Rechtsprechung
   BGH, 24.03.1993 - 3 StR 485/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,879
BGH, 24.03.1993 - 3 StR 485/92 (https://dejure.org/1993,879)
BGH, Entscheidung vom 24.03.1993 - 3 StR 485/92 (https://dejure.org/1993,879)
BGH, Entscheidung vom 24. März 1993 - 3 StR 485/92 (https://dejure.org/1993,879)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,879) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Wirkungen der Anordnung gem. § 154 a StPO (Strafprozessordnung) - Auswirkungen des Zustechens mit einem Messer mit Tötungswillen zur Tatverdeckung - Berücksichtigung der äußersten Lebensbedrohlichkeit der Verletzungen eines Opfers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 212 Abs. 1 § 223a; StPO § 154a § 264
    Strafprozeßrecht: Kognitionspflicht bei Ausklammerung eines Raubes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 35
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 24.04.1991 - 3 StR 493/90
    Auszug aus BGH, 24.03.1993 - 3 StR 485/92
    Diese zu Recht immer wieder erneuerten Hinweise dürfen jedoch nicht dahin mißverstanden werden, daß durch sie die gleichzeitig betonte Wertung der hohen und offensichtlichen Lebensgefährlichkeit von Gewalthandlungen als ein gewichtiges auf Tötungsvorsatz hinweisendes Beweisanzeichen (vgl. auch BGH, Urteil vom 24. April 1991 - 3 StR 493/90) in der praktischen Rechtsanwendung in Frage gestellt werden solle und daß dieser Beweisgrund den Schluß auf Tötungsvorsatz nie oder in aller Regel nicht tragen könne.
  • BGH, 31.10.1990 - 3 StR 332/90

    Annahme eines bedingten Tötungsvorsatzes durch das Stoßen eines Messers in den

    Auszug aus BGH, 24.03.1993 - 3 StR 485/92
    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Abgrenzung zwischen Handeln mit bedingtem Tötungsvorsatz und lediglich bewußt fahrlässigem Verhalten, die auch für die Feststellung unbedingten Tötungswillens von Bedeutung ist (BGHR StGB § 212 Vorsatz, bedingter 10), wird zwar hervorgehoben, daß vor allem wegen der höheren Hemmschwelle gegenüber Tötungen selbst die offen zutage tretende Lebensgefährlichkeit zugefügter Verletzungen ein zwar gewichtiges Indiz, nicht aber einen zwingenden Beweisgrund für einen (bedingten) Tötungsvorsatz des Täters bedeutet, der Tatrichter vielmehr gehalten ist, in seine Beweiserwägungen alle Umstände einzubeziehen, welche die Überzeugung von einem Handeln mit (bedingtem) Tötungsvorsatz in Frage stellen können (BGHR StGB § 212 Vorsatz, bedingter 1 bis 3, 5, 7 bis 9, 11 bis 13, 23, 24, 27, 30 und 31; BGH, Urteil vom 21. Januar 1993 - 4 StR 624/92; weitere Nachweise bei Schroth NStZ 1990, 324; zur Einzelkritik vgl. Roxin, Strafrecht AT Bd. I S. 293 f.).
  • BGH, 09.11.1972 - 4 StR 457/71

    Verletzung des Grundsatzes der Unteilbarkeit des Schuldspruchs durch die

    Auszug aus BGH, 24.03.1993 - 3 StR 485/92
    Zu Recht beanstandet die Staatsanwaltschaft, daß das Landgericht seiner Verpflichtung, den mit Anklage und Eröffnungsbeschluß unterbreiteten und als erwiesen festgestellten Sachverhalt in umfassender, den Unrechtsgehalt voll ausschöpfender Weise abzuurteilen (§§ 155, 264 StPO; vgl. BGHSt 22, 105, 106; 25, 72, 75; 32, 84, 85 [BGH 15.09.1983 - 4 StR 535/83]; BGH bei Holtz MDR 1983, 262; Hürxthal in KK-StPO 2. Aufl. § 264 Rdn. 10 m.w.N.), nur unvollständig nachgekommen ist.
  • BGH, 17.03.1988 - 1 StR 104/88

    Straftaten gegen das Leben: Bedingter Tötungsvorsatz, Strafmilderung bei Versuch

    Auszug aus BGH, 24.03.1993 - 3 StR 485/92
    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Abgrenzung zwischen Handeln mit bedingtem Tötungsvorsatz und lediglich bewußt fahrlässigem Verhalten, die auch für die Feststellung unbedingten Tötungswillens von Bedeutung ist (BGHR StGB § 212 Vorsatz, bedingter 10), wird zwar hervorgehoben, daß vor allem wegen der höheren Hemmschwelle gegenüber Tötungen selbst die offen zutage tretende Lebensgefährlichkeit zugefügter Verletzungen ein zwar gewichtiges Indiz, nicht aber einen zwingenden Beweisgrund für einen (bedingten) Tötungsvorsatz des Täters bedeutet, der Tatrichter vielmehr gehalten ist, in seine Beweiserwägungen alle Umstände einzubeziehen, welche die Überzeugung von einem Handeln mit (bedingtem) Tötungsvorsatz in Frage stellen können (BGHR StGB § 212 Vorsatz, bedingter 1 bis 3, 5, 7 bis 9, 11 bis 13, 23, 24, 27, 30 und 31; BGH, Urteil vom 21. Januar 1993 - 4 StR 624/92; weitere Nachweise bei Schroth NStZ 1990, 324; zur Einzelkritik vgl. Roxin, Strafrecht AT Bd. I S. 293 f.).
  • BGH, 28.04.1988 - 4 StR 72/88

    Straftaten gegen das Leben: Bedingter Tötungsvorsatz, Rücktritt vom Versuch

    Auszug aus BGH, 24.03.1993 - 3 StR 485/92
    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Abgrenzung zwischen Handeln mit bedingtem Tötungsvorsatz und lediglich bewußt fahrlässigem Verhalten, die auch für die Feststellung unbedingten Tötungswillens von Bedeutung ist (BGHR StGB § 212 Vorsatz, bedingter 10), wird zwar hervorgehoben, daß vor allem wegen der höheren Hemmschwelle gegenüber Tötungen selbst die offen zutage tretende Lebensgefährlichkeit zugefügter Verletzungen ein zwar gewichtiges Indiz, nicht aber einen zwingenden Beweisgrund für einen (bedingten) Tötungsvorsatz des Täters bedeutet, der Tatrichter vielmehr gehalten ist, in seine Beweiserwägungen alle Umstände einzubeziehen, welche die Überzeugung von einem Handeln mit (bedingtem) Tötungsvorsatz in Frage stellen können (BGHR StGB § 212 Vorsatz, bedingter 1 bis 3, 5, 7 bis 9, 11 bis 13, 23, 24, 27, 30 und 31; BGH, Urteil vom 21. Januar 1993 - 4 StR 624/92; weitere Nachweise bei Schroth NStZ 1990, 324; zur Einzelkritik vgl. Roxin, Strafrecht AT Bd. I S. 293 f.).
  • BGH, 11.06.1987 - 4 StR 261/87

    Wirkungen einer durch Wut erheblich verminderten Hemmungsfähigkeit auf das

    Auszug aus BGH, 24.03.1993 - 3 StR 485/92
    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Abgrenzung zwischen Handeln mit bedingtem Tötungsvorsatz und lediglich bewußt fahrlässigem Verhalten, die auch für die Feststellung unbedingten Tötungswillens von Bedeutung ist (BGHR StGB § 212 Vorsatz, bedingter 10), wird zwar hervorgehoben, daß vor allem wegen der höheren Hemmschwelle gegenüber Tötungen selbst die offen zutage tretende Lebensgefährlichkeit zugefügter Verletzungen ein zwar gewichtiges Indiz, nicht aber einen zwingenden Beweisgrund für einen (bedingten) Tötungsvorsatz des Täters bedeutet, der Tatrichter vielmehr gehalten ist, in seine Beweiserwägungen alle Umstände einzubeziehen, welche die Überzeugung von einem Handeln mit (bedingtem) Tötungsvorsatz in Frage stellen können (BGHR StGB § 212 Vorsatz, bedingter 1 bis 3, 5, 7 bis 9, 11 bis 13, 23, 24, 27, 30 und 31; BGH, Urteil vom 21. Januar 1993 - 4 StR 624/92; weitere Nachweise bei Schroth NStZ 1990, 324; zur Einzelkritik vgl. Roxin, Strafrecht AT Bd. I S. 293 f.).
  • BGH, 21.01.1993 - 4 StR 624/92

    Schluss von der Gefährlichkeit der Tathandlung auf einen bedingten Tötungsvorsatz

    Auszug aus BGH, 24.03.1993 - 3 StR 485/92
    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Abgrenzung zwischen Handeln mit bedingtem Tötungsvorsatz und lediglich bewußt fahrlässigem Verhalten, die auch für die Feststellung unbedingten Tötungswillens von Bedeutung ist (BGHR StGB § 212 Vorsatz, bedingter 10), wird zwar hervorgehoben, daß vor allem wegen der höheren Hemmschwelle gegenüber Tötungen selbst die offen zutage tretende Lebensgefährlichkeit zugefügter Verletzungen ein zwar gewichtiges Indiz, nicht aber einen zwingenden Beweisgrund für einen (bedingten) Tötungsvorsatz des Täters bedeutet, der Tatrichter vielmehr gehalten ist, in seine Beweiserwägungen alle Umstände einzubeziehen, welche die Überzeugung von einem Handeln mit (bedingtem) Tötungsvorsatz in Frage stellen können (BGHR StGB § 212 Vorsatz, bedingter 1 bis 3, 5, 7 bis 9, 11 bis 13, 23, 24, 27, 30 und 31; BGH, Urteil vom 21. Januar 1993 - 4 StR 624/92; weitere Nachweise bei Schroth NStZ 1990, 324; zur Einzelkritik vgl. Roxin, Strafrecht AT Bd. I S. 293 f.).
  • BGH, 10.12.1986 - 3 StR 500/86

    Anforderungen an die Beweiswürdigung des Tatrichters - Mehrfache Übereignung

    Auszug aus BGH, 24.03.1993 - 3 StR 485/92
    Gefordert ist dabei eine Gesamtwürdigung, welche die einzelnen Beweisgründe in lebensnaher Weise zueinander in Beziehung setzt (vgl. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 2 und Beweiswürdigung, unzureichende 1, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 18.09.1986 - 4 StR 458/86

    Straftaten gegen das Leben: Bedingter Tötungsvorsatz

    Auszug aus BGH, 24.03.1993 - 3 StR 485/92
    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Abgrenzung zwischen Handeln mit bedingtem Tötungsvorsatz und lediglich bewußt fahrlässigem Verhalten, die auch für die Feststellung unbedingten Tötungswillens von Bedeutung ist (BGHR StGB § 212 Vorsatz, bedingter 10), wird zwar hervorgehoben, daß vor allem wegen der höheren Hemmschwelle gegenüber Tötungen selbst die offen zutage tretende Lebensgefährlichkeit zugefügter Verletzungen ein zwar gewichtiges Indiz, nicht aber einen zwingenden Beweisgrund für einen (bedingten) Tötungsvorsatz des Täters bedeutet, der Tatrichter vielmehr gehalten ist, in seine Beweiserwägungen alle Umstände einzubeziehen, welche die Überzeugung von einem Handeln mit (bedingtem) Tötungsvorsatz in Frage stellen können (BGHR StGB § 212 Vorsatz, bedingter 1 bis 3, 5, 7 bis 9, 11 bis 13, 23, 24, 27, 30 und 31; BGH, Urteil vom 21. Januar 1993 - 4 StR 624/92; weitere Nachweise bei Schroth NStZ 1990, 324; zur Einzelkritik vgl. Roxin, Strafrecht AT Bd. I S. 293 f.).
  • BGH, 15.09.1983 - 4 StR 535/83

    Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung - Ausscheidung eines Verfahrens

    Auszug aus BGH, 24.03.1993 - 3 StR 485/92
    Zu Recht beanstandet die Staatsanwaltschaft, daß das Landgericht seiner Verpflichtung, den mit Anklage und Eröffnungsbeschluß unterbreiteten und als erwiesen festgestellten Sachverhalt in umfassender, den Unrechtsgehalt voll ausschöpfender Weise abzuurteilen (§§ 155, 264 StPO; vgl. BGHSt 22, 105, 106; 25, 72, 75; 32, 84, 85 [BGH 15.09.1983 - 4 StR 535/83]; BGH bei Holtz MDR 1983, 262; Hürxthal in KK-StPO 2. Aufl. § 264 Rdn. 10 m.w.N.), nur unvollständig nachgekommen ist.
  • BGH, 08.10.1968 - 5 StR 462/68
  • BGH, 26.10.1990 - 2 StR 396/90

    Beweiswürdigung - Tötungs-Hemmschwelle - Nichterkennen der Tötungsmöglichkeit

  • BGH, 07.08.1986 - 4 StR 308/86

    Straftaten gegen das Leben: Bedingter Tötungsvorsatz, Beendigung des Versuchs,

  • BGH, 15.01.1987 - 1 StR 704/86

    Straftaten gegen das Leben: Bedingter Tötungsvorsatz

  • BGH, 12.03.1968 - 5 StR 115/68

    Beschränkung der Strafverfolgung auf einzelne von mehreren Gesetzesverletzungen;

  • BGH, 27.06.1986 - 2 StR 312/86

    Straftaten gegen das Leben: Bedingter Tötungsvorsatz

  • BGH, 10.12.1987 - 4 StR 539/87

    Straftaten gegen das Leben: Tötungsvorsatz

  • BGH, 04.12.1991 - 3 StR 470/91

    Tötungsvorsatz bei äußerst gefährlichen Gewalthandlungen - Voraussetzungen des

  • BGH, 31.07.1992 - 4 StR 308/92

    Straftaten gegen das Leben: Bedingter Tötungsvorsatz

  • BGH, 22.03.2012 - 4 StR 558/11

    Hemmschwellentheorie bei den Tötungsdelikten (Interpretation als Hinweis auf die

    Der Bundesgerichtshof hat demgemäß immer wieder hervorgehoben, dass durch sie die Wertung der hohen und offensichtlichen Lebensgefährlichkeit von Gewalthandlungen als ein gewichtiges auf Tötungsvorsatz hinweisendes Beweisanzeichen (BGH, Urteil vom 24. April 1991 - 3 StR 493/90) in der praktischen Rechtsanwendung nicht in Frage gestellt oder auch nur relativiert werden solle (BGH, Urteile vom 24. März 1993 - 3 StR 485/92, BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 35, vom 12. Januar 1994 - 3 StR 636/93, NStE Nr. 33 zu § 212 StGB, vom 11. Oktober 2000 - 3 StR 321/00, BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 51, und vom 27. August 2009 - 3 StR 246/09, NStZ-RR 2009, 372), auch nicht bei Taten zum Nachteil des eigenen Kindes (BGH, Urteil vom 17. Juli 2007 - 5 StR 92/07, NStZ-RR 2007, 304, 305).
  • BGH, 16.10.2008 - 4 StR 369/08

    Tötungsvorsatz (aberratio ictus; dolus eventualis: hoher Indizwert gefährlicher

    Auch für das Willenselement stellt die Lebensbedrohlichkeit gefährlicher Gewalthandlungen ein gewichtiges Beweisanzeichen dar, jedoch ist angesichts der hohen Hemmschwelle gegenüber einer Tötung unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles sorgfältig zu prüfen, ob der Täter, der sein gefährliches Handeln durchführt, obwohl er mit der Möglichkeit tödlicher Verletzungen rechnet, den Tod des Opfers billigend in Kauf nimmt (vgl. BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 3, 5, 33, 35 und 38 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 18.10.2007 - 3 StR 226/07

    Totschlag (bedingter Vorsatz; bewusste Fahrlässigkeit; vage Hoffnung); Mord

    Dabei liegt die Annahme einer Billigung nahe, wenn der Täter sein Vorhaben trotzt erkannter Lebensgefährlichkeit durchführt (st. Rspr.; vgl. BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 27, 35, 51).
  • BGH, 28.04.1994 - 4 StR 81/94

    Gewalthandlungen - Bedingter Tötungsvorsatz

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs liegt es bei äußerst gefährlichen Gewalthandlungen nahe, daß der Täter mit der Möglichkeit eines tödlichen Ausgangs rechnet (BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 35).
  • BGH, 04.06.2013 - 2 StR 59/13

    Betrug (Vermögensschaden: genaue Bezifferung im Urteil; Schaden bei

    Die in der Anklageschrift - deren Inhalt vom Revisionsgericht von Amts wegen zur Kenntnis zu nehmen ist - mitgeteilte Beschränkung der Strafverfolgung auf die anklagegegenständlichen Taten und Gesetzesverletzungen durch die Staatsanwaltschaft ist in dieser pauschalen Form und ohne nähere Darlegung von Inhalt und Umfang nicht geeignet, die umfassende Kognitionspflicht des Gerichts - zumal auf formell subsidiäre Tatbestände - zu beschränken (vgl. BGH, Urteil vom 24. März 1993 - 3 StR 485/92, BGHR StPO, § 154a Beschränkung 2; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 56. Aufl., § 154a Rn. 7).
  • BGH, 25.11.2010 - 3 StR 364/10

    Versuchter Totschlag (Vorsatz; Beweiswürdigung; besonders gefährliche

    Angesichts der hohen Hemmschwelle bei solchen Delikten bedarf die Frage der Billigung des Todes indes einer Gesamtschau aller objektiven und subjektiven Tatumstände, in die vor allem auch die psychische Verfassung des Täters bei der Tatbegehung sowie seine Motive mit einzubeziehen sind (vgl. BGH, Urteil vom 4. November 1988 - 1 StR 262/88, BGHSt 36, 1, 9 f.; BGH, Urteil vom 25. November 1987 - 3 StR 449/87, BGHR StGB § 15 Vorsatz, bedingter 4; BGH, Urteil vom 31. Oktober 1990 - 3 StR 332/90, BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 24; BGH, Urteil vom 24. März 1993 - 3 StR 485/92, BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 35; BGH, Urteil vom 7. November 2002 - 3 StR 216/02, BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 55; BGH, Beschluss vom 26. August 2005 - 3 StR 259/05, NStZ-RR 2006, 9 f.).
  • BGH, 11.12.2001 - 5 StR 419/01

    BGH bestätigt Urteil wegen der Tötung eines sechsjährigen Kindes durch

    Zutreffend geht der Tatrichter zunächst davon aus, daß es bei äußerst gefährlichem Tun naheliegt, daß der Täter mit dem Eintritt des Erfolges rechnet und, wenn er sein Handeln - hier das Ableinen der Hunde dennoch fortsetzt, einen solchen Erfolg auch billigend in Kauf nimmt (st.Rspr.: vgl. nur BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 35, 38, 40; BGHR StPO § 261 Einlassung 5; zum bedingten Tötungsvorsatz).
  • BGH, 11.10.2000 - 3 StR 321/00

    Kriterien für die Feststellung eines Tötungsvorsatzes

    b) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist angesichts der hohen Hemmschwelle gegenüber einer Tötung unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls sorgfältig zu prüfen, ob der Täter, der sein gefährliches Handeln durchführt, obwohl er mit der Möglichkeit tödlicher Verletzungen rechnet, den Tod des Opfers billigend in Kauf nimmt, wobei dies bei äußerst gefährlichen Gewalthandlungen nahe liegt (vgl. BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 3, 5, 33, 35 und 38 jeweils m.w.Nachw.).

    In einem solchen Fall darf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur hohen Hemmschwelle bei Tötungsdelikten nicht dahin mißverstanden werden, daß durch sie die Wertung der hohen und offensichtlichen Lebensgefährlichkeit von Gewalthandlungen als einem gewichtigen, auf Tötungsvorsatz hinweisenden Beweisanzeichen in der praktischen Rechtsanwendung in Frage gestellt werden soll und dieser Beweisgrund den Schluß auf Tötungsvorsatz in aller Regel nicht tragen kann (BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 35).

  • BGH, 16.01.2003 - 4 StR 422/02

    Bedingter Tötungsvorsatz (Beweiswürdigung; gefährliche Handlungen); Raub (finale

    Dabei stellt die offensichtliche Lebensgefährlichkeit einer Handlungsweise für den Nachweis eines bedingten Tötungsvorsatzes einen Umstand von erheblichem Gewicht dar (vgl. auch BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 35, 38, 39).
  • BGH, 13.12.2017 - 2 StR 230/17

    Schwere Körperverletzung (erforderliche Vorstellung des Täters für die

    Dabei liegt die Annahme einer Billigung nahe, wenn der Täter sein Vorhaben trotz erkannter Lebensgefährlichkeit durchführt (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 4. Dezember 1991 - 3 StR 470/91; Urteil vom 24. März 1993 - 3 StR 485/92; Urteil vom 11. Oktober 2000 - 3 StR 321/00, BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 27, 35, 51).
  • BGH, 07.06.1994 - 4 StR 105/94

    Brandstiftung - Bewohntes Haus - Eventualvorsatz

  • BGH, 01.06.2007 - 2 StR 133/07

    Tötungsvorsatz (voluntatives Element; Schütteln des eigenen Kleinkindes;

  • BGH, 22.11.2001 - 1 StR 369/01

    Brandstiftung mit Todesfolge; Bedingter Tötungsvorsatz (lebensgefährdende

  • BGH, 09.08.2005 - 5 StR 352/04

    Wertungsfehlerhafte Verneinung des bedingten Tötungsvorsatzes (Berücksichtigung

  • BGH, 15.12.2010 - 2 StR 531/10

    Bedingter Tötungsvorsatz (Bedeutung der Hemmschwelle vor Tötungen für den

  • BGH, 12.01.1994 - 3 StR 636/93

    Gefährlichkeit - Vorsatz - Indiz - Tötung - Messerstich

  • BGH, 24.03.2005 - 3 StR 402/04

    Totschlag (Abgrenzung von Tötungsvorsatz und Körperverletzungsvorsatz;

  • BGH, 19.07.2001 - 4 StR 144/01

    Tötungsvorsatz (Lebensgefährliche Handlung; Bedingter Vorsatz; Hemmschwelle);

  • BGH, 16.11.2000 - 4 StR 438/00

    Voraussetzungen für die Annahme von bedingtem Tötungsvorsatzes

  • BGH, 12.10.1994 - 3 StR 341/94

    Revision - Ablehnungsgesuch - Beschwerdegrundsätze - Verwertungsverbot -

  • BGH, 13.10.2005 - 4 StR 286/05

    Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt (hinreichend konkrete

  • BGH, 28.09.1994 - 3 StR 332/94

    Sachverständige - Befundtatsachen - Frühere Tätigkeit - Verwertung - Beweisantrag

  • BGH, 15.06.2000 - 4 StR 139/00

    Feststellung eines Tötungsvorsatzes (in Abgrenzung zum bloßen Vorsatz bezüglich

  • BGH, 12.10.1993 - 5 StR 434/93

    Anorderungen an die Feststellung des Tötungsvorsatzes durch das Tatgericht -

  • BGH, 17.08.1994 - 2 StR 301/94

    Gewalthandlungen - Tötungsvorsatz - Minder schwerer Fall der Körperverletzung -

  • BGH, 24.04.1996 - 5 StR 318/95

    Anforderungen an die Aussetzung einer Freiheitsstrafe zur Bewährung -

  • BGH, 10.09.1997 - 3 StR 317/97

    Abgrenzung zwischen versuchtem Totschlags und gefährlicher Körperverletzung -

  • BGH, 25.02.1994 - 3 StR 625/93

    Anforderungen an die Feststellung eines versuchten Versicherungsbetruges -

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht