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   BGH, 14.11.1989 - 1 StR 569/89   

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BGH, 14.11.1989 - 1 StR 569/89 (https://dejure.org/1989,869)
BGH, Entscheidung vom 14.11.1989 - 1 StR 569/89 (https://dejure.org/1989,869)
BGH, Entscheidung vom 14. November 1989 - 1 StR 569/89 (https://dejure.org/1989,869)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Berwertung von Konkurrenzproblemen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Straftaten gegen die persönliche Freiheit: Entführung gegen den Willen des Opfers - Raub und Erpressung: Beisichführen eines gefährlichen Werkzeugs - Strafbemessung bei mehreren Gesetzesverletzungen: Vergewaltigung und Raub

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1990, 294
  • BGHR StGB § 250 Abs. 1 Nr. 2 Beisichführen 2
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 27.05.1982 - 4 StR 181/82

    Verurteilung wegen Raubes - Gewaltanwendung zum Zwecke der Wegnahme - Vorliegen

    Auszug aus BGH, 14.11.1989 - 1 StR 569/89
    In solchem Fall besteht Tateinheit, wenn die verschiedenen strafbaren Betätigungen unter Ausnutzung einer einheitlichen, während des gesamten Geschehens fortwirkenden Drohung vorgenommen werden, so daß das Opfer sich der Wegnahmehandlung nicht zu widersetzen wagt (BGH NStZ 1982, 380 m. w. Nachw.; BGH, Beschl. vom 19. September 1978 - 5 StR 550/78; BGH NStZ 1985, 546 ; BGHR StGB § 177 Abs. 1 Konkurrenzen 1; BGH, Urt. vom 9. November 1976 - 1 StR 393/76).
  • BGH, 13.06.1986 - 4 StR 278/86

    Tateinheit aufgrund der Verletzung mehrerer Strafgesetze durch Handlung

    Auszug aus BGH, 14.11.1989 - 1 StR 569/89
    In solchem Fall besteht Tateinheit, wenn die verschiedenen strafbaren Betätigungen unter Ausnutzung einer einheitlichen, während des gesamten Geschehens fortwirkenden Drohung vorgenommen werden, so daß das Opfer sich der Wegnahmehandlung nicht zu widersetzen wagt (BGH NStZ 1982, 380 m. w. Nachw.; BGH, Beschl. vom 19. September 1978 - 5 StR 550/78; BGH NStZ 1985, 546 ; BGHR StGB § 177 Abs. 1 Konkurrenzen 1; BGH, Urt. vom 9. November 1976 - 1 StR 393/76).
  • BGH, 19.09.1978 - 5 StR 550/78

    Überschneidung von Begehungshandlungen mehrerer Delikte zur Annahme von

    Auszug aus BGH, 14.11.1989 - 1 StR 569/89
    In solchem Fall besteht Tateinheit, wenn die verschiedenen strafbaren Betätigungen unter Ausnutzung einer einheitlichen, während des gesamten Geschehens fortwirkenden Drohung vorgenommen werden, so daß das Opfer sich der Wegnahmehandlung nicht zu widersetzen wagt (BGH NStZ 1982, 380 m. w. Nachw.; BGH, Beschl. vom 19. September 1978 - 5 StR 550/78; BGH NStZ 1985, 546 ; BGHR StGB § 177 Abs. 1 Konkurrenzen 1; BGH, Urt. vom 9. November 1976 - 1 StR 393/76).
  • BGH, 09.11.1976 - 1 StR 393/76

    Vergewaltigung in Tateinheit mit sexueller Nötigung - Sexuelle Nötigung in

    Auszug aus BGH, 14.11.1989 - 1 StR 569/89
    In solchem Fall besteht Tateinheit, wenn die verschiedenen strafbaren Betätigungen unter Ausnutzung einer einheitlichen, während des gesamten Geschehens fortwirkenden Drohung vorgenommen werden, so daß das Opfer sich der Wegnahmehandlung nicht zu widersetzen wagt (BGH NStZ 1982, 380 m. w. Nachw.; BGH, Beschl. vom 19. September 1978 - 5 StR 550/78; BGH NStZ 1985, 546 ; BGHR StGB § 177 Abs. 1 Konkurrenzen 1; BGH, Urt. vom 9. November 1976 - 1 StR 393/76).
  • BGH, 13.08.1985 - 4 StR 412/85

    Vergewaltigung - Sexuelle Nötigung - Ttaeinheit - Ausnutzung fortwirkender

    Auszug aus BGH, 14.11.1989 - 1 StR 569/89
    In solchem Fall besteht Tateinheit, wenn die verschiedenen strafbaren Betätigungen unter Ausnutzung einer einheitlichen, während des gesamten Geschehens fortwirkenden Drohung vorgenommen werden, so daß das Opfer sich der Wegnahmehandlung nicht zu widersetzen wagt (BGH NStZ 1982, 380 m. w. Nachw.; BGH, Beschl. vom 19. September 1978 - 5 StR 550/78; BGH NStZ 1985, 546 ; BGHR StGB § 177 Abs. 1 Konkurrenzen 1; BGH, Urt. vom 9. November 1976 - 1 StR 393/76).
  • BGH, 10.08.1982 - 1 StR 416/82

    Pistole im Fluchtwagen - §§ 249, 22 StGB, gescheiterter/beendeter Raub; § 250

    Auszug aus BGH, 14.11.1989 - 1 StR 569/89
    Diese Überlegung würde indes § 250 Abs. 1 Nr. 2 StGB nicht ausschließen; es reicht aus, wenn Waffe oder Werkzeug so in der räumlichen Nähe des Täters sind, daß er sich ihrer jederzeit, also ohne nennenswerten Zeitaufwand und ohne besondere Schwierigkeit bedienen kann (BGHSt 31, 105 ), und der Täter einen Gebrauch "im Bedarfsfall" ins Auge faßt (BGH MDR 1986, 623 bei Holtz).
  • BGH, 11.02.1999 - 4 StR 647/98

    Mord; Vergewaltigung mit Todesfolge; Lebenslange Freiheitsstrafe;

    Soweit das Landgericht wegen der vom Angeklagten zur Tötung ausgenutzten fortwirkenden "Zwangslage und Wehrlosigkeit", in der sich das Opfer auch noch nach dem Geschlechtsverkehr befand, Tateinheit angenommen hat (vgl. hierzu BGH NStE Nr. 10 zu § 178 StGB; BGHR StGB § 177 Abs. 1 Konkurrenzen 1, 7 einerseits, BGH bei Holtz MDR 1979, 987 andererseits), ist der Angeklagte hierdurch nicht beschwert.
  • BGH, 14.11.1996 - 1 StR 609/96

    Unerlaubter Erwerb von Betäubungsmitteln in Tateinheit mit bewaffnetem

    Am eigenen Körper muß die Waffe nicht getragen werden; es genügt, wenn sie sich in Griffweite befindet (BGHSt 13, 259, 260; 29, 184, 185; 31, 105 [BGH 10.08.1982 - 1 StR 416/82]; BGH bei Holtz MDR 1990, 294 [BGH 19.02.1990 - AnwSt R 11/89]; BGHR StGB § 250 Abs. 1 Nr. 2 Führen 1).
  • BGH, 11.08.1999 - 5 StR 207/99

    Versuch; Räuberische Erpressung; Schuldschein; Schadensgleiche

    Er hat somit die verschiedenen strafbaren Handlungen unter Ausnutzung einer einheitlichen, während des gesamten Geschehens fortwirkenden Gewalt vorgenommen (vgl. BGHR StGB § 177 Abs. 1 Konkurrenzen 7).
  • BGH, 20.09.1996 - 2 StR 300/96

