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   BGH, 28.10.1992 - 3 StR 410/92   

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https://dejure.org/1992,4681
BGH, 28.10.1992 - 3 StR 410/92 (https://dejure.org/1992,4681)
BGH, Entscheidung vom 28.10.1992 - 3 StR 410/92 (https://dejure.org/1992,4681)
BGH, Entscheidung vom 28. Oktober 1992 - 3 StR 410/92 (https://dejure.org/1992,4681)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Darlegung der wesentlichen Grundzüge der den Vorverurteilungen zugrundeliegenden Tatausführungen - Mangel bei der Darlegung und Beweiswürdigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 177 Abs. 1; StPO § 261

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR StGB § 177 Abs. 1 Beweiswürdigung 14
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.12.1986 - 3 StR 500/86

    Anforderungen an die Beweiswürdigung des Tatrichters - Mehrfache Übereignung

    Auszug aus BGH, 28.10.1992 - 3 StR 410/92
    Diese sind namentlich dann gegeben, wenn die Beweiswürdigung lückenhaft, in sich widersprüchlich oder unklar ist, gegen die Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstößt oder wenn an die zur Verurteilung erforderliche Gewißheit übertriebene Anforderungen gestellt worden sind (vgl. BGHSt 29, 18, 20; BGH NStZ 1984, 180; BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 2; Hürxthal, KK 2. Aufl., StPO § 261 Rdn. 51 m.w.N.).
  • BGH, 17.11.1983 - 4 StR 375/83

    Umfang der Auseinandersetzung mit einzelnen Zeugenaussagen durch den Tatrichter

    Auszug aus BGH, 28.10.1992 - 3 StR 410/92
    Diese sind namentlich dann gegeben, wenn die Beweiswürdigung lückenhaft, in sich widersprüchlich oder unklar ist, gegen die Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstößt oder wenn an die zur Verurteilung erforderliche Gewißheit übertriebene Anforderungen gestellt worden sind (vgl. BGHSt 29, 18, 20; BGH NStZ 1984, 180; BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 2; Hürxthal, KK 2. Aufl., StPO § 261 Rdn. 51 m.w.N.).
  • BGH, 07.06.1979 - 4 StR 441/78

    Überprüfung der tatrichterlichen Auswertung von Lichtbildern in einer

    Auszug aus BGH, 28.10.1992 - 3 StR 410/92
    Diese sind namentlich dann gegeben, wenn die Beweiswürdigung lückenhaft, in sich widersprüchlich oder unklar ist, gegen die Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstößt oder wenn an die zur Verurteilung erforderliche Gewißheit übertriebene Anforderungen gestellt worden sind (vgl. BGHSt 29, 18, 20; BGH NStZ 1984, 180; BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 2; Hürxthal, KK 2. Aufl., StPO § 261 Rdn. 51 m.w.N.).
  • BGH, 14.04.2011 - 4 StR 501/10

    Beweiswürdigung im Strafverfahren: Beweiswert der Wiederkennungsleistung des

    Es bedarf insoweit jeweils einer umfassenden Abwägung, bei der die besonderen Umstände des Falles - hier: nächtlicher Angriff von vier Tätern auf ein schlafendes Opfer - zu bedenken sind (vgl. dazu BGH, Urteil vom 29. September 1998 - 1 StR 416/98, NStZ 1999, 153; Urteil vom 28. Oktober 1992 - 3 StR 410/92, BGHR StGB § 177 Abs. 1 Beweiswürdigung 14).

    Für den Fall, dass es für die Überzeugungsbildung auch auf eine sog. Weg-Zeit-Berechnung ankommen sollte, weist der Senat vorsorglich auf den möglicherweise eingeschränkten Beweiswert einer solchen Berechnung hin (vgl. dazu BGH, Urteil vom 28. Oktober 1992 aaO).

  • BGH, 21.10.1997 - 5 StR 356/97

    Verfahrensabtrennung nach Geständnis eines Angeklagten und erneute Verbindung der

    Der neue Tatrichter wird Gelegenheit haben, die Frage der Zuverlässigkeit der Identifizierung des B D durch M K bei der Wahllichtbildvorlage zu prüfen (vgl. BGHR StPO § 261 Identifizierung 6; BGHR StGB § 177 Abs. 1 Beweiswürdigung 14; BGH NStZ 1996, 350 BGH; StV 1996, 649).
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