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   BGH, 26.05.2009 - 5 StR 57/09   

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https://dejure.org/2009,2463
BGH, 26.05.2009 - 5 StR 57/09 (https://dejure.org/2009,2463)
BGH, Entscheidung vom 26.05.2009 - 5 StR 57/09 (https://dejure.org/2009,2463)
BGH, Entscheidung vom 26. Mai 2009 - 5 StR 57/09 (https://dejure.org/2009,2463)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Feststellungen der für die Steuerungsfähigkeit maßgeblichen Tatsachen durch das Strafgericht; Verpflichtung des Tatgerichts zur Berechnung der Blutalkoholkonzentration; Vorliegen eines wesentlichen Umstands i.R.d. Beurteilung des Grades der ...

  • Judicialis

    JGG § 17 Abs. 2; ; StGB § 21; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Feststellungen der für die Steuerungsfähigkeit maßgeblichen Tatsachen durch das Strafgericht; Verpflichtung des Tatgerichts zur Berechnung der Blutalkoholkonzentration; Vorliegen eines wesentlichen Umstands i.R.d. Beurteilung des Grades der ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    BGH hebt Strafe wegen versuchten Totschlags gegen drei Jugendliche auf

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Bei Ermittlung der Tatzeit-BAK muss sich der Tatrichter schon Mühe geben!

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Strafe wegen versuchten Totschlags gegen drei Jugendliche aufgehoben

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 41
  • NStZ-RR 2010, 135
  • NStZ-RR 2010, 162
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 13.05.1993 - 4 StR 183/93

    Zur Feststellung der Alkoholisierung bei unklaren Trinkmengenangaben

    Auszug aus BGH, 26.05.2009 - 5 StR 57/09
    Vielmehr ist diese aufgrund von Schätzungen unter Berücksichtigung des Zweifelssatzes auch dann vorzunehmen, wenn die Einlassung des Angeklagten sowie gegebenenfalls die Bekundungen von Zeugen zwar keine sichere Berechnungsgrundlage ergeben, jedoch eine ungefähre zeitliche und mengenmäßige Eingrenzung des Alkoholgenusses ermöglichen (BGH StV 1993, 519; vgl. BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 29).
  • BGH, 17.03.1994 - 4 StR 54/94

    Zur Feststellung der Alkoholisierung bei unklaren Trinkmengenangaben

    Auszug aus BGH, 26.05.2009 - 5 StR 57/09
    Vielmehr ist diese aufgrund von Schätzungen unter Berücksichtigung des Zweifelssatzes auch dann vorzunehmen, wenn die Einlassung des Angeklagten sowie gegebenenfalls die Bekundungen von Zeugen zwar keine sichere Berechnungsgrundlage ergeben, jedoch eine ungefähre zeitliche und mengenmäßige Eingrenzung des Alkoholgenusses ermöglichen (BGH StV 1993, 519; vgl. BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 29).
  • BGH, 29.11.2005 - 5 StR 358/05

    Vergewaltigung; verminderte Schuldfähigkeit (Ausschluss einer Strafmilderung bei

    Auszug aus BGH, 26.05.2009 - 5 StR 57/09
    Insbesondere wären eine Alkoholisierung der Zeugen in Bedacht zu nehmen und deren Auswirkungen auf die Wahrnehmung und Bewertung des Verhaltens der Angeklagten zu erörtern gewesen (vgl. BGH NStZ-RR 2006, 72, 73).
  • BGH, 16.11.2006 - 3 StR 139/06

    El Motassadeq auch der Beihilfe zum vielfachen Mord schuldig gesprochen

    Auszug aus BGH, 26.05.2009 - 5 StR 57/09
    Die Beweiswürdigung, mit der die Strafkammer bei allen Angeklagten eine alkoholbedingt erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit im Sinne des § 21 StGB verneint hat, begegnet durchgreifenden sachlichrechtlichen Bedenken, da sie lückenhaft ist (vgl. BGH NJW 2007, 384, 387, insoweit in BGHSt 51, 144 nicht abgedruckt).
  • BGH, 25.03.2009 - 5 StR 31/09

    Raub (schwere körperliche Misshandlung bei der Tat; finale Verknüpfung von Gewalt

    Auszug aus BGH, 26.05.2009 - 5 StR 57/09
    Wenngleich die Verhängung von Jugendstrafen wegen Schwere der Schuld (§ 17 Abs. 2 JGG) außer Frage steht (vgl. BGH, Urteil vom 25. März 2009 - 5 StR 31/09, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt) und lediglich nicht sicher auszuschließen ist, dass die Bemessung von deren Höhe bei Annahme der Voraussetzungen des § 21 StGB milder ausgefallen wäre, hat der Senat - insoweit dem Antrag des Generalbundesanwalts zum Angeklagten T. auf eine Verfahrensrüge folgend - weitergehend den Strafausspruch aufgehoben, über den danach jeweils insgesamt neu zu befinden ist.
  • BGH, 20.11.1990 - 2 StR 424/90

