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   BGH, 18.03.1998 - 2 StR 5/98   

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https://dejure.org/1998,3474
BGH, 18.03.1998 - 2 StR 5/98 (https://dejure.org/1998,3474)
BGH, Entscheidung vom 18.03.1998 - 2 StR 5/98 (https://dejure.org/1998,3474)
BGH, Entscheidung vom 18. März 1998 - 2 StR 5/98 (https://dejure.org/1998,3474)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Versuchter Mord in Tateinheit mit schwerem Raub und einem Verstoß gegen das Waffengesetz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 21

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 35
  • StV 1999, 310
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 30.07.1997 - 3 StR 144/97

    Volle Schuldfähigkeit des Angeklagten trotz geltend gemachter

    Auszug aus BGH, 18.03.1998 - 2 StR 5/98
    Denn selbst wenn man nicht von einem gesicherten medizinisch-statistischen Erfahrungssatz ausgeht, daß ohne Rücksicht auf psychodiagnostische Beurteilungskriterien allein wegen einer bestimmten Blutalkoholkonzentration zur Tatzeit in aller Regel eine erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit anzunehmen ist, hat der festgestellte Wert nach wie vor insofern Bedeutung, als er Aufschluß über die Stärke der alkoholischen Beeinflussung gibt und ein zwar nicht allein gültiges, aber immerhin gewichtiges Beweisanzeichen neben anderen ist (BGHSt 43, 67 ff. [BGH 29.04.1997 - 1 StR 511/95]; BGH NStZ 1997, 592; Senatsbeschlüsse vom 26. November 1997 und 25. Februar 1998 - 2 StR 553/97 und 16/98).

    Als daneben zu beachtendes psychodiagnostisches Beurteilungskriterium sind in diesem Zusammenhang nur solche Umstände in Betracht zu ziehen, die Hinweise darauf geben können, ob das Steuerungsvermögen des Täters trotz der erheblichen Alkoholisierung erhalten geblieben ist (BGH NStZ 1997, 592).

  • BGH, 29.04.1997 - 1 StR 511/95

    BGH verneint Erfahrungssatz über die erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit

    Auszug aus BGH, 18.03.1998 - 2 StR 5/98
    Denn selbst wenn man nicht von einem gesicherten medizinisch-statistischen Erfahrungssatz ausgeht, daß ohne Rücksicht auf psychodiagnostische Beurteilungskriterien allein wegen einer bestimmten Blutalkoholkonzentration zur Tatzeit in aller Regel eine erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit anzunehmen ist, hat der festgestellte Wert nach wie vor insofern Bedeutung, als er Aufschluß über die Stärke der alkoholischen Beeinflussung gibt und ein zwar nicht allein gültiges, aber immerhin gewichtiges Beweisanzeichen neben anderen ist (BGHSt 43, 67 ff. [BGH 29.04.1997 - 1 StR 511/95]; BGH NStZ 1997, 592; Senatsbeschlüsse vom 26. November 1997 und 25. Februar 1998 - 2 StR 553/97 und 16/98).

    Alkoholgewöhnung und Erinnerungsvermögen sind keine wesentlichen Kriterien (BGHSt 43, 67, 72 [BGH 29.04.1997 - 1 StR 511/95]/73).

  • BGH, 26.11.1997 - 2 StR 553/97

    Erheblich verminderte Schuldfähigkeit bei der Begehung von Straftaten in stark

    Auszug aus BGH, 18.03.1998 - 2 StR 5/98
    Denn selbst wenn man nicht von einem gesicherten medizinisch-statistischen Erfahrungssatz ausgeht, daß ohne Rücksicht auf psychodiagnostische Beurteilungskriterien allein wegen einer bestimmten Blutalkoholkonzentration zur Tatzeit in aller Regel eine erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit anzunehmen ist, hat der festgestellte Wert nach wie vor insofern Bedeutung, als er Aufschluß über die Stärke der alkoholischen Beeinflussung gibt und ein zwar nicht allein gültiges, aber immerhin gewichtiges Beweisanzeichen neben anderen ist (BGHSt 43, 67 ff. [BGH 29.04.1997 - 1 StR 511/95]; BGH NStZ 1997, 592; Senatsbeschlüsse vom 26. November 1997 und 25. Februar 1998 - 2 StR 553/97 und 16/98).
  • BGH, 22.11.1990 - 4 StR 117/90

    Minderung des Steuerungsvermögens ab einer BAK von 2 o/oo

    Auszug aus BGH, 18.03.1998 - 2 StR 5/98
    Die festgestellte Alkoholisierung des Angeklagten legt eine erhebliche Verminderung seiner Steuerungsfähigkeit nahe, die nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bei Tötungsdelikten ab einer Blutalkoholkonzentration von 2, 2 %o in Betracht zu ziehen ist (BGHSt 37, 231, 235; BGH StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 27; BGH NStZ-RR 1996, 161).
  • BGH, 19.01.1996 - 2 StR 650/95

    Schuldfähigkeit - Alkohol - Beweiswürdigung - Strafrahmenverschiebung -

    Auszug aus BGH, 18.03.1998 - 2 StR 5/98
    Die festgestellte Alkoholisierung des Angeklagten legt eine erhebliche Verminderung seiner Steuerungsfähigkeit nahe, die nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bei Tötungsdelikten ab einer Blutalkoholkonzentration von 2, 2 %o in Betracht zu ziehen ist (BGHSt 37, 231, 235; BGH StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 27; BGH NStZ-RR 1996, 161).
  • BGH, 30.04.2015 - 2 StR 444/14

    Verminderte Schuldfähigkeit (Vorliegen einer krankhaften seelischen Störung durch

    Bei Tötungsdelikten ist ab einer Blutalkoholkonzentration von 2, 2 ? eine erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit in Betracht zu ziehen (vgl. Senat, Beschluss vom 18. März 1998 - 2 StR 5/98, BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 35; weitere Nachweise bei Streng in Münchener Kommentar, StGB, 2. Aufl., § 20 Rn. 68).
  • BGH, 09.11.1999 - 4 StR 521/99

    Alkoholbedingte erheblich verminderte Steuerungsfähigkeit;

    Auch nach der Entscheidung BGHSt 43, 66 hat die - unter Beachtung des Zweifelsgrundsatzes - festgestellte Tatzeit-Blutalkoholkonzentration allerdings insofern Bedeutung, als sie Aufschluß über die Stärke der alkoholischen Beeinflussung gibt und in diesem Sinne ein zwar nicht allgemein gültiges, aber immerhin gewichtiges Beweisanzeichen neben anderen ist (st. Rspr.; BGH NStZ 1997, 592 = StV 1998, 257 f.; BGHR StGB § 21 BAK 35 m.w.N.).
  • BGH, 26.11.1998 - 4 StR 406/98

    Darlegungsanforderungen bei der Aufklärungsrüge; Entbehrlichkeit der Berechnung

    Hinzu kommt die erhebliche Alkoholgewöhnung des Angeklagten, der wiederholt wegen Trunkenheitsfahrten vorbestraft ist und wegen Alkoholmißbrauchs nicht zum Wehrdienst eingezogen wurde; seine detailreiche, präzise, auch psychische Sachverhalte einschließende Einlassung belegt ferner ein vollständig intaktes Erinnerungsvermögen (zur Bedeutung dieser Kriterien für eine erhalten gebliebene Steuerungsfähigkeit vgl. BGHSt 43, 66, 69, 71; BGH NStZ 1997, 591, 592; NStZ-RR 1997, 162; 226, 227; 1998, 133, 134 und Maatz StV 1998, 279, 283, aber auch BGH NStZ 1998, 295, 296; BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 35; BGH, Beschluß vom 14. Oktober 1998 - 5 StR 473/98).
  • BGH, 10.06.2021 - 2 StR 104/21

    Verminderte Schuldfähigkeit (BAK: mehr als 3 , Rückrechnung, Alkoholgewöhnung,

    (c) Die - zutreffend berechnete - Blutalkoholkonzentration zur Tatzeit ist regelmäßig neben anderen ein gewichtiges Beweisanzeichen für eine mögliche erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit (vgl. Senat, Beschluss vom 18. März 1998 - 2 StR 5/98, BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 35).
  • BGH, 28.04.2009 - 4 StR 95/09

    Anwendung des Zweifelsgrundsatzes auf die Verfolgungsverjährung;

    Als solche sind nur Umstände in Betracht zu ziehen, die Hinweise darauf geben können, dass das Steuerungsvermögen des Täters trotz der erheblichen Alkoholisierung nicht in erheblichem Maße beeinträchtigt gewesen ist (vgl. BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 35; vgl. auch Fischer aaO § 20 Rdn. 24 m.w.N.).
  • BGH, 17.11.1999 - 3 StR 438/99

    Verminderte Schuldfähigkeit; Berechnung der Blutalkoholkonzentration zur Tatzeit

    Zu den psychodiagnostischen Beurteilungskriterien, die Hinweise darauf geben, daß das Steuerungsvermögen des Angeklagten trotz der erheblichen Alkoholisierung erhalten geblieben ist (vgl. BGHSt 43, 66 ff.; BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 34 und 35; BGH NStZ 1997, 592) verhält sich das Urteil nicht.
  • BGH, 24.01.2008 - 4 StR 542/07

    Prüfung der Schuldfähigkeit bei Alkoholkonsum (Indizwert der BAK-Berechnung und

    Als solche sind nur Umstände in Betracht zu ziehen, die Hinweise darauf geben können, ob das Steuerungsvermögen des Täters trotz der erheblichen Alkoholisierung (wenn auch nur erheblich vermindert) erhalten geblieben ist (vgl. BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 35).
  • BGH, 06.12.2007 - 5 StR 478/07

    Berücksichtigung einer Verletzung des Rechts auf Verfahrensbeschleunigung auf die

    Das konkret festgestellte Leistungsverhalten weist keine Besonderheiten auf, die im Hinblick auf eine erheblich verminderte Steuerungsfähigkeit aussagekräftige Rückschlüsse zulassen (vgl. BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 35); zudem ist eine von der Tat im Sommer 2002 abweichende Beurteilung nicht nachvollziehbar.
  • BGH, 23.10.2007 - 5 StR 334/07

    Erörterungsmangel zur Schuldfähigkeit des Angeklagten (tiefgreifende

    Dieser Wert nähert sich bereits dem Grenzwert des Blutalkoholgehalts, von dem an eine allein alkoholbedingt erheblich verminderte Steuerungsfähigkeit auch bei Tötungsdelikten naheliegt (BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 35 m.w.N.).
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