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   BGH, 19.09.1986 - 2 StR 484/86   

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https://dejure.org/1986,4232
BGH, 19.09.1986 - 2 StR 484/86 (https://dejure.org/1986,4232)
BGH, Entscheidung vom 19.09.1986 - 2 StR 484/86 (https://dejure.org/1986,4232)
BGH, Entscheidung vom 19. September 1986 - 2 StR 484/86 (https://dejure.org/1986,4232)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Tateinheitliche Verbindung der Taten zum Nachteil mehrerer Prostituierter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR StGB § 52 Abs. 1 Handlung, dieselbe 1
  • StV 1987, 243
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 09.08.1985 - 3 StR 301/85

    Anforderungen an die Hinweispflicht im Hinblick auf genaue Art und Anzahl der

    Auszug aus BGH, 19.09.1986 - 2 StR 484/86
    In solchen Fällen würden die einzelnen Taten im Sinne des § 181 a Abs. 1 StGB tateinheitlich verbunden sein (BGH bei Holtz MDR 1982, 624; BGH Beschluß vom 9. August 1985 - 3 StR 301/85).
  • BGH, 04.04.2019 - AK 12/19

    Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate (Vollzug der Untersuchungshaft

    Allein eine enge zeitliche und räumliche Verbundenheit verschiedener Handlungsabläufe sowie die gleiche Motivationslage des Täters genügen in solchen Fällen nicht, um die verschiedenen Handlungen zu einer materiellrechtlichen Tat im Sinne des § 52 StGB zu verbinden; anders verhält es sich indes, wenn die objektiven Ausführungshandlungen in einem für alle Tatbestandsverwirklichungen notwendigen Teil zumindest teilweise identisch sind und so dazu beitragen, den Tatbestand aller in Betracht kommenden Strafgesetze zu erfüllen (BGH, aaO Rn. 19; vgl. ferner BGH, Beschluss vom 19. September 1986 - 2 StR 484/86, BGHR StGB § 52 Abs. 1 Handlung, dieselbe 1; Urteil vom 15. Juli 2007 - 2 StR 131/05, NStZ-RR 2007, 46, 47).
  • BGH, 19.11.2009 - 3 StR 87/09

    Sexuelle Nötigung (sexualbezogener Körperkontakt zwischen Täter oder Drittem

    Diese ist gegeben, wenn die Ausführungshandlungen des Täters in einem für alle Tatbestandsverwirklichungen notwendigen Teil zumindest teilweise identisch sind und so dazu beitragen, den Tatbestand aller in Betracht kommender Strafgesetze zu erfüllen (Rissing-van Saan aaO § 52 Rdn. 20 m. w. N.; vgl. etwa für die Tatbestände der Förderung der Prostitution, der Zuhälterei und des Menschenhandels bei Handlungen zum Nachteil mehrerer Frauen BGHR StGB § 52 Abs. 1 Handlung, dieselbe 1; BGH bei Pfister NStZ-RR 2004, 358; 2005, 366; BGH NStZ-RR 2007, 46, 47; StV 1987, 243; 2003, 617, 618; Beschl. vom 25. August 1999 - 3 StR 290/99; BGH bei Pfister NStZ-RR 2002, 357 f.).
  • BGH, 06.10.1989 - 3 StR 80/89

    Straftatbestand der dirigierenden Zuhälterei - Überprüfung der Verjährung beim

    Zwar ist insoweit eine tateinheitliche Verbindung der einzelnen Taten durch jeweils tatbestandsmässige Handlungen möglich, die sich gleichzeitig gegen mehrere Prostituierte richten (vgl. BGHR StGB § 181 a I 2 Konkurrenzen 1).
  • BGH, 09.10.2001 - 4 StR 395/01

    Tateinheit zwischen Förderung der Prostitution und Zuhälterei

    Bezüglich dieser beiden Fälle ist daher Tateinheit gegeben (vgl. BGHR StGB § 181 a Abs. 1 Nr. 2 Konkurrenzen 1, 2).
  • BGH, 24.05.2000 - 3 StR 184/00

    Ausbeuterische Zuhälterei; Konkurrenzen

    Da somit die tatbestandlichen Ausführungshandlungen der Ausbeutung gegenüber diesen Prostituierten zumindest teilidentisch waren, stehen die einzelnen Taten gemäß § 181 a Abs. 1 Nr. 1 StGB zum Nachteil mehrerer Frauen trotz der Höchstpersönlichkeit des geschützten Rechtsgutes zueinander in Tateinheit gemäß § 52 StGB (vgl. BGHR StGB § 181 a Abs. 1 Nr. 2 Konkurrenzen 1 und 2; BGH StV 1987, 243; Laufhütte in LK 11. Aufl. § 181 a Rdn. 19; Lenckner in Schönke/Schröder, StGB 25. Aufl. § 181 a Rdn. 26).
  • BGH, 20.10.1988 - 4 StR 413/88

    Förderung der Prostitution - Zuhälterei durch die Organisation des

    Bei solcher Sachlage würden die einzelnen Taten der Zuhälterei tateinheitlich verbunden sein (BGHR StGB § 181 a Abs. 1 Nr. 2 Konkurrenzen 1 mit Nachw.).
  • BGH, 07.04.1993 - 2 StR 130/93

    Verurteilung wegen ausbeuterischer Zuhälterei - Begriff der Ausbeutung -

    Wenn - worüber die neu entscheidende Strafkammer zu befinden haben wird - der Angeklagte sich auch im Falle der Zeugin El A. der (ausbeuterischen) Zuhälterei schuldig gemacht hat, so käme je nach den dann getroffenen Feststellungen die Möglichkeit in Betracht, daß die Delikte der Zuhälterei, die der Angeklagte gegenüber beiden Frauen begangen hat, zueinander im Verhältnis der Tateinheit stehen (vgl. BGHR StGB § 181 a Abs. 1 Nr. 2 Konkurrenzen 1; Dreher/Tröndle, StGB 46. Aufl. § 181 a Rdn. 16 a.E.; Lenckner in Schönke/Schröder, StGB 24. Aufl. § 181 a Rdn. 26).
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