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   BGH, 23.08.1991 - 3 StR 292/91   

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https://dejure.org/1991,4127
BGH, 23.08.1991 - 3 StR 292/91 (https://dejure.org/1991,4127)
BGH, Entscheidung vom 23.08.1991 - 3 StR 292/91 (https://dejure.org/1991,4127)
BGH, Entscheidung vom 23. August 1991 - 3 StR 292/91 (https://dejure.org/1991,4127)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an das Merkmal "Sexuelle Handlungen" im Sinne der §§ 176, 184c Strafgesetzbuch (StGB) - Sexualbezogenheit des Posierens von Kindern vor einer Fotokamera

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 325
  • BGHR StGB § 184c Nr. 1 Erheblichkeit 5
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 24.09.1980 - 3 StR 255/80

    Strafbarkeit wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in Tateinheit mit sexuellem

    Auszug aus BGH, 23.08.1991 - 3 StR 292/91
    Sexuelle Handlungen im Sinne der §§ 176, 184 c StGB sind solche Verhaltensweisen, die durch ihr äußeres Erscheinungsbild einen Sexualbezug aufweisen (vgl. BGHSt 29, 336, 338; BGH NStZ 1983, 167).
  • BGH, 09.11.1982 - 1 StR 672/82

    Sexueller Mißbrauch - Kind - Sexuelle Handlung - Sexualbezogenheit

    Auszug aus BGH, 23.08.1991 - 3 StR 292/91
    Sexuelle Handlungen im Sinne der §§ 176, 184 c StGB sind solche Verhaltensweisen, die durch ihr äußeres Erscheinungsbild einen Sexualbezug aufweisen (vgl. BGHSt 29, 336, 338; BGH NStZ 1983, 167).
  • BGH, 22.08.1984 - 3 StR 321/84

    Sexuelle Handlung - Vornahme - Begriffsbestimmung

    Auszug aus BGH, 23.08.1991 - 3 StR 292/91
    Für die Beurteilung der Frage, ob eine ambivalente Tätigkeit, die nicht ohne weiteres einen sexuellen Bezug aufweist, einen objektiv als sexuelle Handlung erkennbaren Vorgang betrifft, ist auf das Urteil eines objektiven Betrachters abzustellen, der alle Umstände des Einzelfalles kennt (vgl. Laufhütte in LK, 10. Aufl., § 184 c Rdn. 6; BGH NStZ 1985, 24).
  • BGH, 10.03.2016 - 3 StR 437/15

    Erheblichkeit sexueller Handlungen (sozial nicht mehr hinnehmbare

    Daneben können auch sog. ambivalente Tätigkeiten, die für sich betrachtet nicht ohne Weiteres einen sexuellen Charakter aufweisen, tatbestandsmäßig sein; insoweit ist auf das Urteil eines objektiven Betrachters abzustellen, der alle Umstände des Einzelfalles kennt (BGH, Beschluss vom 23. August 1991 - 3 StR 292/91, BGHR StGB § 184c Nr. 1 Erheblichkeit 5; Urteil vom 6. Februar 2002 -1 StR 506/01, NStZ 2002, 431, 432; Beschluss vom 5. Oktober 2004 - 3 StR 256/04, NStZ-RR 2005, 361, 367 bei Pfister).
  • LG Kiel, 06.09.2010 - 8 KLs 2/10

    Verurteilung wegen der Verabredung zur Begehung von sexuellen Handlungen an

    Das gilt auch für sadistische Handlungen in Form körperlicher Züchtigungen, die der sexuellen Erregung des Züchtigenden dienen (vgl. Laufhütte/Roggenbuck in: Leipziger Kommentar, StGB, Bd. 6, 12. Aufl., § 184 g Rn. 6), wobei es auf das Urteil eines gedachten objektiven Betrachters, der alle Umstände des Einzelfalls kennt, ankommt (vgl. BGH, NStZ 2002, 431, 432; StV 1997, 524; NJW 1992, 325 f.).

    Das bloße leichte Spreizen der Beine und die damit einhergehende leichte Anhebung des Gesäßes - zumal in Seitenansicht - reichen dafür nicht aus, da sie nicht objektiv sexualbezogen sind, jedenfalls aber die Erheblichkeitsschwelle des § 184 g StGB nicht überschreiten (vgl. dazu BGH, NJW 1992, 325 f.; Fischer a.a.O., § 176 Rn. 11; Lauf-hütte/Roggenbuck a.a.O., § 184 g Rn. 3).

    Die Beine spreizt es von vornherein nur auf den ersten zwei dieser Bilder und auch das nicht in einer ersichtlich auf die sexuelle Erregung des Betrachters abzielenden, sondern in dem ersten der beiden Fälle eher "akrobatisch" anmutenden Art und in dem anderen in einer Weise, die schlicht als durch die Stellung des Fotografen motivierte entspannte Körperhaltung erscheint (vgl. insoweit BGH, NJW 1992, 325).

  • BGH, 08.12.2016 - 4 StR 389/16

    Besonders schwerer sexueller Missbrauch eines Kindes (Begriff der sexuellen

    Bei äußerlich ambivalenten Handlungen, die - wie hier - für sich betrachtet nicht ohne weiteres einen sexuellen Bezug aufweisen, ist auf das Urteil eines objektiven Betrachters abzustellen, der alle Umstände des Einzelfalls, also auch die Zielrichtung des Täters, kennt (vgl. BGH, Urteil vom 6. Februar 2002 - 1 StR 506/01, NStZ 2002, 431, 432; Beschluss vom 23. August 1991 - 3 StR 292/91, BGHR StGB § 184c Nr. 1 Erheblichkeit 5).
  • BGH, 19.08.2015 - 5 StR 275/15

    Verstoß gegen Weisungen während der Führungsaufsicht (Blankettvorschrift;

    Bei äußerlich ambivalenten Handlungen, die - wie hier - für sich betrachtet nicht ohne weiteres einen sexuellen Bezug aufweisen, ist auf das Urteil eines objektiven Betrachters abzustellen, der alle Umstände des Einzelfalls, also auch die Zielrichtung des Täters, kennt (vgl. BGH, Urteil vom 6. Februar 2002 - 1 StR 506/01, NStZ 2002, 431, 432; Beschluss vom 23. August 1991 - 3 StR 292/91, BGHR StGB § 184c Nr. 1 Erheblichkeit 5).
  • LG Kiel, 13.05.2011 - 10 KLs 11/11
    Das gilt auch für sadistische Handlungen in Form körperlicher Züchtigungen, die der sexuellen Erregung des Züchtigenden dienen (vgl. Laufhütte/Roggenbuck in: Leipziger Kommentar, StGB, Bd. 6, 12. Aufl., § 184 g Rn. 6), wobei es auf das Urteil eines gedachten objektiven Betrachters, der alle Umstände des Einzelfalls kennt, ankommt (vgl. BGH, NStZ 2002, 431, 432; StV 1997, 524; NJW 1992, 325 f.).

    Das bloße leichte Spreizen der Beine und die damit einhergehende leichte Anhebung des Gesäßes - zumal in Seitenansicht - reichen dafür nicht aus, da sie nicht objektiv sexualbezogen sind, jedenfalls aber die Erheblichkeitsschwelle des § 184 g StGB nicht überschreiten (vgl. dazu BGH, NJW 1992, 325 f.; Fischer a.a.O., § 176 Rn. 11; Laufhütte/Roggenbuck a.a.O., § 184 g Rn. 3).

    Die Beine spreizt es von vornherein nur auf den ersten zwei dieser Bilder und auch das nicht in einer ersichtlich auf die sexuelle Erregung des Betrachters abzielenden, sondern in dem ersten der beiden Fälle eher "akrobatisch" anmutenden Art und in dem anderen in einer Weise, die schlicht als durch die Stellung des Fotografen motivierte entspannte Körperhaltung erscheint (vgl. insoweit BGH, NJW 1992, 325).

  • BGH, 17.12.1997 - 3 StR 567/97

    Sichverschaffen von pornographischen Schriften, die den sexuellen Mißbrauch von

    Denn das Spreizen der Beine, um die unbedeckte Scheide offen zur Schau zu stellen, beinhaltet eine - nicht unerhebliche (§ 184 c Nr. 1 StGB) - sexuelle Handlung, durch die der Betrachter sexuell provoziert werden soll (vgl. BGHR StGB § 184 c Nr. 1 Erheblichkeit 5; BGHR StGB § 176 V sexuelle Handlung 1).

    Denn es ist schon begrifflich ausgeschlossen, ein schlafendes Kind zu etwas zu bestimmen (vgl. BGHR StGB § 184 c Nr. 1 Erheblichkeit 5).

  • BGH, 19.02.2002 - 1 StR 546/01

    Vergewaltigung (Verwendung eines gefährliches Werkzeug; schwere Mißhandlung);

    Denn Nadeln und brennendes Feuerzeug gebrauchte er bei seinen sexuellen Handlungen (vgl. BGHSt 46, 225; BGHR StGB § 184c Nr. 1 Erheblichkeit 5) zumindest auch als Nötigungsmittel.
  • BGH, 22.05.1996 - 5 StR 153/96

    Sitzen auf liegender Frau - § 178 StGB aF (=§ 177 StGB nF), § 184c StGB aF (= §

    Für die Beurteilung der Frage, ob eine ambivalente Tätigkeit, die nicht ohne weiteres einen sexuellen Bezug aufweist, einen objektiv als sexuelle Handlung erkennbaren Vorgang betrifft, ist auf das Urteil eines objektiven Betrachters abzustellen, der alle Umstände des Einzelfalles kennt (BGHR StGB § 184 c Nr. 1 Erheblichkeit 5; Laufhütte in LK, 11. Aufl., § 184 c Rdn. 6 unter a).
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