Rechtsprechung
   BGH, 11.12.1990 - 5 StR 500/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,2999
BGH, 11.12.1990 - 5 StR 500/90 (https://dejure.org/1990,2999)
BGH, Entscheidung vom 11.12.1990 - 5 StR 500/90 (https://dejure.org/1990,2999)
BGH, Entscheidung vom 11. Dezember 1990 - 5 StR 500/90 (https://dejure.org/1990,2999)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1990,2999) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen versuchten Mordes aufgrund Verdeckungsabsicht in Tateinheit mit Vergewaltigung - Begründetheit der an den Hilfsbeweisantrag der gynäkologischen Untersuchung des Opfers in Narkose anknüpfenden Aufklärungsrüge - Aufklärungsrüge im Zusammenhang mit der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHR StGB § 52 Abs. 1 Handlung, dieselbe 22
  • StV 1991, 146
  • StV 1991, 146 LS
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 681/85

    Strafbarkeit wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit schwerer Körperverletzung

    Auszug aus BGH, 11.12.1990 - 5 StR 500/90
    Insofern unterscheidet sich der vorliegende Fall von demjenigen, der dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 6. März 1986 - 4 StR 681/85 - (bei Holtz MDR 1986, 622) zugrunde lag.
  • RG, 12.04.1894 - 761/94

    Inwieweit ist es zulässig, Gerichtsbeschlüsse, die in der Hauptverhandlung gefaßt

    Auszug aus BGH, 11.12.1990 - 5 StR 500/90
    Im übrigen genügt es zur Protokollierung der Verkündung eines auf einem besonderen Blatt niedergeschriebenen Beschlusses, wenn er, wie es hier geschehen ist, der Sitzungsniederschrift als Anlage beigefügt und seine Bekanntmachung in dieser vermerkt wird (RGSt 25, 248, 250; 334, 335; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg 24. Aufl. § 273 StPO Rdn. 26 und § 244 StPO Rdn. 175; Herdegen in KK 2. Aufl. § 244 StPO Rdn. 57).
  • BGH, 14.01.2015 - 4 StR 532/14

    Mord (Ermöglichungsabsicht; Tateinheit mit Schwangerschaftsabbruch)

    Die vom Landgericht rechtsfehlerfrei angenommene Tateinheit zwischen § 211 und § 218 StGB (vgl. BGH, Urteil vom 4. Oktober 1957 - 2 StR 330/57, BGHSt 11, 15, 16 f.; Beschluss vom 3. Januar 1996 - 3 StR 588/95, NStZ 1996, 276) stellt die Absicht zur Ermöglichung einer "anderen Straftat" nicht in Frage (vgl. BGH, Urteil vom 11. Dezember 1990 - 5 StR 500/90, BGHR StGB § 52 Abs. 1 Handlung, dieselbe 22; Senatsbeschluss vom 27. Juni 2002 - 4 StR 158/02, NStZ 2003, 371).
  • BGH, 24.10.2013 - 4 StR 124/13

    Anordnung der Sicherungsverwahrung neben der Verhängung lebenslanger

    Der Bundesgerichtshof hat daher eine Tateinheit zwischen einem (versuchten) Verdeckungsmord und einer Sexualstraftat in einem Fall bejaht, in dem der Angeklagte noch während der Begehung des Sexualdeliktes mit der Tötungshandlung begann (BGH, Urteil vom 11. Dezember 1990 - 5 StR 500/90, BGHR StGB § 52 Abs. 1 Handlung, dieselbe 22; vgl. auch BGH, Beschluss vom 27. Juni 2002 - 4 StR 158/02, NStZ 2003, 371, 372), und die Annahme von Tatmehrheit in einem Fall bestätigt, in dem sich aus den Urteilsfeststellungen nicht ergab, dass der Täter noch weitere sexuelle Handlungen an seinem Opfer vornehmen wollte, als er zum Angriff auf dessen Leben ansetzte (BGH, Urteil vom 6. März 1986 - 4 StR 681/85, MDR 1986, 622 bei Holtz).
  • BGH, 07.07.1994 - IX ZR 115/93

    Voraussetzungen eines Geständnisses

    a) Ein Geständnis im Sinne von § 288 ZPO ist die Erklärung, daß eine von der Gegenseite behauptete Tatsache wahr ist (BGH, Urt. v. 6. November 1961 - VII ZR 120/60, JZ 1962, 252; v. 7. März 1983 - VIII ZR 331/81, NJW 1983, 1496, 1497; Wieczorek, Zivilprozeßrecht 2. Aufl. § 288 Rdn. B, B II a 1; Rosenberg/Schwab/Gottwald, Zivilprozeßrecht 15. Aufl. § 114 I 1 d; Nikisch, Zivilprozeßrecht 2. Aufl. § 67 I 1; Schneider, MDR 1991, 297).
  • BGH, 27.06.2002 - 4 StR 158/02

