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   BGH, 26.10.1993 - 4 StR 347/93   

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BGH, 26.10.1993 - 4 StR 347/93 (https://dejure.org/1993,2510)
BGH, Entscheidung vom 26.10.1993 - 4 StR 347/93 (https://dejure.org/1993,2510)
BGH, Entscheidung vom 26. Oktober 1993 - 4 StR 347/93 (https://dejure.org/1993,2510)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Bestechung und Betrug - Vorliegen einer Unrechtsvereinbarung - Anschein der Käuflichkeit von Diensthandlungen - Entgelt für die pflichtwidrige Amtshandlung - Erregung eines Irrtums

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR StGB § 263 Abs. 1 Irrtum 9
  • NStZ 1994, 488
  • StV 1994, 82
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 28.10.1986 - 5 StR 244/86

    Vornahme einer Diensthandlung durch Begehung einer strafbaren Handlung; Begriff

    Auszug aus BGH, 26.10.1993 - 4 StR 347/93
    Erforderlich ist nämlich jedenfalls, daß der Vorteil dem Empfänger um einer bestimmten geschehenen oder künftigen Diensthandlung willen zugute kommen soll (Lackner aaO), daß er nach dem ausdrücklichen oder stillschweigenden Einverständnis der beiden Beteiligten seinen Grund gerade in der Diensthandlung hat (BGHR StGB § 332 Abs. 1 Satz 1 Unrechtsvereinbarung 3; Maurach/Schroeder/Maiwald, Strafrecht, Besonderer Teil, Teilband 2, 7. Aufl. § 78 Rdn. 15) oder daß er "Äquivalent" (Rudolphi aaO) oder "Entgelt" (BGH NStZ 1987, 326, 327) für die Diensthandlung ist.

    Aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 28. Oktober 1986 - 5 StR 244/86 - (BGH NStZ 1987, 326), auf die sich die Strafkammer beruft, ergibt sich nichts anderes.

    Der neue Tatrichter wird auch Gelegenheit zu der Prüfung haben, ob sich der Angeklagte durch die Einreichung der überhöhten Honorarrechnungen nicht - statt eines gemeinschaftlichen Betrugs - der Beihilfe zu einer von R. zum Nachteil der Stadt begangenen Untreue schuldig gemacht hat (vgl. BGH NStZ 1987, 326).

    Hinsichtlich der vom Generalbundesanwalt angesprochenen Konkurrenzfrage weist der Senat auf die Entscheidung BGH NStZ 1987, 326 hin.

  • BGH, 25.07.1960 - 2 StR 91/60

    Berücksichtigung des inneren Vorbehalts eines Beamten bei Pflichtverletzung -

    Auszug aus BGH, 26.10.1993 - 4 StR 347/93
    Der Anschein der Käuflichkeit von Diensthandlungen, dessen Vermeidung die §§ 331 ff StGB bezwecken (vgl. BGHSt 15, 88, 97), wird durch diese Vereinbarung nicht ohne weiteres begründet.
  • BGH, 29.02.1984 - 2 StR 560/83

    Diensthandlung - Bestimmtheit - Amtsträger - Gegenleistung - Künftiges Verhalten

    Auszug aus BGH, 26.10.1993 - 4 StR 347/93
    Das von diesen Vorschriften vorausgesetzte Einvernehmen zwischen Geber und Empfänger muß sich auf eine bestimmte Diensthandlung oder eine Mehrheit bestimmter Diensthandlungen beziehen (BGHSt 32, 290).
  • BGH, 31.05.1983 - 1 StR 772/82

    Strafbarkeit wegen Bestechlichkeit in Tateinheit mit Steuerhinterziehung und

    Auszug aus BGH, 26.10.1993 - 4 StR 347/93
    Zwar genügt es für die §§ 331 ff StGB nicht, wenn sich der Vorteilsgeber lediglich das allgemeine Wohlwollen und die Geneigtheit des Beamten erkaufen will (BGHSt 15, 217, 218; BGH NStZ 1984, 24).
  • BGH, 10.05.1990 - 4 StR 679/89

    Vorliegen eines Äquivalenzverhältnisses zwischen gewährtem Vorteil und

    Auszug aus BGH, 26.10.1993 - 4 StR 347/93
    Erforderlich ist nämlich jedenfalls, daß der Vorteil dem Empfänger um einer bestimmten geschehenen oder künftigen Diensthandlung willen zugute kommen soll (Lackner aaO), daß er nach dem ausdrücklichen oder stillschweigenden Einverständnis der beiden Beteiligten seinen Grund gerade in der Diensthandlung hat (BGHR StGB § 332 Abs. 1 Satz 1 Unrechtsvereinbarung 3; Maurach/Schroeder/Maiwald, Strafrecht, Besonderer Teil, Teilband 2, 7. Aufl. § 78 Rdn. 15) oder daß er "Äquivalent" (Rudolphi aaO) oder "Entgelt" (BGH NStZ 1987, 326, 327) für die Diensthandlung ist.
  • BGH, 27.10.1960 - 2 StR 342/60