    Berechnung der Tatzeit-BAK bei fehlenden Trinkmengenangaben

    Auszug aus BGH, 26.05.2009 - 5 StR 57/09
    Von einer Berechnung der Blutalkoholkonzentration ist ein Tatgericht nicht schon dann entbunden, wenn die Angaben des Angeklagten zum konsumierten Alkohol nicht exakt sind (vgl. BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 23).
  • BGH, 08.02.2005 - 3 StR 500/04

    Strafmaß am Rand des Strafrahmens (Begründungsanforderungen; Urteilsgründe;

    Auszug aus BGH, 26.05.2009 - 5 StR 57/09
    Vielmehr ist es ihm unbenommen, Trinkmengenangaben des Angeklagten - auch durch sachverständige Hilfe - als unglaubhaft einzustufen, wenn es dafür durch die Beweisaufnahme gewonnene Gründe hat, welche seine Auffassung argumentativ tragen (BGH, Beschluss vom 8. Februar 2005 - 3 StR 500/04; vgl. BGH NStZ 2007, 266; vgl. auch Nack GA 2009, 201, 206).
  • BGH, 20.12.2006 - 1 StR 576/06

    Gefährliche Körperverletzung (Konkurrenzen: neuer Tatentschluss; gefährliches

    Auszug aus BGH, 26.05.2009 - 5 StR 57/09
    Vielmehr ist es ihm unbenommen, Trinkmengenangaben des Angeklagten - auch durch sachverständige Hilfe - als unglaubhaft einzustufen, wenn es dafür durch die Beweisaufnahme gewonnene Gründe hat, welche seine Auffassung argumentativ tragen (BGH, Beschluss vom 8. Februar 2005 - 3 StR 500/04; vgl. BGH NStZ 2007, 266; vgl. auch Nack GA 2009, 201, 206).
  • BGH, 16.04.1992 - 4 StR 109/92

    Verfahrensrüge der Nichtgewährung des letzten Wortes

    Auszug aus BGH, 26.05.2009 - 5 StR 57/09
    Der Senat kann ausschließen, dass der Schuldspruch gegen den Angeklagten auf diesem Verfahrensfehler beruht (vgl. BGH StV 1992, 410).
  • OLG Bamberg, 07.02.2017 - 2 OLG 7 Ss 105/16

    Beurteilung der Schuldfähigkeit eines alkoholisierten Täters - Unzulässigkeit der

    Insoweit entspricht es ständiger Rspr. des Bundesgerichtshofs, dass bei einem alkoholisierten Täter für die Beurteilung der Schuldfähigkeit eine Berechnung der Blutalkoholkonzentration (BAK) zur Tatzeit vorausgehen muss, um den Grad der Alkoholisierung einschätzen zu können (vgl. nur BGH, Beschl. v. 28.04.2010 - 5 StR 135/10 = NStZ-RR 2010, 257 = RUP 2010, 227; BGH, Beschl. v. 26.05.2009 - 5 StR 57/09 = BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 41 = BGHR JGG § 74 Kosten 3; BGH, Urt. v. 13.05.1993 - 4 StR 183/93 = StV 1993, 519).
  • BGH, 02.07.2015 - 2 StR 146/15

    Verminderte Schuldfähigkeit (Alkoholisierung als Grund der fehlenden

    Schließlich ist zu berücksichtigen, dass die bloße Selbsteinschätzung des Angeklagten M., er sei nur angetrunken, aber nicht betrunken gewesen, ebenso wenig wie die Angaben des ebenfalls hochgradig alkoholisierten Mitangeklagten K., er habe keinerlei alkoholbedingte Auffälligkeiten beim Angeklagten M. bemerkt, ohne relevanten Beweiswert ist (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Mai 2009 - 5 StR 57/09, BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 41).
  • BGH, 30.04.2015 - 2 StR 444/14

    Verminderte Schuldfähigkeit (Vorliegen einer krankhaften seelischen Störung durch

    Soweit sich die Urteilsgründe auf die Aussagen dieser Zeugen stützen, wären etwaige alkoholische bzw. medikamentöse Auswirkungen auf deren Wahrnehmung und Bewertung des Verhaltens des Angeklagten zu erörtern gewesen (vgl. BGH Beschluss vom 26. Mai 2009 - 5 StR 57/09, BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 41).
  • BGH, 23.09.2009 - 5 StR 287/09

    Erheblich verminderte Schuldfähigkeit (Feststellung eines Eingangsmerkmals;

    So ist namentlich nicht ersichtlich, warum die den Feststellungen zugrunde gelegten Angaben des Angeklagten zu seinem Alkoholkonsum, die vom Sachverständigen als "durchaus nachvollziehbar" eingeordnet wurden, eine Berechnung der Blutalkoholkonzentration - gegebenenfalls aufgrund von Schätzungen unter Berücksichtigung des Zweifelssatzes - nicht ermöglicht hätten (vgl. BGH StV 1993, 519; BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 29; BGH, Beschluss vom 26. Mai 2009 - 5 StR 57/09).

