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   BGH, 14.12.1994 - 3 StR 475/94   

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https://dejure.org/1994,4098
BGH, 14.12.1994 - 3 StR 475/94 (https://dejure.org/1994,4098)
BGH, Entscheidung vom 14.12.1994 - 3 StR 475/94 (https://dejure.org/1994,4098)
BGH, Entscheidung vom 14. Dezember 1994 - 3 StR 475/94 (https://dejure.org/1994,4098)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verminderte Einsichtsfähigkeit - Handlungsunrecht - Schuldunfähigkeit - Verminderte Schuldfähigkeit - Vorwerfbarkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 20, § 21

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR StGB § 63 Tat 4
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 02.02.1966 - 2 StR 529/65

    Aufhebung der Unterbringung in einer Heilanstalt und Pflegeanstalt wegen

    Auszug aus BGH, 14.12.1994 - 3 StR 475/94
    § 21 StGB kommt nicht in Betracht, wenn der Täter trotz erheblich verminderter Einsichtsfähigkeit das Unerlaubte seines Tuns erkennt (BGHSt 21, 27; 34, 22, 25).
  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 40/86

    Unterbringung bei schwerer anderer seelischer Abartigkeit

    Auszug aus BGH, 14.12.1994 - 3 StR 475/94
    § 21 StGB kommt nicht in Betracht, wenn der Täter trotz erheblich verminderter Einsichtsfähigkeit das Unerlaubte seines Tuns erkennt (BGHSt 21, 27; 34, 22, 25).
  • BGH, 25.01.1995 - 3 StR 535/94

    Verminderte Schuldfähigkeit - Einsichtsfähigkeit - Steuerungsfähigkeit -

    Auszug aus BGH, 14.12.1994 - 3 StR 475/94
    Für § 21 StGB ist in den Fällen verminderter Einsichtsfähigkeit nur Raum, wenn die Einsicht zwar gefehlt hat, dem Täter dies jedoch vorzuwerfen ist (vgl. BGH NStZ 1985, 309; BGHR StGB § 21 Einsichtsfähigkeit 6, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 11.07.1986 - 3 StR 274/86

    Schuldunfähigkeit - Alkoholismus - Entzug - Unterbringung - Psychiatrisches

    Auszug aus BGH, 14.12.1994 - 3 StR 475/94
    Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat darauf hin, daß eine Unterbringung nach § 63 StGB ferner nur dann in Betracht kommt, wenn schon die Anlaßtat auf den die Annahme der §§ 20, 21 StGB rechtfertigenden dauerhaften Defekt zurückzuführen ist, d.h. mit diesem in einem kausalen Zusammenhang steht (vgl. BGH NStZ 1986, 572; Hanack in LK 11. Aufl. § 63 Rdn. 61; Horn SK § 63 Rdn. 16).
  • BGH, 05.03.1985 - 4 StR 80/85

    Minderung der Schuld bei Einsehbarketi des Unrechts ungeachtet der geistigen

    Auszug aus BGH, 14.12.1994 - 3 StR 475/94
    Für § 21 StGB ist in den Fällen verminderter Einsichtsfähigkeit nur Raum, wenn die Einsicht zwar gefehlt hat, dem Täter dies jedoch vorzuwerfen ist (vgl. BGH NStZ 1985, 309; BGHR StGB § 21 Einsichtsfähigkeit 6, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 06.02.1997 - 4 StR 672/96

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - Eine

    Für § 21 StGB ist in Fällen verminderter Einsichtsfähigkeit nur Raum, wenn die Einsicht zwar gefehlt hat, dem Täter dies jedoch vorzuwerfen ist (st. Rspr.; BGHSt 21, 27; 34, 22, 25; BGHR StGB § 63 Tat 4, betreffend den Fall einer diagnostizierten "Borderline"-Persönlichkeit).
  • BGH, 12.07.2006 - 5 StR 215/06

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Feststellungen der

    Für § 21 StGB ist in den Fällen verminderter Einsichtsfähigkeit nur Raum, wenn die Einsicht gefehlt hat und dem Täter dies vorzuwerfen ist (vgl. BGH NStZ 1985, 309; BGHR StGB § 21 Einsichtsfähigkeit 6; BGHR StGB § 63 Tat 4, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 23.09.2015 - 4 StR 371/15

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Die Voraussetzungen des § 20 oder zumindest die des § 21 StGB zum Zeitpunkt der Anlasstat müssen danach zweifelsfrei festgestellt sein (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 14. Dezember 1994 - 3 StR 475/94, BGHR StGB § 63 Tat 4; Urteil vom 25. Februar 2010 - 4 StR 596/09; Beschluss vom 2. Februar 2010 - 4 StR 9/10).
  • BGH, 04.04.2006 - 4 StR 60/06

    Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Der gefährliche Zustand des Täters muss danach dergestalt in der Anlasstat seinen Ausdruck finden, dass auch die für die Zukunft zu erwartenden Taten sich als Folgewirkung eben dieses Zustandes darstellen, weil nur dann die Anlasstat Indizwirkung für die Gefährlichkeitsprognose entfalten kann (st. Rspr.; BGH NJW 1998, 2986; NStZ-RR 1998, 174; BGHR StGB § 63 Tat 4).
  • BGH, 19.11.2019 - 4 StR 437/19

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Feststellung des Zustandes

    Die Voraussetzungen des § 20 oder zumindest die des § 21 StGB zum Zeitpunkt der Anlasstat müssen danach zweifelsfrei festgestellt sein (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 14. Dezember 1994 - 3 StR 475/94, BGHR StGB § 63 Tat 4; Urteil vom 25. Februar 2010 - 4 StR 596/09; Beschluss vom 23. September 2015 - 4 StR 371/15).
  • BGH, 03.01.1997 - 3 StR 545/96

    Anforderungen an die den Urteilsspruch tragenden Feststellungen des

    Nur dann, wenn die Unrechtseinsicht gefehlt hat und dies dem Angeklagten vorzuwerfen ist, kann § 21 1. Alternative StGB Anwendung finden (BGHSt 21, 27; 34, 22; BGH NStZ 1985, 309; BGHR StGB § 63 Tat 4).
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