    Betäubungsmittel - Schußwaffe - Mitsichführen

    Ein "Mitsichführen" liegt dann vor, wenn der Täter die Schußwaffe bewußt gebrauchsbereit in der Weise bei sich hat, daß er sich ihrer jederzeit bedienen kann (vgl. die Rspr. zu § 244 Abs. 1 Nr. 1, § 250 Abs. 1 Nr. 1 StGB und § 27 Abs. 1 Satz 1 VersG, an die sich der Gesetzgeber - BT-Drucks. 12/6853 S. 41 - bewußt angelehnt hat: BGHSt 20, 194, 197; 24, 136 f; 30, 44, 45; 31, 105 [BGH 10.08.1982 - 1 StR 416/82]mit Anmerkung Kühl JR 1983, 425 f und Hruschka JZ 1963, 217 f; BGHR StGB § 177 Abs. 1 Konkurrenzen 7; BGH NStZ 1984, 216; 1985, 547; GA 1971, 82; BGH Beschluß vom 14. Juni 1996 - 3 StR 23/96 m.w.N.).
  • BGH, 30.08.2011 - 3 StR 264/11

    Vergewaltigung; Nötigung; Bedrohung; räuberische Erpressung; Konkurrenzen;

    Vergewaltigung und räuberische Erpressung stehen in Tateinheit zueinander (BGH, Urteil vom 14. November 1989 - 1 StR 569/89, BGHR StGB § 177 Abs. 1 Konkurrenzen 7).
  • BGH, 30.03.1999 - 5 StR 563/98

    Gesamtwürdigung; Annahme eines Hangs; Sicherungsverwahrung

    Wegen der damit vorliegenden Überschneidung der tatbestandlichen Ausführungshandlungen stehen die einzelnen Tatbestände im Verhältnis der Tateinheit (vgl. BGHR StGB § 177 Abs. 1 Konkurrenzen 1, 7; BGH NStZ 1985, 546).
  • BGH, 04.02.2000 - 2 StR 615/99

    Annahme von Tateinheit

    In einem solchen Fall ist von einer tateinheitlichen Begehung sämtlicher Straftaten im Rahmen eines zusammengehörigen, durch ein gemeinsames subjektives Element verbundenen Tuns auszugehen (vgl. BGHR StGB § 177 Abs. 1 Konkurrenzen 7 und 10).
  • BGH, 23.03.1999 - 1 StR 25/99

    Vergewaltigung; Natürliche Handlungseinheit; Tateinheit

    Unter den gegebenen Umständen liegt bereits die Annahme nahe, der Angeklagte habe, ohne jemals sein Tatziel aufzugeben, in beiden Fällen des Oralverkehrs dasselbe Tatmittel eingesetzt, indem er jeweils unter Ausnutzung einer einheitlichen, während des gesamten Geschehens fortwirkenden Gewaltanwendung oder Bedrohung handelte, so daß - da ein Teil der tatbestandlichen Ausführungshandlungen zusammenfällt - von tateinheitlichem Zusammentreffen auszugehen ist (vgl. BGH, Beschl. vom 23. September 1980 - 4 StR 473/80 - bei Holtz MDR 1981, 99; BGH NStZ 1985, 546; BGHR StGB § 177 Abs. 1 Konkurrenzen 7; BGH, Beschl. vom 13. Februar 1986 - 4 StR 26/86; Tröndle, StGB 48. Aufl. Rdn. 3 vor § 52; Laufhütte in LK 11. Aufl. § 177 Rdn. 20).
  • BGH, 20.03.2003 - 3 StR 51/03

    Tateinheit zwischen sexuellen Nötigungen und räuberischer Erpressung

    Da der Angeklagte, soweit es die angewandte Drohung betrifft, dasselbe Nötigungsmittel fortlaufend eingesetzt hat, besteht zwischen den beiden ineinander übergehenden Vergewaltigungen zum Nachteil der Zeuginnen D. und U. (vgl. BGH NStZ 2002, 419, 420 m. w. N.) und der sich unmittelbar anschließenden schweren räuberischen Erpressung zum Nachteil von Frau Sch. (vgl. BGHR StGB § 177 Abs. 1 Konkurrenzen 7 m. w. N.) Tateinheit.
  • BGH, 23.11.2000 - 4 StR 440/00

    Abgrenzung von Tateinheit und Tatmehrheit (Teilidentität, Handlungseinheit);

    Hierzu steht aber auch der zuvor durch die gewaltsame Wegnahme u.a. auch des Kraftfahrzeugs des Tatopfers begangene schwere Raub in Tateinheit, da die durch die Fesselung ausgeübte Gewalt bereits der Wegnahme des Kraftfahrzeugs des Tatopfers diente, mithin auch insoweit dasselbe Nötigungsmittel eingesetzt wurde (vgl. BGHR StGB § 177 Abs. 1 Konkurrenzen 1, 7; BGH, Beschluß vom 2. März 1995 - 4 StR 49/95).
  • BGH, 19.02.1998 - 5 StR 605/97

    Konkurrenzverhältnis versuchte schwere räuberische Erpressung und sexuelle

  • BGH, 14.07.1999 - 2 StR 20/99

    Konkurrenz zwischen Nötigung, erpresserischen Menschenraub und schwerer

  • BGH, 20.07.1993 - 4 StR 342/93

    Annahme von Tateinheit zwischen versuchter Vergewaltigung und Raub

  • BGH, 06.08.1998 - 4 StR 268/98

    Änderung des Schuldspruchs und Aufhebung der Einzelstrafen und Gesamtstrafen

  • BGH, 06.07.1998 - 5 StR 170/98

    Erfüllung der Qualifikation zu einem Raub bei Vorliegen einer geladenen

  • BGH, 29.03.1994 - 1 StR 103/94

    Vergewaltigung - Raub - Gewaltanwendung - Drohung - Tateinheit - Tatentschluß

  • BGH, 04.02.1992 - 5 StR 14/92

    Schuldspruchberichtigung hinsichtlich Konkurrenzen zwischen Raub und

  • BGH, 19.07.1995 - 3 StR 233/95

    Nötigung - Erpressung - Drohung - Tateinheit

  • BGH, 02.03.1995 - 4 StR 49/95

    Tateinheit - Räuberische Erpressung - Vergewaltigung - Nötigung - Gewaltanwendung

  • BGH, 22.05.1991 - 2 StR 69/91

    Überschneidung bei den sogenannten zweiaktigen Delikten

  • BGH, 24.09.1996 - 5 StR 457/96

    Korrektur des Schuldspruchs

  • BGH, 09.11.1994 - 3 StR 366/94

    Konkurrenzen - Tateinheit - Raub - Räuberische Erpressung - Nötigung -

  • BGH, 04.03.1993 - 4 StR 60/93

    Tateinheit - Drohung - Gewaltanwendung - Fortwirken der Gewaltlage

  • BGH, 09.03.1994 - 3 StR 9/94

    Abänderung eines Schuldspruchs hinsichtlich eines Konkurrenzverhältnisses -

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Rechtsprechung
   BGH, 24.10.1989 - 1 StR 564/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,11573
BGH, 24.10.1989 - 1 StR 564/89 (https://dejure.org/1989,11573)
BGH, Entscheidung vom 24.10.1989 - 1 StR 564/89 (https://dejure.org/1989,11573)
BGH, Entscheidung vom 24. Oktober 1989 - 1 StR 564/89 (https://dejure.org/1989,11573)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Verwerfung einer Revision als unbegründet wegen des Fehlens eines Rechtsnachteils zulasten des Angeklagten

Papierfundstellen

  • BGHR StGB § 250 Abs. 1 Nr. 2 Beisichführen 2
 
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