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   BGH, 19.06.1991 - 3 StR 481/90   

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https://dejure.org/1991,5558
BGH, 19.06.1991 - 3 StR 481/90 (https://dejure.org/1991,5558)
BGH, Entscheidung vom 19.06.1991 - 3 StR 481/90 (https://dejure.org/1991,5558)
BGH, Entscheidung vom 19. Juni 1991 - 3 StR 481/90 (https://dejure.org/1991,5558)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung eines 18-jährigen für einer versuchten Erdrosselung mit einem Bettlaken - Anwendbarkeit von Jugendstrafrecht nach dem Einigungsvertrag - Prüfung eines strafbefreienden Rücktritts durch bloßes Nichtweiterhandeln - Überprüfung des Vorliegens schädlicher ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Rücktritt 4
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 11.10.1967 - 2 StR 506/67

    Lockere Tür - §§ 242, 22, 24 StGB, Versuch, Rücktritt, natürliche

    Auszug aus BGH, 19.06.1991 - 3 StR 481/90
    Dahinstehen kann, wie die Frage eines "fortgesetzten" unbeendeten Versuchs (vgl. BGHSt 21, 319) nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur fortgesetzten Handlung (vgl. BGHSt 36, 105 und 320; 37, 45) zu beurteilen ist.

    Es ist nicht festgestellt, daß die Angeklagten zur Tat am nächsten Abend bereits entschlossen waren, schon gar nicht in dem Zeitpunkt, als sie den Versuch am 8. Juli 1989 abbrachen (vgl. BGHSt 21, 319, 322; 33, 142, 146).

  • BGH, 13.02.1985 - 3 StR 481/84

    Rücktritt vom Versuch der sexuellen Nötigung

    Auszug aus BGH, 19.06.1991 - 3 StR 481/90
    Bei der Wiederholung hätte es sich um eine neue Straftat gehandelt (vgl. BGHSt 33, 142, 144).

    Es ist nicht festgestellt, daß die Angeklagten zur Tat am nächsten Abend bereits entschlossen waren, schon gar nicht in dem Zeitpunkt, als sie den Versuch am 8. Juli 1989 abbrachen (vgl. BGHSt 21, 319, 322; 33, 142, 146).

  • BGH, 29.05.1990 - 5 StR 45/90

    Verurteilung wegen fortgesetzten Betruges und wegen versuchten Betruges -

    Auszug aus BGH, 19.06.1991 - 3 StR 481/90
    Dahinstehen kann, wie die Frage eines "fortgesetzten" unbeendeten Versuchs (vgl. BGHSt 21, 319) nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur fortgesetzten Handlung (vgl. BGHSt 36, 105 und 320; 37, 45) zu beurteilen ist.
  • BGH, 01.02.1989 - 3 StR 450/88

    Umfang des Gesamtvorsatzes; Prozessualer Tatbegriff bei falschen Angaben

    Auszug aus BGH, 19.06.1991 - 3 StR 481/90
    Dahinstehen kann, wie die Frage eines "fortgesetzten" unbeendeten Versuchs (vgl. BGHSt 21, 319) nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur fortgesetzten Handlung (vgl. BGHSt 36, 105 und 320; 37, 45) zu beurteilen ist.
  • BGH, 10.04.1986 - 4 StR 89/86

    Fehlgeschlagener Versuch

    Auszug aus BGH, 19.06.1991 - 3 StR 481/90
    Der Bundesgerichtshof hat ausgeführt, daß ein fehlgeschlagener Versuch nicht vorliegt, wenn der Täter "ohne zeitliche Zäsur sofort ein neues bereitstehendes Mittel einsetzen" kann (BGHSt 34, 53, 57; BGH NStZ 1986, 264).
  • BGH, 04.04.1989 - 4 StR 125/89

    Rücktritt vom Versuch - Mittäter - Mittäterschaft - Mordversuch - Vollendung der

    Auszug aus BGH, 19.06.1991 - 3 StR 481/90
    Der die Tatvollendung hindernde Rücktritt kann auch bei mehreren Tätern in einem Nichtweiterhandeln liegen, wenn sie mit dem Verhalten der jeweils anderen einverstanden waren (BGHR StGB § 24 II Verhinderung 2).
  • BGH, 14.02.1991 - 4 StR 11/91

    Auswirkungen der nachträglich gewonnen Erkenntnis des Täters von der Lebensgefahr

