Rechtsprechung
   BGH, 30.01.1990 - 1 StR 688/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,2858
BGH, 30.01.1990 - 1 StR 688/89 (https://dejure.org/1990,2858)
BGH, Entscheidung vom 30.01.1990 - 1 StR 688/89 (https://dejure.org/1990,2858)
BGH, Entscheidung vom 30. Januar 1990 - 1 StR 688/89 (https://dejure.org/1990,2858)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1990,2858) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Subjektive Voraussetzungen heimtückischen Handelns - Erfordernis und Umfang der Berücksichtigung des Tatverhaltens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StGB § 211 Abs. 2 - Heimtücke
    Mord: Heimtücke - subjektive Voraussetzungen - Darlegung im Urteil

Papierfundstellen

  • BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 11
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 21.12.1951 - 1 StR 675/51
    Auszug aus BGH, 30.01.1990 - 1 StR 688/89
    Heimtückisch handelt, wer die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers zur Tat ausnutzt (BGHSt 2, 61 [BGH 21.12.1951 - 1 StR 675/51]; st. Rspr.).
  • BGH, 11.11.1986 - 1 StR 367/86

    Anforderungen an die Festellung einer Ausnutzung der Arglosigkeit und

    Auszug aus BGH, 30.01.1990 - 1 StR 688/89
    Das setzt voraus, daß der Täter sich bewußt ist, einen ahnungs- und schutzlosen Menschen zu überraschen (BGH NStZ 1987, 173), und daß er diese Situation des Opfers in ihrer Bedeutung für die Tatausführung erkennt und nutzt (BGH NStZ 1985, 216).
  • BGH, 04.07.1984 - 3 StR 199/84

    Zeitpunkt der Arglosigkeit

    Auszug aus BGH, 30.01.1990 - 1 StR 688/89
    Der hierfür unzutreffend gewählte Anknüpfungszeitpunkt (vgl. BGHSt 32, 382 [BGH 04.07.1984 - 3 StR 199/84]) gefährdet den Strafausspruch nicht.
  • BGH, 25.10.1984 - 4 StR 615/84

    Heimtücke, wenn der Täter unter allen Umständen zur Tat entschlossen ist,

    Auszug aus BGH, 30.01.1990 - 1 StR 688/89
    Das setzt voraus, daß der Täter sich bewußt ist, einen ahnungs- und schutzlosen Menschen zu überraschen (BGH NStZ 1987, 173), und daß er diese Situation des Opfers in ihrer Bedeutung für die Tatausführung erkennt und nutzt (BGH NStZ 1985, 216).
  • BGH, 01.03.2018 - 4 StR 399/17

    Ku'Damm-Raser-Fall: Mordurteil aufgehoben

    b) Gegebenenfalls wird auch das Mordmerkmal der Heimtücke zu erörtern sein, wobei allerdings das hierfür erforderliche Ausnutzungsbewusstsein einer eingehenden Prüfung bedarf (vgl. BGH, Urteile vom 15. November 2017 - 5 StR 338/17, NStZ 2018, 97, 98; vom 29. Januar 2015 - 4 StR 433/14, NStZ 2015, 392, 393; vom 11. November 1986 - 1 StR 367/86, BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 1; vom 30. Januar 1990 - 1 StR 688/89, BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 11; und vom 25. Oktober 1984 - 4 StR 615/84, NStZ 1985, 216).
  • BGH, 12.02.2003 - 1 StR 403/02

    Urteil wegen Heimtückemordes an Erpresser aufgehoben

    Es kommt deswegen nicht mehr darauf an, daß die Strafkammer auch das Bewußtsein des Angeklagten nicht hinreichend dargetan hat, einen durch seine etwaige Ahnungslosigkeit gegenüber einem Gegenangriff schutzlosen Menschen zu überraschen (vgl. zum sog. Heimtücke-Bewußtsein nur BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 9, 11, 26).
  • BGH, 10.01.2006 - 5 StR 341/05

    Mord (Heimtücke; niedrige Beweggründe bei Blutrache und vorheriger Tötung eines

    Voraussetzung hierfür ist, dass der Täter sich bewusst ist, einen ahnungs- und schutzlosen Menschen zu überraschen, und dass er diese Situation in ihrer Bedeutung für die Tatausführung erkennt und nutzt (vgl. BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 11).
  • BGH, 03.01.1996 - 3 StR 588/95

    Abtreibung - Totschlag - Tötungsdelikt - Konkurrenz

    Selbst dann, wenn diese in subjektiver Hinsicht notwendige weitere Aufklärung eine erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit nicht ergeben sollte, kann sich herausstellen, daß sich der Angeklagte subjektiv in einer solchen verzweifelten und affektiv angespannten Lage befand, daß dies u.U. sogar Auswirkungen auf die Feststellung zur subjektiven Seite der vom Landgericht bejahten Mordmerkmale der Heimtücke und der sonstigen niedrigen Beweggründe haben kann (vgl. zu den Anforderungen BGHR StGB § 211 II Heimtücke 1, 9, 11, 12 und BGHSt 28, 210, 212 [BGH 29.11.1978 - 2 StR 504/78]; BGHR StGB § 211 II niedrige Beweggründe 15, 26).
  • BGH, 26.02.1993 - 3 StR 207/92

    Demonstranten - Präzisionsschleuder - Stahlkugelgeschosse - Zeugenvereidigung -

    Zur heimtückischen Begehung wird insoweit vorausgesetzt, daß der Täter die von ihm erkannte Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers bewußt für die Tatbegehung ausnutzt (BGHR StGB § 211 II Heimtücke 1, 9, 11 und 12; BGH NStZ 1981, 140, NStZ 1984, 506; NStZ 1985, 216).
  • BGH, 29.04.2009 - 2 StR 470/08

    Mord (Voraussetzungen der Heimtücke: Feststellung und Ablehnung des

    Wenn das Landgericht meint, Zweifel nicht überwinden zu können, obwohl die subjektiven Merkmale der Heimtücke auf Grund des äußeren Tathergangs - wie hier - nahe liegen, müssen bei der Beweiswürdigung alle wesentlichen Tatumstände in die Betrachtung einbezogen werden, die gegen diese Zweifel sprechen können (vgl. u. a. BGH, Urt. vom 17. August 2001 - 2 StR 159/01; NStZ 2005, 688, 689; BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 11).
  • KG, 10.04.1997 - 2 StE 2/93

    Mykonos-Attentat

    Erforderlich ist, daß der Täter die von ihm erkannte Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers bewußt für die Tatbegehung ausgenutzt hat (vgl. BGHR StGB § 211 II Heimtücke 1, 9, 11 und 12).
  • BGH, 13.08.1997 - 3 StR 189/97

    Abgrenzung Mord/Totschlag - Affektgetragene Spontantat - Verminderte

    Nach ständiger Rechtsprechung handelt heimtückisch, wer in feindlicher Willensrichtung die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers bewußt zu dessen Tötung ausnutzt, d.h. der Täter muß die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers in ihrer Bedeutung für die hilflose Lage des Angegriffenen und die Ausführung der Tat in dem Sinne erfaßt haben, daß er sich dessen bewußt ist, einen durch seine Ahnungslosigkeit gegenüber dem Angriff schutzlosen Menschen zu überraschen (BGH NStZ 1984, 506, 507; BGHR StGB § 211 II Heimtücke 1, 9 und 11).
  • BGH, 25.11.2004 - 5 StR 401/04

    Mord (Heimtücke; Ausnutzungsbewusstsein)

    Dabei muß der Täter die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers in ihrer Bedeutung für die hilflose Lage des Angegriffenen und die Ausführung der Tat in dem Sinne erfaßt haben, daß er sich dessen bewußt ist, einen durch seine Ahnungslosigkeit gegenüber dem Angriff schutzlosen Menschen zu überraschen (BGH NStZ 1984, 506, 507; BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 1, 9, 11 und 26).
  • BGH, 23.05.2002 - 3 StR 77/02

    Mord; Heimtücke; Bewusstsein der Arg- und Wehrlosigkeit; niedrige Beweggründe;

    Die allein auf die psychische Verfassung des Angeklagten abstellenden Ausführungen lassen besorgen, daß hinsichtlich der subjektiven Erfordernisse heimtückischer Begehungsweise wesentliche Umstände nicht berücksichtigt worden sind (vgl. BGHR StGB § 211 II Heimtücke 11).
  • BGH, 15.11.1993 - 5 StR 639/93

    Revisionsgrund der Ablehnung eines Hilfsbeweisverfahrens - Ablehnung eines

  • BGH, 11.03.1992 - 5 StR 61/92

    Verurteilung eines Täters wegen Begehung eines Mordes unter Alkoholeinfluss -

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht