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   BGH, 08.09.1989 - 2 StR 392/89   

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https://dejure.org/1989,2414
BGH, 08.09.1989 - 2 StR 392/89 (https://dejure.org/1989,2414)
BGH, Entscheidung vom 08.09.1989 - 2 StR 392/89 (https://dejure.org/1989,2414)
BGH, Entscheidung vom 08. September 1989 - 2 StR 392/89 (https://dejure.org/1989,2414)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen eines minder schweren Falls des Totschlags - Berücksichtigung strafmindernder Einflüsse - Auswirkungen von Alkohol und Provokation

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR StGB § 213 Beweiswürdigung 1
  • StV 1990, 9
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 12.06.1981 - 3 StR 186/81

    Unterlassenes Vorbringen eines strafmildernden Umstandes bei der Berücksichtigung

    Auszug aus BGH, 08.09.1989 - 2 StR 392/89
    Deshalb ist in solchen Fällen von der für den Angeklagten günstigsten Möglichkeit auszugehen, die nach den gesamten Umständen in Betracht kommt (vgl. BGH, Urteil vom 15. Mai 1985 - 2 StR 149/85; Beschluß vom 12. Juni 1981 - 3 StR 186/81; Hürxthal a.a.O. Rdn. 56).
  • BGH, 14.01.1982 - 4 StR 642/81

    Rechtsmittel - Beschränkung - Rechtskräftiger Schuldspruch - Beschreibung des

    Auszug aus BGH, 08.09.1989 - 2 StR 392/89
    Die Fehler nötigen aber auch zur Aufhebung des Schuldspruchs, da die neu zu prüfenden Umstände wesentliche Modalitäten des Tathergangs und damit gesonderter Feststellung nicht zugänglich sind (BGHSt 30, 340, 343).
  • BGH, 15.05.1985 - 2 StR 149/85

    Geltung des Grundsatzes "in dubio pro reo" für die Strafzumessung -

    Auszug aus BGH, 08.09.1989 - 2 StR 392/89
    Deshalb ist in solchen Fällen von der für den Angeklagten günstigsten Möglichkeit auszugehen, die nach den gesamten Umständen in Betracht kommt (vgl. BGH, Urteil vom 15. Mai 1985 - 2 StR 149/85; Beschluß vom 12. Juni 1981 - 3 StR 186/81; Hürxthal a.a.O. Rdn. 56).
  • BGH, 25.11.1982 - 4 StR 564/82

    Gesamtwürdigung mehrer Beweiszeichen - Würdigung entlastender Angaben des

    Auszug aus BGH, 08.09.1989 - 2 StR 392/89
    Zwar sind nicht alle nur denkbaren Gesichtspunkte, zu denen keine Feststellungen getroffen werden können, zu Gunsten des Angeklagten zu berücksichtigen (vgl. zum Beispiel BGH NStZ 1983, 133 m. Nachw.; Hürxthal in KK 2. Aufl. § 261 Rdn. 28).
  • BGH, 19.01.1999 - 1 StR 171/98

    Mord durch vergiftetes Eis nicht beweisbar

    Ihr durfte aber auch kein Nachteil daraus erwachsen, daß die Nebenkläger von ihrem Zeugnis- beziehungsweise Untersuchungsverweigerungsrecht Gebrauch machten (vgl. BGHR StGB § 213 Beweiswürdigung 1).
  • BGH, 23.03.1995 - 4 StR 746/94

    Rauschgifthandel - Mehrere Fälle - Unvollständige Sachverhaltsaufklärung - In

    Dem Angeklagten darf zwar kein Nachteil daraus erwachsen, daß er die Tat bestreitet oder zur Sache nicht aussagt und deshalb nicht in der Lage ist, Umstände vorzutragen, die sich zu seinen Gunsten auswirken können (vgl. BGHR StPO § 261 in dubio pro reo 7).
  • BGH, 11.04.2002 - 4 StR 585/01

    Beweiswürdigung (Unterstellung; Überzeugungsbildung; Gesamtwürdigung; Vermutung);

    In einem solchen Fall ist von der für sie günstigsten Möglichkeit auszugehen, die nach den gesamten Umständen in Betracht kommt (vgl. BGH StV 1990, 9).
  • BGH, 29.04.2015 - 2 StR 14/15

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (revisionsrechtliche Überprüfbarkeit eines

    Alternative, für den Angeklagten günstige Geschehensabläufe sind erst dann bedeutsam, wenn für ihr Vorliegen konkrete Anhaltspunkte erbracht sind und sie deshalb nach den gesamten Umständen als möglich in Betracht kommen (vgl. Senat, Beschluss vom 8. September 1989 - 2 StR 392/89, BGHR StGB § 213 Beweiswürdigung 1; BGH, Urteil vom 11. Januar 2005 - 1 StR 478/04, NStZ-RR 2005, 147).
  • BGH, 13.12.2012 - 4 StR 177/12

    Beweiswürdigung (richterliche Überzeugung)

    Alternative, für den Angeklagten günstige Geschehensabläufe sind erst dann bedeutsam, wenn für ihr Vorliegen konkrete Anhaltspunkte erbracht sind und sie deshalb nach den gesamten Umständen als möglich in Betracht kommen (vgl. BGH, Urteil vom 11. Januar 2005 - 1 StR 478/04, NStZ-RR 2005, 147; Urteil vom 11. April 2002 - 4 StR 585/01, NStZ 2002, 243; Beschluss vom 8. September 1989 - 2 StR 392/89, BGHR StGB § 213 Beweiswürdigung 1).
  • BGH, 09.07.1996 - 1 StR 338/96

    Versäumung der Frist zur Begründung der Revision - Anforderungen an die

    Deshalb ist in solchen Fällen von der für den Angeklagten günstigsten Möglichkeit auszugehen, die nach den Umständen des Falles in Betracht kommt (BGHR StGB § 213 Beweiswürdigung 1 m.w.Nachw.).
  • BGH, 05.02.2003 - 2 StR 321/02

    Beweiswürdigung (Überzeugungsbildung); Strafzumessung (Schweigen des Angeklagten;

    Deshalb ist in solchen Fällen von der für den Angeklagten günstigsten Möglichkeit auszugehen, die nach den gesamten Umständen in Betracht kommt (vgl. BGHR StGB § 213 Beweiswürdigung 1 m.w.N.).
  • BGH, 08.05.2001 - 1 StR 168/01

    Verminderte Schuldfähigkeit; Anwendung des Zweifelsgrundsatzes; Beweiswürdigung

    Sollte auch der neue Tatrichter die naheliegende Möglichkeit, daß die Angeklagte in allen Fällen erheblich vermindert steuerungsfähig war letztlich nicht überzeugungskräftig klären können, so wird er den Zweifelssatz zu beachten haben: Demzufolge wäre von der der Angeklagten günstigeren Sachverhaltsannahme auszugehen, die nach den gesamten Umständen in Betracht kommt (vgl. BGHR StPO § 261 in dubio pro reo 7).
  • BGH, 09.09.2003 - 3 StR 283/03

    Überzeugungsbildung (Zweifelssatz; Nachteil infolge des Bestreitens des

    Vielmehr ist in einem solchen Fall von der für den Angeklagten günstigsten Möglichkeit auszugehen, die nach den gesamten Umständen in Betracht kommt (vgl. BGHR StPO § 261 in dubio pro reo 7; BGH NStZ-RR 2003, 166, 168).
  • BayObLG, 29.04.1996 - 3 ObOWi 49/96
    Die vom Beschwerdeführer herangezogene Entscheidung des BGH in StV 1990, 9 betrifft den Fall, daß der Angeklagte die Tat bestreitet und deshalb keine für die Strafzumessung günstigen Umstände vorträgt, hat also mit der Frage der Überzeugungsbildung zur Schuldfrage nichts zu tun.
  • BGH, 21.09.1995 - 5 StR 441/95

    Revisionsgericht - Beschränkung auf Rechtsfehler - Beweiswürdigung - Tatrichter -

  • BGH, 02.08.1995 - 5 StR 231/95

    Schweigen des Angeklagten - Berücksichtigung günstiger Gesichtspunkte

  • BGH, 16.08.1991 - 3 StR 290/91

    Voraussetzungen eines eigenes Verschuldens des Opfers durch ein Provozieren des

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