Rechtsprechung
   BGH, 13.04.1988 - 3 StR 33/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,2572
BGH, 13.04.1988 - 3 StR 33/88 (https://dejure.org/1988,2572)
BGH, Entscheidung vom 13.04.1988 - 3 StR 33/88 (https://dejure.org/1988,2572)
BGH, Entscheidung vom 13. April 1988 - 3 StR 33/88 (https://dejure.org/1988,2572)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1988,2572) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Gemeinschaftliche Steuerhinterziehung - Beihilfe zur Umsatzsteuerhinterziehung - Beihilfe durch Mitarbeit in einem Unternehmen - Umsatzgeschäft als Vorbereitungshandlung einer Steuerhinterziehung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 3
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 23.01.1985 - 3 StR 515/84

    Gehilfe - Tatbeitrag - Hilfe - Psychische Unterstützung - Haupttäter -

    Auszug aus BGH, 13.04.1988 - 3 StR 33/88
    (Zur Beihilfe zu einer Straftat durch Mitarbeit in einem Unternehmen vgl. auch das Senatsurteil vom 23. Januar 1985 - 3 StR 515/84 -, wonach Beihilfe in unterschiedlichster Form geleistet werden kann, auch durch äußerlich neutrale Handlungen wie durch enge tagtägliche Zusammenarbeit in einem dem Gehilfen ebenfalls gehörenden Betrieb, in dem mit Wissen des Gehilfen Umsätze verschleiert werden).
  • BGH, 01.08.2000 - 5 StR 624/99

    Anonymer Kapitaltransfer ins Ausland durch Bankmitarbeiter als Beihilfe zur

    Er hat jedoch im Rahmen einer Entscheidung zur Beihilfe zum Betrug folgende allgemein für berufstypische "neutrale" Handlungen geltenden Grundsätze aufgestellt (vgl. BGHR StGB § 27 Abs. 1 - Hilfeleisten 20): Zielt das Handeln des Haupttäters ausschließlich darauf ab, eine strafbare Handlung zu begehen, und weiß dies der Hilfeleistende, so ist sein Tatbeitrag als Beihilfehandlung zu werten (vgl. BGHR StGB § 27 Abs. 1 - Hilfeleisten 3, 20).
  • LG Trier, 13.12.2021 - 2a KLs 5 Js 30/15

    Haftstrafen im Cyberbunker-Prozess

    Eine neutrale Handlung kann zwar objektiv eine Hilfeleistung darstellen und als strafbare Beihilfe zu werten sein, aber nur dann, wenn das Verhalten des Haupttäters - hier also das Anmieten eines Servers zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln oder dem Verkauf illegaler Güter - ausschließlich auf die Verwirklichung einer Straftat abzielt und dies dem Unterstützer - hier also den Angeklagten - bekannt ist (BGHR, StGB § 27 I Hilfeleisten 3; BGH, Beschl. 5 StR 729/08 v. 20.09.1999, NStZ 2000, 34).
  • LG Düsseldorf, 22.07.2004 - XIV 5/03

    Freispruch der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder der Mannesmann AG vom

    Es sei denn, das von ihm erkannte Risiko strafbaren Verhaltens des von ihm Unterstützten war derart hoch, dass er sich mit seiner Hilfeleistung die "Förderung eines erkennbar tatgeneigten Täters angelegen" ließ (BGH NStZ 2004, 41; BGH NJW 2001, 2409; BGH NJW 2000, 3010; BGH 3 StR 454/99 Urteil vom 14.07.2000; BGH NStZ 2000, 34; BGHR StGB § 27 I Hilfeleisten 3, 20; BGHR § 266 I, Beihilfe 3; LK-Roxin, StGB, 11. Aufl., § 27 Rn. 19; Löwe-Krahl, Beteiligung von Bankangestellten an Steuerhinterziehungen ihrer Kunden - die Tatbestandsmäßigkeit berufstypischer Handlungen, wistra 1995, 201 (203)).
  • BGH, 08.03.2001 - 4 StR 453/00

    Beihilfe; Hilfeleisten; Neutrale Handlungen; Totschlag; Kausalität; Beihilfe zur

    So stellt beispielsweise nicht jede Mitwirkung eines Arbeitnehmers beim Umsatz in Kenntnis der diesem nachfolgenden Umsatzsteuerhinterziehung durch den Steuerpflichtigen (vgl. BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 3) oder jede Tätigkeit eines Bankangestellten im Zusammenhang mit einem Kapitaltransfer ins Ausland zugunsten von Kunden, die ihre Kapitalerträge den Finanzbehörden gegenüber verheimlichen (vgl. BGH StV 2000, 492), bereits Beihilfe zu dem Steuervergehen dar (vgl. auch BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 20 zur Tätigkeit eines Rechtsanwaltes bei der Erstellung eines Anlageprospektes, der zu betrügerischen Zwecken verwendet wird).

    Der Bundesgerichtshof hat daher in Fällen derartiger berufstypisch "neutraler" Handlungen folgende Grundsätze aufgestellt: Zielt das Handeln des Haupttäters ausschließlich darauf ab, eine strafbare Handlung zu begehen und weiß dies der Hilfeleistende, so ist sein Tatbeitrag in jedem Fall als strafbare Beihilfehandlung zu werten (BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 3, 20; BGH StV 2000, 493).

    Ihre eigenen Beiträge hatten jedoch jeweils eine eigenständige Bedeutung; sie blieben auch ohne die strafbaren Handlungen der Haupttäter "sinnvoll" (vgl. Roxin aaO § 27 Rdnr. 17) und können hiervon losgelöst rechtlich beurteilt werden (vgl. auch BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 3; BGH StV 2000, 492, 494).

  • BGH, 20.09.1999 - 5 StR 729/98

    Beihilfe zum Betrug; Erlaubtes Risiko; Bankrott; Konkursverschleppung; Faktischer

    Für den Beihilfevorsatz eines herangezogenen firmenexternen Beraters wie des Angeklagten sind grundsätzlich folgende - allgemein für berufstypische "neutrale" Handlungen geltende - Grundsätze zu beachten: Zielt das Handeln des Haupttäters ausschließlich darauf ab, eine strafbare Handlung zu begehen, und weiß dies der Hilfeleistende, so ist sein Tatbeitrag als Beihilfehandlung zu werten (vgl. BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 3).
  • BGH, 08.05.2003 - 4 StR 550/02

    Untreue (Nachteil; Vermögensbetreuungspflicht; Beihilfe bei kollusivem

    Die getroffenen Feststellungen legen nämlich eine Beihilfehandlung des Angeklagten S. dadurch nahe, daß er als Mehrheitsgesellschafter und Geschäftsführer an einem Projekt der S. GmbH mitwirkte, wissend, daß dieses darauf abzielte, einen Gewinn durch eine Straftat zu erreichen (vgl. BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 3).
  • BGH, 14.07.2000 - 3 StR 454/99

    Notare wegen Beihilfe zum Betrug verurteilt

    Er hat - ohne Einzelheiten der Betrugshandlungen zu kennen von Anfang an gewußt, daß der Haupttäter diese Grundstücksgeschäfte zur Überfinanzierung nutzen wollte (UA S. 69), daß diese Geschäfte, an denen er mitwirkte, ausschließlich darauf abzielten, im Wege des Betruges Finanzmittel zu schöpfen (vgl. BGHR StGB § 27 I Hilfeleisten 3).
  • BGH, 14.07.2000 - 3 StR 53/00

    Notare wegen Beihilfe zum Betrug verurteilt

    Er hat - ohne Einzelheiten der Betrugshandlungen zu kennen - von Anfang an gewußt, daß der Haupttäter diese Grundstücksgeschäfte zur Überfinanzierung nutzen wollte (UA S. 69), daß diese Geschäfte, an denen er mitwirkte, ausschließlich darauf abzielten, im Wege des Betruges Finanzmittel zu schöpfen (vgl. BGHR StGB § 27 I Hilfeleisten 3).
  • BGH, 20.07.2021 - II ZR 152/20

    Schadensersatzanspruch gegen den Zulieferer der in den Dieselfahrzeugen verbauten

    Dementsprechend liegt etwa in einer Angestelltenbestechung nicht zugleich Beihilfe zur Hinterziehung der auf die Schmiergeldzahlung fälligen Steuern (BGH, Urteil vom 18. Juni 2003 - 5 StR 489/02, BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 24) oder in der Mitwirkung beim Umsatz in Kenntnis der diesem nachfolgenden Umsatzsteuerhinterziehung durch den Steuerpflichtigen grundsätzlich keine Beihilfe zu dem Steuervergehen (BGH, Urteil vom 13. April 1988 - 3 StR 33/88, BGHR § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 3).
  • BGH, 20.03.2002 - 5 StR 448/01

    Verurteilung ehemaliger Präsidiumsmitglieder des Fußballvereins Eintracht

    Einer Strafbarkeit der Angeklagten wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung steht nicht entgegen, daß eine Gehaltszahlung des Arbeitgebers an einen Arbeitnehmer eine objektiv "neutrale" Handlung ist (vgl. hierzu BGHSt 46, 107, 112; BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 3, 20), die grundsätzlich keine Beihilfe zur Einkommensteuerhinterziehung des Arbeitnehmers darstellt.
  • BGH, 09.07.1997 - 5 StR 234/96

    Abschnittsbesteuerung - Verstoß gegen § 168c Abs. 5 StPO steht einer Verwertung

  • BFH, 11.02.2002 - VII B 323/00

    AdV; USt-Hinterziehung; Beihilfe zur Steuerverkürzung durch Erstellen von

  • BGH, 21.09.2021 - II ZR 233/20

    Berichtigung eines Urteils aufgrund eines Schreibfehlers

  • BGH, 20.07.2021 - II ZR 229/20

    Schadensersatzanspruch eines Aktionärs im Zusammenhang mit dem Dieselskandal:

  • BGH, 23.06.1992 - 5 StR 75/92

    Versuchter Betrug duch Täuschung über die tatsächlichen Voraussetzungen für die

  • BGH, 20.07.2021 - II ZR 233/20

    Beihilfeleisten eines Gehilfen zur nicht rechtzeitigen Information des

  • BGH, 20.07.2021 - II ZR 234/20

    Beihilfeleisten eines Gehilfen zur nicht rechtzeitigen Information des

  • BGH, 20.07.2021 - II ZR 228/20

    Beihilfeleisten zur nicht rechtzeitigen Information des Kapitalmarkts durch die

  • BGH, 21.08.1992 - 2 ARs 346/92

    Ausschluss eines Strafverteidigers wegen Beihilfe zum Parteiverrat

  • BGH, 20.07.2021 - II ZR 227/20

    Ersatz des Unterschiedsbetrags zwischen Erwerbsaufwendungen und dem

  • BGH, 20.07.2021 - II ZR 231/20

    Beihilfeleisten zur nicht rechtzeitigen Information des Kapitalmarkts durch die

  • BGH, 20.07.2021 - II ZR 230/20

    Hilfeleisten zur unrichtigen oder nicht rechtzeitigen Unterrichtung potentieller

  • BGH, 20.07.2021 - II ZR 157/20

    Erfüllen des objektiven Tatbestands der Beihilfe zum Kapitalmarktdelikt durch

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht