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   BGH, 19.07.2000 - 2 StR 96/00   

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BGH, 19.07.2000 - 2 StR 96/00 (https://dejure.org/2000,2552)
BGH, Entscheidung vom 19.07.2000 - 2 StR 96/00 (https://dejure.org/2000,2552)
BGH, Entscheidung vom 19. Juli 2000 - 2 StR 96/00 (https://dejure.org/2000,2552)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Papierfundstellen

  • BGHR StGB § 46 Abs. 2 Vorleben 28
  • NStZ 2001, 87
  • StV 2001, 228
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.03.1989 - 1 StR 16/89

    Subjektive Erfordernisse hinsichtlich niedriger Beweggründe

    Auszug aus BGH, 19.07.2000 - 2 StR 96/00
    Zwar ist es richtig, daß sich der Täter bei einem Handeln aus niedrigen Beweggründen bei der Tat der Umstände bewußt sein muß, die den Antrieb zum Handeln als besonders verwerflich erscheinen lassen, wobei es allerdings - entgegen den mißverständlichen Urteilsausführungen - bedeutungslos ist, ob der Täter seine Motive selbst als niedrig bewertet (BGH NStZ 1989, 363; BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 27).
  • BGH, 07.09.1993 - 5 StR 455/93

    Gefährliche Körperverletzung in Tateinheit mit dem nur im letzten Gewaltakt

    Auszug aus BGH, 19.07.2000 - 2 StR 96/00
    Zwar ist es richtig, daß sich der Täter bei einem Handeln aus niedrigen Beweggründen bei der Tat der Umstände bewußt sein muß, die den Antrieb zum Handeln als besonders verwerflich erscheinen lassen, wobei es allerdings - entgegen den mißverständlichen Urteilsausführungen - bedeutungslos ist, ob der Täter seine Motive selbst als niedrig bewertet (BGH NStZ 1989, 363; BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 27).
  • BGH, 14.07.1988 - 4 StR 210/88

    Prüfung des Vorliegens niedriger Beweggründe bei Ausführung einer Spontantat -

    Auszug aus BGH, 19.07.2000 - 2 StR 96/00
    Abgesehen davon, daß sich diese Annahme unter anderem auf die Einlassung der Angeklagten stützt, nach der tatauslösend die Erinnerung an die - nach den Feststellungen nicht stattgefundene - Vergewaltigung gewesen sei, ist die Annahme niedriger Beweggründe auch bei einer Spontantat nicht ausgeschlossen (BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 11).
  • BGH, 30.08.2000 - 2 StR 204/00

    Kausalität zwischen Tötungshandlung und Erfolg bei Hinzutreten von Dritten;

    Sie war hier auch nicht etwa deshalb entbehrlich, weil die Angeklagte den Tötungsentschluß nach den Feststellungen erst im Laufe der heftigen körperlichen Auseinandersetzung, also spontan gefaßt hat; denn dies braucht der Bejahung niedriger Beweggründe nicht entgegenzustehen (BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 11; BGH, Urt. v. 19. Juli 2000 - 2 StR 96/00; zu den dann gesteigerten Prüfungsanforderungen vgl. BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 16 und 31; BGH, Urt. v.,11. Januar 2000 - 1 StR 505/99).
  • BGH, 25.10.2010 - 1 StR 57/10

    Tötung von Unbeteiligten in Italien im Zweiten Weltkrieg als Rache für einen

    Bei der von dem Angeklagten veranlassten Vergeltungsaktion handelte es sich nicht um eine Spontantat (vgl. allgemein zur Bedeutung eines spontanen Tatentschlusses für die Annahme niedriger Beweggründe BGH, Urteil vom 19. Juli 2000 - 2 StR 96/00, NStZ 2001, 87; BGH, Urteil vom 14. Juli 1988 - 4 StR 210/88, BGHR StGB § 211 Abs. 2 Niedrige Beweggründe 11).
  • BGH, 16.04.2014 - 2 StR 608/13

    Verurteilung wegen Tötung eines Kleinkindes in Köln rechtskräftig

    Vor- und Nachtatverhalten sind bei der Strafzumessung zu berücksichtigen, wenn ein schuldrelevanter Zusammenhang mit der Tat besteht (vgl. Senat, Urteil vom 19. Juli 2000 - 2 StR 96/00, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Vorleben 28; BGH, Beschluss vom 29. Januar 2013 - 4 StR 532/12, NStZ-RR 2013, 170, 171; Fischer, aaO, § 46 Rdn. 32, 46 ff.).
  • BGH, 25.09.2019 - 5 StR 222/19

    Niedriger Beweggrund bei Tötung zur Wiederherstellung der Familienehre (objektive

    Ob diese subjektiven Voraussetzungen gegeben sind, kann aber nicht beurteilt werden, ohne dass zuvor geklärt und dargelegt worden ist, welche Motivation der Tat zugrunde lag und ob diese Motivation - nach der erforderlichen Gesamtwürdigung - als niedrig einzustufen ist (vgl. BGH, Urteil vom 19. Juli 2000 - 2 StR 96/00, NStZ 2001, 87).
  • BGH, 15.01.2003 - 5 StR 223/02

    Mord (Habgier; Heimtücke; niedrige Beweggründe - Bewusstsein der besonderen

    Situationstaten genauerer Prüfung (vgl. BGH StV 2000, 20, 21, BGH NStZ 2001, 87; Tröndle/Fischer, StGB 51. Aufl. § 211 Rdn. 12 m. w. N.).
  • BGH, 09.02.2017 - 1 StR 415/16

    Strafzumessung (Berücksichtigung von Vortatverhalten; Verhältnis von minder

    Dabei kann im Rahmen der Strafzumessung auch ein Vortatverhalten berücksichtigt werden, wenn ein schuldrelevanter Zusammenhang mit der Tat besteht (BGH, Urteile vom 16. April 2014 - 2 StR 608/13, BfHR StGB § 225 Konkurrenzen 4 und vom 19. Juli 2000 - 2 StR 96/00, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Vorleben 28; Beschluss vom 29. Januar 2013 - 4 StR 532/12, NStZ-RR 2013, 170, 171).
  • BGH, 15.06.2022 - 6 StR 23/22

    Mord (sonstige niedrige Beweggründe; Gesamtwürdigung: Vorgeschichte der Tat,

    a) Der Charakter einer Tat als Spontantat hindert die Annahme niedriger Beweggründe nicht (st. Rspr., vgl. etwa BGH, Urteile vom 14. Juli 1988 - 4 StR 210/88, BGHR StGB § 211 Abs. 2 StGB niedrige Beweggründe 11; vom 19. Juli 2000 - 2 StR 96/00).
  • BGH, 13.08.2013 - 4 StR 288/13

    Strafzumessung (Berücksichtigung von Tätermotiven und allgemeinen

    Umstände, die zur allgemeinen Art der Lebensführung des Täters gehören, dürfen ihm bei der Strafzumessung indes nur dann zur Last gelegt werden, wenn sie eine Beziehung zu der abgeurteilten Tat haben und sich daraus eine höhere Tatschuld ergibt (BGH, Urteil vom 19. Juli 2000 - 2 StR 96/00, NStZ 2001, 87, 88; Beschluss vom 20. September 1996 - 2 StR 209/96, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Vorleben 27; Beschluss vom 23. August 1989 - 3 StR 264/89, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Vorleben 9; Beschluss vom 22. Juli 1988 - 2 StR 361/88, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Vorleben 8; Beschluss vom 13. November 1987 - 2 StR 558/87, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Vorleben 7).
  • BGH, 25.01.2006 - 2 StR 348/05

    Mord (niedrige Beweggründe; Einsichtsfähigkeit); Totschlag; Schuldfähigkeit

    Zwar kann die Frage, ob ein Täter sich der Umstände bewusst war, die den Tatantrieb als besonders verwerflich erscheinen lassen, grundsätzlich erst dann beantwortet werden, wenn die Motivation der Tat aufgeklärt ist (vgl. BGH NStZ 2001, 87; BGH NStZ 1996, 384, 385; Jähnke in LK 11. Aufl. § 211 Rdn. 34).
  • BGH, 14.04.2004 - 4 StR 577/03

    Mord aus niedrigen Beweggründen (subjektive Komponente des Mordmerkmals;

    Da das Landgericht zudem davon ausgegangen ist, daß der Angeklagte Frau T. deshalb aufgesucht hat, um sie von einer Aussage gegen ihn abzubringen, und er sich erst ("spätestens") am Ende des Streitgesprächs im Zustand "heftiger Gemütsbewegung" (UA 13, 15, 17) dazu entschloß, sie und ihren Lebensgefährten zu töten - das Schwurgericht seinen Feststellungen somit eine affektiv geprägte, sich aus der Situation entwickelnde Tat zugrundelegt - hätte es diese Prüfung besonders sorgfältig vornehmen müssen (vgl. BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 11, 16, 39; BGH NStZ 2001, 87).
  • BGH, 08.03.2022 - 6 StR 320/21

    Mord (sonstige niedrige Beweggründe; lückenhafte Beweiswürdigung; Handeln im

  • LG Arnsberg, 02.09.2022 - 4 Ks 28/22
  • BGH, 13.04.2011 - 3 StR 114/11

    Strafzumessung (Umstände, die nicht geeignet sind, die Tatschuld zu

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