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   BGH, 04.01.1994 - 4 StR 718/93   

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BGH, 04.01.1994 - 4 StR 718/93 (https://dejure.org/1994,1157)
BGH, Entscheidung vom 04.01.1994 - 4 StR 718/93 (https://dejure.org/1994,1157)
BGH, Entscheidung vom 04. Januar 1994 - 4 StR 718/93 (https://dejure.org/1994,1157)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Einziehung - Erwerb - Pflichtgemäßes Ermessen - Aufklärungsrüge - Zeugenvernehmung - Unterbringung - Ungeeignetheit - Sperre

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 66, § 69, § 74; StPO § 244 Abs. 2, § 344

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR StGB § 74 Abs. 1 Ermessensentscheidung 1
  • StV 1994, 479
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 20.07.1988 - 2 StR 348/88

    Betrug bei Immobiliengeschäften - Erfordernis der "Stoffgleichheit" zwischen dem

    Auszug aus BGH, 04.01.1994 - 4 StR 718/93
    Ein Absehen von dieser Maßregel kann angebracht sein, wenn bei einem Verurteilten, der bisher noch keine oder keine nennenswerten Freiheitsstrafen verbüßt hat, die Erwartung gerechtfertigt ist, er werde sich schon die Strafverbüßung zur Warnung dienen lassen (vgl. BGHR StGB § 66 Abs. 2 Ermessensentscheidung 3; BGH NStZ 1985, 261; Hanack in LK StGB 11. Aufl. § 66 Rdn. 173).
  • BGH, 25.09.1990 - 4 StR 417/90

    Voraussetzungen für die Festsetzung der Länge der Sperre für die Erteilung einer

    Auszug aus BGH, 04.01.1994 - 4 StR 718/93
    Im übrigen gibt das angefochtene Urteil auch Anlaß zu dem Hinweis, daß es für die Dauer der gemäß § 69a StGB zu bestimmenden Sperre auf die voraussichtliche Ungeeignetheit ankommt, die sich nicht nach allgemeinen Strafzumessungsregeln richtet (vgl. BGHR StGB § 69a Abs. 1 Dauer 2).
  • BGH, 28.09.1990 - 5 StR 414/90

    Begründung der Anordnung einer Sicherungsverwahrung

    Auszug aus BGH, 04.01.1994 - 4 StR 718/93
    Daher müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, daß und aus welchen Gründen der Tatrichter von seiner Entscheidungsbefugnis in einer bestimmten Weise Gebrauch gemacht hat (BGHR StGB § 66 Abs. 2 Ermessensentscheidung 4 m.w.N.).
  • BGH, 28.02.1964 - 3 StR 40/63

    Voraussetzungen des Tatbestands der Verbreitung staatsgefährdender Schriften -

    Auszug aus BGH, 04.01.1994 - 4 StR 718/93
    Die Einziehung des dem Angeklagten M. gehörenden Autotelefons, über das dieser nach den Feststellungen einen Teil der Verkaufsgespräche führte, die dem Abschluß des betrügerischen Kaufvertrages über den gestohlenen Pkw vorausgingen, kann jedenfalls deswegen keinen Bestand haben, weil die Strafkammer - wie ihre Formulierung "war gemäß § 74 StGB einzuziehen" belegt - sich entweder nicht bewußt war, daß es sich bei der Einziehung um eine Ermessensentscheidung handelt, oder von ihrem Ermessen keinen Gebrauch gemacht hat (vgl. BGHSt 19, 245, 256).
  • BGH, 05.02.1985 - 1 StR 833/84

    Ausschluss der Strafbarkeit wegen Strafvereitelung und Begünstigung bei

    Auszug aus BGH, 04.01.1994 - 4 StR 718/93
    Ein Absehen von dieser Maßregel kann angebracht sein, wenn bei einem Verurteilten, der bisher noch keine oder keine nennenswerten Freiheitsstrafen verbüßt hat, die Erwartung gerechtfertigt ist, er werde sich schon die Strafverbüßung zur Warnung dienen lassen (vgl. BGHR StGB § 66 Abs. 2 Ermessensentscheidung 3; BGH NStZ 1985, 261; Hanack in LK StGB 11. Aufl. § 66 Rdn. 173).
  • BGH, 11.05.2016 - 1 StR 118/16

    Einziehung (Voraussetzungen: Grundsatz der Verhältnismäßigkeit; Einziehung von

    Die Einziehung des als Beförderungsmittel verwendeten Pkw Audi Q5 des Einziehungsbeteiligten hat gleichwohl keinen Bestand, weil die Urteilsgründe nicht erkennen lassen, dass sich die Strafkammer bewusst war, dass es sich bei der Einziehung um eine Ermessensentscheidung handelt und dass sie von diesem Ermessen Gebrauch gemacht hat (vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 23. August 2011 - 4 StR 385/11 und vom 4. Januar 1994 - 4 StR 718/93, BGHR StGB § 74 Abs. 1 StGB Ermessensentscheidung 1).
  • BGH, 23.05.2017 - 4 StR 141/17

