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BGH, 08.03.2001 - 1 StR 590/00 |
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Kellerschachtsicherung
§ 239 Abs. 1 StGB, Einsperrung muß nicht unüberwindlich sein
Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 239 StGB
Freiheitsberaubung; Begriff des Einsperrens (Überwindbarkeit) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
StGB § 239 Abs. 1
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 239 Abs. 1
Einsperren als Freiheitsberaubung - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHR StGB § 239 Abs. 1 Freiheitsberaubung 8
- NStZ 2001, 420
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- RG, 10.04.1883 - 683/83
1. Liegt das Begriffsmerkmal des Einsperrens aus §. 239 St.G.B.'s auch dann vor, …
Auszug aus BGH, 08.03.2001 - 1 StR 590/00
Dazu kann es ausreichen, daß für ihn unter den gegebenen Umständen die Entfernung auf außergewöhnlichem Wege oder mit ungewöhnlichen Mitteln nicht in Betracht kommt (vgl. RGSt 8, 210, 211;… Eser in Schönke/ Schröder, StGB 26. Aufl. § 239 Rdn. 6;… Horn in SK-StGB § 239 Rdn. 5).
- BGH, 22.01.2015 - 3 StR 410/14
Freiheitsberaubung (eingeschränkte Fortbewegungsmöglichkeit; Freiheitsentziehung …
Deshalb kann es dahinstehen, ob die Androhung von Schlägen, die keine gegenwärtige Gefahr für Leib oder Leben begründet (vgl. BGH, Beschluss vom 8. März 2001 - 1 StR 590/00, BGHR StGB § 239 Abs. 1 Freiheitsberaubung 8), grundsätzlich den Tatbestand des § 239 StGB erfüllen könnte. - BGH, 08.03.2016 - 3 StR 417/15
Fehlender wirksamer Strafantrag als Prozessvoraussetzung bei der Körperverletzung …
Dazu kann es ausreichen, dass eine unüberwindliche psychische Schranke vor einer Flucht besteht, etwa aus Angst vor weiteren Sanktionen oder Gewalthandlungen des Einsperrenden (BGH, Beschluss vom 8. März 2001 - 1 StR 590/00, NStZ 2001, 420 mwN).