    Auszug aus BGH, 19.06.1991 - 3 StR 481/90
    Während bei alleiniger Anwendung des § 2 StGB grundsätzlich ein Gesamtvergleich des alten und neuen Rechts geboten ist und eine kombinierte Anwendung dem Angeklagten jeweils günstigerer Regelungen nicht in Betracht kommt (vgl. Dreher/Tröndle, StGB 45. Aufl. § 2 Rdn. 9), kann die Sonderregelung für das Jugendgerichtsgesetz davon abweichend folglich dazu führen, daß jenes Gesetz in Verbindung mit dem Angeklagten günstigeren alten Regelungen des Strafgesetzbuchs der DDR anzuwenden ist (BGH, Beschluß vom 14. Februar 1991 - 4 StR 11/91).
  • BGH, 03.12.1958 - 2 StR 500/58

    Tatbestandsverwirklichung - Wille des Täters - Strafbarkeit wegen Versuchs -

    Auszug aus BGH, 19.06.1991 - 3 StR 481/90
    Ob das Verbrechen tatsächlich durchgeführt werden sollte, blieb nach dem Zusammenhang der Urteilsgründe nämlich noch vorbehalten (vgl. BGHSt 12, 306, 309).
  • BGH, 07.02.1986 - 3 StR 25/86

    Benzinguß - § 24 StGB, fehlgeschlagener Versuch, Wechsel des Angriffsmittels,

    Auszug aus BGH, 19.06.1991 - 3 StR 481/90
    Der Bundesgerichtshof hat ausgeführt, daß ein fehlgeschlagener Versuch nicht vorliegt, wenn der Täter "ohne zeitliche Zäsur sofort ein neues bereitstehendes Mittel einsetzen" kann (BGHSt 34, 53, 57; BGH NStZ 1986, 264).
  • BGH, 23.02.2016 - 3 StR 5/16

    Anforderungen an die Urteilsfeststellungen bei in Betracht kommendem Rücktritt

    Diese Verhinderungsleistung kann indes schon darin zu sehen sein, dass die Beteiligten es einvernehmlich unterlassen, weiter zu handeln (st. Rspr.; s. BGH, Beschlüsse vom 4. April 1989 - 4 StR 125/89, BGHR StGB § 24 Abs. 2 Verhinderung 2; vom 19. Juni 1991 - 3 StR 481/90, BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Rücktritt 4, sowie Urteil vom 19. März 2013 - 1 StR 647/12, NStZ-RR 2013, 273, 274 mwN).
  • BGH, 15.08.2001 - 2 StR 292/01

    Freiwilliger strafbefreiender Rücktritt (Endgültiges Aufgeben der Tat; Sukzessive

    Die Feststellung, daß der Angeklagte C. am folgenden Tag erneut anrief und nun erklärte, die Albaner seien wieder bei ihm und wollten ihr Geld, steht der endgültigen Aufgabe am Vortag nicht entgegen (vgl. BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Rücktritt 4).
  • BGH, 23.10.1991 - 3 StR 321/91

    Abgrenzung zwischen beendetem und unbeendetem Versuch

    In einem solchen Fall kann aber auch ein Mittäter vom Versuch durch bloße Aufgabe der Tatausführung zurücktreten (vgl. BGHR StGB § 24 II Verhinderung 2; BGH, Beschluß vom 19. Juni 1991 - 3 StR 481/90).
  • BGH, 15.05.2014 - 3 StR 149/14

    Rechtsfehlerhafte Verurteilung wegen versuchter besonders schwerer räuberischer

    Diese Verhinderungsleistung kann indes schon darin zu sehen sein, dass die Beteiligten es einvernehmlich unterlassen, weiter zu handeln (st. Rspr.; BGH, Beschlüsse vom 4. April 1989 - 4 StR 125/89, BGHR StGB § 24 Abs. 2 Verhinderung 2; vom 19. Juni 1991 - 3 StR 481/90, BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Rücktritt 4; Urteil vom 19. März 2013 - 1 StR 647/12, NStZ-RR 2013, 273, 274 mwN).
  • BGH, 21.11.2000 - 4 StR 489/00

    Sexuelle Nötigung; Tateinheit; Vergewaltigung; Rücktritt vom Versuch

    Dies könnte das Geschehen im Auto und das im Hotel zu einer Tat im Rechtssinne verknüpfen (vgl. BGHSt 33, 142, 144 f.; 39, 244, 247 f.; BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Rücktritt 4).
  • BGH, 14.08.1991 - 3 StR 37/91

    Als Revision zu behandelnde Berufung gegen Verurteilung vor Wirksamwerden des

    Zwar hat das Bezirksgericht in drei Fällen (vgl. UA S. 112 f.) für den einen oder anderen Angeklagten bei der unmittelbaren Ausführung des Diebstahls wegen der Auslegung von § 22 StGB-DDR (vgl. BGH, Beschluß vom 19. Juni 1991 - 3 StR 481/90) nur Beihilfe angenommen.
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