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   BGH, 29.10.1997 - 3 StR 282/97   

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BGH, 29.10.1997 - 3 StR 282/97 (https://dejure.org/1997,2121)
BGH, Entscheidung vom 29.10.1997 - 3 StR 282/97 (https://dejure.org/1997,2121)
BGH, Entscheidung vom 29. Oktober 1997 - 3 StR 282/97 (https://dejure.org/1997,2121)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für eine unzulässige Verfahrensverzögerung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MRK Art. 6; StGB § 46

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 12
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 24.11.1983 - 2 BvR 121/83

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung bei überlanger Dauer

    Auszug aus BGH, 29.10.1997 - 3 StR 282/97
    Daß der vom Landgericht in den Strafzumessungserwägungen verwendete Oberbegriff der "überlangen Verfahrensdauer" auch die rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerungen umfaßt, ergibt sich auch aus der allgemein üblichen Verwendung dieses Begriffs wie etwa der Veröffentlichung von einschlägigen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, in denen unter Überschriften und Leitsätzen mit diesem Begriff zur Verfahrensverzögerung Stellung genommen wird (vgl. BVerfG NJW 1984, 967 [BVerfG 24.11.1983 - 2 BvR 121/83]; 1993, 3254; 1995, 277).

    Unter diesen Umständen liegt auch keine Fallgestaltung vor, die eine Verfahrenseinstellung rechtfertigen könnte (vgl. BGH NStZ 1988, 283; BVerfG NStZ 1984, 128).

  • BGH, 06.09.1988 - 1 StR 473/88

    Folgen eines "Nichtdaraufeingehen" auf das Verstreichen von sechs Jahren zwischen

    Auszug aus BGH, 29.10.1997 - 3 StR 282/97
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs liegt bei einer Art. 6 Abs. 1 EMRK zuwiderlaufenden Verfahrensverzögerung ein besonderer Strafmilderungsgrund vor, der neben dem strafmildernden Gesichtspunkt des Zeitablaufs zwischen Tat und Aburteilung bestehen kann und als solcher eigenständig zu berücksichtigen und in den Urteilsgründen zu erörtern ist (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 1, 3, 5 - 7).
  • BGH, 24.07.1991 - 5 StR 286/91

    Strafzumessung: Strafmilderung infolge Verfahrensverzögerung

    Auszug aus BGH, 29.10.1997 - 3 StR 282/97
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs liegt bei einer Art. 6 Abs. 1 EMRK zuwiderlaufenden Verfahrensverzögerung ein besonderer Strafmilderungsgrund vor, der neben dem strafmildernden Gesichtspunkt des Zeitablaufs zwischen Tat und Aburteilung bestehen kann und als solcher eigenständig zu berücksichtigen und in den Urteilsgründen zu erörtern ist (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 1, 3, 5 - 7).
  • BGH, 20.01.1987 - 1 StR 687/86

    Strafzumessung - Berücksichtigung einer Verfahrensverzögerung zu Gunsten des

    Auszug aus BGH, 29.10.1997 - 3 StR 282/97
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs liegt bei einer Art. 6 Abs. 1 EMRK zuwiderlaufenden Verfahrensverzögerung ein besonderer Strafmilderungsgrund vor, der neben dem strafmildernden Gesichtspunkt des Zeitablaufs zwischen Tat und Aburteilung bestehen kann und als solcher eigenständig zu berücksichtigen und in den Urteilsgründen zu erörtern ist (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 1, 3, 5 - 7).
  • BVerfG, 07.03.1997 - 2 BvR 2173/96

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Berücksichtigung der Verletzung des

    Auszug aus BGH, 29.10.1997 - 3 StR 282/97
    Das Landgericht hat auch das Ausmaß der vorgenommenen Herabsetzung ausreichend bestimmt (vgl. BVerfG, Beschluß vom 7. März 1997 - 2 BvR 2173/96).
  • BVerfG, 19.04.1993 - 2 BvR 1487/90

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Dauer eines Strafverfahrens -

    Auszug aus BGH, 29.10.1997 - 3 StR 282/97
    Daß der vom Landgericht in den Strafzumessungserwägungen verwendete Oberbegriff der "überlangen Verfahrensdauer" auch die rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerungen umfaßt, ergibt sich auch aus der allgemein üblichen Verwendung dieses Begriffs wie etwa der Veröffentlichung von einschlägigen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, in denen unter Überschriften und Leitsätzen mit diesem Begriff zur Verfahrensverzögerung Stellung genommen wird (vgl. BVerfG NJW 1984, 967 [BVerfG 24.11.1983 - 2 BvR 121/83]; 1993, 3254; 1995, 277).
  • BGH, 09.12.1987 - 3 StR 104/87

    5 Jahre verzögerte Zuleitung an den BGH - § 347 StPO, willkürliche und

    Auszug aus BGH, 29.10.1997 - 3 StR 282/97
    Unter diesen Umständen liegt auch keine Fallgestaltung vor, die eine Verfahrenseinstellung rechtfertigen könnte (vgl. BGH NStZ 1988, 283; BVerfG NStZ 1984, 128).
  • BGH, 17.01.2008 - GSSt 1/07

    Systemwechsel bei der Entschädigung für rechtsstaatswidrig verzögerte

    c) An diese Rechtsprechung des EGMR und des Bundesverfassungsgerichts anknüpfend haben die Strafsenate des Bundesgerichtshofs ihre ursprüngliche Spruchpraxis geändert: Ist ein Strafverfahren unter Verstoß gegen Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK und rechtsstaatliche Grundsätze durch die Strafverfolgungsorgane verzögert worden, so hat der Tatrichter nach der neueren Rechtsprechung zunächst stets Art und Ausmaß der Verzögerung sowie ihre Ursache konkret festzustellen und - falls dies zum Ausgleich der vom Beschuldigten erlittenen Belastungen nicht ausreichend ist und andere rechtliche Folgen (Verfahrenseinstellung aus Opportunitätsgründen oder wegen eines Verfahrenshindernisses) nicht in Betracht kommen - in einem zweiten Schritt das Maß der Kompensation durch Vergleich der an sich verwirkten mit der tatsächlich verhängten Strafe ausdrücklich und konkret zu bestimmen (s. etwa BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 7, 12; BGH NJW 1999, 1198, 1199; NStZ-RR 2000, 343; StV 1998, 377; 2002, 598; wistra 1997, 347; 2001, 177; 2002, 420; StraFo 2003, 247).
  • BGH, 23.08.2007 - 3 StR 50/07

    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Kompensationslösung;

    Hieran anknüpfend entwickelte sich in der Folgezeit eine Spruchpraxis aller Senate des Bundesgerichtshofs dahin, dass der Tatrichter zunächst stets Art und Ausmaß der Verzögerung sowie ihre Ursache konkret festzustellen und - falls dies zur Kompensation nicht ausreichend ist und andere rechtliche Folgen nicht in Betracht kommen - in einem zweiten Schritt das Maß der Kompensation durch Vergleich der an sich verwirkten mit der tatsächlich verhängten Strafe ausdrücklich und konkret zu bestimmen hat (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 7, 12; BGH NJW 1999, 1198, 1199; NStZ-RR 2000, 343; StV 1998, 377; 2002, 598; wistra 1997, 347; 2001, 177; 2002, 420; StraFo 2003, 247).
  • BGH, 10.11.1999 - 3 StR 361/99

    Verschlechterungsverbot; Beschleunigungsgebot

    Die Strafkammer hat unter Beachtung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK (vgl. BVerfG NStZ 1997, 591), der auch der Bundesgerichtshof gefolgt ist (BGHR StGB § 46 II Verfahrensverzögerung 7, 12; BGH NStZ 1999, 181), Art und Ausmaß der Verzögerung festgestellt und sodann das Maß der Kompensation durch eine Ermäßigung der an sich verwirkten Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten um ein Jahr auf zwei Jahre und sechs Monate konkret bestimmt.

    Diese Auffassung liegt auch dem Beschluß des Senats vom 29. Oktober 1997 - 3 StR 282/97 - zugrunde.

  • BGH, 06.06.2000 - 4 StR 91/00

    Verletzung des Rechts auf gerichtliche Entscheidung in angemessener Zeit;

    Es hat unter Beachtung der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BVerfG NStZ 1997, 591; BGH NStZ 1999, 181; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 7 und 12) Art und Ausmaß der Verzögerung festgestellt und sodann das Maß der Kompensation durch eine Ermäßigung der an sich verwirkten Jugendstrafen konkret bestimmt.
  • BGH, 21.01.2000 - 3 StR 367/99

    Beihilfe zur Vergewaltigung; Bestimmung des milderen Gesetzes

    Ob das Verfahren in der Weise verzögert worden ist, daß wegen eines Verstoßes gegen Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK eine konkret bestimmte Ermäßigung der Strafe hätte erfolgen müssen (vgl. BVerfG NStZ 1997, 591; BGHR StGB § 46 II Verfahrensverzögerung 7, 12; BGH NStZ 1999, 181, 182; BGH, Urt. vom 10. November 1999 - 3 StR 361/99 ), braucht der Senat nicht zu entscheiden.

    Deshalb hätte es einer Verfahrensrüge bedurft (vgl. BGHR StGB § 46 II Verfahrensverzögerung 12; BGH NStZ 1999, 313; BGH, Urt. vom 10. November 1999 - 3 StR 361/99 ).

  • BGH, 11.09.2003 - 3 StR 316/02

    Konfrontationsrecht / Fragerecht (audiovisuelle Vernehmung; Darlegungspflichten

    Die genauere Feststellung der Verfahrensdauer, die auf diese Verzögerung und andere (etwa auch nach Erlaß des angefochtenen Urteils) eingetretenen rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerungen entfällt, wird dem neuen Tatrichter vorbehalten sein; er wird nach den Grundsätzen der Rechtsprechung - im Wege des Freibeweises - Art und Ausmaß der Verzögerung festzustellen und das Maß der Kompensation durch Vergleich der an sich verwirkten mit der tatsächlich verhängten Strafe ausdrücklich und konkret zu bestimmen haben (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 7, 12; BGH NStZ 1999, 181).
  • BGH, 17.12.2003 - 1 StR 445/03

    Recht auf Verfahrensbeschleunigung (Beschleunigungsgebot; rechtsstaatswidrige

    Zudem umfaßt der verwendete Oberbegriff in der älteren Rechtsprechung (vgl. BGH NStZ 1999, 181) durchaus auch die rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerungen, wie sich an der Veröffentlichung von einschlägigen Entscheidungen und Stellungnahmen im Schrifttum unter entsprechenden Überschriften und Leitsätzen zeigt (so schon BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 12 m.w.N.).
  • BGH, 20.09.2000 - 3 StR 88/00

    Urteil gegen Anlagebetrüger rechtskräftig

    Eine Verfahrensrüge zur Begründung einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung und damit eines Verstoßes gegen Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK ist nicht erhoben (vgl. BGHSt 45, 308, 310; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 12; BGH NStZ 1999, 313).
  • BGH, 02.08.2000 - 3 StR 502/99

    Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot; Unterbringung in einem psychiatrischen

    Zwar ist eine Verletzung des Beschleunigungsgebots im Revisionsverfahren grundsätzlich nur aufgrund einer entsprechenden Verfahrensrüge zu prüfen (BGHR StGB § 46 II Verfahrensverzögerung 12; BGHR MRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Verfahrensverzögerung 7, 9; BGH NJW 2000, 748; BGH, Beschl. vom 21. Januar 2000 - 3 StR 367/99).
  • BGH, 04.01.1999 - 3 StR 597/98

    Beschleunigungsgebot; Strafzumessung; Verfahrensrüge; Rechtsstaatswidrige

    Die Verletzung des Beschleunigungsgebotes nach Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK ist im Revisionsverfahren grundsätzlich nur auf Grund einer entsprechenden Verfahrensrüge zu prüfen (BGHR StGB § 46 II Verfahrensverzögerung 12; BGH, Beschl. vom 28. August 1998 - 3 StR 142/98).
  • BGH, 19.07.2000 - 3 StR 259/00

    Beschleunigungsgebot; Bildung einer Gesamtstrafe

  • BGH, 03.12.2002 - 3 StR 417/02

    Beschleunigungsgebot (Strafmilderung; Strafzumessung; besondere Bedeutung /

  • KG, 23.06.2008 - 1 Ss 213/04

    Überlange Verfahrensdauer: Teileinstellung wegen rechtsstaatswidriger

  • BGH, 06.12.2007 - 5 StR 478/07

    Berücksichtigung einer Verletzung des Rechts auf Verfahrensbeschleunigung auf die

  • BGH, 30.10.2003 - 5 StR 416/03

    Verletzung des Beschleunigungsgebotes (rechtsstaatswidrige

  • BGH, 10.05.2000 - 2 StR 142/00

    Führen einer halbautomatischen Selbstladekurzwaffe (Verjährung); Konkurrenzen

  • BGH, 19.11.2003 - 2 StR 368/03

    Recht auf Verfahrensbeschleunigung und Recht auf Beschwerde (Kompensation

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