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   BGH, 13.08.1997 - 3 StR 189/97   

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BGH, 13.08.1997 - 3 StR 189/97 (https://dejure.org/1997,2311)
BGH, Entscheidung vom 13.08.1997 - 3 StR 189/97 (https://dejure.org/1997,2311)
BGH, Entscheidung vom 13. August 1997 - 3 StR 189/97 (https://dejure.org/1997,2311)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Abgrenzung Mord/Totschlag - Affektgetragene Spontantat - Verminderte Schuldfähigkeit - Spontaneität des Tatentschlusses im Zusammenhang mit der Vorgeschichte der Tat und dem psychischen Zustand des Täters

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 20, § 21, § 211

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 26
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 30.01.1990 - 1 StR 688/89

    Mord: Heimtücke - subjektive Voraussetzungen - Darlegung im Urteil

    Auszug aus BGH, 13.08.1997 - 3 StR 189/97
    Nach ständiger Rechtsprechung handelt heimtückisch, wer in feindlicher Willensrichtung die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers bewußt zu dessen Tötung ausnutzt, d.h. der Täter muß die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers in ihrer Bedeutung für die hilflose Lage des Angegriffenen und die Ausführung der Tat in dem Sinne erfaßt haben, daß er sich dessen bewußt ist, einen durch seine Ahnungslosigkeit gegenüber dem Angriff schutzlosen Menschen zu überraschen (BGH NStZ 1984, 506, 507; BGHR StGB § 211 II Heimtücke 1, 9 und 11).
  • BGH, 02.08.1983 - 5 StR 503/83

    Heimtückemord - Strafmaß - Milderungsgründe - "Außergewöhnliche Umstände"

    Auszug aus BGH, 13.08.1997 - 3 StR 189/97
    Denn nicht jede heftige Gemütsbewegung hindert den Täter daran, die Bedeutung der Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers für die Tat zu erkennen (vgl. BGH NStZ 1984, 20, 21).
  • BGH, 21.12.1951 - 1 StR 675/51
    Auszug aus BGH, 13.08.1997 - 3 StR 189/97
    Zwar hat sich das Landgericht bei der Darlegung der subjektiven Voraussetzungen des Mordmerkmals der Heimtücke nicht an dieser in der neueren Rechtsprechung regelmäßig verwendeten Umschreibung orientiert, sondern hat in Anlehnung an die Entscheidung BGHSt 2, 60 die Kenntnis der Umstände, die die Tat zur heimtückischen machen, und das Bewußtsein des Täters von diesen Umständen für wesentlich erachtet (vgl. UA S. 49).
  • BGH, 20.04.1989 - 4 StR 87/89

    Strafbarkeit wegen versuchten Totschlags - Anordnung der Unterbringung in einer

    Auszug aus BGH, 13.08.1997 - 3 StR 189/97
    Nach ständiger Rechtsprechung handelt heimtückisch, wer in feindlicher Willensrichtung die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers bewußt zu dessen Tötung ausnutzt, d.h. der Täter muß die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers in ihrer Bedeutung für die hilflose Lage des Angegriffenen und die Ausführung der Tat in dem Sinne erfaßt haben, daß er sich dessen bewußt ist, einen durch seine Ahnungslosigkeit gegenüber dem Angriff schutzlosen Menschen zu überraschen (BGH NStZ 1984, 506, 507; BGHR StGB § 211 II Heimtücke 1, 9 und 11).
  • BGH, 11.11.1986 - 1 StR 367/86

    Anforderungen an die Festellung einer Ausnutzung der Arglosigkeit und

    Auszug aus BGH, 13.08.1997 - 3 StR 189/97
    Nach ständiger Rechtsprechung handelt heimtückisch, wer in feindlicher Willensrichtung die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers bewußt zu dessen Tötung ausnutzt, d.h. der Täter muß die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers in ihrer Bedeutung für die hilflose Lage des Angegriffenen und die Ausführung der Tat in dem Sinne erfaßt haben, daß er sich dessen bewußt ist, einen durch seine Ahnungslosigkeit gegenüber dem Angriff schutzlosen Menschen zu überraschen (BGH NStZ 1984, 506, 507; BGHR StGB § 211 II Heimtücke 1, 9 und 11).
  • BGH, 28.06.1995 - 3 StR 72/95

    Affekt - Affekthandlung - Tiefgreifende Bewußtseinsstörung - Seelische Störung -

    Auszug aus BGH, 13.08.1997 - 3 StR 189/97
    Denn ob der psychische Zustand eines Angeklagten zum Tatzeitpunkt als tiefgreifende Bewußtseinsstörung infolge eines hochgradigen Affekts gewertet werden kann, läßt sich nicht allein anhand eines Kriterienkataloges beurteilen, sondern ist im jeweiligen Einzelfall unter Berücksichtigung des Gesamtverhaltens des Täters vor, während und nach der Tat zu entscheiden (vgl. BGH NStZ 1984, 259; BGHR StGB § 21 Affekt 7 und § 20 Bewußtseinsstörung 3; vgl. auch Rasch NJW 1993, 757; Foerster StraFo 1997, 165).
  • BGH, 13.06.1984 - 3 StR 178/84

    Heimtückisches Handeln bei unbedingtem Tötungsvorsatz unabhängig von der

    Auszug aus BGH, 13.08.1997 - 3 StR 189/97
    Nach ständiger Rechtsprechung handelt heimtückisch, wer in feindlicher Willensrichtung die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers bewußt zu dessen Tötung ausnutzt, d.h. der Täter muß die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers in ihrer Bedeutung für die hilflose Lage des Angegriffenen und die Ausführung der Tat in dem Sinne erfaßt haben, daß er sich dessen bewußt ist, einen durch seine Ahnungslosigkeit gegenüber dem Angriff schutzlosen Menschen zu überraschen (BGH NStZ 1984, 506, 507; BGHR StGB § 211 II Heimtücke 1, 9 und 11).
  • BGH, 16.02.1984 - 1 StR 44/84

    Annahme der Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit bei Vorliegen eines

    Auszug aus BGH, 13.08.1997 - 3 StR 189/97
    Denn ob der psychische Zustand eines Angeklagten zum Tatzeitpunkt als tiefgreifende Bewußtseinsstörung infolge eines hochgradigen Affekts gewertet werden kann, läßt sich nicht allein anhand eines Kriterienkataloges beurteilen, sondern ist im jeweiligen Einzelfall unter Berücksichtigung des Gesamtverhaltens des Täters vor, während und nach der Tat zu entscheiden (vgl. BGH NStZ 1984, 259; BGHR StGB § 21 Affekt 7 und § 20 Bewußtseinsstörung 3; vgl. auch Rasch NJW 1993, 757; Foerster StraFo 1997, 165).
  • BGH, 12.02.2003 - 1 StR 403/02

    Urteil wegen Heimtückemordes an Erpresser aufgehoben

    Es kommt deswegen nicht mehr darauf an, daß die Strafkammer auch das Bewußtsein des Angeklagten nicht hinreichend dargetan hat, einen durch seine etwaige Ahnungslosigkeit gegenüber einem Gegenangriff schutzlosen Menschen zu überraschen (vgl. zum sog. Heimtücke-Bewußtsein nur BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 9, 11, 26).
  • BGH, 16.03.2006 - 4 StR 594/05

    Selbstmordversuch auf der Autobahn - Verurteilung wegen dreifachen Mordes

    Dabei kann die Spontaneität des Tatentschlusses im Zusammenhang mit der Vorgeschichte und dem psychischen Zustand des Täters ein Beweisanzeichen dafür sein, dass ihm das Ausnutzungsbewusstsein fehlt (vgl. BGH NJW 1983, 2456; BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 26).
  • BGH, 16.08.2005 - 4 StR 168/05

    Mord (mit gemeingefährlichen Mitteln: Einsatz eines KFZ als Tatwerkzeug, konkrete

    Dabei kann Spontanität des Tatentschlusses im Zusammenhang mit der Vorgeschichte und dem psychischen Zustand des Täters ein Beweisanzeichen dafür sein, dass ihm das Ausnutzungsbewusstsein fehlte (vgl. BGH NJW 1983, 2456; BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 26).
  • BGH, 01.04.2009 - 2 StR 571/08

    Rücktritt vom unbeendeten Tötungsversuch (vorübergehendes Innehalten); Mord

    bb) Für das bewusste Ausnutzen der Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers genügt es, wenn der Täter die Arg- und Wehrlosigkeit in ihrer Bedeutung für die hilflose Lage des Angegriffenen und die Ausführung der Tat in dem Sinne erfasst, dass er sich bewusst ist, einen durch seine Ahnungslosigkeit gegenüber einem Angriff schutzlosen Menschen zu überraschen (BGH BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 25, 26; NStZ 2005, 688, 689).
  • BGH, 31.07.2014 - 4 StR 147/14

    Heimtückemord (bewusstes Ausnutzen der Arg- und Wehrlosigkeit:

    Hierin liegt insbesondere kein zu einem Rechtsfehler führender Widerspruch, sondern die vom Tatrichter zu verantwortende Schlussfolgerung, dass der Angeklagte zu Wahrnehmungen zwar fähig war und er aufgrund dieser eine Entscheidung (billigendes Inkaufnehmen des Todes) traf, ihm eine darüber hinausgehende "Bedeutungskenntnis" aber gefehlt hat und er sich infolgedessen nicht bewusst gewesen ist, die Arg- und Wehrlosigkeit seines Opfers auszunutzen (vgl. BGH, Urteil vom 13. August 1997 - 3 StR 189/97, BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 26).
  • BGH, 14.12.2000 - 4 StR 375/00

    Mord aus niedrigen Beweggründen ("Sippenhaft", Tötung des Intimpartners);

    Unter solchen Umständen einer für eine Partnertötung im Affekt typischen Konfliktentwicklung, deren Opfer im Einzelfall auch Dritte werden können (vgl. BGH NStZ 1988, 268; BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 19), können auch sogenannte "Vorgestalten" der Tat in der Phantasie (dazu eingehend Hoff in Saß aaO S. 95 ff; ferner u.a. Glatzel aaO S. 222; Saß in Saß aaO S. 11), mit einem tatauslösenden affektiven Durchbruch als einer tiefgreifenden Bewußtseinsstörung im Sinne des § 21 StGB vereinbar sein (BGH, Urteil vom 13. August 1997 - 3 StR 189/97; Theune aaO S. 276); das erfaßt auch die Ankündigung der Tat bis hin zu Vorbereitungshandlungen - mithin Umstände, die üblicherweise gegen einen rechtlich relevanten Affekt gewertet werden.
  • BGH, 20.01.2005 - 4 StR 491/04

    Heimtücke (Begriffe der Arglosigkeit und der Wehrlosigkeit;

    Dafür genügt es, wenn er die Umstände, die die Tötung zu einer heimtückischen machen, nicht nur in einer äußerlichen Weise wahrgenommen, sondern in dem Sinne in ihrer Bedeutung für die Tatbegehung erfaßt hat, daß ihm bewußt geworden ist, einen durch seine Ahnungslosigkeit gegenüber dem Angriff schutzlosen Menschen zu überraschen (vgl. BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 2, 9, 17, 25, 26; BGH, Urteil vom 10. November 2004 8 - StR 248/04).

    Dabei kann die Spontanität des Tatentschlusses im Zusammenhang mit der Vorgeschichte der Tat und dem psychischen Zustand des Täters ein Beweisanzeichen dafür sein, daß ihm das Ausnutzungsbewußtsein fehlte (BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 26).

  • BGH, 29.11.2011 - 3 StR 326/11

    Heimtückischer Mord: Anforderungen an das bewusste Ausnutzen der Arg- und

    aa) Für das bewusste Ausnutzen der Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers ist es erforderlich, dass der Täter die Umstände, die die Tötung zu einer heimtückischen machen, nicht nur an sich wahrgenommen, sondern in dem Sinne in ihrer Bedeutung für die Tatbegehung erfasst hat, dass ihm bewusst geworden ist, einen durch seine Ahnungslosigkeit gegenüber einem Angriff schutzlosen Menschen zu überraschen (BGH, Urteil vom 13. August 1997 - 3 StR 189/97, BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 26).

    Wenn auch nicht jede affektive Erregung oder heftige Gemütsbewegung einen Täter daran hindert, die Bedeutung der Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers für die Tatbegehung zu erkennen, so kann doch insbesondere die Spontanität des Tatentschlusses im Zusammenhang mit der Vorgeschichte der Tat und dem psychischen Zustand des Täters ein Beweisanzeichen dafür sein, dass ihm das Ausnutzungsbewusstsein fehlte (BGH, Urteile vom 13. August 1997 - 3 StR 189/97, BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 26; vom 20. Januar 2005 - 4 StR 491/04, NStZ 2005, 691, 692).

  • BGH, 04.05.2011 - 5 StR 65/11

    Mord; Heimtücke (Arglosigkeit; Wehrlosigkeit; Ausnutzungsbewusstsein;

    Dabei kann die Spontaneität des Tatentschlusses im Zusammenhang mit der Vorgeschichte der Tat und dem psychischen Zustand des Täters ein Beweisanzeichen dafür sein, dass ihm das Ausnutzungsbewusstsein fehlte (BGH, Urteil vom 13. August 1997 - 3 StR 189/97, BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 26 mwN); psychische Ausnahmezustände können auch unterhalb der Schwelle des § 21 StGB der Annahme des Bewusstseins des Ausnutzens entgegenstehen (BGH, Urteil vom 13. Februar 2007 - 5 StR 508/06, NStZ 2007, 330).
  • BGH, 25.11.2004 - 5 StR 401/04

    Mord (Heimtücke; Ausnutzungsbewusstsein)

    Dabei muß der Täter die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers in ihrer Bedeutung für die hilflose Lage des Angegriffenen und die Ausführung der Tat in dem Sinne erfaßt haben, daß er sich dessen bewußt ist, einen durch seine Ahnungslosigkeit gegenüber dem Angriff schutzlosen Menschen zu überraschen (BGH NStZ 1984, 506, 507; BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 1, 9, 11 und 26).

    Dabei kann die Spontanität des Tatenschlusses im Zusammenhang mit der Vorgeschichte und dem psychischen Zustand des Täters ein Beweisanzeichen dafür sein, daß ihm das Ausnutzungsbewußtsein fehlte (BGH NJW 1983, 2456; BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 26).

  • BGH, 08.10.2020 - 4 StR 636/19

    Grundsätze der Strafzumessung (keine Berücksichtigung der Art der Tatausführung

  • BGH, 09.02.2000 - 3 StR 392/99

    Auswirkungen einer affektiven Erregung des Täters auf die subjektive Seite der

  • BGH, 20.12.2001 - 4 StR 530/01

    Heimtücke (Ausnutzungsbewußtsein trotz verminderter Schuldfähigkeit); Mord;

  • LG Kiel, 07.07.2005 - VIII Ks 1/05

    Strafrahmenverschiebung wegen verminderter Schuldfähigkeit: Auswirkungen eines

  • BGH, 23.08.2000 - 3 StR 234/00

    Mordmerkmale der "Heimtücke" und "niedrigen Beweggründe"

  • BGH, 09.05.2000 - 4 StR 59/00

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Voraussetzungen); Absehen von

  • BGH, 07.02.2008 - 5 StR 402/07

    Rücktritt vom Versuch (fehlgeschlagener und unbeendeter Versuch; Maßgeblichkeit

  • BGH, 31.01.2002 - 4 StR 417/01

    Tötungsversuch; Rücktritt (fehlgeschlagener, unbeendeter und beendeter Versuch);

  • BGH, 17.10.2000 - 1 StR 406/00

    Arglosigkeit; Wehrlosigkeit; Heimtücke; Mord; Beweiswürdigung; Überlegung

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