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   BGH, 07.09.1993 - 5 StR 394/93   

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BGH, 07.09.1993 - 5 StR 394/93 (https://dejure.org/1993,5330)
BGH, Entscheidung vom 07.09.1993 - 5 StR 394/93 (https://dejure.org/1993,5330)
BGH, Entscheidung vom 07. September 1993 - 5 StR 394/93 (https://dejure.org/1993,5330)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Totschlag durch Unterlassen aufgrund vorangegangener schwerer Misshandlung (Ingerenz) - Möglichkeit zur Rettungspflicht beim Unterlassungsdelikt - Aufhebung des Strafausspruchs wegen fehlender Erörterung der Möglichkeit einer Strafrahmenverschiebung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR StGB § 25 Abs. 2 Tatbeitrag 4
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 23.10.1985 - 3 StR 300/85

    Ursächlichkeit eines Schlags (zweite Handlung) für den Todeseintritt - Kausalität

    Auszug aus BGH, 07.09.1993 - 5 StR 394/93
    R. könnte den Angeklagten J. zwar in seinem Vorgehen nach Beginn der Tötungshandlungen psychisch bestärkt haben und dadurch im Verlauf des zur Tötung führenden Geschehens Mittäter des J. oder jedenfalls dessen Gehilfe bei der Tötung (vgl. BGH NJW 1966, 1763; StV 1986, 59) geworden sein.

    Die Frage, ob diese Täterschaft als Mittäterschaft (so wohl BGH NJW 1966, 1763; StV 1986, 59) oder, wozu der Senat im Anschluß an Roxin (a.a.O. Rdn. 165) neigt, als Nebentäterschaft zu bewerten ist, bedarf nicht der Entscheidung, weil sie für die Strafzumessung hier ohne jede Bedeutung ist.

  • BGH, 22.09.1992 - 5 StR 379/92

    Strafbarkeit des Versuchs eines unechten Unterlassungsdelikts; Strafzumessung

    Auszug aus BGH, 07.09.1993 - 5 StR 394/93
    Aufgrund der gemeinschaftlichen schweren Mißhandlung des K., der danach teilnahmslos im Sessel saß, war der Angeklagte R. unter dem Gesichtspunkt des vorangegangenen gefährdenden Tuns ("Ingerenz") verpflichtet, die weiteren Angriffe seines Mittäters auf das Leben des Opfers zu verhindern und die tödliche Wirkung solcher Angriffe zu vereiteln (BGHSt 38, 356, 358 m.w.N.).

    Darauf, ob in Fällen dieser Art überhaupt Beihilfe durch Unterlassen möglich ist, kommt es deshalb nicht an (verneinend Roxin, LK 11. Aufl. § 25 Rdn. 2 ff; vgl. aber BGHSt 38, 356, 360, wo diese Frage nicht entscheidungserheblich war).

  • BGH, 05.07.1966 - 5 StR 280/66

    Haareabschneiden in der Gaststätte - §§ 223, 224, § 13, §§ 25, 27 StGB,

    Auszug aus BGH, 07.09.1993 - 5 StR 394/93
    R. könnte den Angeklagten J. zwar in seinem Vorgehen nach Beginn der Tötungshandlungen psychisch bestärkt haben und dadurch im Verlauf des zur Tötung führenden Geschehens Mittäter des J. oder jedenfalls dessen Gehilfe bei der Tötung (vgl. BGH NJW 1966, 1763; StV 1986, 59) geworden sein.

    Die Frage, ob diese Täterschaft als Mittäterschaft (so wohl BGH NJW 1966, 1763; StV 1986, 59) oder, wozu der Senat im Anschluß an Roxin (a.a.O. Rdn. 165) neigt, als Nebentäterschaft zu bewerten ist, bedarf nicht der Entscheidung, weil sie für die Strafzumessung hier ohne jede Bedeutung ist.

  • BGH, 14.05.1974 - 1 StR 366/73

    Hinweis auf Aussagefreiheit in der Hauptverhandlung

    Auszug aus BGH, 07.09.1993 - 5 StR 394/93
    Feststellungen zu einem solchen die Tatbestandsverwirklichung fördernden Beitrag (vgl. BGH bei Dallinger MDR 1971, 545; 1975, 365 f [BGH 14.05.1974 - 1 StR 366/73]; BGHR StGB § 25 Abs. 2 Tatbeitrag 3) fehlen aber im angefochtenen Urteil.
  • BGH, 01.04.1987 - 2 StR 94/87

    Körperverletzung mit Todesfolge bei Vernachlässigung der Pflege eines Kindes -

    Auszug aus BGH, 07.09.1993 - 5 StR 394/93
    Dies bedarf einer wertenden Gesamtwürdigung aller wesentlichen, namentlich der unterlassungsbezogenen Gesichtspunkte (vgl. BGHR StGB § 13 Abs. 2 Strafrahmenverschiebung 1).
  • BGH, 11.01.1991 - 2 StR 483/90

    Unzureichende gerichtliche Erörterung einer alkoholbedingten verminderten

    Auszug aus BGH, 07.09.1993 - 5 StR 394/93
    Feststellungen zu einem solchen die Tatbestandsverwirklichung fördernden Beitrag (vgl. BGH bei Dallinger MDR 1971, 545; 1975, 365 f [BGH 14.05.1974 - 1 StR 366/73]; BGHR StGB § 25 Abs. 2 Tatbeitrag 3) fehlen aber im angefochtenen Urteil.
  • BGH, 20.11.1986 - 4 StR 604/86