    Subjektive Tatbestandsvoraussetzungen der Amtspflichtsverletzung im Rahmen der

    Auszug aus BGH, 26.10.1993 - 4 StR 347/93
    Zwar genügt es für die §§ 331 ff StGB nicht, wenn sich der Vorteilsgeber lediglich das allgemeine Wohlwollen und die Geneigtheit des Beamten erkaufen will (BGHSt 15, 217, 218; BGH NStZ 1984, 24).
  • BGH, 17.07.2009 - 5 StR 394/08

    Strafrechtliche Garantenpflicht eines "Compliance Officers"

    Insoweit weicht die Fallkonstellation im vorliegenden Fall von den von der Revision in Bezug genommenen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGHR StGB § 263 Abs. 1 Irrtum 9, 11) ab, die von den Geschädigten individuell zu bearbeitende Rechnungen oder Überweisungen zum Gegenstand hatten.
  • BGH, 09.05.2006 - 5 StR 453/05

    Verurteilungen wegen Bestechung eines Wuppertaler Stadtrats teilweise aufgehoben

    Erforderlich ist lediglich die Feststellung, dass dem Empfänger ein Vorteil zumindest auch um eines bestimmten künftigen Abstimmungsverhaltens willen zugute kommen soll, der Vorteil also nach dem ausdrücklichen oder stillschweigenden Einverständnis der beiden Beteiligten seinen Grund gerade in der zukünftigen Wahl oder Abstimmung in der Volksvertretung hat und damit "Äquivalent" oder "Entgelt" für das Abstimmungsverhalten ist (vgl. BGHR StGB § 334 Unrechtsvereinbarung 2).
  • BGH, 05.12.2002 - 3 StR 161/02

    Verurteilung eines Zahnarztes wegen Abrechnungsbetruges in Millionenhöhe

    Nur in einfach gelagerten Fällen - insbesondere bei der betrügerischen Erschleichung von Leistungen zum Nachteil von Unternehmen, in denen die Prüfung der anspruchsbegründenden Voraussetzungen in einem standardisierten, auf massenhafte Erledigung ausgerichteten Abrechnungsverfahren erfolgt - wird sich die tatrichterliche Überzeugung je nach den näheren Umständen ausnahmsweise auch in anderer Weise gewinnen lassen, etwa durch Vernehmung eines Abteilungsleiters oder Innenrevisors, der betriebsintern die Schadensfälle bearbeitet hatte und von daher zu den Vorstellungen der einzelnen Sachbearbeiter berichten kann (vgl. BGHR StGB § 263 Abs. 1 Irrtum 9).
  • BGH, 22.02.2017 - 2 StR 573/15

    Betrug (Täuschung: konkludente Täuschung durch Übersendung von Rechnungen,

    Ob ein betrugsrelevanter Irrtum gegeben ist, ist daher vom Tatrichter unter Ausschöpfung aller Beweismittel festzustellen (vgl. BGH, Urteil vom 26. Oktober 1993 - 4 StR 347/93, BGHR StGB § 263 Abs. 1 Irrtum 9).
  • BGH, 18.11.2020 - 2 StR 317/19

    Bestechlichkeit und Bestechung (Begriff der Diensthandlung: Maßstab, Abgrenzung

    Erforderlich ist, dass der Vorteil dem Empfänger um einer bestimmten geschehenen oder künftigen Diensthandlung willen zugutekommen soll, dass er nach dem ausdrücklichen oder stillschweigenden Einverständnis der beiden Beteiligten seinen Grund gerade in der Diensthandlung hat, oder dass er "Äquivalent' oder "Entgelt' für die Diensthandlung ist (BGH, Urteil vom 26. Oktober 1993 - 4 StR 347/93, NStZ 1994, 488, 489).
  • BGH, 06.02.2013 - 1 StR 263/12

    Betrug bei der massenhaften Vortäuschung von Auslagen (Porto-, Telefon- und

    Diese können jedoch in vielen Fällen dadurch überwunden werden, dass das Tatgericht seine Überzeugung auf Indizien (vgl. BGH, Urteil vom 26. Oktober 1993 - 4 StR 347/93, BGHR StGB § 263 Abs. 1 Irrtum 9) wie das wirtschaftliche oder sonstige Interesse des Opfers an der Vermeidung einer Schädigung seines eigenen Vermögens (vgl. Tiedemann in LK-StGB, 12. Aufl., § 263 Rn. 87) stützen kann.
  • BGH, 11.10.2004 - 5 StR 389/04

    Betruges (Tatbestandsmerkmal der Erregung eines Irrtums; Trennung der

    Dementsprechend wird er sich aber auch in aller Regel keine Vorstellungen darüber machen, ob die Auszahlungsanordnungen in der Sache zu Recht erfolgt sind (BGHR StGB § 263 Abs. 1 Irrtum 9).
  • BGH, 13.01.2010 - 3 StR 500/09

    Betrug (Irrtum und Täuschung bei einer Tat in einem arbeitsteilig tätigen

    Für die Beurteilung der Irrtumsfrage bedurfte es daher der Feststellung, wer die Verfügung traf und welche Erkenntnisse der Verfügende hinsichtlich des finanzierten Geschäfts hatte (vgl. Senat aaO; BGHR StGB § 263 Abs. 1 Irrtum 9 und 15; Cramer/Perron in Schönke/Schröder, StGB 27. Aufl. § 263 Rdn. 41a).
  • BGH, 05.03.2008 - 5 StR 36/08

    Erforderliche Feststellungen zum Beleg eines Irrtums beim Betrug (Begrenzung

    Besteht eine Trennung zwischen Auszahlungs- und Entscheidungszuständigkeit - dies gilt bei einem privatwirtschaftlich organisierten Betrieb ebenso wie bei einer Behörde -, wird den mit den Kassenaufgaben betrauten Mitarbeiter nur interessieren, ob der für die Sachentscheidung Zuständige die sachliche und rechnerische Richtigkeit einer Forderung festgestellt und die Auszahlung des geschuldeten Betrages angeordnet hat (BGHR StGB § 263 Abs. 1 Irrtum 9; BGH NStZ 1997, 281; vgl. aber auch BGH wistra 2007, 302, 303).

    Der Verfügende wird sich nämlich nur Gedanken darüber machen, was von seiner Prüfungsaufgabe umfasst ist (BGHR StGB § 263 Abs. 1 Irrtum 9; BGH NStZ 2005, 157, 158; vgl. auch BGHSt 51, 165, 168).

  • BGH, 07.07.2005 - 4 StR 549/04

    Vorteil im Sinne der Bestechungstatbestände (Vorteilsannahme; Vereinbarung der

    Nach beiden Bestimmungen ist damit erforderlich, daß der Vorteil dem Empfänger mit Blick auf seine dienstliche Tätigkeit zugute kommen soll, daß er nach dem ausdrücklichen oder stillschweigenden Einverständnis der Beteiligten seinen Grund gerade in der Dienstausübung hat (st. Rspr., vgl. nur BGHSt 15, 239 ff.; 39, 45, 46; BGHR StGB § 332 Abs. 1 Satz 1 Unrechtsvereinbarung 3, 4; BGH NStZ 1994, 488, 489; NJW 2004, 3569, 3571).
  • BGH, 23.03.2000 - 4 StR 19/00

    Voraussetzungen an die Feststellung eines Irrtums (Bankmitarbeiter); Betrug;

  • BGH, 15.06.2005 - 1 StR 491/04

    BGH hebt freisprechendes Urteil wegen des Vorwurfs der Bestechlichkeit und

  • BGH, 27.03.2012 - 3 StR 472/11

    Betrugsrelevanter Irrtum innerhalb von Personenmehrheiten (erforderliche

  • OLG Köln, 11.09.2015 - 1 RVs 172/15

    Tatrichterliche Feststellung der Erregung eines Irrtums bei dem Verfügenden

  • BGH, 09.11.1995 - 4 StR 411/95

    Diensthandlung - Bestimmtheit - Einigkeit der Beteiligten - Aufgabenbereich -

  • OLG Hamm, 06.02.2001 - 3 Ss 123/00

    Betrug, Unterlassen, Garantenstellung, Nebenverdienstbescheinigung;

  • BGH, 12.09.1996 - 1 StR 509/96

    Strafbarkeit wegen Betruges in Tateinheit mit Anstiftung zur Untreue -

  • BGH, 04.01.1994 - 1 StR 485/93

    Bestechlichkeit - Amtsträger - Vorteilsverschaffung - Gläubigerbefriedigung

  • LG Hildesheim, 06.08.2009 - 25 KLs 4222 Js 21594/08

    Strafzumessung: Erschütterung der Indizwirkung von Regelbeispielen bei besonders

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