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   BGH, 14.07.1987 - 1 StR 250/87   

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https://dejure.org/1987,7694
BGH, 14.07.1987 - 1 StR 250/87 (https://dejure.org/1987,7694)
BGH, Entscheidung vom 14.07.1987 - 1 StR 250/87 (https://dejure.org/1987,7694)
BGH, Entscheidung vom 14. Juli 1987 - 1 StR 250/87 (https://dejure.org/1987,7694)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der Ablehnung eines Beweisantrags auf Einholung eines weiteren jugendpsychiatrischen und tiefenpsychologischen Sachverständigengutachtens - Auswirkungen eines hyperkinetischen Syndroms beim Angeklagten auf seine Schuldfähigkeit - Zulässigkeit der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR StGB § 67 Abs. 2 Zweckerreichung, leichtere 7
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 25.07.1985 - 1 StR 241/85

    Ziel der Maßregeln - Wechsel der Vollzugsart - Vorwegvollzug

    Auszug aus BGH, 14.07.1987 - 1 StR 250/87
    Im Einzelfall ist damit jedoch nicht ausgeschlossen, daß dem Vollzug der Strafe der Vorrang vor der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus zu geben ist; das kann insbesondere der Fall sein, wenn es sich um eine Jugendstrafe handelt (vgl. BGHSt 33, 285, 286 f [BGH 25.07.1985 - 1 StR 241/85]ür das Verhältnis sozial-therapeutische Anstalt und psychiatrisches Krankenhaus; Hanack in LK 10. Aufl. § 67 Rdn. 40).
  • BGH, 17.11.1961 - 4 StR 373/61
    Auszug aus BGH, 14.07.1987 - 1 StR 250/87
    War dies - was hier nach den Feststellungen naheliegt - der Fall, kann die wegen seiner psychischen Erkrankung geringere Schuld des Täters nicht oder jedenfalls nicht uneingeschränkt durch die Art der Tatausführung aufgewogen werden (vgl. BGHSt 16, 360, 363; BGH NStZ 1986, 114, 115; 1987, 321, 322; BGHR StGB § 21 Strafzumessung 1, 2; Strafrahmenverschiebung 5).
  • BGH, 06.09.1968 - 4 StR 339/68

    Zurechnungsunfähigkeit wegen Geisteskrankheit (Schizophrenie) - Anordnung der

    Auszug aus BGH, 14.07.1987 - 1 StR 250/87
    Der vernommene Sachverständige Professor Dr. Dr. S. ist nicht nur Psychiater, sondern auch Diplompsychologe; welche Methoden er für die psychologische Beurteilung anwendete, mußte seiner Sachkunde überlassen bleiben (vgl. BGH JZ 1969, 437; DAR 1978, 155).
  • BGH, 21.11.1969 - 3 StR 249/68

    Zerstückelung im Luftschutzstollen - § 211 StGB, Sexualdelikte

    Auszug aus BGH, 14.07.1987 - 1 StR 250/87
    Soweit die Revision weiter geltend macht, das Gutachten des Sachverständigen sei widersprüchlich, muß die Beanstandung daran scheitern, daß es auf Widersprüche im schriftlichen Gutachten nicht ankommt (BGHSt 23, 176, 185), sondern entscheidend ist, welche Auffassung der Sachverständige in der Hauptverhandlung vertreten hat.
  • BGH, 24.09.1986 - 2 StR 497/86

    Berücksichtigung von vermindertem Hemmungsvermögen bei der Strafzumessung

    Auszug aus BGH, 14.07.1987 - 1 StR 250/87
    War dies - was hier nach den Feststellungen naheliegt - der Fall, kann die wegen seiner psychischen Erkrankung geringere Schuld des Täters nicht oder jedenfalls nicht uneingeschränkt durch die Art der Tatausführung aufgewogen werden (vgl. BGHSt 16, 360, 363; BGH NStZ 1986, 114, 115; 1987, 321, 322; BGHR StGB § 21 Strafzumessung 1, 2; Strafrahmenverschiebung 5).
  • BGH, 12.12.1986 - 2 StR 674/86

    Strafschärfende Berücksichtigung des besonders brutalen und hartnäckigen

    Auszug aus BGH, 14.07.1987 - 1 StR 250/87
    War dies - was hier nach den Feststellungen naheliegt - der Fall, kann die wegen seiner psychischen Erkrankung geringere Schuld des Täters nicht oder jedenfalls nicht uneingeschränkt durch die Art der Tatausführung aufgewogen werden (vgl. BGHSt 16, 360, 363; BGH NStZ 1986, 114, 115; 1987, 321, 322; BGHR StGB § 21 Strafzumessung 1, 2; Strafrahmenverschiebung 5).
  • BGH, 28.10.1985 - 3 StR 189/85

    Prüfung des Infragekommens einer Strafmilderung unter Bezugnahme auf die

    Auszug aus BGH, 14.07.1987 - 1 StR 250/87
    War dies - was hier nach den Feststellungen naheliegt - der Fall, kann die wegen seiner psychischen Erkrankung geringere Schuld des Täters nicht oder jedenfalls nicht uneingeschränkt durch die Art der Tatausführung aufgewogen werden (vgl. BGHSt 16, 360, 363; BGH NStZ 1986, 114, 115; 1987, 321, 322; BGHR StGB § 21 Strafzumessung 1, 2; Strafrahmenverschiebung 5).
  • BGH, 05.03.1987 - 1 StR 715/86

    Verwantwortlichkeit des vermindert Schuldfähigen für die von ihm begangene Tat in

    Auszug aus BGH, 14.07.1987 - 1 StR 250/87
    War dies - was hier nach den Feststellungen naheliegt - der Fall, kann die wegen seiner psychischen Erkrankung geringere Schuld des Täters nicht oder jedenfalls nicht uneingeschränkt durch die Art der Tatausführung aufgewogen werden (vgl. BGHSt 16, 360, 363; BGH NStZ 1986, 114, 115; 1987, 321, 322; BGHR StGB § 21 Strafzumessung 1, 2; Strafrahmenverschiebung 5).
  • BGH, 26.05.2009 - 4 StR 134/09

    Geltung des Vorwegvollzuges auch bei der Verhängung von Jugendstrafe; Prüfung der

    Sollte die Jugendkammer, was im vorliegenden Fall nahe liegt, unter Berücksichtigung des in den Gründen des angefochtenen Urteils erwogenen besonderen erzieherischen Bedarfs die Unterbringungsanordnung erneut mit der Verhängung von Jugendstrafe verbinden, gilt für die Reihenfolge der Vollstreckung § 67 StGB (BGHR StGB § 67 Abs. 2 Zweckerreichung, leichtere 7; MünchKommStGB/Altenhain § 7 JGG Rdn. 23; Diemer in Diemer/Schoreit/Sonnen, JGG 5. Aufl. § 7 Rdn. 11).
  • BGH, 29.03.1988 - 1 StR 70/88

    Strafbarkeit wegen gefährlicher Körperverletzung - Anforderungen an die

    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, daß die Art der Tatausführung einem vermindert schuldfähigen Täter nicht ohne weiteres in gleicher Weise strafschärfend zur Last gelegt werden kann wie einem voll schuldfähigen, daß vielmehr zu prüfen und bei der Zumessung zu beachten ist, ob und in welchem Umfang die Art der Tatausführung gerade durch die geistig-seelische Ausnahmesituation des Täters bedingt ist (BGHSt 16, 360, 363; BGHR StGB § 21 Strafzumessung 1 bis 5; BGH NStZ 1987, 453; 1988, 125; BGH, Beschl. vom 1. Dezember 1986 - 3 StR 544/86; Urt. vom 14. Juli 1987 - 1 StR 250/87).
  • BGH, 23.12.1987 - 4 StR 593/87

    Zweck der Unterbringung eines Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus -

    Ob zur Erreichung dieses Zwecks ein Abweichen von der gesetzlichen Reihenfolge erforderlich ist, bedarf im Einzelfall einer sorgfältigen Prüfung, welche die Persönlichkeit des Täters, die Länge seiner Freiheitsstrafe und die Art der notwendigen Behandlung berücksichtigen muß (BGHSt 33, 285 [BGH 25.07.1985 - 1 StR 241/85] m. w. Nachw.; BGHR StGB § 67 II Zweckerreichung, leichtere 7).
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