    Tateinheit beim Verdeckungsmord (zweiaktiges Geschehen; natürliche

    Der von den Angeklagten in Ausführung dieses Planes zur Verdeckung der Vortat zum Nachteil des Opfers begangene Mordversuch sowie die vom Landgericht zutreffend als räuberischer Angriff auf einen Kraftfahrer in Tateinheit mit versuchter schwerer räuberischer Erpressung gewertete Vortat sind jedoch keine rechtlich selbständige Taten, sondern eine Tat im Rechtssinne (§ 52 StGB; vgl. BGH aaO; StraFo 1999, 100), was der Verurteilung wegen versuchten Verdeckungsmordes nicht entgegensteht (vgl. BGHR StGB § 52 Abs. 1 Handlung, dieselbe 22).
  • BGH, 06.02.2007 - 4 StR 476/06

    Besonders schwere Brandstiftung (Zeit, zu der sich Menschen im Tatobjekt

    Da der Angeklagte von Beginn des Tatgeschehens an bis zu der Brandlegung in räuberischer Absicht handelte und die schwere räuberische Erpressung beim Legen des Feuers noch nicht beendet war (UA 21), besteht zwischen allen vom Angeklagten verwirklichten Straftatbeständen Tateinheit (vgl. BGHR StGB § 52 Abs. 1 Handlung, dieselbe 5, 8, 13, 21, 22; BGH, Beschluss vom 14. Januar 2004 - 2 StR 445/03).
  • OLG Hamm, 15.11.2000 - 2 Ss OWi 1078/00

    Fertigstellung des Protokolls, Unterzeichnung einer Anlage durch den Richter,

    Da die Unterzeichnung von Protokollanlagen (nur) zweckmäßig, gesetzlich jedoch nicht vorgeschrieben ist (vgl. BGHR StPO § 273 Abs. 1 Protokollinhalt 2; OLG Düsseldorf MDR 1986, 166; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 44. Aufl., § 271 Rdnr. 13), genügt jedenfalls die Unterzeichnung der Anlage nicht dem Formerfordernis der insoweit eindeutigen Vorschrift des § 271 Abs. 1 StPO, die gemäß § 71 Abs. 1 OWiG auch für das Ordnungswidrigkeitenverfahren gilt (vgl. Senatsbeschluss vom 27. Juni 1991 in 2 Ss OWi 577/91).
  • OLG Hamm, 28.11.2000 - 2 Ss OWi 1099/00

    Fertigstellung des Protokolls, Unterzeichnung einer Anlage durch den Richter,

    Da die Unterzeichnung von Protokollanlagen (nur) zweckmäßig, gesetzlich jedoch nicht vorgeschrieben ist (vgl. BGHR StPO § 273 Abs. 1 Protokollinhalt 2; OLG Düsseldorf MDR 1986, 166; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 44. Aufl., § 271 Rn 13), genügt jedenfalls die Unterzeichnung dieser Anlage nicht dem Formerfordernis der insoweit eindeutigen Vorschrift des § 271 Abs. 1 StPO, die gemäß § 71 Abs. 1 OWiG auch für das Ordnungswidrigkeitenverfahren gilt (vgl. Senatsbeschluss vom 27. Juni 1991 in 2 Ss OWi 577/91 und vom 15. November 2000 in 2 Ss OWi 1078/00).
  • OLG Karlsruhe, 17.01.2020 - 2 Rb 35 Ss 933/19

    Dokumentation der Urteilsformel im Protokoll

    Dies entspricht auch der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHR StPO § 273 Abs. 1 Protokollinhalt 2; NStZ-RR 2002, 100), der in diesem Zusammenhang auch klargestellt hat, dass es dabei einer gesonderten Unterzeichnung der Anlagen nicht bedarf (ebenso OLG Düsseldorf MDR 1986, 166; OLG Hamm NStZ-RR 2001, 83; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 24.11.2017 - 1 OWi 2 Ss Bs 87/17, juris; OLG Brandenburg a.a.O.).
  • VG Berlin, 10.09.2014 - 3 K 973.12

    Gehobener Polizeivollzugsdienst: Nichtbestehen einer Modulprüfung im Rahmen eines

    Der Bundesgerichtshof hat in der vom Kläger genannten Entscheidung und auch später (vgl. BGH, MDR 1991, S. 297) ausdrücklich klargestellt, dass § 81c StPO (aus mehreren Gründen) keine Grundlage für körperliche Eingriffe bietet, insbesondere nicht für eine (in dem vom BGH entschiedenen Fall von der Verteidigung des Verurteilten geforderte) Narkoseuntersuchung eines minderjährigen Opfers.
  • OLG Koblenz, 07.01.2021 - 1 OWi 6 SsRs 411/20

    Richtigkeit von ES 3.0 als standardisiertem Messverfahren bei Fahrzeugen mit

    Denn auch zur Protokollierung der Verkündung eines auf einem besonderen Blatt niedergeschriebenen Beschlusses genügt es, wenn er der Sitzungsniederschrift als Anlage beigefügt und seine Bekanntmachung in dieser vermerkt wird, ohne dass diese Anlage von den Mitgliedern des Gerichts unterschrieben zu sein braucht (vgl. BGH, 5 StR 500/90 v. 11.12.1990 - Rn. 8 n. juris).
  • BGH, 26.04.1994 - 1 StR 32/94

    Ablehnung eines Beweisantrages - Wörtliche Protokollierung - Gesamtstrafe -

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht