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   BGH, 11.10.2000 - 3 StR 321/00   

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BGH, 11.10.2000 - 3 StR 321/00 (https://dejure.org/2000,1878)
BGH, Entscheidung vom 11.10.2000 - 3 StR 321/00 (https://dejure.org/2000,1878)
BGH, Entscheidung vom 11. Oktober 2000 - 3 StR 321/00 (https://dejure.org/2000,1878)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Papierfundstellen

  • BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 51
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 07.08.1986 - 4 StR 308/86

    Straftaten gegen das Leben: Bedingter Tötungsvorsatz, Beendigung des Versuchs,

    Auszug aus BGH, 11.10.2000 - 3 StR 321/00
    b) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist angesichts der hohen Hemmschwelle gegenüber einer Tötung unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls sorgfältig zu prüfen, ob der Täter, der sein gefährliches Handeln durchführt, obwohl er mit der Möglichkeit tödlicher Verletzungen rechnet, den Tod des Opfers billigend in Kauf nimmt, wobei dies bei äußerst gefährlichen Gewalthandlungen nahe liegt (vgl. BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 3, 5, 33, 35 und 38 jeweils m.w.Nachw.).

    d) Rechtlich tragfähige Anhaltspunkte dafür, daß der Angeklagte trotz der - von ihm erkannten - Lebensgefährlichkeit der Schläge ernsthaft und nicht nur vage (vgl. BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 3, 24) darauf vertraut haben könnte, es würden die angegriffenen Nebenkläger nicht zu Tode kommen, hat das Landgericht nicht festgestellt und liegen bei dem Tatgeschehen auch fern (vgl. BGH NStE Nr. 27 zu § 212 StGB).

  • BGH, 28.04.1994 - 4 StR 81/94

    Gewalthandlungen - Bedingter Tötungsvorsatz

    Auszug aus BGH, 11.10.2000 - 3 StR 321/00
    b) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist angesichts der hohen Hemmschwelle gegenüber einer Tötung unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls sorgfältig zu prüfen, ob der Täter, der sein gefährliches Handeln durchführt, obwohl er mit der Möglichkeit tödlicher Verletzungen rechnet, den Tod des Opfers billigend in Kauf nimmt, wobei dies bei äußerst gefährlichen Gewalthandlungen nahe liegt (vgl. BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 3, 5, 33, 35 und 38 jeweils m.w.Nachw.).

    Der Schluß des Tatrichters, daß der Angeklagte eher spontan und impulsiv gehandelt hat, was eine realistische Einschätzung der Gefahrenlage beeinträchtigt haben könnte (vgl. BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 38), findet in den Feststellungen keine ausreichende Stütze, abgesehen davon, daß dies eine Billigung des Todes nicht ausschließen würde.

  • BGH, 24.03.1993 - 3 StR 485/92

    Strafprozeßrecht: Kognitionspflicht bei Ausklammerung eines Raubes

    Auszug aus BGH, 11.10.2000 - 3 StR 321/00
    b) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist angesichts der hohen Hemmschwelle gegenüber einer Tötung unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls sorgfältig zu prüfen, ob der Täter, der sein gefährliches Handeln durchführt, obwohl er mit der Möglichkeit tödlicher Verletzungen rechnet, den Tod des Opfers billigend in Kauf nimmt, wobei dies bei äußerst gefährlichen Gewalthandlungen nahe liegt (vgl. BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 3, 5, 33, 35 und 38 jeweils m.w.Nachw.).

    In einem solchen Fall darf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur hohen Hemmschwelle bei Tötungsdelikten nicht dahin mißverstanden werden, daß durch sie die Wertung der hohen und offensichtlichen Lebensgefährlichkeit von Gewalthandlungen als einem gewichtigen, auf Tötungsvorsatz hinweisenden Beweisanzeichen in der praktischen Rechtsanwendung in Frage gestellt werden soll und dieser Beweisgrund den Schluß auf Tötungsvorsatz in aller Regel nicht tragen kann (BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 35).

  • BGH, 07.06.1994 - 4 StR 105/94

    Brandstiftung - Bewohntes Haus - Eventualvorsatz

    Auszug aus BGH, 11.10.2000 - 3 StR 321/00
    Ferner sind vor allem die konkrete Angriffsweise, die psychische Verfassung des Täters bei der Tatbegehung sowie seine Motivation in die Beweiswürdigung mit einzubeziehen (vgl. BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 39).
  • BGH, 18.09.1986 - 4 StR 458/86

    Straftaten gegen das Leben: Bedingter Tötungsvorsatz

    Auszug aus BGH, 11.10.2000 - 3 StR 321/00
    b) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist angesichts der hohen Hemmschwelle gegenüber einer Tötung unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls sorgfältig zu prüfen, ob der Täter, der sein gefährliches Handeln durchführt, obwohl er mit der Möglichkeit tödlicher Verletzungen rechnet, den Tod des Opfers billigend in Kauf nimmt, wobei dies bei äußerst gefährlichen Gewalthandlungen nahe liegt (vgl. BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 3, 5, 33, 35 und 38 jeweils m.w.Nachw.).
  • BGH, 02.11.1994 - 2 StR 449/94

    Beendeter Versuch bei mangelnden Vorstellungen über die Handlungsfolgen (letzte

    Auszug aus BGH, 11.10.2000 - 3 StR 321/00
    Schon dies würde für die Annahme eines bedingten Tötungsvorsatzes ausreichen (BGHSt 40, 304, 306).
  • BGH, 07.07.1992 - 5 StR 300/92

    Totschlag - Tötungsvorsatz - Bedingter Vorsatz

    Auszug aus BGH, 11.10.2000 - 3 StR 321/00
    b) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist angesichts der hohen Hemmschwelle gegenüber einer Tötung unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls sorgfältig zu prüfen, ob der Täter, der sein gefährliches Handeln durchführt, obwohl er mit der Möglichkeit tödlicher Verletzungen rechnet, den Tod des Opfers billigend in Kauf nimmt, wobei dies bei äußerst gefährlichen Gewalthandlungen nahe liegt (vgl. BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 3, 5, 33, 35 und 38 jeweils m.w.Nachw.).
  • BGH, 28.09.1994 - 3 StR 332/94

    Sachverständige - Befundtatsachen - Frühere Tätigkeit - Verwertung - Beweisantrag

    Auszug aus BGH, 11.10.2000 - 3 StR 321/00
    Daß dem Angeklagten der Tod der Tatopfer möglicherweise unerwünscht war, stünde dem nicht entgegen (vgl. BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 42 m.w.Nachw.).
  • BGH, 24.09.1998 - 4 StR 272/98

    Versuchter Totschlag (Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung; Aufgabe der

    Auszug aus BGH, 11.10.2000 - 3 StR 321/00
    Für den Fall der Bejahung eines bedingten Tötungsvorsatzes weist der Senat darauf hin, daß das versuchte Tötungsdelikt in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung stünde (BGHSt 44, 196 ff.).
  • BGH, 31.10.1990 - 3 StR 332/90

    Annahme eines bedingten Tötungsvorsatzes durch das Stoßen eines Messers in den

    Auszug aus BGH, 11.10.2000 - 3 StR 321/00
    d) Rechtlich tragfähige Anhaltspunkte dafür, daß der Angeklagte trotz der - von ihm erkannten - Lebensgefährlichkeit der Schläge ernsthaft und nicht nur vage (vgl. BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 3, 24) darauf vertraut haben könnte, es würden die angegriffenen Nebenkläger nicht zu Tode kommen, hat das Landgericht nicht festgestellt und liegen bei dem Tatgeschehen auch fern (vgl. BGH NStE Nr. 27 zu § 212 StGB).
  • BGH, 03.12.1982 - 2 StR 550/82

    Würgegriff - § 24 StGB, beendeter - unbeendeter Versuch, Rücktrittshorizont,

  • BGH, 22.03.2012 - 4 StR 558/11

    Hemmschwellentheorie bei den Tötungsdelikten (Interpretation als Hinweis auf die

    Der Bundesgerichtshof hat demgemäß immer wieder hervorgehoben, dass durch sie die Wertung der hohen und offensichtlichen Lebensgefährlichkeit von Gewalthandlungen als ein gewichtiges auf Tötungsvorsatz hinweisendes Beweisanzeichen (BGH, Urteil vom 24. April 1991 - 3 StR 493/90) in der praktischen Rechtsanwendung nicht in Frage gestellt oder auch nur relativiert werden solle (BGH, Urteile vom 24. März 1993 - 3 StR 485/92, BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 35, vom 12. Januar 1994 - 3 StR 636/93, NStE Nr. 33 zu § 212 StGB, vom 11. Oktober 2000 - 3 StR 321/00, BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 51, und vom 27. August 2009 - 3 StR 246/09, NStZ-RR 2009, 372), auch nicht bei Taten zum Nachteil des eigenen Kindes (BGH, Urteil vom 17. Juli 2007 - 5 StR 92/07, NStZ-RR 2007, 304, 305).
  • BGH, 16.10.2008 - 4 StR 369/08

    Tötungsvorsatz (aberratio ictus; dolus eventualis: hoher Indizwert gefährlicher

    Dass ein Angriff mit dem Beil unter diesen Umständen fehlgehen und sich auf die Person auswirken kann, die nicht (primäres) Ziel des Angriffs ist, liegt auf der Hand, zumal ein wuchtiger Schlag mit einem schweren Gegenstand im Einzelnen nicht mehr kontrollierbar ist (vgl. BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 51).

    Rechtlich tragfähige Anhaltspunkte, dass der Angeklagte trotz der erkannten Lebensgefährlichkeit des Schlages mit dem Beil auch für seine Ehefrau ernsthaft und nicht nur vage (vgl. BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 51) darauf vertraut haben könne, es würde seine Ehefrau nicht zu Tode kommen, sind nicht festgestellt und liegen bei dem Tatgeschehen auch fern.

  • BGH, 18.10.2007 - 3 StR 226/07

    Totschlag (bedingter Vorsatz; bewusste Fahrlässigkeit; vage Hoffnung); Mord

    Dabei liegt die Annahme einer Billigung nahe, wenn der Täter sein Vorhaben trotzt erkannter Lebensgefährlichkeit durchführt (st. Rspr.; vgl. BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 27, 35, 51).
  • BGH, 15.04.2008 - 4 StR 639/07

    Gefährdung des Straßenverkehrs (absolute und relative Fahruntüchtigkeit:

    Unter den hier gegebenen besonderen Umständen erscheint vielmehr denkbar, dass dem unter starkem Suchtdruck befindlichen Angeklagten - wenn er schon die Anwesenheit von Passanten im Bereich der Fußgängerfurt und deren Gefährdung in Kauf nahm - auch deren mögliche Verletzung gleichgültig war (vgl. BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 51).
  • BGH, 26.04.2016 - 2 StR 484/14

    Tötungsvorsatz (Anforderungen an die tatrichterliche Beweiswürdigung und die

    Hinsichtlich des Willenselements sind neben der konkreten Angriffsweise regelmäßig auch die Persönlichkeit des Täters, sein psychischer Zustand zum Tatzeitpunkt und seine Motivation in die erforderliche umfassende Gesamtbetrachtung einzubeziehen (BGH, Urteil vom 11. Oktober 2000 - 3 StR 321/00, BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 51).
  • BGH, 23.06.2009 - 1 StR 191/09

    Beweiswürdigung und Anforderungen an den bedingten Vorsatz (Eventualvorsatz;

    Entgegen der Auffassung der Staatsanwaltschaft hat das Landgericht damit auch hinreichend deutlich seine Überzeugung zum Ausdruck gebracht, dass dem Angeklagten im Zeitpunkt des Zustechens ein möglicher Tod des Opfers nicht gleichgültig war (vgl. dazu BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 51).
  • BGH, 23.02.2012 - 4 StR 608/11

    Überzeugungsbildung beim Tötungsvorsatz (dolus eventualis: Nachtatverhalten,

    Bei der Würdigung des Willenselements ist neben der konkreten Angriffsweise regelmäßig auch die Persönlichkeit des Täters, sein psychischer Zustand zum Tatzeitpunkt und seine Motivation mit in die Betrachtung einzubeziehen (BGH, Urteil vom 11. Oktober 2000 - 3 StR 321/00, BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 51; Beschluss vom 1. Juni 2007 - 2 StR 133/07, NStZ-RR 2007, 267, 268; Urteil vom 27. August 2009 - 3 StR 246/09, NStZ-RR 2009, 372 jew. mwN).
  • BGH, 07.07.2016 - 4 StR 558/15

    Bedingter Tötungsvorsatz (Voraussetzungen; Darstellung im Urteil:

    c) Schließlich hat die Strafkammer nicht erkennbar bedacht, dass bedingter Tötungsvorsatz auch dann vorliegen kann, wenn der Eintritt des tödlichen Erfolgs dem Täter gleichgültig (vgl. BGH, Urteile vom 14. Januar 2016 - 4 StR 72/15, NStZ 2016, 211, 215; vom 11. Oktober 2000 - 3 StR 321/00, BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 51; vom 2. November 1994 - 2 StR 449/94, BGHSt 40, 304, 306) oder sogar unerwünscht ist (vgl. BGH, Urteile vom 14. Januar 2016 - 4 StR 84/15 aaO; vom 14. Januar 2015 - 5 StR 494/14, NStZ 2015, 460; vom 27. August 2009 - 3 StR 246/09, NStZ-RR 2009, 372, 373; Urteil vom 22. April 1955 - 5 StR 35/55, BGHSt 7, 363, 369).
  • BGH, 27.08.2009 - 3 StR 246/09

    Tötungsvorsatz (Hemmschwelle; äußerst gefährliche Gewalthandlung;

    Ferner sind vor allem die konkrete Angriffsweise, die psychische Verfassung des Täters bei der Tatbegehung sowie seine Motivation in die Beweiswürdigung mit einzubeziehen (vgl. BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 51 m. w. N.).

    Soweit das Landgericht auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur hohen Hemmschwelle bei Tötungsdelikten abstellt, darf diese nicht dahin missverstanden werden, dass durch sie die Wertung der hohen und offensichtlichen Lebensgefährlichkeit von Gewalthandlungen als einem gewichtigen, auf einen Tötungsvorsatz hinweisenden Beweisanzeichen in der praktischen Rechtsanwendung in Frage gestellt werden soll und dieser Beweisgrund den Schluss auf einen Tötungsvorsatz in aller Regel nicht tragen kann (BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 51 m. w. N.).

    Allenfalls hochgradig interessenwidrige Tatfolgen widerstreiten der Annahme einer Billigung des Erfolges durch einen in der Steuerungsfähigkeit beeinträchtigten, ohnehin überaus unüberlegt handelnden Täter (BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 51, 61 jew. m. w. N.).

  • BGH, 16.09.2015 - 2 StR 483/14

    Tötungsvorsatz (Voraussetzungen; tatrichterliche Beweiswürdigung: Darstellung der

    Bei der Würdigung des Willenselements sind neben der konkreten Angriffsweise regelmäßig auch die Persönlichkeit des Täters, sein psychischer Zustand zum Tatzeitpunkt und seine Motivation mit in die Betrachtung einzubeziehen (BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 51; BGH NStZ-RR 2007, 267, 268; NStZ-RR 2009, 372).
  • BGH, 05.07.2016 - 4 StR 188/16

    Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubnis (eignungsbezogene

  • BGH, 27.10.2015 - 2 StR 312/15

    Tötungsvorsatz (Voraussetzungen; Anforderungen an die Darstellung im Urteil beim

  • BGH, 13.12.2017 - 2 StR 230/17

    Schwere Körperverletzung (erforderliche Vorstellung des Täters für die

  • BGH, 17.02.2016 - 2 StR 213/15

    Totschlag (Eventualvorsatz: äußerst gefährliche Gewalthandlungen als Indiz,

  • LG Essen, 21.03.2017 - 25 KLs 39/16

    Anschlag auf Gebetshaus der Sikh-Gemeinde

  • BGH, 25.04.2018 - 2 StR 428/17

    Vorsatz (Maßstab des bedingten Tötungsvorsatzes; richterliche Würdigung äußerst

  • BGH, 09.08.2005 - 5 StR 352/04

    Wertungsfehlerhafte Verneinung des bedingten Tötungsvorsatzes (Berücksichtigung

  • BGH, 14.12.2004 - 4 StR 465/04

    Tötungsvorsatz bei Messerstichen (voluntatives Element; besonders gefährliche

  • BGH, 15.12.2010 - 2 StR 531/10

    Bedingter Tötungsvorsatz (Bedeutung der Hemmschwelle vor Tötungen für den

  • BGH, 24.03.2005 - 3 StR 402/04

    Totschlag (Abgrenzung von Tötungsvorsatz und Körperverletzungsvorsatz;

  • BGH, 19.07.2001 - 4 StR 144/01

    Tötungsvorsatz (Lebensgefährliche Handlung; Bedingter Vorsatz; Hemmschwelle);

  • BGH, 17.09.2008 - 5 StR 377/08

    Bedingter Tötungsvorsatz (Beweiswürdigung); Rechtfertigung durch Notwehr

  • BGH, 31.03.2004 - 2 StR 2/04

    Tötungsvorsatz (Totschlag; Hemmschwelle; äußerst gefährliche Gewaltmittel);

  • BGH, 12.11.2002 - 3 StR 244/02

    Tötungsvorsatz (Hemmschwelle; gefährliche Gewalthandlungen; Alkoholeinfluss;

  • BGH, 06.02.2003 - 4 StR 450/02

    Beweiswürdigung (Tötungsvorsatz bei gefährlichen Gewalthandlungen; Hemmschwelle;

  • BGH, 19.03.2002 - 1 StR 566/01

    Tötungsvorsatz; Schuldfähigkeit; Schuldunfähigkeit (BAK)

  • OLG Hamm, 22.04.2008 - 3 (s) Sbd I. 8/08

    Bindung an Verweisungsbeschluss

  • BGH, 31.03.2016 - 2 StR 116/15

    Beihilfe zum Totschlag (Vorsatz bezüglich der Haupttat: bedingter Tötungsvorsatz)

  • OLG Rostock, 23.11.2011 - I Ws 327/11

    Eröffnung des Hauptverfahrens in Strafsachen: Prüfung eines hinreichenden

  • LG Trier, 28.09.2021 - 8032 Js 2169/21
  • LG Arnsberg, 27.06.2017 - 2 Ks 9/17
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