Rechtsprechung
   BGH, 20.03.2001 - 4 StR 33/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,4760
BGH, 20.03.2001 - 4 StR 33/01 (https://dejure.org/2001,4760)
BGH, Entscheidung vom 20.03.2001 - 4 StR 33/01 (https://dejure.org/2001,4760)
BGH, Entscheidung vom 20. März 2001 - 4 StR 33/01 (https://dejure.org/2001,4760)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,4760) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 315 b Abs. 1 StGB
    Ähnlicher gefährlicher Eingriff; Hindernisbereiten; Erheblichkeit des Eingriffs; Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr; Konkrete Gefährdung von Leib oder Leben eines anderen oder von fremden Sachen von besonderem Wert: Pervertierungsabsicht

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer - Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr - Nötigung - Gesamtfreiheitsstrafe

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 315 b Abs. 1 Nr. 2; ; StGB § 315 b Abs. 1; ; StGB § 315 b Abs. 1 Nr. 3; ; StGB § 240; ; StGB § 316 a; ; StGB § 24 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verkehrswidrigkeit des Eingriffs in den Straßenverkehr - Vollendung bei der Nötigung - Angriff auf den Insassen eines stehenden Fahrzeugs

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR StGB § 315b Abs. 1 Nr. 2 Hindernisbereiten 4
  • StV 2002, 361
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 13.12.1990 - 4 StR 512/90

    Tatentschluß nach Beendigung der Fahrt

    Auszug aus BGH, 20.03.2001 - 4 StR 33/01
    Aus den genannten Gründen scheidet auf der Grundlage der bisherigen Feststellungen im Fall II. 1 auch eine Strafbarkeit nach § 315 b Abs. 1 Nr. 3 StGB aus (zur Abgabe eines Schusses als "ähnlicher, ebenso gefährlichen Eingriff" vgl. BGHSt 25, 306, 308; 37, 256, 257/258).

    Faßt der Täter den Entschluß zur Raubtat aber erst, nachdem er den Kraftfahrer aus einem anderen Grund zur Beendigung seiner Fahrt gezwungen und angegriffen hatte, so findet § 316 a StGB für die danach folgende Durchsetzung des räuberischen Vorhabens keine Anwendung, wenn - wie hier - die dem fließenden Straßenverkehr eigentümlichen Gefahren dafür nicht mehr von Bedeutung sind (BGHSt 37, 256).

  • BGH, 31.08.1995 - 4 StR 283/95

    BGH hebt Verurteilung des "Straßengehers von München" auf

    Auszug aus BGH, 20.03.2001 - 4 StR 33/01
    Der Tatbestand setzt nach ständiger Rechtsprechung eine grobe Einwirkung von einigem Gewicht voraus (vgl. BGHSt 41, 231, 237 m.w.N.).

    § 315 b Abs. 1 Nr. 2 wie auch Nr. 3 StGB setzen nämlich voraus, daß der Täter in der Absicht handelt, den Verkehrsvorgang zu einem Eingriff zu "pervertieren"; dabei muß es ihm darauf ankommen, durch diesen in die Sicherheit des Straßenverkehrs einzugreifen (BGHSt 41, 231, 239).

  • BGH, 26.03.1974 - 4 StR 399/73

    Strafbarkeit wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz und wegen Nötigung sowie

    Auszug aus BGH, 20.03.2001 - 4 StR 33/01
    Aus den genannten Gründen scheidet auf der Grundlage der bisherigen Feststellungen im Fall II. 1 auch eine Strafbarkeit nach § 315 b Abs. 1 Nr. 3 StGB aus (zur Abgabe eines Schusses als "ähnlicher, ebenso gefährlichen Eingriff" vgl. BGHSt 25, 306, 308; 37, 256, 257/258).
  • BGH, 20.02.2003 - 4 StR 228/02

    Gefährdung des Straßenverkehrs; gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr

    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats wird ein vorschriftswidriges Verkehrsverhalten im fließenden Verkehr nur dann von § 315 b StGB erfaßt, wenn ein Fahrzeugführer das von ihm gesteuerte Kraftfahrzeug in verkehrsfeindlicher Einstellung bewußt zweckwidrig einsetzt, er mithin in der Absicht handelt, den Verkehrsvorgang zu einem Eingriff in den Straßenverkehr zu "pervertieren", und es ihm darauf ankommt, durch diesen in die Sicherheit des Straßenverkehrs einzugreifen (vgl. nur BGHSt 41, 231, 234; BGH NStZ-RR 2000, 343; BGHR StGB § 315 b Abs. 1 Nr. 2 Hindernisbereiten 1, 3, 4).
  • LG Detmold, 09.05.2022 - 23 KLs 4/22
    Ein solcher ist nur anzunehmen, wenn sich das Verhalten des Täters als verkehrsfremder und nicht nur verkehrswidriger Eingriff darstellt (BGH, Beschluss vom 20.März 2001 - 4 StR 33/01 - juris Rn. 5).
  • BGH, 13.09.2018 - 4 StR 264/18

    Verwerfung der Revision als unbegründet mit Anm. des Senats der Strafaussetzung

    Im Fall III. A. 4 der Urteilsgründe begegnet die rechtliche Bewertung der Anlasstat als gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (§ 315b Abs. 1 Nr. 3 StGB) durchgreifenden rechtlichen Bedenken (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 20. März 2001 - 4 StR 33/01, StV 2002, 361 f.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht