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   BGH, 14.07.1987 - 4 StR 324/87   

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https://dejure.org/1987,4662
BGH, 14.07.1987 - 4 StR 324/87 (https://dejure.org/1987,4662)
BGH, Entscheidung vom 14.07.1987 - 4 StR 324/87 (https://dejure.org/1987,4662)
BGH, Entscheidung vom 14. Juli 1987 - 4 StR 324/87 (https://dejure.org/1987,4662)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Erfüllung des Tatbestandes des räuberischen Angriffs auf Kraftfahrer bei bloßer Drohung mit Gefahr für Leib und Leben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR StGB § 316a Abs. 1 Angriff 1
  • StV 1988, 342
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 19.11.1985 - 1 StR 489/85

    Tatbestandsvollendung; Ausnutzung der besonderen Verhältnisse des Straßenverkehrs

    Auszug aus BGH, 14.07.1987 - 4 StR 324/87
    Nun genügt es zur Vollendung des § 316 a StGB zwar schon, wenn der Täter in einem Kraftfahrzeug mit Angriffsvorsatz Platz nimmt, also einen Überfall unter Ausnutzung der besonderen Verhältnisse des Straßenverkehrs plant (BGHSt 33, 378, 381) [BGH 19.11.1985 - 1 StR 489/85].

    Ob er damit noch "unter Ausnutzung der besonderen Verhältnisse des StraßenVerkehrs" geschah, bedarf eingehender Prüfung (vgl. dazu BGHSt 33, 378 [BGH 19.11.1985 - 1 StR 489/85]; BGH, Beschluß vom 13. Mai 1985 - 4 StR 216/85, mitgeteilt bei Janiszewski NStZ 1985, 404; Günther JZ 1987, 369 ff).

  • BGH, 17.03.1955 - 4 StR 8/55

    einsame Stelle - §§ 249, 255 StGB, Abgrenzung Raub - räuberische Erpressung

    Auszug aus BGH, 14.07.1987 - 4 StR 324/87
    Zwar kann eine Drohung auch durch schlüssige Handlungen erfolgen, erforderlich ist aber, daß der Täter die Gefahr für Leib oder Leben deutlich in Aussicht gestellt, sie also genügend erkennbar gemacht hat; es genügt nicht, wenn der andere nur erwartet, der Täter werde ihn an Leib oder Leben gefährden (BGHSt 7, 252, 253; BGH, Beschluß vom 20. November 1986 - 4 StR 604/86, bei Holtz MDR 1987, 281).

    Die bisherigen Feststellungen lassen keinen sicheren Schluß dahin zu, daß der Angeklagte in diesen Fällen durch unbestimmte Andeutungen in versteckter Weise oder durch schlüssige Handlungen derart gedroht hat, daß ein Übel für das Opfer erkennbar angekündigt worden ist (vgl. BGHSt 7, 252, 253).

  • BGH, 20.11.1986 - 4 StR 604/86

    Konkludente Drohung erfordert ein deutliches Erkennbarmachen des zu erwartenden

    Auszug aus BGH, 14.07.1987 - 4 StR 324/87
    Zwar kann eine Drohung auch durch schlüssige Handlungen erfolgen, erforderlich ist aber, daß der Täter die Gefahr für Leib oder Leben deutlich in Aussicht gestellt, sie also genügend erkennbar gemacht hat; es genügt nicht, wenn der andere nur erwartet, der Täter werde ihn an Leib oder Leben gefährden (BGHSt 7, 252, 253; BGH, Beschluß vom 20. November 1986 - 4 StR 604/86, bei Holtz MDR 1987, 281).
  • BGH, 27.08.1986 - 3 StR 264/86

    Unzulässigkeit der Revision auf Grund unzulänglicher Mitteilung der

    Auszug aus BGH, 14.07.1987 - 4 StR 324/87
    Diebstahl setzt eine "heimliche" Begehungsweise nicht voraus (BGHSt 16, 271, 274; BGHR StGB § 242 Wegnahme 1 und § 242 Abs. 1 Wegnahme 1).
  • BGH, 13.05.1985 - 4 StR 216/85

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen räuberischen Angriffs auf Kraftfahrer

    Auszug aus BGH, 14.07.1987 - 4 StR 324/87
    Ob er damit noch "unter Ausnutzung der besonderen Verhältnisse des StraßenVerkehrs" geschah, bedarf eingehender Prüfung (vgl. dazu BGHSt 33, 378 [BGH 19.11.1985 - 1 StR 489/85]; BGH, Beschluß vom 13. Mai 1985 - 4 StR 216/85, mitgeteilt bei Janiszewski NStZ 1985, 404; Günther JZ 1987, 369 ff).
  • BGH, 06.10.1961 - 2 StR 289/61

    Selbstbedienung - § 242 StGB, Einstecken, Beobachtung, Vollendung

    Auszug aus BGH, 14.07.1987 - 4 StR 324/87
    Diebstahl setzt eine "heimliche" Begehungsweise nicht voraus (BGHSt 16, 271, 274; BGHR StGB § 242 Wegnahme 1 und § 242 Abs. 1 Wegnahme 1).
  • BGH, 14.11.1986 - 2 StR 577/86

    Vereidigung eines Zeugen insoweit kein Tatbeteiligungsverdacht besteht -

    Auszug aus BGH, 14.07.1987 - 4 StR 324/87
    Zwar kann eine Drohung auch durch schlüssige Handlungen erfolgen, erforderlich ist aber, daß der Täter die Gefahr für Leib oder Leben deutlich in Aussicht gestellt, sie also genügend erkennbar gemacht hat; es genügt nicht, wenn der andere nur erwartet, der Täter werde ihn an Leib oder Leben gefährden (BGHSt 7, 252, 253; BGH, Beschluß vom 20. November 1986 - 4 StR 604/86, bei Holtz MDR 1987, 281).
  • BGH, 23.04.2015 - 4 StR 607/14

    Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer (Angriff auf die Entschlussfreiheit des

    aa) Für die insoweit allein problematische Frage, ob die Angeklagten einen Angriff auf die Entschlussfreiheit des Nebenklägers als Führer des LKW verübt haben, gilt nach der Rechtsprechung des Senats das Folgende (vgl. insbesondere BGH, Urteile vom 20. November 2003 - 4 StR 150/03, BGHSt 49, 8, 12 f.; Beschluss vom 14. Juli 1987 - 4 StR 324/87, BGHR StGB § 316a Abs. 1 Angriff 1): Einen solchen Angriff verübt, wer in feindseliger Absicht auf dieses Rechtsgut einwirkt.
  • BGH, 20.11.2003 - 4 StR 150/03

    Aufgabe von BGHSt 5, 280; Auslegung des Tatbestandes des räuberischen Angriffs

    Einen Angriff auf die Entschlußfreiheit des Opfers - wie er hier allein zu erörtern ist - verübt, wer in feindseliger Absicht auf dieses Rechtsgut einwirkt (vgl. Senatsbeschluß BGHR StGB § 316 a Abs. 1 Angriff 1).
  • BGH, 20.08.2013 - 3 StR 192/13

    Räuberische Erpressung (keine qualifizierte Nötigung durch die Drohung, den Hund

    Erforderlich ist aber, dass der Täter die Gefahr für Leib oder Leben deutlich in Aussicht gestellt, sie also genügend erkennbar gemacht hat; es genügt nicht, wenn das Opfer nur erwartet, der Täter werde ihn an Leib oder Leben gefährden (BGH bei Holtz MDR 1987, 281; BGHR StGB § 249 Abs. 1 Drohung 1).
  • BGH, 08.05.2013 - 2 StR 558/12

    Raub (Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib und Leben: Ausnutzen der Angst

    Es genügt nicht, wenn das Opfer nur erwartet, der Täter werde es an Leib oder Leben schädigen (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Juli 1987 - 4 StR 324/87, BGHR StGB § 249 Abs. 1 Drohung 1).
  • BGH, 11.03.2015 - 2 StR 323/14

    Räuberische Erpressung (Voraussetzungen einer konkludenten Drohung mit

    Das bloße Ausnutzen der Angst eines Opfers vor einer Gewaltanwendung enthält für sich genommen noch keine Drohung (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Juli 1987 - 4 StR 324/87, BGHR StGB § 249 Abs. 1 Drohung 1; BGH, Urteil vom 8. Mai 2013 - 2 StR 558/12, NStZ 2013, 648).
  • BGH, 26.07.2023 - 6 StR 206/23

    Besonders schwere räuberische Erpressung; Rechtswidrigkeit des erstrebten

    Das bloße Ausnutzen der Angst eines Opfers vor einer Gewaltanwendung enthält für sich genommen noch keine Drohung (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Juli 1987 - 4 StR 324/87, BGHR StGB § 249 Abs. 1 Drohung 1; Urteile vom 8. Mai 2013 - 2 StR 558/12, NStZ 2013, 648; vom 11. März 2015 - 2 StR 323/14, NStZ 2015, 461).
  • BGH, 24.11.1988 - 4 StR 484/88

    Erfüllung des Tatbestands des räuberischen Angriffs auf Kraftfahrer -

    Plant er zu diesem Zeitpunkt eine Raubtat im Sinne von § 316 a Abs. 1 Satz 1 StGB, so kann der Tatbestand damit bereits erfüllt sein (BGHSt 33, 378, 381 [BGH 19.11.1985 - 1 StR 489/85] = NStZ 1986, 551 m. krit. Anm. Geppert = JR 1986, 427 m. Anm. Hentschel; hierzu auch Günther JZ 1987, 16 und 369; Senatsbeschluß vom 14. Juli 1987 - 4 StR 324/87 = BGHR § 316 a Abs. 1 Angriff 1).
  • BGH, 01.06.1989 - 4 StR 135/89

    Schwere räuberische Erpressung in Tateinheit mit gefährlicher gemeinschaftlicher

    Die knappen Feststellungen des Landgerichts zu den Tatvorstellungen der Angeklagten bei Fahrtantritt erlauben dem Senat jedoch keine abschließende Beurteilung, da Angaben darüber fehlen, wie und mit welchen Mitteln die Angeklagten unter Ausnutzung des Straßenverkehrs die Barschaft des H. "an sich bringen" wollten (vgl. auch BGHR StGB § 316 a I Angriff 1).
  • BGH, 23.02.1988 - 1 StR 9/88

    Strafbarkeit wegen räuberischem Angriff auf Kraftfahren, wenn der Täter

    Hierfür genügt jede Form der Nötigung, soweit diese nicht mittels Gewalt gegen Leib oder Leben begangen wird (BGH, Beschl. vom 14. Juli 1987 - 4 StR 324/87).
  • BGH, 27.08.1991 - 5 StR 297/91

    Anwendung von Gewalt in Form des Entreissens einer am Körper getragenen

    Um den Tatbestand des § 316 a Abs. 1 Satz 1 StGB zu erfüllen, genügt es, wenn das Opfer durch Täuschung zur Fahrt an eine einsame Stelle bewogen und dort zum Anhalten und Aussteigen veranlaßt werden soll, um es alsbald - in unmittelbarem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang - zu überfallen (BGHSt 18, 170; 33, 378, 381 [BGH 19.11.1985 - 1 StR 489/85]; BGHR StGB § 316 a Abs. 1 Angriff 1 und Straßenverkehr 2, 3, 4).
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