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   BGH, 31.10.1990 - 3 StR 332/90   

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https://dejure.org/1990,929
BGH, 31.10.1990 - 3 StR 332/90 (https://dejure.org/1990,929)
BGH, Entscheidung vom 31.10.1990 - 3 StR 332/90 (https://dejure.org/1990,929)
BGH, Entscheidung vom 31. Oktober 1990 - 3 StR 332/90 (https://dejure.org/1990,929)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Annahme eines bedingten Tötungsvorsatzes durch das Stoßen eines Messers in den Rücken eines anderen Menschen - Gesonderte Prüfung beider Elemente der inneren Tatseite des bedingten Vorsatzes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB §§ 15, 212 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 24
 
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Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 25.11.1987 - 3 StR 449/87

    Bedingter Vorsatz bei billigender Inkaufnahme des Erfolgseintritts - Vorliegen

    Auszug aus BGH, 31.10.1990 - 3 StR 332/90
    Insbesondere die Würdigung zum voluntativen Vorsatzelement, also zur billigenden Inkaufnahme des Erfolges, muß sich mit den Feststellungen des Urteils zur Persönlichkeit des Täters auseinandersetzen und auch die zum Tatgeschehen bedeutsamen Umstände mit in Betracht ziehen (BGHSt 36, 1, 10 [BGH 04.11.1988 - 1 StR 262/88]; BGH NStZ 1988, 175).

    Das gilt insbesondere in Fällen, in denen ein einsichtiger Beweggrund für eine so schwere Tat, wie die Tötung eines Menschen, fehlt (BGH NStZ 1984, 19) sowie bei Einzelhandlungen, die spontan in affektiver Erregung ausgeführt werden (BGH NStZ 1988, 175).

  • BGH, 23.06.1983 - 4 StR 293/83

    Abgrenzung von bewusster Fahrlässigkeit und bedingtem Vorsatz - Gefährlicher

    Auszug aus BGH, 31.10.1990 - 3 StR 332/90
    Dann handelt er in Bezug auf den Tötungserfolg nur (bewußt) fahrlässig (BGH NStZ 1984, 19 sowie die in BGHR StGB § 212 I Vors.bed. abgedruckten Entscheidungen).

    Das gilt insbesondere in Fällen, in denen ein einsichtiger Beweggrund für eine so schwere Tat, wie die Tötung eines Menschen, fehlt (BGH NStZ 1984, 19) sowie bei Einzelhandlungen, die spontan in affektiver Erregung ausgeführt werden (BGH NStZ 1988, 175).

  • BGH, 04.11.1988 - 1 StR 262/88

    Sexualverkehr des HIV-Infizierten

    Auszug aus BGH, 31.10.1990 - 3 StR 332/90
    Insbesondere die Würdigung zum voluntativen Vorsatzelement, also zur billigenden Inkaufnahme des Erfolges, muß sich mit den Feststellungen des Urteils zur Persönlichkeit des Täters auseinandersetzen und auch die zum Tatgeschehen bedeutsamen Umstände mit in Betracht ziehen (BGHSt 36, 1, 10 [BGH 04.11.1988 - 1 StR 262/88]; BGH NStZ 1988, 175).
  • BGH, 26.05.2004 - 2 StR 505/03

    Zur Strafbarkeit sadomasochistischer Praktiken mit tödlichem Ausgang

    Das Landgericht ist innerhalb der gebotenen Gesamtschau aller objektiven und subjektiven Tatumstände (vgl. BGHSt 36, 1, 9 f.; BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 24, 41; BGH NStZ 2000, 583) rechtsfehlerfrei davon ausgegangen, der Angeklagte habe ernsthaft darauf vertraut, der als möglich erkannte Tod von Frau R. werde nicht eintreten.
  • BGH, 22.03.2012 - 4 StR 558/11

    Hemmschwellentheorie bei den Tötungsdelikten (Interpretation als Hinweis auf die

    Rechtlich tragfähige Anhaltspunkte dafür, dass der Angeklagte trotz der Lebensgefährlichkeit des Messerstichs ernsthaft und nicht nur vage (vgl. BGH, Beschluss vom 31. Oktober 1990 - 3 StR 332/90, BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 24) darauf vertraut haben könnte, der Nebenkläger würde nicht zu Tode kommen, hat das Landgericht nicht festgestellt und liegen bei dem Tatgeschehen auch fern (vgl. BGH, Urteile vom 6. März 1991 - 2 StR 333/90, NStE Nr. 27 zu § 212 StGB, und vom 18. Oktober 2006 - 2 StR 340/06, NStZ 2007, 150, 151).
  • BGH, 20.06.2000 - 4 StR 162/00

    Urteil des Landgerichts Dortmund im Prozeß um den Feuertod eines 32jährigen

    Auch das Willenselement dieser im Grenzbereich eng beieinander liegenden Schuldformen muß umfassend in einer Gesamtschau aller objektiven und subjektiven Tatumstände geprüft werden (vgl. BGHSt 36, 1, 9 f.; BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 24, 41).
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