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   BGH, 14.06.1993 - 4 StR 302/93   

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https://dejure.org/1993,3416
BGH, 14.06.1993 - 4 StR 302/93 (https://dejure.org/1993,3416)
BGH, Entscheidung vom 14.06.1993 - 4 StR 302/93 (https://dejure.org/1993,3416)
BGH, Entscheidung vom 14. Juni 1993 - 4 StR 302/93 (https://dejure.org/1993,3416)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verbindung von zwei in Tatmehrheit zueinander stehenden Diebstählen durch das Vergehen des unerlaubten Fahrens ohne Führerschein zu einer rechtlichen Einheit - Möglichkeit der strafschärfenden Heranziehung von bei gesetzlich bestimmten besonders schweren Fällen ein ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 46 Abs. 3, § 243

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR StGB § 52 Abs. 1 Klammerwirkung 8
  • StV 1993, 521 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 07.01.1993 - 4 StR 592/92

    Tateinheit zwischen Diebstahl und Abtransport der Beute mittels Kraftfahrzeug

    Auszug aus BGH, 14.06.1993 - 4 StR 302/93
    Als minderschwere Straftat vermag das Vergehen des § 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG die beiden Diebstahlstaten entgegen der Auffassung des Landgerichts nicht zu einer rechtlichen Einheit zu verbinden (BGHSt 18, 66, 69; BGH, Beschluß vom 7. Januar 1993 - 4 StR 592/92).
  • BGH, 01.12.1992 - 4 StR 577/92

    Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

    Auszug aus BGH, 14.06.1993 - 4 StR 302/93
    Das Doppelverwertungsverbot dieser Vorschrift läßt es über ihren Wortlaut hinaus nicht zu, Umstände als strafschärfend heranzuziehen, die - wie das Einbrechen in einen umschlossenen Raum in § 243 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 StGB - bei gesetzlich bestimmten besonders schweren Fällen ein Regelbeispiel begründen (BGHR StGB § 46 Abs. 3 Regelbeispiel 1).
  • BGH, 21.05.1991 - 4 StR 144/91

    Möglichkeit der Verletzung des Verschlechterungsverbots im Falle einer

    Auszug aus BGH, 14.06.1993 - 4 StR 302/93
    Die Änderung des Schuldspruchs führt zur Aufhebung der Einsatzstrafe, an deren Stelle zwei Einzelstrafen festzusetzen sind (vgl. BGHR StPO § 358 Abs. 2 Nachteil 5), sowie der Gesamtstrafe.
  • BGH, 07.09.1962 - 4 StR 266/62

    Tateinheit von Fahren ohne Fahrerlaubnis i.S.d. § 24 Abs. 1 Nr. 1 oder 2

    Auszug aus BGH, 14.06.1993 - 4 StR 302/93
    Als minderschwere Straftat vermag das Vergehen des § 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG die beiden Diebstahlstaten entgegen der Auffassung des Landgerichts nicht zu einer rechtlichen Einheit zu verbinden (BGHSt 18, 66, 69; BGH, Beschluß vom 7. Januar 1993 - 4 StR 592/92).
  • BGH, 22.07.2009 - 5 StR 268/09

    Tateinheit (Dauerdelikt; Fahren ohne Fahrerlaubnis; Klammerwirkung)

    Denn als minderschwere Straftat vermag das - ununterbrochene - Vergehen des § 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG den Betrug und die Nötigung nicht zu einer rechtlichen Einheit zu verbinden (vgl. BGHSt 18, 66, 69; BGHR StGB § 52 Abs. 1 Klammerwirkung 8).
  • BGH, 01.07.2003 - 4 StR 55/03

    Vergewaltigung (Nötigungsmittel im Sinne der §§ 177, 178 StGB a.F.; fortwirkende

    a) Bei der Beurteilung der Konkurrenzverhältnisse ist zu beachten, daß ein minder schweres Delikt zwei schwerere Straftaten nicht zu einer rechtlichen Einheit zu verbinden vermag (vgl. BGHR StGB § 52 Abs. 1 Klammerwirkung 4, 8).
  • BGH, 26.11.1998 - 4 StR 406/98

    Darlegungsanforderungen bei der Aufklärungsrüge; Entbehrlichkeit der Berechnung

    Zu Lasten des Angeklagten hat es nämlich nicht Umstände herangezogen, die bei gesetzlich bestimmten besonders schweren Fällen ein Regelbeispiel begründen oder mit dessen Verwirklichung im allgemeinen einhergehen (vgl. BGH, Beschluß vom 14. Juni 1993 - 4 StR 302/93 = StV 1993, 521 LS), sondern gemäß § 46 Abs. 2 Satz 2 StGB die konkrete und ausreichend festgestellte Höhe des eingetretenen Schadens.
  • BGH, 06.08.2019 - 1 StR 305/19

    Doppelverwertungsverbot (unzulässige strafschärfende Berücksichtigung von

    Umstände, die bereits ein Regelbeispiel begründet und den Strafrahmen festgelegt haben, dürfen also nicht nochmals herangezogen werden, um die konkret zu verhängende Strafe zu bemessen (BGH, Beschlüsse vom 18. Oktober 1982 - 3 StR 353/82 Rn. 2 und vom 14. Juni 1993 - 4 StR 302/93 Rn. 5).
  • OLG Naumburg, 25.08.2016 - 1 RV 44/16

    Strafzumessung, Doppelverwertungsverbot

    Bezüglich der Taten Nr. 17 und 25 ergibt sich der Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot daraus, dass die Hilflosigkeit des Opfers bereits Merkmal des in § 243 Abs. 1 Nr. 6 StGB normierten Regelbeispiels ist (vgl. BGH, Beschl. v. 14. Juni 1993, 4 StR 302/93, Rn. 5, zitiert nach juris).
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