    Konkludente Drohung erfordert ein deutliches Erkennbarmachen des zu erwartenden

    Auszug aus BGH, 07.09.1993 - 5 StR 394/93
    Die Feststellung des Tatrichters, R. habe das Vorgehen des J. innerlich gebilligt, reicht für sich gesehen weder zur Begründung von Mittäterschaft (vgl. BGHR StGB § 25 Abs. 2 Willensübereinstimmung 1 m.w.N.) noch von Beihilfe aus.
  • BGH, 14.07.1970 - 1 StR 68/70

    Strafbarkeit wegen versuchten Mordes, Diebstahls, schweren Diebstahls und wegen

    Auszug aus BGH, 07.09.1993 - 5 StR 394/93
    Feststellungen zu einem solchen die Tatbestandsverwirklichung fördernden Beitrag (vgl. BGH bei Dallinger MDR 1971, 545; 1975, 365 f [BGH 14.05.1974 - 1 StR 366/73]; BGHR StGB § 25 Abs. 2 Tatbeitrag 3) fehlen aber im angefochtenen Urteil.
  • BGH, 30.06.1958 - GSSt 2/58

    Voraussetzung für die Bildung einer Gesamtstrafe - Vorliegen eines

    Auszug aus BGH, 07.09.1993 - 5 StR 394/93
    Die notwendige Gesamtstrafenbildung ist in der Hauptverhandlung vorzunehmen und darf nicht dem Beschlußverfahren nach § 460 StPO vorbehalten bleiben (BGHSt 12, 1 [BGH 30.06.1958 - GSSt - 2/58]).
  • BGH, 14.02.2012 - 3 StR 446/11

    Raub mit Todesfolge (Todeszeitpunkt); Einbeziehung mehrerer früherer

    Außerdem erfordert die gebotene Willensübereinstimmung, dass der andere seine Tätigkeit durch die geleistete Unterstützung vervollständigen und diese sich zurechnen lassen will (BGHR StGB § 25 Abs. 2 Tatbeitrag 4; Tatherrschaft 3).
  • BGH, 10.04.2019 - 4 StR 102/19

    Revisionsrechtliche Überprüfung einer Verurteilung wegen gefährlicher

    Erforderlich ist vielmehr die Erbringung eines die Tatbestandsverwirklichung fördernden objektiven Tatbeitrages (vgl. BGH, Urteil vom 27. Januar 2011 - 4 StR 502/10, NStZ 2011, 699, 702; Beschlüsse vom 18. Mai 2010 - 5 StR 143/10, StraFo 2010, 296; vom 29. April 1998 - 2 StR 664/97, StV 1998, 649; Urteile vom 7. September 1993 - 5 StR 394/93, BGHR StGB § 25 Abs. 2 Tatbeitrag 4; vom 7. August 1984 - 1 StR 385/84, NStZ 1984, 548; Fischer aaO, § 25 Rn. 39 mwN).
  • BGH, 29.07.1998 - 1 StR 311/98

    Gesamtwürdigung aller wesentlichen Gesichtspunkte zur Strafrahmenverschiebung

    Nichts anderes kann aber für § 13 Abs. 2 StGB gelten, weil es an einem eine differenzierte Handhabung tragenden Grund fehlt (vgl. BGHR StGB § 13 Abs. 1 Unterlassen 2; Bruns in FS für Tröndle, 1989, S. 129 f.; Schäfer, Praxis der Strafzumessung, 2. Aufl. Rdn. 390).
  • BGH, 06.07.2005 - 4 StR 160/05

    Erschöpfung von Anklage und Eröffnungsbeschluss (gebotener Teilfreispruch);

    Dies gilt umso mehr als V. sich, wovon nach den Feststellungen zu seinen Gunsten auszugehen ist, an den Tötungshandlungen nicht aktiv beteiligte (vgl. BGHR StGB § 25 Abs. 2 Tatbeitrag 4).
  • BGH, 29.04.1998 - 2 StR 664/97

    Anforderungen an sukzessive Mittäterschaft bei Mordvorwurf; Zufügen von

    Kann der Hinzutretende die weitere Tatausführung aber gar nicht mehr fördern, weil für die Herbeiführung des tatbestandsmäßigen Erfolges schon alles getan ist und weil das Tun des Eintretenden auf den weiteren Ablauf des tatbestandsmäßigen Geschehens ohne jeden Einfluß bleibt, kommt mittäterschaftliche Mitwirkung trotz Kenntnis, Billigung und Ausnutzung der durch andere geschaffenen Lage nicht in Betracht (st. Rspr.; BGHSt 2, 344, 346; BGHR StGB § 25 Abs. 2 Tatbeitrag 3 und 4, Mittäter 27; BGH NStZ 1984, 548; 94, 123; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 20.10.1999 - 5 StR 492/99

    Diebstahl; (Sukzessive) Mittäterschaft; Hehlerei; Sich-Verschaffen;

    Die bloße Ausnutzung einer nach Abschluß des tatbestandsmäßigen Geschehens geschaffenen Lage begründet keine Mittäterschaft (BGHR StGB § 25 Abs. 2 Tatbeitrag 4).
  • BGH, 06.07.2005 - 4 StR 160/05
    Dies gilt umso mehr als V. sich, wovon nach den Feststellungen zu seinen Gunsten auszugehen ist, an den Tötungshandlungen nicht aktiv beteiligte (vgl. BGHR StGB § 25 Abs. 2 Tatbeitrag 4).
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