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   BGH, 28.11.2003 - 2 StR 403/03   

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https://dejure.org/2003,7267
BGH, 28.11.2003 - 2 StR 403/03 (https://dejure.org/2003,7267)
BGH, Entscheidung vom 28.11.2003 - 2 StR 403/03 (https://dejure.org/2003,7267)
BGH, Entscheidung vom 28. November 2003 - 2 StR 403/03 (https://dejure.org/2003,7267)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Strafschärfende Berücksichtigung von Umständen, die Merkmale des gesetzlichen Tatbestands sind bei der Strafzumessung

  • Judicialis

    -

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 46 Abs. 3; BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1
    Doppelverwertungsverbot beim Handeltreiben mit BtM

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR StGB § 46 Abs. 3 Handeltreiben 5
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 23.01.2018 - 3 StR 586/17

    Rechtsfehler bei der Strafzumessung im Betäubungsmittelstrafrecht

    Denn zum einen erfasst das Handeltreiben mit Betäubungsmitteln typischerweise deren Verkauf an andere Personen (BGH, Beschluss vom 28. November 2003 - 2 StR 403/03, BGHR StGB § 46 Abs. 3 Handeltreiben 5) und damit auch, dass die Betäubungsmittel in den Verkehr geraten (BGH, Beschluss vom 14. Juni 2017 - 3 StR 97/17, juris Rn. 11).
  • BGH, 14.06.2017 - 3 StR 97/17

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt bei notwendiger

    Es erfasst typischerweise den Verkauf an andere Personen (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 28. November 2003 - 2 StR 403/03, BGHR StGB § 46 Abs. 3 Handeltreiben 5) und damit auch, dass die Betäubungsmittel in den Verkehr geraten.
  • BGH, 09.01.2019 - 1 StR 602/18

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Zum einen erfasst das Handeltreiben mit Betäubungsmitteln typischerweise deren Verkauf an andere Personen (BGH, Beschlüsse vom 28. November 2003 - 2 StR 403/03, BGHR StGB § 46 Abs. 3 Handeltreiben 5 und vom 23. Januar 2018 - 3 StR 586/17 Rn. 4) und damit auch, dass die Betäubungsmittel in den Verkehr geraten (BGH, Beschlüsse vom 14. Juni 2017 - 3 StR 97/17 Rn. 11 und vom 23. Januar 2018 - 3 StR 586/17 Rn. 4) und dadurch andere Personen gefährdet werden.
  • BGH, 12.01.2021 - 4 StR 411/20

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Begriff des

    Das Handeltreiben mit Betäubungsmitteln erfasst jedoch typischerweise deren Verkauf an andere Personen (BGH, Beschluss vom 28. November 2003 ? 2 StR 403/03, BGHR StGB § 46 Abs. 3 Handeltreiben 5) und damit auch, dass die Betäubungsmittel in den Verkehr geraten (BGH, Beschluss vom 14. Juni 2017 ? 3 StR 97/17, juris Rn. 11).
  • BGH, 10.06.2021 - 2 StR 13/21

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Strafschärfende Berücksichtigung

    Denn das Handeltreiben mit Betäubungsmitteln erfasst typischerweise deren Verkauf an andere Personen (BGH, Beschluss vom 28. November 2003 - 2 StR 403/03, BGHR StGB § 46 Abs. 3 Handeltreiben 5) und damit auch, dass die Betäubungsmittel in den Verkehr geraten (BGH, Beschluss vom 14. Juni 2017 - 3 StR 97/17, juris Rn. 11).
  • BGH, 02.11.2017 - 3 StR 434/17

    Zum möglichen Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot bei strafschärfender

    Es erfasst typischerweise den Verkauf an andere Personen (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 28. November 2003 - 2 StR 403/03, BGHR StGB § 46 Abs. 3 Handeltreiben 5) und damit auch, dass die Betäubungsmittel in den Verkehr geraten.
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