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   BGH, 17.03.1994 - 4 StR 54/94   

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BGH, 17.03.1994 - 4 StR 54/94 (https://dejure.org/1994,1931)
BGH, Entscheidung vom 17.03.1994 - 4 StR 54/94 (https://dejure.org/1994,1931)
BGH, Entscheidung vom 17. März 1994 - 4 StR 54/94 (https://dejure.org/1994,1931)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • verkehrslexikon.de

    Zur Feststellung der Alkoholisierung bei unklaren Trinkmengenangaben

  • Wolters Kluwer

    Rückrechnung - BAK - Tatzeit - Alkoholkonsum - Überprüfbarkeit - Alkoholmenge

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 21

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 29
  • NStZ 1994, 334
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 22.11.1990 - 4 StR 431/90

    Rechtliche Anforderungen an den Nachweis eines bedingten Tötungsvorsatzes -

    Auszug aus BGH, 17.03.1994 - 4 StR 54/94
    Allerdings entheben lückenhafte Angaben zu Trinkmengen und -zeiten den Tatrichter nicht in jedem Fall von der Verpflichtung, eine Berechnung der Blutalkoholkonzentration zur Tatzeit anzustellen (BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 22, 23; BGH StV 1993, 519).
  • BGH, 13.05.1993 - 4 StR 183/93

    Zur Feststellung der Alkoholisierung bei unklaren Trinkmengenangaben

    Auszug aus BGH, 17.03.1994 - 4 StR 54/94
    Allerdings entheben lückenhafte Angaben zu Trinkmengen und -zeiten den Tatrichter nicht in jedem Fall von der Verpflichtung, eine Berechnung der Blutalkoholkonzentration zur Tatzeit anzustellen (BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 22, 23; BGH StV 1993, 519).
  • BGH, 18.08.1992 - 4 StR 332/92

    Eingeschränkte Schuldfähigkeit - Blutalkohol - Blutalkoholkonzentration zur

    Auszug aus BGH, 17.03.1994 - 4 StR 54/94
    Voraussetzung ist aber, daß die Trinkmengenangaben jedenfalls eine ungefähre zeitliche und mengenmäßige Eingrenzung des Alkoholkonsums ermöglichen (BGH StV 1993, 466, 467, 519).
  • BGH, 20.11.1990 - 2 StR 424/90

    Berechnung der Tatzeit-BAK bei fehlenden Trinkmengenangaben

    Auszug aus BGH, 17.03.1994 - 4 StR 54/94
    Allerdings entheben lückenhafte Angaben zu Trinkmengen und -zeiten den Tatrichter nicht in jedem Fall von der Verpflichtung, eine Berechnung der Blutalkoholkonzentration zur Tatzeit anzustellen (BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 22, 23; BGH StV 1993, 519).
  • BGH, 26.05.2009 - 5 StR 57/09

    BGH hebt Strafe wegen versuchten Totschlags gegen drei Jugendliche auf

    Vielmehr ist diese aufgrund von Schätzungen unter Berücksichtigung des Zweifelssatzes auch dann vorzunehmen, wenn die Einlassung des Angeklagten sowie gegebenenfalls die Bekundungen von Zeugen zwar keine sichere Berechnungsgrundlage ergeben, jedoch eine ungefähre zeitliche und mengenmäßige Eingrenzung des Alkoholgenusses ermöglichen (BGH StV 1993, 519; vgl. BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 29).
  • OLG Köln, 10.01.2003 - Ss 530/02

    Darlegungsanforderungen für die Erhebung eines Einwandes der örtlichen

    Aus diesen Gründen hat das Tatgericht, sofern es einen intensiven, der Tat vorangehenden Alkoholgenuss des Angeklagten feststellt, zunächst möglichst konkrete Feststellungen zu Zeitdauer und Umfang des Alkoholkonsums zu treffen und im Anschluss hieran - unter Umständen aufgrund von Schätzungen unter Berücksichtigung des Zweifelssatzes - die tatsächliche Tatzeit-Blutalkoholkonzentration zu berechnen (vgl. BGHSt 37, 231 (239( = NStZ 1991, 481 (482( = StV 1991, 60 (62(; BGH NStZ 1994, 334 (335(; BGH NStZ-RR 1998, 68 = StV 1998, 259; BGH NStZ 2000, 24 (25( = DAR 2000, 38 = NZV 2000, 46 = VRS 98, 118 (119(; BayObLG VRS 100, 354 (355(; Tröndle/Fischer a. a. O., § 20 Rdnr. 12 ff.; Bick a. a. O.; jw. m. w. N.).

