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   BGH, 24.11.1988 - 4 StR 534/88   

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BGH, 24.11.1988 - 4 StR 534/88 (https://dejure.org/1988,1639)
BGH, Entscheidung vom 24.11.1988 - 4 StR 534/88 (https://dejure.org/1988,1639)
BGH, Entscheidung vom 24. November 1988 - 4 StR 534/88 (https://dejure.org/1988,1639)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen einer erheblichen Verminderung der Steuerungsfähigkeit aufgrund einer hohen Alkoholkonzentration

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 16
  • NZV 1989, 280 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 18.12.1986 - 4 StR 668/86

    Schuldfähigkeit - Alkohol - Verminderte Steuerungsfähigkeit

    Auszug aus BGH, 24.11.1988 - 4 StR 534/88
    Zur Tatzeit betrug seine Alkoholkonzentration 2, 05 %o. Eine erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit liegt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bei Blutalkoholkonzentrationen von 2, 00 %o an aufwärts nahe (BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 4, 13; BGH, Beschluß vom 6. Oktober 1988 - 4 StR 460/88, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 18.10.1988 - 4 StR 509/88

    Bewertung des Zusammenwirkens von alkoholischer Beeinflussung und affektiver

    Auszug aus BGH, 24.11.1988 - 4 StR 534/88
    Die gefährliche Körperverletzung, zu deren Begehung der Angeklagte angestiftet hat, gehört jedenfalls in der Art und Weise, wie sie ausgeführt werden sollte - der Angeklagte stiftete seinen Mittäter dazu an, mit einem gefährlichen Gegenstand auf das Opfer einzuschlagen - ähnlich wie die Totschlagsdelikte zu den Straftaten, bei deren Begehung eine besonders hohe Hemmschwelle überwunden werden muß (vgl. BGHR StGB § 20 Blutalkoholkonzentration 3; § 21 Blutalkoholkonzentration 9; BGH, Beschluß vom 18. Oktober 1988 - 4 StR 509/88).
  • BGH, 04.12.1987 - 2 StR 533/87

    Festgestellung der Schuldfähigkeit des Angeklagte bei der Tatbegehung - Bewertung

    Auszug aus BGH, 24.11.1988 - 4 StR 534/88
    Daß das Verhalten des Angeklagten bei und nach der Tat "planvoll und situationsadäquat" war und daß er vor der Tat "keine Auffälligkeiten" zeigte (UA 32), spricht für das Vorliegen der Einsichtsfähigkeit, steht aber der erheblichen Verminderung der Hemmungsfähigkeit nicht entgegen (BGH a.a.O.; BGHR StGB § 20 Blutalkoholkonzentration 6; § 21 Blutalkoholkonzentration 6, 8, 11; vgl. auch BGHSt 34, 22, 26; Salger a.a.O. S. 385 ff).
  • BGH, 06.10.1988 - 4 StR 460/88

    Verurteilung wegen schweren Raubes und Diebstahls in Tateinheit mit Fahren ohne

    Auszug aus BGH, 24.11.1988 - 4 StR 534/88
    Zur Tatzeit betrug seine Alkoholkonzentration 2, 05 %o. Eine erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit liegt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bei Blutalkoholkonzentrationen von 2, 00 %o an aufwärts nahe (BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 4, 13; BGH, Beschluß vom 6. Oktober 1988 - 4 StR 460/88, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 40/86

    Unterbringung bei schwerer anderer seelischer Abartigkeit

    Auszug aus BGH, 24.11.1988 - 4 StR 534/88
    Daß das Verhalten des Angeklagten bei und nach der Tat "planvoll und situationsadäquat" war und daß er vor der Tat "keine Auffälligkeiten" zeigte (UA 32), spricht für das Vorliegen der Einsichtsfähigkeit, steht aber der erheblichen Verminderung der Hemmungsfähigkeit nicht entgegen (BGH a.a.O.; BGHR StGB § 20 Blutalkoholkonzentration 6; § 21 Blutalkoholkonzentration 6, 8, 11; vgl. auch BGHSt 34, 22, 26; Salger a.a.O. S. 385 ff).
  • BGH, 31.05.1988 - 3 StR 203/88

    Umfang der Prüfungspflicht der alkoholbedingten Schuldunfähigkeit -

    Auszug aus BGH, 24.11.1988 - 4 StR 534/88
    Zur Tatzeit betrug seine Alkoholkonzentration 2, 05 %o. Eine erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit liegt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bei Blutalkoholkonzentrationen von 2, 00 %o an aufwärts nahe (BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 4, 13; BGH, Beschluß vom 6. Oktober 1988 - 4 StR 460/88, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 12.11.1985 - 4 StR 552/85

    Zugrundezulegender Abbauwertes bei der Berechnung der Blutalkoholkonzentration

    Auszug aus BGH, 24.11.1988 - 4 StR 534/88
    Soweit die Strafkammer insoweit den Ausführungen eines Sachverständigen folgend darüberhinaus auf die "individuelle Wirkung des Alkohols auf den jeweiligen Täter" abstellt (UA 32), hat sie nicht bedacht, daß die individuell sehr unterschiedliche Alkoholtoleranz keine stets gleichbleibende Größe ist (Salger a.a.O. S. 386, 387 m. Nachw.), vielmehr von später nicht mehr rekonstruierbaren Umständen des Einzelfalles abhängt und deshalb im Nachhinein nicht mehr feststellbar ist (vgl. BGH StV 1986, 147, 148; 338, 339).
  • BGH, 12.05.1987 - 1 StR 157/87

    Gebotensein der Vernehmung weiterer Sachverständiger durch die Aufklärungspflicht

    Auszug aus BGH, 24.11.1988 - 4 StR 534/88
    Die gefährliche Körperverletzung, zu deren Begehung der Angeklagte angestiftet hat, gehört jedenfalls in der Art und Weise, wie sie ausgeführt werden sollte - der Angeklagte stiftete seinen Mittäter dazu an, mit einem gefährlichen Gegenstand auf das Opfer einzuschlagen - ähnlich wie die Totschlagsdelikte zu den Straftaten, bei deren Begehung eine besonders hohe Hemmschwelle überwunden werden muß (vgl. BGHR StGB § 20 Blutalkoholkonzentration 3; § 21 Blutalkoholkonzentration 9; BGH, Beschluß vom 18. Oktober 1988 - 4 StR 509/88).
  • BGH, 22.11.1990 - 4 StR 117/90

    Minderung des Steuerungsvermögens ab einer BAK von 2 o/oo

    Im Rahmen der Beurteilung von Tötungsdelikten wird die Untergrenze im Hinblick auf die erhöhte Hemmschwelle bei Angriffen auf das Leben allgemein bei 2, 2 Promille angesetzt (BGHR StGB § 21 BAK 16; Salger a.a.O. S. 389; von Gerlach in Festschrift für Hanack, 1990, S. 163, 175 m.w.Nachw.).

    Auszugehen ist von der Erkenntnis, daß sich der individuelle Verlauf des Alkoholabbaus im Körper eines Täters vor und nach der Tat nicht rekonstruieren läßt (BGH NStZ 1986, 114; BGHSt 34, 29, 32; BGHR StGB § 21 BAK 16; Gerchow u.a. BA 1985, 77, 78).

  • BGH, 29.04.1997 - 1 StR 511/95

    BGH verneint Erfahrungssatz über die erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit

    Das gilt auch für die gefährliche Körperverletzung mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung (BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 16).
  • BGH, 09.07.1996 - 1 StR 511/95

    Alkoholeinfluß - Steuerungsfähigkeit - Verminderte Schuldfähigkeit

    Unter anderem im Beschluß vom 24. November 1988 - 4 StR 534/88 - (BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 16) betonte der Senat, daß die erhöhte Hemmschwelle bei Tötungsdelikten einen höheren Grenzwert zur Folge haben müsse.

    Er wurde später auf gefährliche Körperverletzungsdelikte ausgedehnt und nicht nur dem Täter, sondern auch dem Teilnehmer zugebilligt (BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 16).

    Die Praxis (vgl. nur die Fälle BGH StV 1989, 14; BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 9, 16) zieht in solchen Fällen, in denen eine Blutalkoholkonzentration von 2, 0%o und mehr in Betracht kommt, mit Blick auf Auffälligkeiten bei Tat oder Täter sehr oft einen Sachverständigen hinzu (vgl. zur Aufklärungspflicht BGH StV 1994, 634, StV 1993, 186; s.a. BGH NStZ 1990, 384).

  • BGH, 21.08.1990 - 5 StR 145/90

    Genom-Analyse - § 81a StPO, Genom-Analyse (DNS-Analyse, genetischer

    Bei Tötungsdelikten müssen nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs besonders hohe Anforderungen an das Hemmungsvermögen des Täters gestellt werden (BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 9, 16).
  • BGH, 31.10.1989 - 1 StR 419/89

    Anwendung des Zweifelssatzes bei Prüfung der Schuldfähigkeit

    Der Berechnung der höchstmöglichen Blutalkoholkonzentration liegen Extremwerte zugrunde, die von der Rechtsprechung zugunsten des Angeklagten angenommen werden, weil individuelle Werte, mit denen im konkreten Fall gerechnet werden könnte, nicht feststellbar sind (BGHSt 34, 29, 32; BGH VRS 71, 176 ; BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 16; Salger DRiZ 1989, 174).
  • BGH, 22.10.1992 - 1 StR 532/92

    Versuchsbeginn bei Schußwaffengebrauch - Lebengefährdende Trutzwehr bei

    Auch bei Berücksichtigung des erhöhten Werts drängte sich eine alkoholbedingte Einschränkung der Schuldfähigkeit um so weniger auf, als es sich um den Versuch eines Tötungsverbrechens handelt, mithin um eine Tat, bei der ein ansprechbarer Täter eine besonders hohe Hemmschwelle überwinden muß (vgl. dazu BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 9, 16).
  • BGH, 22.11.1990 - 4 StR 431/90

    Rechtliche Anforderungen an den Nachweis eines bedingten Tötungsvorsatzes -

    Hierbei gilt, ähnlich wie bei der Rückrechnung aus einer Blutprobe, daß die durch den vorangegangenen Genuß einer bestimmten Alkoholmenge zu einem späteren Tatzeitpunkt individuell aufgebaute Blutalkoholkonzentration nachträglich nicht rekonstruierbar ist (vgl. für die Rückrechnung aus einer Blutprobe: BGHSt 34, 29, 32; BGH NStZ 1986, 114; BGHR StGB § 21 BAK 16).
  • BGH, 15.04.1999 - 4 StR 93/99

    Mord; Besondere Schwere der Schuld; Strafaussetzung zur Bewährung bei

    Abgesehen davon, daß die Rechtsprechung ohnedies bei Tötungsdelikten besonders hohe Anforderungen an das Hemmungsvermögen auch des alkoholisierten Täters stellt (BGHSt 37, 231, 235 BGHR StGB § 21 BAK 9, 16), durfte das Landgericht bei seiner Bewertung auch berücksichtigen, daß der Angeklagte den Entschluß, seinen Sohn zu töten, bereits am Nachmittag des Tattages zu einem Zeitpunkt gefaßt hatte, als er "lediglich drei Bier zu je 0, 5 Liter zu sich genommen" hatte (UA 23).
  • BGH, 17.03.1995 - 2 StR 65/95

    Blutalkohol - Blutalkoholkonzentration - Alkohol - Rauschtat - Trunkenheit -

    Nach medizinisch gesicherter Erfahrung deutet eine Blutalkoholkonzentration ab 2, 0 %o auf eine erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit (Steuerungsfähigkeit) hin (vgl. BGHSt 37, 231, 234/235; BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 4, 11, 16, 23, 30).
  • BGH, 28.06.1994 - 4 StR 267/94

    Vorsatz - Willenselement - Kenntnis

    Er wird ferner zu bedenken haben, daß entgegen der Auffassung der darin dem Sachverständigen folgenden Strafkammer der Umstand, daß der Angeklagte "zielgerichtet, sozialadäquat, planvoll und situationsadäquat" handelte (UA 27), zwar für das Vorliegen der Einsichtsfähigkeit spricht, jedoch der erheblichen Verminderung der Steuerungsfähigkeit nicht entgegensteht (st. Rspr.; BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 16 m.w.Nachw.).
  • OLG Hamm, 11.07.2006 - 3 Ss 240/06

    verminderte Schuldfähigkeit; alkohol-bedingte Ausfallerscheinungen;

  • BGH, 29.03.1990 - 4 StR 84/90

    Aufklärungspflicht des Gerichts bezüglich der Prüfung der Voraussetzungen

  • BGH, 08.03.1995 - 2 StR 21/95

    Tötungsdelikt - Totschlag - Schuldfähigkeit - Verminderte Schuldfähigkeit -

  • BGH, 21.06.1994 - 4 StR 279/94

    BAK - Hemmungsvermögen - Kontrolliertes Verhalten

  • BGH, 08.10.1991 - 1 StR 482/91

    Berücksichtigung des Gesamtverhaltens bei alkoholbedingter Schuldunfähigkeit

  • BGH, 23.06.1992 - 5 StR 280/92

    Prüfungsvoraussetzungen des § 20 StGB

  • BGH, 02.10.1992 - 2 StR 375/92

    Beurteilung der Schuldfähigkeit eines Angeklagten unter Zugrundelegung seiner

  • BGH, 29.10.1991 - 5 StR 481/91

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines minder schweren Falls des Totschlags

  • BGH, 13.03.1991 - 2 StR 609/90

    Verneinung der verminderten Schuldfähigkeit bei einem alkoholgewöhnten Täter

  • BGH, 08.03.1991 - 5 StR 77/91

    Unzureichende Erörterung der verminderten Schuldfähigkeit

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