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   BGH, 24.11.2004 - 5 StR 239/04   

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https://dejure.org/2004,4585
BGH, 24.11.2004 - 5 StR 239/04 (https://dejure.org/2004,4585)
BGH, Entscheidung vom 24.11.2004 - 5 StR 239/04 (https://dejure.org/2004,4585)
BGH, Entscheidung vom 24. November 2004 - 5 StR 239/04 (https://dejure.org/2004,4585)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen des Rücktritts vom Versuch wegen Fehlschlags; Erkennbarkeit der Untauglichkeit der Tatwaffe für den Täter

  • Judicialis

    StGB § 24 Abs. 1 Satz 1; ; StGB § 24 Abs. 1 Satz 2; ; StGB § 64 Abs. 2; ; StPO § 154a

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 24 Abs. 1
    Rücktritt vom Versuch bei unerkannt untauglichen Möglichkeiten des Weiterhandelns

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 998 (Ls.)
  • BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Rücktritt 10
  • NStZ-RR 2005, 70
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 16.03.1994 - 2 BvL 3/90

    Entziehungsanstalt

    Auszug aus BGH, 24.11.2004 - 5 StR 239/04
    Für den Maßregelausspruch weist der Senat auf den gegenüber dem Wortlaut des § 64 Abs. 2 StGB verbindlich eingeschränkten Maßstab nach BVerfGE 91, 1 hin.
  • BGH, 21.08.2018 - 3 StR 205/18

    Prüfung der möglichen Verneinung eines besonders schweren Falles des Betruges

    Die subjektive Sicht des Täters ist auch dann maßgeblich, wenn der Versuch zwar objektiv fehlgeschlagen ist, der Täter dies aber nicht erfasst (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. November 2004 - 5 StR 239/04, BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Rücktritt 10; vom 23. Februar 2016 - 3 StR 5/16, juris Rn. 5).
  • BGH, 27.11.2014 - 3 StR 458/14

    Rechtsfehlerhaftes Unterlassen der Rücktrittsprüfung (fehlgeschlagener Versuch;

    Die subjektive Sicht des Täters ist auch dann maßgeblich, wenn der Versuch zwar objektiv fehlgeschlagen ist, der Täter dies aber nicht erkennt; zumindest soll ein freiwilliger Verzicht auf weitere Tathandlungen zur Straffreiheit nach § 24 Abs. 1 Satz 2 StGB führen (vgl. BGH, Beschluss vom 24. November 2004 - 5 StR 239/04, NStZ-RR 2005, 70, 71).
  • BGH, 23.02.2016 - 3 StR 5/16

    Anforderungen an die Urteilsfeststellungen bei in Betracht kommendem Rücktritt

    Die subjektive Sicht des Täters ist auch dann maßgeblich, wenn der Versuch zwar objektiv fehlgeschlagen ist, der Täter dies aber nicht erkennt; zumindest soll ein freiwilliger Verzicht auf weitere Tathandlungen zur Straffreiheit nach § 24 Abs. 1 Satz 2 StGB führen (vgl. BGH, Beschluss vom 24. November 2004 - 5 StR 239/04, NStZ-RR 2005, 70, 71).
  • BGH, 13.10.2005 - 5 StR 394/05

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (positive Feststellung einer

    Mit Beschluss vom 24. November 2004 (BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Rücktritt 10 - "russisches Roulette") hatte der Senat die Verurteilung des Angeklagten wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und mit unerlaubtem Führen einer Schusswaffe zu sechs Jahren Freiheitsstrafe und Unterbringung in einer Entziehungsanstalt wegen nicht tragfähiger Ablehnung eines Rücktritts vom Totschlagsversuch mit den Feststellungen aufgehoben.
  • BGH, 31.05.2016 - 3 StR 135/16

    Fehlende Feststellungen zum Vorstellungsbild des Täters beim möglichen Rücktritt

    Die subjektive Sicht des Täters ist auch dann maßgeblich, wenn der Versuch zwar objektiv fehlgeschlagen ist, der Täter dies aber nicht erkennt; zumindest soll ein freiwilliger Verzicht auf weitere Tathandlungen zur Straffreiheit nach § 24 Abs. 1 Satz 2 StGB führen (vgl. BGH, Beschluss vom 24. November 2004 - 5 StR 239/04, NStZ-RR 2005, 70, 71).
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