BGHR StGB § 66 Abs. 2 Ermessensentscheidung 3, 5, 6 m.w.Nachw.).
  • BGH, 02.12.2003 - 1 StR 102/03

    Richterausschluss (Tätigkeit als Staatsanwalt; Anordnung der Obduktion einer

    Für die Gefährlichkeitsprognose ist nach feststehender Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs - auch bei einer Ermessensentscheidung nach § 66 Abs. 2 StGB - grundsätzlich der Zeitpunkt der Aburteilung maßgeblich (BGHR StGB § 66 Abs. 2 Ermessensentscheidung 6; vgl. BGHSt 25, 59, 61; BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 3; BGH NStZ 2002, 535).

    Zwar darf der Tatrichter bei seiner Ermessensentscheidung nach § 66 Abs. 2 StGB dem Alter des Angeklagten und den Wirkungen eines langjährigen Strafvollzuges auch Bedeutung beimessen; diese Umstände sind aber nur beachtlich, wenn sie - nach dem Ergebnis der Hauptverhandlung - eine Haltungsänderung des Angeklagten erwarten lassen (BGHR StGB § 66 Abs. 2 Ermessensentscheidung 6; siehe auch BGH NStZ 2002, 30, 31).

  • BGH, 08.12.2005 - 4 StR 198/05

    Recht auf ein faires Verfahren (Verfahrensabsprachen: ausgeschlossener Gegenstand

    Eine derartige Absprache wäre unzulässig gewesen (vgl. BGH NStZ-RR 2005, 39; StV 2005, 372, 373; BGH, Urteil vom 28. Mai 1998 - 4 StR 17/98 - und Beschluss vom 6. August 1998 - 4 StR 268/98).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht