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   BGH, 08.03.2001 - 1 StR 590/00   

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BGH, 08.03.2001 - 1 StR 590/00 (https://dejure.org/2001,6520)
BGH, Entscheidung vom 08.03.2001 - 1 StR 590/00 (https://dejure.org/2001,6520)
BGH, Entscheidung vom 08. März 2001 - 1 StR 590/00 (https://dejure.org/2001,6520)
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Kellerschachtsicherung

§ 239 Abs. 1 StGB, Einsperrung muß nicht unüberwindlich sein

Volltextveröffentlichungen (8)

Papierfundstellen

  • BGHR StGB § 239 Abs. 1 Freiheitsberaubung 8
  • NStZ 2001, 420
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • RG, 10.04.1883 - 683/83

    1. Liegt das Begriffsmerkmal des Einsperrens aus §. 239 St.G.B.'s auch dann vor,

    Auszug aus BGH, 08.03.2001 - 1 StR 590/00
    Dazu kann es ausreichen, daß für ihn unter den gegebenen Umständen die Entfernung auf außergewöhnlichem Wege oder mit ungewöhnlichen Mitteln nicht in Betracht kommt (vgl. RGSt 8, 210, 211; Eser in Schönke/ Schröder, StGB 26. Aufl. § 239 Rdn. 6; Horn in SK-StGB § 239 Rdn. 5).
  • BGH, 22.01.2015 - 3 StR 410/14

    Freiheitsberaubung (eingeschränkte Fortbewegungsmöglichkeit; Freiheitsentziehung

    Deshalb kann es dahinstehen, ob die Androhung von Schlägen, die keine gegenwärtige Gefahr für Leib oder Leben begründet (vgl. BGH, Beschluss vom 8. März 2001 - 1 StR 590/00, BGHR StGB § 239 Abs. 1 Freiheitsberaubung 8), grundsätzlich den Tatbestand des § 239 StGB erfüllen könnte.
  • BGH, 08.03.2016 - 3 StR 417/15

    Fehlender wirksamer Strafantrag als Prozessvoraussetzung bei der Körperverletzung

    Dazu kann es ausreichen, dass eine unüberwindliche psychische Schranke vor einer Flucht besteht, etwa aus Angst vor weiteren Sanktionen oder Gewalthandlungen des Einsperrenden (BGH, Beschluss vom 8. März 2001 - 1 StR 590/00, NStZ 2001, 420 mwN).
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