    Eine Ausnahme von dieser Verpflichtung besteht nur dann, wenn sich die Angaben des Angeklagten zu seinem Alkoholkonsum sowohl zeit- als auch mengenmäßig jeder Eingrenzung entziehen (vgl. BGH NStZ 1994, 334 (335(; BGH NStZ 2000, 24 (25( = DAR 2000, 38 = NZV 2000, 46 = VRS 98, 118 (119(; BayObLG a. a. O.; SenE v. 18.4. 2000 - Ss 54/00; Tröndle/Fischer a. a. O., § 20 Rdnr. 15 a. E.).

    Nur unter diesen Umständen ist es dem Tatgericht gestattet, die Beurteilung der Schuldfähigkeit des Angeklagten ausschließlich anhand von psychodiagnostischen Kriterien vorzunehmen (vgl. BGH NStZ 1994, 334 (335(; BGH NStZ-RR 1997, 226 (227(; BayObLG a. a. O.; SenE v. 23.9. 1999 - Ss 294-295/99; SenE v. 18.4. 2000 a. a. O.; Tröndle/Fischer a. a. O.).

  • BGH, 26.08.1999 - 4 StR 329/99

    Alkoholkonsum; Verminderte Schuldfähigkeit; Vergewaltigung; In dubio pro reo;

    Der Tatrichter ist daher grundsätzlich auch dann - unter Umständen aufgrund von Schätzungen unter Berücksichtigung des Zweifelssatzes - verpflichtet, die maximale Blutalkoholkonzentration des Angeklagten zu berechnen, wenn dessen Einlassung sowie gegebenenfalls die Bekundungen von Zeugen eine sichere Berechnungsgrundlage nicht ergeben (vgl. BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 29).
  • BGH, 28.04.2010 - 5 StR 135/10

    Erheblich verminderte Schuldfähigkeit (Anforderungen an die Darlegung eines

    Vielmehr ist eine Berechnung der Blutalkoholkonzentration aufgrund von Schätzungen unter Berücksichtigung des Zweifelssatzes auch dann vorzunehmen, wenn die Einlassung des Angeklagten sowie gegebenenfalls die Bekundungen von Zeugen - insoweit enthält das Urteil keine Ausführungen - zwar keine sichere Berechnungsgrundlage ergeben, jedoch eine ungefähre zeitliche und mengenmäßige Eingrenzung des Alkoholkonsums ermöglichen (BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 29; BGH StV 1993, 519).
  • BGH, 23.01.2019 - 1 StR 448/18

    Schuldunfähigkeit aufgrund von Alkoholkonsum (erforderliche Berechnung der

    Vielmehr ist eine Berechnung der Blutalkoholkonzentration aufgrund von Schätzungen unter Berücksichtigung des Zweifelssatzes auch dann vorzunehmen, wenn die Einlassung des Angeklagten sowie gegebenenfalls die Bekundungen von Zeugen zwar keine sichere Berechnungsgrundlage ergeben, jedoch eine ungefähre zeitliche und mengenmäßige Eingrenzung des Alkoholkonsums ermöglichen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. April 2010 - 5 StR 135/10, aaO und vom 17. März 1994 - 4 StR 54/94, BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 29; Urteil vom 13. Mai 1993 - 4 StR 183/93, StV 1993, 519).
  • BGH, 26.11.1998 - 4 StR 406/98

    Darlegungsanforderungen bei der Aufklärungsrüge; Entbehrlichkeit der Berechnung

    Entziehen sich die Angaben des Angeklagten zum Alkoholkonsum sowohl zeitlich als auch mengenmäßig jedem Versuch einer Eingrenzung, so bedarf es der Berechnung der Blutalkoholkonzentration jedoch ausnahmsweise nicht (BGH NStZ 1994, 334, 335).
  • BGH, 13.11.1997 - 4 StR 539/97

    Erhebliche psychische Folgen der Tat bei der Geschädigten als strafschärfende

    Dies läßt besorgen, daß das Landgericht verkannt hat, daß der Tatrichter eine Berechnung der Tatzeit-BAK grundsätzlich auch dann - unter Umständen aufgrund von Schätzungen unter Berücksichtigung des Zweifelssatzes - vorzunehmen hat, wenn die Einlassung des Angeklagten sowie gegebenenfalls die Bekundungen von Zeugen keine sichere Berechnungsgrundlage ergeben (BGHR StGB § 21 BAK 29).
  • BGH, 19.03.2020 - 3 StR 443/19

    Verminderung der Steuerungsfähigkeit und Alkoholkonsum (Berechnung er BAK;

    Vielmehr ist eine Berechnung der Blutalkoholkonzentration auf Grund von Schätzungen unter Berücksichtigung des Zweifelssatzes auch dann vorzunehmen, wenn die Einlassung des Angeklagten sowie die Bekundungen von Zeugen - wie hier der Zeugin H. - zwar keine sichere Berechnungsgrundlage ergeben, jedoch eine ungefähre zeitliche und mengenmäßige Eingrenzung des Alkoholkonsums ermöglichen (BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 29; BGH, StV 1993, 519; BGH, Beschluss vom 23. Januar 2019 - 1 StR 448/18).
  • BGH, 23.09.2009 - 5 StR 287/09

    Erheblich verminderte Schuldfähigkeit (Feststellung eines Eingangsmerkmals;

    So ist namentlich nicht ersichtlich, warum die den Feststellungen zugrunde gelegten Angaben des Angeklagten zu seinem Alkoholkonsum, die vom Sachverständigen als "durchaus nachvollziehbar" eingeordnet wurden, eine Berechnung der Blutalkoholkonzentration - gegebenenfalls aufgrund von Schätzungen unter Berücksichtigung des Zweifelssatzes - nicht ermöglicht hätten (vgl. BGH StV 1993, 519; BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 29; BGH, Beschluss vom 26. Mai 2009 - 5 StR 57/09).
  • BGH, 24.06.2009 - 5 StR 206/09

    Diebstahl (Alleingewahrsam eines Angestellten am Inhalt eines Tresors des

    Die vom Landgericht vorgenommene Beurteilung der Schuldfähigkeit des Angeklagten begegnet u. a. deswegen Bedenken, weil das Landgericht eine Trinkmengenberechnung unterlassen hat, obwohl sie nach den Feststellungen möglich gewesen wäre (BGH StV 1993, 519; vgl. BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 29; BGH, Beschluss vom 26. Mai 2009 - 5 StR 57/09).
  • BGH, 23.09.2003 - 4 StR 272/03

    Besondere Erörterungspflicht beim Zusammentreffen mehrerer die Schuldfähigkeit

  • BayObLG, 02.02.2001 - 5St RR 20/01

    Inhaltliche Beschränkung der Berufung

  • BGH, 05.02.1998 - 4 StR 606/97

    Anforderungen an einen Verbindungsbeschluss - Verwertbarkeit von

  • BGH, 06.03.1997 - 1 StR 8/97

    Zulässigkeit der Zurückweisung einer vom Tatrichter für unglaubwürdig gehaltenen

  • BGH, 03.12.1996 - 4 ARs 6/96

    Verminderte Schuldfähigkeit infolge Alkoholkonsums - Erhebliche Verminderung der

  • BGH, 02.11.1994 - 2 StR 422/94

    Tötungsdelikte - Verminderte Schuldfähigkeit - Alkoholisierungsgrad - Untergrenze

  • BGH, 20.04.2022 - 6 StR 111/22

    Verwerfung der Revision als unbegründet mit Anm. des Senats zur Verursachung der

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