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   BGH, 24.01.1991 - 4 StR 580/90   

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https://dejure.org/1991,2338
BGH, 24.01.1991 - 4 StR 580/90 (https://dejure.org/1991,2338)
BGH, Entscheidung vom 24.01.1991 - 4 StR 580/90 (https://dejure.org/1991,2338)
BGH, Entscheidung vom 24. Januar 1991 - 4 StR 580/90 (https://dejure.org/1991,2338)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an das Merkmal der schweren anderen seelischen Abartigkeit - Anforderungen an Sachverständigengutachten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 21
    Grundlagen der Strafbarkeit: Schuldfähigkeit bei Spielsucht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR StGB § 21 Seelische Abartigkeit 17
  • StV 1991, 155
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 15.11.1988 - 4 StR 518/88

    Neurotische Persönlichkeitsstörung als andere schwere seelische Abartigkeit im

    Auszug aus BGH, 24.01.1991 - 4 StR 580/90
    Dies läßt bereits besorgen, daß das Landgericht von einem zu engen Verständnis des Merkmals der schweren anderen seelischen Abartigkeit ausgegangen ist; denn hiervon werden auch solche Veränderungen der Persönlichkeit erfaßt, die nicht pathologisch bedingt sind, im medizinischen Sinne also keine Krankheit darstellen (BGHSt 34, 22, 24; BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 3, 6, 9).
  • BGH, 20.07.1988 - 2 StR 348/88

    Betrug bei Immobiliengeschäften - Erfordernis der "Stoffgleichheit" zwischen dem

    Auszug aus BGH, 24.01.1991 - 4 StR 580/90
    Dies läßt bereits besorgen, daß das Landgericht von einem zu engen Verständnis des Merkmals der schweren anderen seelischen Abartigkeit ausgegangen ist; denn hiervon werden auch solche Veränderungen der Persönlichkeit erfaßt, die nicht pathologisch bedingt sind, im medizinischen Sinne also keine Krankheit darstellen (BGHSt 34, 22, 24; BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 3, 6, 9).
  • BGH, 08.11.1988 - 1 StR 544/88

    Anforderungen an die Täterabsicht bei Verurteilung wegen erpresserischem

    Auszug aus BGH, 24.01.1991 - 4 StR 580/90
    Der Senat vermag mangels entsprechender Anhaltspunkte in den Urteilsgründen die Frage nicht abschließend selbst zu entscheiden, auch wenn die Voraussetzungen einer krankhaften seelischen Störung oder einer schweren anderen seelischen Abartigkeit in derartigen Fällen nur selten gegeben sein werden (vgl. BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 8).
  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 40/86

    Unterbringung bei schwerer anderer seelischer Abartigkeit

    Auszug aus BGH, 24.01.1991 - 4 StR 580/90
    Dies läßt bereits besorgen, daß das Landgericht von einem zu engen Verständnis des Merkmals der schweren anderen seelischen Abartigkeit ausgegangen ist; denn hiervon werden auch solche Veränderungen der Persönlichkeit erfaßt, die nicht pathologisch bedingt sind, im medizinischen Sinne also keine Krankheit darstellen (BGHSt 34, 22, 24; BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 3, 6, 9).
  • BGH, 15.10.1987 - 4 StR 420/87

    Beleidigung durch sexualbezogene Handlung; Schwere andere seelische Abartigkeit

    Auszug aus BGH, 24.01.1991 - 4 StR 580/90
    Dies läßt bereits besorgen, daß das Landgericht von einem zu engen Verständnis des Merkmals der schweren anderen seelischen Abartigkeit ausgegangen ist; denn hiervon werden auch solche Veränderungen der Persönlichkeit erfaßt, die nicht pathologisch bedingt sind, im medizinischen Sinne also keine Krankheit darstellen (BGHSt 34, 22, 24; BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 3, 6, 9).
  • BGH, 25.11.2004 - 5 StR 411/04

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (keine Anwendung auf die Spielsucht

    Maßgeblich ist insoweit vielmehr, ob der Betroffene durch seine "Spielsucht" gravierende psychische Veränderungen in seiner Persönlichkeit erfährt, die in ihrem Schweregrad einer krankhaften seelischen Störung gleichwertig sind (vgl. BGH NStZ 2004, 31; BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 7, 8, 17; ferner auch BGH NStZ 1999, 448, 449; 1994, 501; StV 1993, 241).
  • BGH, 12.01.2005 - 2 StR 138/04

    Letztes Wort; Beweiskraft des Protokolls (Erschütterung durch dienstliche

    Nach ständiger Rechtsprechung (vgl. u.a. BGH, Urteil vom 25. November 2004 - 5 StR 411/04 - zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen; BGH NStZ 2004, 31, 32; BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 7, 8, 17; BGH, Beschluß vom 7. Januar 1993 - 4 StR 597/92 = StV 1993, 241) besagt die Feststellung einer "Spielsucht", "Spielleidenschaft" oder "pathologischer Spieler" nicht ohne weiteres, daß beim Betroffenen schon allein deshalb eine krankhafte seelische Störung oder eine schwere andere seelische Abartigkeit im Sinne des § 20 StGB vorliegt.

    Daß der Angeklagte (nur) einen Teil der Gelder zum Spielen verwendete, steht einer erheblichen Verminderung seiner Steuerungsfähigkeit eher entgegen (vgl. hierzu u.a. BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 17; BGH, Beschluß vom 18. Mai 1994 - 5 StR 78/04 = NStZ 1994, 501).

  • BGH, 06.03.2013 - 5 StR 597/12

    Anforderungen an die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus bei

    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs stellt Spielsucht zwar für sich genommen keine krankhafte seelische Störung oder schwere andere seelische Abartigkeit dar, welche die Schuldfähigkeit erheblich einschränken oder ausschließen kann (vgl. BGH, Urteil vom 25. November 2004 - 5 StR 411/04, BGHSt 49, 365, 369 ff.; Beschlüsse vom 24. Januar 1991 - 4 StR 580/90, BGHR StGB § 21 Seelische Abartigkeit 17, und vom 9. Oktober 2012 - 2 StR 297/12, NJW 2013, 181, 182; kritisch hierzu Kellermann, StV 2005, 287).
  • BGH, 24.04.2003 - 4 StR 94/03

    Strafzumessung (Widerlegung der indiziellen Wirkung von Regelbeispielen)

    Der neue Tatrichter wird die Frage einer erheblich verminderten Schuldfähigkeit des Angeklagten erneut zu prüfen haben (zur Minderung der Schuldfähigkeit bei "Spielsucht" oder "Spielleidenschaft" vgl. BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 7, 8 und 17).
  • LG Essen, 11.02.2021 - 21 KLs 8/20

    Raub, Sicherungsverwahrung

    Nach ständiger Rechtsprechung des BGH stellt Spielsucht für sich genommen keine krankhafte seelische Störung oder schwere andere seelische Störung dar, welche die Schuldfähigkeit erheblich einschränken oder ausschließen kann (vgl. BGH Urteil vom 25.11.2004 - 5 StR 411/04, BGHSt 49, 365, 369ff.; Beschluss vom 24.1. 1991 - 4 StR 580/90).
  • BGH, 07.01.1993 - 4 StR 597/92

    Eintritt von Entzugserscheinungen oder Persönlichkeitsveränderungen als Kriterien

    Davon abgesehen hat der Bundesgerichtshof aber bereits mehrfach entschieden, daß die Erheblichkeitsschwelle nur dann überschritten ist, wenn die Spielsucht zu schwersten Persönlichkeitsveränderungen geführt oder der Täter bei Beschaffungstaten unter starken Entzugserscheinungen gelitten hat (vgl. BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 7, 8 und 17).
  • BGH, 18.05.1994 - 5 StR 78/94

    Spielsucht - Schuldfähigkeit

    Eine solche "Spielsucht" oder "Spielleidenschaft" (vgl. dazu BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 7, 8, 17 m.w.N.) kann unter dem Gesichtspunkt einer Verminderung der Schuldfähigkeit allenfalls dann beachtlich sein, wenn die begangenen Straftaten der Fortsetzung des Spielens dienen (vgl. zum Entwicklungsbild einer solchen Sucht Rasch StV 1991, 126, 129; Kröber Forensia 1987, 113, 115 und JR 1989, 380).
  • BGH, 31.07.1996 - 2 StR 275/96

    Versuchte Vergewaltigung - Rücktritt - Sicherungsverwhrung

    Die Begründung des Landgerichts läßt besorgen, daß es von einem zu engen Verständnis des Merkmals der schweren anderen seelischen Abartigkeit ausgegangen ist (vgl. BGHR StGB § 21 Seelische Abartigkeit 17).
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