    Die vom Angeklagten angegebenen Konsummengen sind gerade nicht widerlegt worden (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Mai 2009 - 5 StR 57/09 m.w.N.); das Tatgericht hätte angeben müssen, von welchem höchstmöglichen Blutalkoholwert es ausgegangen ist und aufgrund welcher Berechnungsmethode es diesen festgestellt hat (BGH aaO).

  • BGH, 09.06.2009 - 5 StR 55/09

    Schädliche Neigungen (Vorliegen zum Zeitpunkt des Urteils; Beweiswürdigung);

    Angesichts der Bestätigung des Schuldspruchs kann der Senat trotz der Zurückverweisung die auf § 74 JGG und § 473 Abs. 1 Satz 2, Abs. 4 Satz 2 StPO gestützte Kostenentscheidung bereits jetzt treffen (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Mai 2009 - 5 StR 57/09 Rdn. 20, zur Aufnahme in BGHR bestimmt).
  • BGH, 28.04.2010 - 5 StR 135/10

    Erheblich verminderte Schuldfähigkeit (Anforderungen an die Darlegung eines

    In Anbetracht der Bestätigung des Schuldspruchs kann der Senat trotz der Zurückverweisung der Hauptsache die auf § 74 JGG und § 473 Abs. 1 Satz 2, Abs. 4 Satz 1 StPO gestützte Kostenentscheidung bereits jetzt treffen (BGHR JGG § 74 Kosten 3).
  • BGH, 17.09.2009 - 5 StR 343/09

    Bemessung der Jugendstrafe (schädliche Neigungen; Gewicht der Rechtsverletzung)

    Angesichts der Bestätigung des Schuldspruchs und der Art der Sanktion konnte der Senat trotz der Zurückverweisung der Sache die auf § 74 JGG, § 472 StPO gestützte Kostenentscheidung bereits jetzt treffen (Senatsbeschlüsse vom 26. Mai 2009 - 5 StR 57/09, zur Veröffentlichung in BGHR bestimmt, und 25. Juni 2009 - 5 StR 174/09).
  • BGH, 17.08.2011 - 5 StR 255/11

    Erheblich verminderte Schuldfähigkeit (Alkoholintoxikation; Ausfallerscheinungen;

    bb) Soweit sich die Urteilsbegründung auf Aussagen von Zeugen stützt, die sich selbst zum Zweck des Alkoholkonsums am Ort des Geschehens aufhielten, wären deren Alkoholisierung in Bedacht zu nehmen und ihre Auswirkungen auf die Wahrnehmung und Bewertung des Verhaltens des Angeklagten zu erörtern gewesen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. November 2005 - 5 StR 358/05, NStZ-RR 2006, 72, und vom 26. Mai 2009 - 5 StR 57/09, BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 41).
  • BGH, 24.06.2009 - 5 StR 206/09

    Diebstahl (Alleingewahrsam eines Angestellten am Inhalt eines Tresors des

    Die vom Landgericht vorgenommene Beurteilung der Schuldfähigkeit des Angeklagten begegnet u. a. deswegen Bedenken, weil das Landgericht eine Trinkmengenberechnung unterlassen hat, obwohl sie nach den Feststellungen möglich gewesen wäre (BGH StV 1993, 519; vgl. BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 29; BGH, Beschluss vom 26. Mai 2009 - 5 StR 57/09).
  • OLG Hamburg, 20.11.2015 - 1 Ws 148/15

    Haftprüfung bei Vollzug der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus:

    Zwar ließ sich bislang keine Blutalkoholkonzentration sicher im Wege der Rückrechnung ermitteln (vgl. aber den AAK-Wert um 13:14 von 0, 94 Promille, Bl. 51 d.A., den BAK-Wert von 0, 48 Promille um 15:30 und die Angabe des Angeklagte, dass jedenfalls im unmittelbaren Nachgang zum Tatgeschehen nicht weiter getrunken worden sei [Bl 85 d.A.]; zur insoweit allerdings bestehenden tatgerichtlichen Aufklärungs- und sachlich-rechtlichen Darlegungspflicht vgl. nur BGH, Beschluss vom 26. Mai 2009 - 5 StR 57/09).
  • BayObLG, 06.12.2022 - 203 StRR 481/22

    Unwirksame Beschränkung einer Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch

  • OLG Koblenz, 02.11.2015 - 2 Ws 610/15

    Jugendgerichtsverfahren: Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die

  • OLG Düsseldorf, 31.05.2010 - 1 RVs 67/10

    Verwertbarkeit einer durch einen Polizeibeamten angeordneten Blutprobe; Prüfung

  • BayObLG, 20.06.2023 - 203 StRR 226/23

    Unzulässigkeit einer Berufungsbeschränkung bei möglicher Schuldunfähigkeit

  • KG, 12.03.2012 - 121 Ss 27/12

    Revisionsgerichtliche Überprüfung der Annahme einer alkoholbedingten

  • LG Hamburg, 17.06.2013 - 624 KLs 3/13
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