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   BGH, 01.12.1992 - 1 StR 269/92   

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https://dejure.org/1992,6226
BGH, 01.12.1992 - 1 StR 269/92 (https://dejure.org/1992,6226)
BGH, Entscheidung vom 01.12.1992 - 1 StR 269/92 (https://dejure.org/1992,6226)
BGH, Entscheidung vom 01. Dezember 1992 - 1 StR 269/92 (https://dejure.org/1992,6226)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Einordnung von Fahrzeugscheinen als öffentliche Urkunden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR StGB § 271 Abs. 1 Beweiskraft 1
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 02.03.1965 - 1 StR 543/64

    Zulässigkeit einer Verurteilung lediglich auf Grund des Geständnisses ohne

    Auszug aus BGH, 01.12.1992 - 1 StR 269/92
    Insoweit ist anerkannt, daß der Fahrzeugschein eine öffentliche Urkunde im Sinne des § 271 StGB ist (BGHSt 20, 186, 188; BGH NJW 1968, 2153, 2154 [BGH 02.07.1968 - GSSt - 1/68]; OLG Hamburg NJW 1966, 1827, 1828) [OLG Hamburg 05.07.1966 - 2 Ss 82/66].

    Dabei unterliegt die Eintragung der Fahrzeug-Identifizierungsnummer in den Fahrzeugscheinen selbst zwar nicht dem öffentlichen Glauben; entscheidend ist, ob falsch beglaubigt wird, daß das in dem Schein nach seinen der Verwaltungsbehörde erkennbaren Merkmalen beschriebene Fahrzeug das ist, das zum öffentlichen Verkehr zugelassen worden ist (BGHSt 20, 186, 188).

  • BGH, 02.07.1968 - GSSt 1/68

    Öffentlicher Glaube des Kraftfahrzeugscheins

    Auszug aus BGH, 01.12.1992 - 1 StR 269/92
    Insoweit ist anerkannt, daß der Fahrzeugschein eine öffentliche Urkunde im Sinne des § 271 StGB ist (BGHSt 20, 186, 188; BGH NJW 1968, 2153, 2154 [BGH 02.07.1968 - GSSt - 1/68]; OLG Hamburg NJW 1966, 1827, 1828) [OLG Hamburg 05.07.1966 - 2 Ss 82/66].
  • OLG Hamburg, 05.07.1966 - 2 Ss 82/66
    Auszug aus BGH, 01.12.1992 - 1 StR 269/92
    Insoweit ist anerkannt, daß der Fahrzeugschein eine öffentliche Urkunde im Sinne des § 271 StGB ist (BGHSt 20, 186, 188; BGH NJW 1968, 2153, 2154 [BGH 02.07.1968 - GSSt - 1/68]; OLG Hamburg NJW 1966, 1827, 1828) [OLG Hamburg 05.07.1966 - 2 Ss 82/66].
  • BGH, 30.10.2008 - 3 StR 156/08

    Urkundenfälschung (Teilnahme: Anstiftung, Beihilfe; Konkurrenzen; tatbestandliche

    Insoweit sei die Fahrzeug-Identifizierungsnummer ein wesentliches, das jeweilige Fahrzeug kennzeichnendes Merkmal (vgl. BGHR StGB § 271 Abs. 1 Beweiskraft 1).

    Wegen der zum 1. März 2007 eingetretenen Änderung der rechtlichen Grundlagen des Zulassungsverfahrens bedarf es dabei keiner Entscheidung, ob die vom Landgericht in Bezug genommenen, auf der früheren Rechtslage zum Zulassungsverfahren nach §§ 23, 24 StVZO aF basierenden Entscheidungen des Bundesgerichtshofes zur Frage, ob der Fahrzeugschein auch hinsichtlich der Identität des zugelassenen Fahrzeugs eine öffentliche Urkunde im Sinne des § 271 StGB darstellt (BGHSt 20, 186, 188 einerseits sowie BGHR StGB § 271 Beweiskraft 1 andererseits), miteinander vereinbar sind (verneinend Puppe JZ 1997, 490, 496 f.).

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