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   BGH, 24.06.2008 - 5 StR 89/08   

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BGH, 24.06.2008 - 5 StR 89/08 (https://dejure.org/2008,2410)
BGH, Entscheidung vom 24.06.2008 - 5 StR 89/08 (https://dejure.org/2008,2410)
BGH, Entscheidung vom 24. Juni 2008 - 5 StR 89/08 (https://dejure.org/2008,2410)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    Art. 103 Abs. 2 GG; § 261 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 lit. a, Abs. 5 StGB; § 332 StGB; § 261 StPO; § 15 StGB
    Vortaten der Geldwäsche (gewerbsmäßige Untreue des Täters; unzureichende Beihilfe; gebotene restriktive Auslegung der Geldwäsche insgesamt; Bestimmtheitsgrundsatz); Leichtfertigkeit bei der Geldwäsche (enge Auslegung); Konkurrenzen zwischen Geldwäsche und ...

  • lexetius.com

    StGB § 261 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 lit. a

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Untreue als taugliche Vortat für die Geldwäsche bei gewerbsmäßigem Handeln des (Haupt-)Täters; Erfüllung des Merkmals der Gewerbsmäßigkeit beim Geldwäschetatbestand durch einen Teilnehmer; Restriktive Auslegung der Tatbestandsmerkmale der Geldwäsche

  • Judicialis

    StGB § 261 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 lit. A

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 261 Abs. 1 S. 2 Nr. 4 lit. a
    Untreue als Vortat der Geldwäsche

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Geldwäsche - Anforderungen an die Vortat

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 2516
  • BGHR StGB § 261 Vortat 2
  • NStZ 2009, 326
  • StV 2009, 412
  • JR 2008, 478
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 24.01.2006 - 1 StR 357/05

    Verhältnis zwischen (leichtfertiger) Geldwäsche und (gewerbsmäßiger) Hehlerei

    Auszug aus BGH, 24.06.2008 - 5 StR 89/08
    Allerdings sind nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs im Blick auf das Bestimmtheitsgebot strenge Anforderungen an die Auslegung des Merkmals der Leichtfertigkeit im Sinne des § 261 Abs. 5 StGB zu stellen (BGHSt 43, 158, 167; 50, 347, 350 ff.).

    Von dieser unterscheidet sich die strafrechtliche Leichtfertigkeit jedoch insoweit, als - wie generell beim strafrechtlichen Fahrlässigkeitsvorwurf - die individuellen Kenntnisse und Fähigkeiten des Täters zu berücksichtigen sind (vgl. BGHSt 50, 347, 352).

  • BGH, 17.07.1997 - 1 StR 791/96

    Entscheidungen zur Geldwäsche

    Auszug aus BGH, 24.06.2008 - 5 StR 89/08
    Allerdings sind nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs im Blick auf das Bestimmtheitsgebot strenge Anforderungen an die Auslegung des Merkmals der Leichtfertigkeit im Sinne des § 261 Abs. 5 StGB zu stellen (BGHSt 43, 158, 167; 50, 347, 350 ff.).

    Deshalb liegt eine Leichtfertigkeit im Sinne des § 261 Abs. 5 StGB nur vor, wenn sich die Herkunft des Gegenstands aus einer Katalogtat nach der Sachlage geradezu aufdrängt und der Täter gleichwohl handelt, weil er dies aus besonderer Gleichgültigkeit oder großer Unachtsamkeit außer Acht lässt (BGHSt 43, 158, 168; vgl. auch BGHSt 33, 66, 67 zu § 30 Abs. 1 Nr. 3 BtMG).

  • BGH, 28.10.1986 - 5 StR 244/86

    Vornahme einer Diensthandlung durch Begehung einer strafbaren Handlung; Begriff

    Auszug aus BGH, 24.06.2008 - 5 StR 89/08
    Das Verhalten der S. erfüllte den Tatbestand der Bestechlichkeit (vgl. BGHR StGB § 332 Abs. 1 Konkurrenzen 2) in der Begehensvariante des Sich-Versprechenlassens.
  • BGH, 25.04.2007 - 1 StR 159/07

    Beweiswürdigung im Zusammenhang mit der Abgrenzung von Mittäterschaft und

    Auszug aus BGH, 24.06.2008 - 5 StR 89/08
    Diese Bewertung des Landgerichts lässt nicht besorgen, dass es vorschnell nicht widerlegbare Angaben des Angeklagten zugrunde gelegt (vgl. BGHSt 51, 324, 325) oder gar die Anforderungen an seine Überzeugungsbildung überspannt haben könnte (BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 2; Überzeugungsbildung 33).
  • BGH, 11.05.2001 - 3 StR 549/00

    Zur Verurteilung eines Mitarbeiters der GEZ wegen Bestechlichkeit

    Auszug aus BGH, 24.06.2008 - 5 StR 89/08
    Zwar stehen die Bestechlichkeit gemäß § 332 StGB und die Untreue gemäß § 266 StGB häufig wegen ihrer unterschiedlichen Schutzzwecke im Verhältnis der Tatmehrheit zueinander (vgl. BGHSt 47, 22, 25; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 10.12.1986 - 3 StR 500/86

    Anforderungen an die Beweiswürdigung des Tatrichters - Mehrfache Übereignung

    Auszug aus BGH, 24.06.2008 - 5 StR 89/08
    Diese Bewertung des Landgerichts lässt nicht besorgen, dass es vorschnell nicht widerlegbare Angaben des Angeklagten zugrunde gelegt (vgl. BGHSt 51, 324, 325) oder gar die Anforderungen an seine Überzeugungsbildung überspannt haben könnte (BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 2; Überzeugungsbildung 33).
  • BGH, 22.10.1968 - 5 StR 403/68

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

    Auszug aus BGH, 24.06.2008 - 5 StR 89/08
    Damit unterliegt im Ausgangspunkt auch der ursprüngliche Anklagevorwurf der umfassenden Prüfung durch das neue Tatgericht, das in diesem Rahmen bei - naheliegender - erneuter Verneinung von Beihilfe auch den Gesichtspunkt einer Begünstigung einzubeziehen haben wird, deren Vorsatz hinsichtlich der Vortat im Vergleich zum Gehilfenvorsatz minder konkrete Anforderungen hat (vgl. BGHSt 4, 221, 224 ff.; BGH, Urteil vom 22. Oktober 1968 - 5 StR 403/68 bei Dallinger MDR 1969, 194; BGH JR 1954, 349, 350; RGSt 76, 31, 33 f.; 58, 290, 291; 50, 218, 221 f.).
  • BGH, 28.01.2003 - 1 StR 393/02

    Geldwäschevorsatz (konkrete Umstände für eine Katalogtat); gewerbsmäßige

    Auszug aus BGH, 24.06.2008 - 5 StR 89/08
    Für die Annahme der Katalogtat ist aber die Feststellung konkreter Umstände erforderlich, aus denen der Angeklagte die Vortat nach § 261 Abs. 1 Satz 2 StGB hätte entnehmen müssen (vgl. BGHR StGB § 261 Vortat 1).
  • BGH, 09.11.1984 - 2 StR 257/84

    Leichtfertige Verursachung des Todes; Ermessung bei Unterbringung in einer

    Auszug aus BGH, 24.06.2008 - 5 StR 89/08
    Deshalb liegt eine Leichtfertigkeit im Sinne des § 261 Abs. 5 StGB nur vor, wenn sich die Herkunft des Gegenstands aus einer Katalogtat nach der Sachlage geradezu aufdrängt und der Täter gleichwohl handelt, weil er dies aus besonderer Gleichgültigkeit oder großer Unachtsamkeit außer Acht lässt (BGHSt 43, 158, 168; vgl. auch BGHSt 33, 66, 67 zu § 30 Abs. 1 Nr. 3 BtMG).
  • BGH, 29.04.1954 - 3 StR 898/53
    Auszug aus BGH, 24.06.2008 - 5 StR 89/08
    Damit unterliegt im Ausgangspunkt auch der ursprüngliche Anklagevorwurf der umfassenden Prüfung durch das neue Tatgericht, das in diesem Rahmen bei - naheliegender - erneuter Verneinung von Beihilfe auch den Gesichtspunkt einer Begünstigung einzubeziehen haben wird, deren Vorsatz hinsichtlich der Vortat im Vergleich zum Gehilfenvorsatz minder konkrete Anforderungen hat (vgl. BGHSt 4, 221, 224 ff.; BGH, Urteil vom 22. Oktober 1968 - 5 StR 403/68 bei Dallinger MDR 1969, 194; BGH JR 1954, 349, 350; RGSt 76, 31, 33 f.; 58, 290, 291; 50, 218, 221 f.).
  • BGH, 30.04.1953 - 3 StR 364/52

    Betriebsleiter - § 257 StGB, Vorstellung von der Vortat

  • RG, 26.09.1924 - I 582/24

    1. Wird die Verurteilung wegen Begünstigung dadurch ausgeschlossen, daß der

  • RG, 15.01.1917 - III 1/17

    Kann Bestrafung wegen Begünstigung der Fahnenflucht erfolgen, wenn der

  • RG, 15.01.1942 - 2 D 466/41

    Vorteile i. S. des § 257 StGB. können, auch wenn sie in anderen als den durch die

  • BGH, 02.11.2016 - 2 StR 495/12

    Zweiter Strafsenat legt die Frage der Zulässigkeit wahldeutiger Verurteilung

    Auch die Bestimmung des § 261 Abs. 5 StGB, wonach hinsichtlich des Herrührens des Gegenstands aus einer Katalogtat nicht nur Vorsatz, sondern auch Leichtfertigkeit als vorsatznahe Schuldform (BGH, Urteil vom 24. Juni 2008 - 5 StR 89/08, NJW 2008, 2516, 2517) unter Strafe gestellt wird, lässt erkennen, dass der Gesetzgeber durch die Ausgestaltung des Straftatbestandes auch Beweisproblemen begegnen wollte (vgl. BGH, Urteil vom 24. Januar 2005 - 1 StR 357/05, BGHSt 50, 347, 356).
  • BGH, 13.07.2017 - 1 StR 536/16

    Umsatzsteuerhinterziehung (Konkurrenzverhältnis von Umsatzsteuervoranmeldungen

    Leichtfertigkeit in diesem Sinne liegt nur dann vor, wenn sich die Herkunft des Gegenstands aus einer Katalogtat nach der Sachlage geradezu aufdrängt und der Täter gleichwohl handelt, weil er dies aus besonderer Gleichgültigkeit oder großer Unachtsamkeit außer Acht lässt (vgl. BGH, Urteile vom 17. Juli 1997 - 1 StR 791/96, BGHSt 43, 158 und vom 24. Juni 2008 - 5 StR 89/08, wistra 2008, 424 mwN).
  • OLG Köln, 03.07.2020 - 1 RBs 171/20

    Leichtfertig unterlassene Meldung des wirtschaftlich Berechtigten an

    Insoweit ist ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BGH NJW 2008, 2516 [2517]; NStZ-RR 2015, 13; SenE v. 09.07.2019 - III-1 RBs 241/19; SenE v. 20.08.2019 - III-1 RBs 289/19; vgl. a. SenE v. 26.05.2020 - III-1 RBs 139/20).
  • BGH, 11.09.2014 - 4 StR 312/14

    Leichtfertige Geldwäsche (Gegenstand der Leichtfertigkeit: Katalogtat, Begründung

    Dazu ist die Feststellung konkreter Umstände erforderlich, denen der Täter eine Katalogtat des Geldwäschetatbestandes als Vortat hätte entnehmen können (BGH, Urteil vom 17. Juli 1997 - 1 StR 791/96, BGHSt 43, 158, 168; Urteil vom 24. Juni 2008 - 5 StR 89/08, BGHR StGB § 261 Vortat 2).
  • BGH, 10.01.2019 - 1 StR 311/17

    Leichtfertige Geldwäsche (Beendigung; Begriff und vorsatznahe Auslegung)

    Obgleich es sich um den ersten Geschäftskontakt handelte, hat die Strafkammer aufgrund einer Gesamtwürdigung tragfähig begründet, dass sich dem Angeklagten nach seinen individuellen Kenntnissen und Fähigkeiten auch die Gewerbsmäßigkeit der Untreuevortat aufdrängen musste, was er aus besonderer Gleichgültigkeit oder grober Unachtsamkeit außer Betracht ließ (vgl. zum Maßstab BGH aaO; Urteil vom 24. Juni 2008 - 5 StR 89/08, NJW 2008, 2516 Rn. 20).
  • KG, 15.10.2009 - 8 U 26/09

    Bereicherung bzw. unerlaubte Handlung: Haftung des Geldkuriers beim Phishing

    Leichtfertigkeit liegt nur vor, wenn sich die Herkunft des Gegenstands aus einer Katalogtat geradezu aufdrängt und der Täter gleichwohl handelt, weil er dies aus besonderer Gleichgültigkeit oder grober Unachtsamkeit außer Acht lässt; es handelt sich hierbei um eine vorsatznahe Schuldform, an deren Feststellung strenge Anforderungen zu stellen sind (vgl. BGH, Urteil vom 17. Juli 1997 zu 1 StR 791/96, NStZ 1998, 42, 44; Urteil vom 24. Juni 2008 zu 5 StR 89/08, NJW 2008, 2516, 2517).

    Hierbei sind auch die individuellen Kenntnisse und Fähigkeiten des Täters zu berücksichtigen (vgl. BGH vom 24. Juni 2008 a.a.O.).

  • OLG Karlsruhe, 07.06.2016 - 2 (5) Ss 156/16

    Beweiswürdigung im Strafverfahren wegen Geldwäsche: Erfüllung des Merkmals der

    Der Begriff der Leichtfertigkeit entspricht in objektiver Hinsicht demjenigen der groben Fahrlässigkeit des Zivilrechts; von dieser unterscheidet sich die (strafrechtliche) Leichtfertigkeit allerdings insoweit, als auch die individuellen Kenntnisse und Fähigkeiten des Täters zu berücksichtigen sind (BGH, NJW 2006, 1297, 1299; NJW 2008, 2516, 2517; Neuheuser, NStZ 2008, 492, 496).
  • OLG Zweibrücken, 23.10.2008 - 1 Ss 140/08

    Leichtfertige Steuerverkürzung: Bußgeldrechtliche Verantwortlichkeit des

    Danach ist eine restriktive Auslegung von Straf- und auch Bußgeldnormen geboten, nur solche Handlungen können als tatbestandsmäßig angesehen werden, die sich ohne weiteres und sicher dem Wortlaut der Bestimmung unterordnen lassen (BGH NJW 2008, 2516).
  • OLG Hamburg, 08.03.2011 - 2-39/10

    Leichtfertige Geldwäsche: Erforderliche Feststellungen des Tatrichters

    Damit fehlt es an den erforderlichen Feststellungen zu einer Gewerbs- oder Bandenmäßigkeit der Vortatbegehung, wie sie gemäß § 261 Abs. 1 S. 2 Nr. 4a) StGB Tatbestandsvoraussetzung der Geldwäsche ist (vgl. BGH in JR 2008, 478, 479).
  • LG Berlin, 08.03.2016 - 67 O 35/15

    Schadensersatzanspruch einer Bank wegen leichtfertiger Geldwäsche: Vorsätzliche

    Von dieser unterscheidet sich die strafrechtliche Leichtfertigkeit jedoch insoweit, als - wie generell beim strafrechtlichen Fahrlässigkeitsvorwurf - die individuellen Kenntnisse und Fähigkeiten des Täters zu berücksichtigen sind (BGH, Urt. v. 24. Juni 2008 - 5 StR 89/08 Rn. 21, zit. nach juris).
  • OLG Stuttgart, 21.06.2011 - 12 U 26/11

    Mittelverwendungskontrolle: Schutzwirkung eines Mittelverwendungskontrollvertrags

  • BGH, 26.08.2014 - 5 StR 185/14

    Lückenhafte Beweiswürdigung zur Vortat bei der Geldwäsche; Sichverschaffen von

  • KG, 13.06.2012 - 121 Ss 79/12

    Anforderungen an die Feststellungen einer Vortat

  • OLG Köln, 13.09.2012 - 2 Ws 524/12

    Anforderungen an eine Arrestanordnung zur Sicherung der Rückgewinnhilfe

  • KG, 02.04.2012 - 161 Ss 30/12

    Untreue: Ermittlung des Vermögensnachteils bei Insolvenz des Geschädigten;

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