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   BGH, 18.05.1995 - 4 StR 41/95   

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https://dejure.org/1995,2454
BGH, 18.05.1995 - 4 StR 41/95 (https://dejure.org/1995,2454)
BGH, Entscheidung vom 18.05.1995 - 4 StR 41/95 (https://dejure.org/1995,2454)
BGH, Entscheidung vom 18. Mai 1995 - 4 StR 41/95 (https://dejure.org/1995,2454)
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Garage des Bruders

§ 259 StGB, zur (vom Senat verneinten) Frage, ob 'Dritter' auch der Vortäter sein kann;

§ 258 Abs. 6 StGB ist jedenfalls dann nicht auf § 257 StGB anwendbar, wenn es dem Täter ausschließlich darum geht, dem Angehörigen die Beute zu erhalten

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Begünstigung - Hehlerei - Bereicherung - Bereicherungsabsicht - Angehöriger - Vortäter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 259, § 257

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR StGB § 259 Abs. 1 Absatzhilfe 6
  • NStZ 1995, 595
  • StV 1995, 586
  • JR 1996, 344
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 07.08.1979 - 1 StR 176/79

    Rechtswidrigkeit von Straftaten im Rahmen eines Fluchthilfeunternehmens

    Auszug aus BGH, 18.05.1995 - 4 StR 41/95
    Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat dies in einer Entscheidungvom 7. August 1979 - 1 StR 176/79 - für den von ihm zu beurteilenden Sachverhalt bejaht (= NJW 1979, 2621, 2622; zustimmend Stree in Schönke/Schröder StGB 24. Aufl. § 259 Rdn. 50; Wessels Strafrecht, Besonderer Teil, Band 2, 16. Aufl. S. 194).

    d) Mit dieser Auffassung weicht der Senat nicht von dem genannten Urteil des 1. Strafsenats (NJW 1979, 2621, 2622) ab.

  • BGH, 03.10.1984 - 2 StR 166/84

    Strafbarkeit wegen Hehlerei - Anforderungen an die Rüge der Verletzung

    Auszug aus BGH, 18.05.1995 - 4 StR 41/95
    Es kann dahingestellt bleiben, ob die getroffenen Feststellungen die Annahme tragen, der Angeklagte habe den objektiven Tatbestand des § 259 StGB in der Form der Absatzhilfe erfüllt (vgl. BGHSt 33, 44, 46 f. [BGH 03.10.1984 - 2 StR 166/84]; BGH JR 1989, 383).
  • BGH, 29.05.1958 - 4 StR 62/58
    Auszug aus BGH, 18.05.1995 - 4 StR 41/95
    Denn die Vorschrift kann auf den Begünstiger allenfalls Anwendung finden, wenn die Begünstigung mit einer Strafvereitelung zusammentrifft, also die Absicht, dem Angehörigen die Vorteile der Sache zu erhalten, mit der Absicht, ihn der Strafverfolgung zu entziehen, einhergeht, und wenn ferner die Strafvereitelung nach der Vorstellung des Täters nicht ohne gleichzeitige sachliche Begünstigung erreicht werden kann (so BGHSt 11, 343 zu § 257 Abs. 2 StGB a.F.; Dreher/Tröndle aaO. § 258 Rdn. 16; Stree in Schönke/Schröder aaO. § 258 Rdn. 39).
  • BGH, 13.01.2005 - 3 StR 473/04

    Urteilsgründe (Mitteilung der Tatsachen; rechtliche Würdigung); Hehlerei

    Denn Dritter im Sinne des § 259 StGB kann nicht ein Vortäter sein (BGH NStZ 1995, 595).
  • BGH, 08.03.2022 - 3 StR 456/21

    Gewerbsmäßige Bandenhehlerei (gemischte Banden; Absatzerfolg; Drittverschaffen);

    § 259 Abs. 1 StGB unterscheidet den Vortäter als "anderen" von dem "Dritten", dem die Sache verschafft werden kann, weshalb ein Verschaffen an den Vortäter nicht unter den Tatbestand fällt (BGH, Beschluss vom 22. August 2019 - 1 StR 205/19, NStZ-RR 2019, 379, 380; vgl. auch BGH, Urteil vom 18. Mai 1995 - 4 StR 41/95, BGHR StGB § 259 Abs. 1 Absatzhilfe 6).
  • BGH, 22.08.2019 - 1 StR 205/19

    Hehlerei (straflose Ersatzhehlerei: Empfang einer Überweisung im Wert der

    § 259 Abs. 1 StGB unterschiedet im objektiven Tatbestand den Vortäter als ?anderen? von dem ?Dritten?, dem die Sache verschafft werden kann (BGH ,Urteil vom 18. Mai 1995 - 4 StR 41/95 Rn. 8-10, BGHR StGB § 259 Abs. 1 Absatzhilfe 6, NStZ 1995, 595), weshalb ein Verschaffen an den Vortäter nicht unter den Tatbestand des § 259 Abs. 1 StGB fällt.
  • BGH, 30.09.2020 - 3 StR 511/19

    Beihilfe durch neutrale Handlungen; Hehlerei (Absatzerfolg; subjektiver

    Hinzu kommt, dass der Bruder als Vortäter des Diebstahls (wohl) nicht "Dritter' im Sinne des § 259 Abs. 1 StGB ist (vgl. BGH, Urteil vom 18. Mai 1995 - 4 StR 41/95, BGHR StGB § 259 Abs. 1 Absatzhilfe 6; Beschluss vom 13. Januar 2005 - 3 StR 473/04, BGHR StGB § 259 Abs. 1 Vortat 8; MüKoStGB/Maier, 3. Aufl., § 259 Rn. 153 ff.; vgl. aber auch BGH, Urteil vom 7. August 1979 - 1 StR 176/79, NJW 1979, 2621; Schönke/Schröder/ Hecker, StGB, 30. Aufl., § 259 Rn. 44).
  • BGH, 15.12.1999 - 3 StR 448/99

    Tatbestand der Begünstigung

    Der Bundesgerichtshof hat noch nicht entschieden, ob in solchen Fällen eine Strafbarkeit nach § 257 StGB in der seit 1. Januar 1975 geltenden Fassung gegeben ist (offen gelassen von BGH, Urt. vom 18. Mai 1995 - 4 StR 41/95; vgl. zur alten Fassung: BGHSt 11, 343, 345).
  • BGH, 03.12.2013 - 4 StR 434/13

    Revisionsgerichtliche Kontrolle einer strafgerichtlichen Beweiswürdigung

    Der Senat stellt das Verfahren bezüglich des Angeklagten C. gemäß § 154 Abs. 2 StPO ein, soweit er wegen Hehlerei verurteilt wurde (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Januar 2005 - 3 StR 473/04, StraFo 2005, 214, 215 einerseits und Urteil vom 18. Mai 1995 - 4 StR 41/95, NStZ 1995, 595, andererseits).
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