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   BGH, 17.12.1987 - 4 StR 614/87   

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BGH, 17.12.1987 - 4 StR 614/87 (https://dejure.org/1987,806)
BGH, Entscheidung vom 17.12.1987 - 4 StR 614/87 (https://dejure.org/1987,806)
BGH, Entscheidung vom 17. Dezember 1987 - 4 StR 614/87 (https://dejure.org/1987,806)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verletzung des Öffentlichkeitsgrundsatzes - Ausschluss der Öffentlichkeit von der Hauptverhandlung für die Dauer der Vernehmung einer Zeugin - Notwendigkeit einer Augenscheinseinnahme - Begehung einer Vergewaltigung in Mittäterschaft - Ermöglichung einer Vergewaltigung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GVG §§ 169 ff.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR StGB § 25 Abs. 2 Willensübereinstimmung 3
  • NStZ 1988, 190
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 26.10.1984 - 3 StR 438/84

    Anforderungen an Mittäterschaft

    Auszug aus BGH, 17.12.1987 - 4 StR 614/87
    Eine solche gemeinschaftlich begangene Tat liegt vor, wenn der einzelne Mittäter bei der Ausführung in Übereinstimmung mit dem oder den anderen im Sinne eines Plans handelt und ihn dadurch zu einem gemeinsamen macht (BGH NJW 1985, 1035; BGH, Urteil vom 12. November 1987 - 4 StR 550/87).
  • BGH, 12.11.1987 - 4 StR 550/87

    Mittäterschaft bei lediglich förderndem Tatbeitrag oder reiner

    Auszug aus BGH, 17.12.1987 - 4 StR 614/87
    Eine solche gemeinschaftlich begangene Tat liegt vor, wenn der einzelne Mittäter bei der Ausführung in Übereinstimmung mit dem oder den anderen im Sinne eines Plans handelt und ihn dadurch zu einem gemeinsamen macht (BGH NJW 1985, 1035; BGH, Urteil vom 12. November 1987 - 4 StR 550/87).
  • BGH, 09.12.1981 - 3 StR 368/81

    Hauptverhandlung - Ausschluß der Öffentlichkeit - Verkündung eines

    Auszug aus BGH, 17.12.1987 - 4 StR 614/87
    Die Bezugnahme auf den Beschluß vom 22. Juli 1987 ist rechtlich nicht zu beanstanden, weil kein Zweifel daran bestehen kann, daß der Tatrichter die Öffentlichkeit am 24. Juli 1987 aus den fortbestehenden Gründen des Beschlusses vom 22. Juli 1987 ausgeschlossen hat (BGHSt 30, 298, 300).
  • BGH, 10.06.1987 - 2 StR 242/87

    Beweiserhebung bei Abwesenheit des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 17.12.1987 - 4 StR 614/87
    Der zu § 247 StPO ergangene Beschluß des 2. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 10. Juni 1987 - 2 StR 242/87 (NStZ 1987, 471) - steht dem nicht entgegen.
  • BGH, 14.05.1996 - 1 StR 51/96

    Strafbefreiender Rücktritt von einem erfolgsqualifizierten Delikt (versuchter

    Beschränkt sich der Ausschluß auf einen bestimmten Verfahrensabschnitt, wie hier die Dauer der Vernehmung eines Zeugen, so umfaßt er nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs alle Verfahrensvorgänge, die mit der Vernehmung in enger Verbindung stehen und zu diesem Verfahrensabschnitt gehören; dazu zählt auch noch die Entscheidung über die Vereidigung, die noch während des Ausschlusses der Öffentlichkeit vorgenommen werden kann (vgl. BGH bei Dallinger MDR 1975, 198 f., 544; BGHR GVG § 171 b Abs. 1 Augenschein 1; NStZ 1995, 354; weitere Nachw. bei Mayr in KK 3. Aufl. § 172 GVG Rdn. 3; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 42. Aufl. § 172 GVG Rdn. 17).
  • BGH, 28.10.2009 - 1 StR 205/09

    Fall Coesfeld; Anklagesatz (Umgrenzungsfunktion; Rückgriff auf das wesentliche

    Es genügt, wenn er auf der Grundlage gemeinsamen Wollens einen die Tatbestandsverwirklichung fördernden Beitrag leistet (vgl. BGHR StGB § 25 Abs. 2 Willensübereinstimmung 3).
  • BGH, 14.01.2009 - 1 StR 158/08

    Verfahren gegen Bundeswehrangehörige im Fall "Coesfeld" müssen neu verhandelt

    Es genügt, wenn er auf der Grundlage gemeinsamen Wollens einen die Tatbestandsverwirklichung fördernden Beitrag leistet (vgl. BGHR StGB § 25 Abs. 2 Willensübereinstimmung 3).
  • BGH, 14.01.2009 - 1 StR 554/08