    Gegenstand des Urteils (Identität der Tat); Verwerfung der Revision als

    Mit Blick auf die Einziehung des Fahrzeugs ist - neben Bedenken hinsichtlich dessen Einsatz als Tatmittel in den Fällen II.6 und II.7 der Urteilsgründe und bezüglich der Verhältnismäßigkeit der Einziehung - dem Urteil nicht zu entnehmen, dass sich das Landgericht bewusst war, eine Ermessensentscheidung zu treffen, und welche Gründe für die Ausübung des Ermessens gegeben waren (vgl. BGH, Beschlüsse vom 31. März 2016 - 2 StR 243/15, NStZ 2017, 89, 90; vom 28. August 2011 - 4 StR 375/11; vom 4. Januar 1994 - 4 StR 718/93, BGHR StGB § 74 Abs. 1 Ermessensentscheidung 1).
  • BGH, 04.09.2001 - 1 StR 232/01

    Gefährliche Körperverletzung (Glimmende Zigarette); Tateinheit auch trotz Taten,

    Entscheidend ist vielmehr, ob zu erwarten ist, daß sie eine präventive Warnwirkung auf den Angeklagten haben und damit zu einer Haltungsänderung bei ihm führen wird (BGHR StGB § 66 Abs. 2 Ermessensentscheidung 3, 5, 6 m.w.Nachw.).
  • BGH, 16.05.2012 - 3 StR 33/12

    Rechtsfehlerhafte Nichterörterung der Einsichtsfähigkeit des Angeklagten trotz

    Die Kammer wird zudem zu bedenken haben, dass es sich bei der Einziehung um eine Ermessensentscheidung handelt (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Januar 1994 - 4 StR 718/93, BGHR StGB § 74 Abs. 1 Ermessensentscheidung 1).
  • BGH, 31.03.2016 - 2 StR 243/15

    Einziehung (Grundstück als zulässiger Einziehungsgegenstand; Voraussetzungen der

    Die Urteilsgründe müssen deshalb nicht nur erkennen lassen, von welchem Einziehungszweck der Tatrichter ausgegangen ist (strafähnliche Einziehung nach § 74 Abs. 2 Nr. 1 StGB, Sicherungseinziehung nach § 74 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 3 StGB oder unter Umständen auch von beiden); ihnen muss auch zu entnehmen sein, dass sich das Tatgericht bewusst war, eine Ermessensentscheidung zu treffen, und welche Gründe für die Ausübung des Ermessens gegeben waren (vgl. BGH, Beschluss vom 23. August 2011 - 4 StR 375/11; BGH, Beschluss vom 4. Januar 1994 - 4 StR 718/93, BGHR StGB § 74 Abs. 1 Ermessensentscheidung 1).
  • BGH, 08.02.1996 - 4 StR 752/95

    Unterbringung in der Sicherungsverwahrung - Einheitliche Jugendstrafe - Einzeltat

    Die Unterbringung nach dieser - subsidiären - Vorschrift (BGH StV 1994, 479) liegt aber im pflichtgemäßen Ermessen des Tatrichters.

    Deshalb müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, daß und aus welchen Gründen der Tatrichter von seiner Entscheidungsbefugnis Gebrauch gemacht hat (BGHR StGB § 66 Abs. 2 Ermessensentscheidung 2, 4, 5 m.w.N.).

    Der Tatrichter mußte bei pflichtgemäßer Ausübung des ihm eingeräumten Ermessens insbesondere erwägen, welche Wirkung der Vollzug der zwölfjährigen Freiheitsstrafe auf den erst 28jährigen Angeklagten haben wird (vgl. BGHR StGB § 66 Abs. 2 Ermessensentscheidung 4 und 5) und ob die Anordnung der Sicherungsverwahrung unter diesen Umständen unerläßlich ist (vgl. Dreher/Tröndle aaO. § 66 Rdn. 20 m.w.N.).

  • BGH, 11.02.2020 - 4 StR 525/19

    Einziehung von Tatprodukten, Tatmitteln und Tatobjekten bei Tätern und

    Der neu zur Entscheidung berufene Tatrichter wird zu beachten haben, dass es sich bei der Einziehung des Pkw als Tatwerkzeug gemäß § 74 Abs. 1 StGB ("können') um eine Ermessensentscheidung handelt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. August 2011 ? 4 StR 375/11; vom 4. Januar 1994 ? 4 StR 718/93).
  • BGH, 24.09.2020 - 4 StR 144/20

    Verfahren bei der Durchsuchung (Übernahme eines von der Staatsanwaltschaft

    Die vom Landgericht gewählte Formulierung ("ist einzuziehen') lässt besorgen, dass es sich nicht bewusst war, dass es sich bei der Einziehung um eine Ermessensentscheidung handelt, oder dass es von dem ihm eingeräumten Ermessen keinen Gebrauch gemacht hat (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Februar 2020 - 4 StR 672/19; Beschluss vom 4. Januar 1994 ? 4 StR 718/93).
  • BGH, 31.03.2004 - 2 StR 482/03

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Verfahrensrüge; Verschulden des

    Schließlich hat das Landgericht sein ihm durch § 66 Abs. 2 StGB überantwortetes Ermessen (vgl. BGHSt 24, 345, 348; BGH StV 1996, 541; BGHR StGB § 66 Abs. 2 Ermessensentscheidung 1 bis 5) ausgeübt, indem es sowohl den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit berücksichtigt als auch auf die Gefahr der Begehung weiterer erheblicher Betrugstaten durch den Angeklagten abgestellt hat.
  • BGH, 28.08.1996 - 3 StR 241/96

    Begründung der Entziehung einer Fahrerlaubnis bei Vorliegen einer nicht im

    Hier bedarf es aber einer Gesamtwürdigung der Täterpersönlichkeit, deren Umfang von den Umständen des Einzelfalles abhängt (BGHR StGB § 69 I Entziehung 2, 4, 5; BGH Strafverteidiger 1994, 314, 315; vgl. auch BGH Strafverteidiger 1994, 479).
  • BGH, 17.12.1998 - 5 StR 302/98

    Anordnung der Sicherungsverwahrung; Hypothetische Gesamtstrafe; Maßgeblicher

  • BGH, 21.08.2003 - 3 StR 251/03

    Vorverurteilung zu Gesamtstrafe

  • BGH, 10.07.2008 - 5 StR 253/08

    Vergewaltigung (Beleg der Nötigung; Vorsatz); schwerer sexueller Missbrauch eines

  • BGH, 15.10.2009 - 5 StR 351/09

    Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Ausübung des tatrichterlichen

  • BGH, 25.11.2010 - 3 StR 382/10

    Sicherungsverwahrung (Gefährlichkeitsprognose; hohes Alter des Angeklagten;

  • BGH, 09.06.1999 - 3 StR 89/99

    Darlegungspflicht des Richters bei der Sicherungsverwahrung

  • BGH, 26.09.2007 - 5 StR 208/07

    Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (erforderliche

  • BGH, 21.03.2002 - 3 StR 12/02

    Sicherungsverwahrung (Anordnung nach Abs. 2 nur auf Grund einer

  • BGH, 09.12.2010 - 5 StR 421/10

    Sicherungsverwahrung; Gefahrenprognose (zwingend zu erörternde Umstände;

  • BGH, 01.07.2008 - 1 StR 183/08

    Ausreichende Erörterung einer möglichen Sicherungsverwahrung; Beschränkung des

  • BGH, 23.08.2011 - 4 StR 375/11

    Erörterungsmangel bei der Einziehung (Ermessen)

  • BGH, 07.03.2002 - 3 StR 488/01

    Anrechung in Griechenland erlittener Freiheitsentziehung

  • BGH, 03.05.2023 - 3 StR 45/23

    Anordnung der Einziehung von 53 verkauften Goldbarren und des Wertes von

  • BGH, 25.05.2011 - 4 StR 164/11

    Rechtsfehlerhafte Anordnung der Sicherungsverwahrung (Ermessensausübung;

  • BGH, 02.02.2010 - 3 StR 566/09

    Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (erkennbare Ausübung des

  • BGH, 25.02.2020 - 4 StR 672/19

    Einziehung von Tatprodukten, Tatmitteln und Tatobjekten bei Tätern und

  • BGH, 30.04.2019 - 4 StR 482/18

    Einziehung des Wertes von Taterträgen bei einer Verurteilung wegen unerlaubten

  • BGH, 25.03.2003 - 3 StR 58/03

    Anordnung der Sicherungsverwahrung (Prüfungsreihenfolge bei § 66 StGB; Darlegung

  • BGH, 23.09.2020 - 2 StR 393/19

    Voraussetzungen der Einziehung (Charakter einer Nebenstrafe)

  • BGH, 19.03.1996 - 1 StR 114/96

    Anordnung der Sicherungsverwahrung - Symptomtat - Würdigung des Täters - Sonstige

  • BGH, 11.04.1995 - 4 StR 46/95

    Zueignung - Zueignungsabsicht - Wegnahme - Beweismittel - Entfernung von

  • BGH, 25.11.2015 - 5 StR 490/15

    Fehlende Dokumentation der Ermessenserwägungen bei der Anordnung der

  • BGH, 07.12.2021 - 2 StR 273/21

    Einziehung von Tatprodukten, Tatmitteln und Tatobjekten (Ermessensentscheidung)

  • BGH, 07.03.2002 - 3 StR 488/01
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