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   BGH, 29.07.1998 - 1 StR 311/98   

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BGH, 29.07.1998 - 1 StR 311/98 (https://dejure.org/1998,2790)
BGH, Entscheidung vom 29.07.1998 - 1 StR 311/98 (https://dejure.org/1998,2790)
BGH, Entscheidung vom 29. Juli 1998 - 1 StR 311/98 (https://dejure.org/1998,2790)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 3068
  • BGHR StGB § 13 Abs. 2 Strafrahmenverschiebung 2
  • StV 1998, 536
  • JR 1999, 292
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 07.09.1993 - 5 StR 394/93

    Totschlag durch Unterlassen aufgrund vorangegangener schwerer Misshandlung

    Auszug aus BGH, 29.07.1998 - 1 StR 311/98
    Nichts anderes kann aber für § 13 Abs. 2 StGB gelten, weil es an einem eine differenzierte Handhabung tragenden Grund fehlt (vgl. BGHR StGB § 13 Abs. 1 Unterlassen 2; Bruns in FS für Tröndle, 1989, S. 129 f.; Schäfer, Praxis der Strafzumessung, 2. Aufl. Rdn. 390).
  • BGH, 16.12.1987 - 2 StR 527/87

    Berücksichtigung des Verlustes der Beamteneigenschaft bei der Strafzumessung

    Auszug aus BGH, 29.07.1998 - 1 StR 311/98
    Einer derartigen berufsrechtlichen Folge kann nach § 46 Abs. 1 Satz 2 StGB Bedeutung zukommen (BGHSt 32, 68, 79; Tröndle aaO § 46 Rdn. 25b), und zwar bereits bei der Wahl des Strafrahmens (BGHSt 35, 148; Schäfer in FS für Tröndle, 1989, S. 395, 404 f.).
  • BGH, 04.11.1988 - 1 StR 262/88

    Sexualverkehr des HIV-Infizierten

    Auszug aus BGH, 29.07.1998 - 1 StR 311/98
    Dazu steht insbesondere nicht in Widerspruch, daß die Kammer Vorsatz in bezug auf eine mittels einer lebensgefährdenden Behandlung begangene Körperverletzung bejaht hat (vgl. BGHSt 36, 1, 15 f.).
  • BGH, 24.08.1983 - 3 StR 136/83

    Verwertung der Ergebnisse einer unzulässigen Telefonüberwachung; Verlesung einer

    Auszug aus BGH, 29.07.1998 - 1 StR 311/98
    Einer derartigen berufsrechtlichen Folge kann nach § 46 Abs. 1 Satz 2 StGB Bedeutung zukommen (BGHSt 32, 68, 79; Tröndle aaO § 46 Rdn. 25b), und zwar bereits bei der Wahl des Strafrahmens (BGHSt 35, 148; Schäfer in FS für Tröndle, 1989, S. 395, 404 f.).
  • BGH, 03.02.1983 - 1 StR 823/82

    Verpflichtung zur Zahlung einer Entschädigung nach zu Unrecht erlittener

    Auszug aus BGH, 29.07.1998 - 1 StR 311/98
    Das ist insbesondere der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder wenn sie gegen die Denkgesetze oder gegen gesicherte Erfahrungssätze verstößt (vgl. BGH NStZ 1983, 277, 278).
  • LG Freiburg, 25.02.2016 - 2 KLs 270 Js 21058/12

    Akten liegen gelassen: Staatsanwalt erhält Bewährungsstrafe

    Ob von der Möglichkeit einer Strafrahmenverschiebung nach § 13 Abs. 2 StGB Gebrauch zu machen ist, ist im Rahmen einer wertenden Gesamtwürdigung aller wesentlichen Gesichtspunkte zu entscheiden, wobei vor allem diejenigen Umstände zu berücksichtigen sind, die etwas dazu aussagen, ob das Unterlassen im Verhältnis zur Begehungstat weniger schwer wiegt oder nicht (vgl. BGH NStZ 2013, 340; NStZ-RR 2011, 334; NJW 1998, 3068).
  • LG Köln, 12.10.2018 - 110 KLs 9/17

    Einsturz des Kölner Stadtarchivs: Dreimal Freispruch, einmal Haftstrafe zur

    Es bedarf einer umfassenden Abwägung auch sonstiger Umstände, die nicht den jeweiligen Milderungsgrund selbst betreffen (BGH NJW 1998, 3068).
  • BGH, 26.04.2001 - 5 StR 587/00

    Schadensgleiche Vermögensgefährdung bei der Untreue (mangelhafte Dokumentation

    Die Prüfung, ob eine solche Strafrahmenverschiebung vorzunehmen ist (vgl. BGHR StGB § 13 Abs. 2 - Strafrahmenverschiebung 1, 2), hat das Landgericht verabsäumt.
  • BGH, 17.08.1999 - 1 StR 390/99