    Verfahren gegen Bundeswehrangehörige im Fall "Coesfeld" müssen neu verhandelt

    Es genügt, wenn er auf der Grundlage gemeinsamen Wollens einen die Tatbestandsverwirklichung fördernden Beitrag leistet (vgl. BGHR StGB § 25 Abs. 2 Willensübereinstimmung 3).
  • BGH, 10.03.2009 - 5 StR 460/08

    Anfrageverfahren; Abwesenheit des Angeklagten bei der Verhandlung über die

    Insbesondere ist ein solcher Grund nicht darin zu finden, dass die §§ 171a bis 172 GVG anders als § 247 StPO nicht auf den Ausschluss während einer Vernehmung beschränkt sind (a. A. BGHR GVG § 171b Abs. 1 Augenschein 1).

    Die bisherige Rechtsprechung gestattet solche Beweiserhebungen ohne weiteres unter fortdauerndem Ausschluss der von der Vernehmung ausgeschlossenen Öffentlichkeit (BGHR GVG § 171b Abs. 1 Augenschein 1), nicht indes in Abwesenheit des während der Vernehmung entfernten Angeklagten (BGHR StPO § 247 Abwesenheit 4, 5, 25; § 338 Nr. 5 Angeklagter 3; BGH StV 1981, 57; 1984, 102; 1986, 418; 2002, 8; NStZ 2001, 262; NJW 2003, 597).

  • BGH, 11.11.2009 - 5 StR 460/08

    Vorlagebeschluss; Entscheidung über die Entlassung eines Zeugen (Abwesenheit des

    Die bisherige Rechtsprechung gestattet solche Beweiserhebungen ohne weiteres unter fortdauerndem Ausschluss der Öffentlichkeit von der Vernehmung (BGHR GVG § 171b Abs. 1 Augenschein 1), nicht indes in Abwesenheit des während der Vernehmung entfernten Angeklagten (BGHR StPO § 247 Abwesenheit 4, 5, 25; § 338 Nr. 5 Angeklagter 3; weitere Nachweise im Anfragebeschluss; vgl. zur Durchbrechung im Sonderfall des Augenscheins am Körper des Zeugen BGHR StPO § 247 Abwesenheit 30).
  • BGH, 22.04.1999 - 4 StR 3/99

    Täterschaft; Eigenhändige Ausführung; Vergewaltigung; Mittäterschaft

    Für § 177 StGB in der Fassung des Vierten Gesetzes zur Reform des Strafrechts (4. StrRG) vom 23. November 1973 (BGBl. 1 1725), der auf den Beischlaf mit dem Täter oder einem Dritten abstellte, genügte es, daß sich das tatbestandsmäßige Verhalten des Allein- oder Mittäters auf eine Nötigungshandlung beschränkte, die einem anderen den Beischlaf ermöglichte (BGHSt 27, 205, 206; BGH NStZ 1985, 71, 72; bei Miebach NStZ 1994, 224; BGHR StGB § 177 Abs. 1 Mittäter 1).

    Eine solche gemeinschaftlich begangene Tat liegt vor, wenn der einzelne Mittäter bei der Ausführung in Übereinstimmung mit dem oder den anderen im Sinne eines Plans handelt und ihn dadurch zu einem gemeinsamen macht (BGH NJW 1985, 1035; BGH, Urteil vom 17. Dezember 1987 - 4 StR 614/87).

  • BGH, 12.11.2015 - 5 StR 467/15

    Keine Pflicht zur nachträglichen Bekanntgabe von verständigungsbezogenen

    Beschränkt sich der Ausschluss der Öffentlichkeit auf einen bestimmten Verfahrensabschnitt wie die Dauer der Vernehmung einer Beweisperson, so umfasst er nach ständiger Rechtsprechung alle Verfahrensvorgänge, die mit der Vernehmung in enger Verbindung stehen oder sich aus ihr entwickeln und die daher zu diesem Verfahrensabschnitt gehören (vgl. BGH, Urteile vom 10. Juli 1984 - 5 StR 246/84, NStZ 1985, 206 bei Pfeiffer/Miebach, und vom 25. Januar 1994 - 5 StR 508/93, NStZ 1994, 354, zur Entfernung des Angeklagten nach § 247 StPO; vom 17. Dezember 1987 - 4 StR 614/87, NStZ 1988, 190, zur Augenscheinseinnahme; vom 9. November 1994 - 3 StR 420/94, BGHR GVG § 171b Abs. 1 Dauer 8, zur Anordnung weiterer Zeugenvernehmungen; vom 14. Mai 1996 - 1 StR 51/96, NJW 1996, 2663, zur Entscheidung über die Vereidigung; Beschlüsse vom 2. Februar 1999 - 1 StR 636/98, NStZ 1999, 371, zum Hinweis auf eine veränderte Sachlage und zur Stellung eines Beweisantrages; vom 15. April 2003 - 1 StR 64/03, NJW 2003, 2761, zur Entlassung eines Zeugen; vom 20. September 2005 - 3 StR 214/05, NStZ 2006, 117, zu Erklärungen des Angeklagten nach § 257 StPO; siehe auch KK/Diemer, StPO, 7. Aufl., § 172 GVG Rn. 3; Meyer-Goßner StPO, 58. Aufl., § 172 GVG Rn. 17).
  • BGH, 11.11.2009 - 5 StR 530/08

    Zeugenvernehmung; Augenscheinseinnahme; Abwesenheit des Angeklagten; Heilung;

    Diesen Kalender während der Zeugenvernehmung der Nebenklägerin unter fortdauerndem Ausschluss der von der Vernehmung ausgeschlossenen Öffentlichkeit in Augenschein zu nehmen, wäre nach der zitierten Rechtsprechung unbedenklich gewesen (BGHR GVG § 171b Abs. 1 Augenschein 1).
  • BGH, 09.03.1994 - 3 StR 711/93

    Keine Unterbrechung des Zurechnungszusammenhangs bei einer Körperverletzung mit

    Die - nicht ausschließbar - die maßgebliche Ursache für den Tod der Frau H... setzenden ersten Faustschläge des Angeklagten P... gegen den Kopf des Tatopfers sind auch dem Angeklagten S... zuzurechnen, denn beide Angeklagte handelten in bewußtem und gewolltem Zusammenwirken auf Grund eines - zumindest stillschweigend gefaßten (vgl. BGHSt 37, 289, 292 m.w.Hinw.; BGHR StGB § 25 II Willensübereinstimmung 2, 3) - gemeinschaftlichen Tatentschlusses.
  • BGH, 21.10.2014 - 1 StR 78/14

    Bewaffnetes unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer

  • BGH, 17.11.2020 - 4 StR 223/20

    Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern (Zungenkuss als erhebliche sexuelle

  • BGH, 10.03.2009 - 5 StR 530/08

    Anfrageverfahren; Ausschluss des Angeklagten; Begriff der Vernehmung;

  • BGH, 29.04.1999 - 4 StR 3/99

    Mittäterschaftliche Begehung einer Vergewaltigung, wenn der Täter nicht selbst

  • BGH, 21.01.2000 - 3 StR 367/99

    Beihilfe zur Vergewaltigung; Bestimmung des milderen Gesetzes

  • BGH, 31.05.2017 - 2 StR 428/16

    Beweiskraft des Protokolls (vorgeschriebene Förmlichkeiten: Wiederherstellung der

  • BGH, 17.10.1996 - 4 StR 343/96

    Zusammenschlagen bis zur Bewusstlosigkeit eines Diskobesuchers von zwei

  • BGH, 20.09.2005 - 3 StR 214/05

    Revision des Nebenklägers (Zulässigkeit; Angabe des Ziels des Rechtsmittels)

  • BGH, 05.02.2002 - 5 StR 437/01

    Entfernung / Abwesenheit des Angeklagten; Urkundsbeweis; Verlesung während einer

  • BGH, 04.05.2004 - 1 StR 391/03

    Absoluter Revisionsgrund der Abwesenheit des Angeklagten (Entfernung bei

  • BGH, 08.12.1999 - 5 StR 532/99

    Vergewaltigung; Beweiswürdigung; Unterlassene Hilfeleistung; Unglücksfall;

  • BGH, 25.01.1994 - 5 StR 508/93

    Hauptverhandlung - Psychopathologische Kriterien - Ausschluß - Öffentlichkeit -

  • BGH, 23.02.1989 - 4 StR 29/89

    Strafbarkeit wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit sexueller Nötigung,

  • BGH, 23.04.1998 - 4 StR 12/98

    Grundsatz der Öffentlichkeit der Hauptverhandlung

  • BGH, 09.11.1994 - 3 StR 420/94

    Zeugenvernehmung - Ausschluß der Öffentlichkeit - Umfang

  • BGH, 19.07.1994 - 4 StR 360/94

    Ausschluß der Öffentlichkeit - Verfahrensablauf - Anhörung eines Sachverständigen

  • BGH, 02.03.1989 - 4 StR 33/89

    Strafbarkeit wegen Parteiverrat setzt pflichtwidriges Verhalten des Täters voraus

  • BGH, 29.06.1995 - 1 StR 325/95

    Ausschluß der Öffentlichkeit - Vernehmung - Zeugenvernehmung - Beweiserhebung

  • BGH, 19.01.1993 - 5 StR 684/92

    Annahme einer gemeinschaftlichen Vergewaltigung

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