    Fahrlässige Tötung; Tateinheit; Fahrlässige Brandstiftung; Herdplatten-Fall;

    Es ist nicht auszuschließen, daß der Strafausspruch auf dem aufgezeigten Mangel beruht, da in die Prüfung, ob bei Unterlassen eine Strafrahmenverschiebung vorzunehmen ist, alle wesentlichen, also nicht nur die unterlassungsbezogenen Strafzumessungsgesichtspunkte einzubeziehen sind (BGH StV 1998, 536 f.).
  • OLG Köln, 22.01.2002 - Ss 551/01

    Tanken ohne Bezahlung bei von vornherein gegebener Zahlungsunwilligkeit

    Sie sind weder in sich widersprüchlich noch lückenhaft oder unklar, lassen keine Verstöße gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze und keine Hinweise darauf erkennen, dass falsche Maßstäbe für die zur Verurteilung erforderliche bzw. ausreichende Gewißheit angelegt worden sind (vgl. dazu BGH NJW 2000, 370 [371]; BGH NJW 1998, 3068; OLG Düsseldorf NZV 2000, 134 [135]; OLG Hamm VRS 101, 58 [59]; KG NJW 1999, 3500 m. w. Nachw.; OLG Koblenz NZV 2001, 357 = DAR 2001, 418 [419]; OLG Zweibrücken StV 1998, 363; SenE v. 08.12.2000 - Ss 497/00 - SenE v. 26.01.2001 - Ss 520-521/00 - SenE v. 06.06.2001 - Ss 161/01 - SenE v. 30.10.2001 - Ss 412/01 -).
  • LG Mönchengladbach, 15.02.2024 - 23 KLs 6/23

    Schule, Lehrer, Gesundheitsdaten, Aufsichtspflicht, Schulausflug, Klassenfahrt,

    Die Kammer hat zugunsten der beiden Angeklagten von der fakultativen Strafmilderung des § 13 Abs. 2 StGB Gebrauch gemacht, weil der Unrechts- und Schuldgehalt nach einer wertenden Gesamtwürdigung aller wesentlichen - nicht ausschließlich unterlassungsbezogenen - Gesichtspunkte (vgl. BGH, Urteil vom 29.07.1998, Az. 1 StR 311/98, Rn. 9 zitiert nach juris; Beschluss vom 06.12.2012, Az. 2 StR 170/12, Rn. 6 zitiert nach juris) hier geringer wiegt als beim aktiven Tun.
  • LG Düsseldorf, 21.12.2010 - 17 Ks 14/10

    Verurteilung wegen Mordes durch Unterlassen in Tateinheit mit Herbeiführen einer

    Es bedarf einer umfassenden Abwägung auch sonstiger strafzumessungserheblicher Umstände, die nicht den jeweiligen Milderungsgrund selbst betreffen (BGH 29.07.1998 in NJW 1998, 3068 f.).
  • BGH, 17.06.2015 - 5 StR 75/15

    Tötungsvorsatz (gefährliche Gewalthandlung; vorsatzkritische Umstände bei der

    Die Frage, ob eine Strafmilderung nach § 13 Abs. 2, § 49 Abs. 1 StGB geboten ist, muss das Tatgericht in einer wertenden Gesamtwürdigung der wesentlichen, also nicht nur unterlassungsbezogenen Gesichtspunkte prüfen (vgl. BGH, Urteil vom 29. Juli 1998 - 1 StR 311/98, NJW 1998, 3068).
  • BGH, 31.03.2004 - 5 StR 351/03

    Beurteilung des Schweregrades einer Depression durch medizinische Laien

    Unabhängig von der Frage des Vorliegens der Voraussetzungen von § 21 StGB wird die besondere psychische Befindlichkeit der Angeklagten bei der nach § 13 Abs. 2 StGB gebotenen Ermessensentscheidung zu beachten sein (BGHR StGB § 13 Abs. 2 Strafrahmenverschiebung 2).
  • LG Kassel, 27.04.2020 - 9 Ns 9634 Js 23170/13
    Dies ergibt die vorgenommene wertende Gesamtwürdigung aller wesentlichen Gesichtspunkte, wobei die Prüfung nicht auf unterlassensbezogene Kriterien beschränkt ist, sondern es vielmehr einer umfassenden Abwägung auch sonstiger Umstände, die nicht den jeweiligen Milderungsgrund selbst betreffen, bedarf (vgl. BGH NJW 1998, 3068).
  • LG Kassel, 27.04.2020 - 9 Ns
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