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   BGH, 09.01.1990 - 1 StR 655/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,4591
BGH, 09.01.1990 - 1 StR 655/89 (https://dejure.org/1990,4591)
BGH, Entscheidung vom 09.01.1990 - 1 StR 655/89 (https://dejure.org/1990,4591)
BGH, Entscheidung vom 09. Januar 1990 - 1 StR 655/89 (https://dejure.org/1990,4591)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Aufklärungsrüge wegen fehlender Einholung eines Sachverständigengutachtens zur Gefahrenprognose - Ablehnung der Verhängung einer Sicherungsverwahrung trotz Vorliegen der formalen Voraussetzungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 5
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 12.07.1988 - 1 StR 280/88

    Vorliegen von "erheblichen Straftaten" im Sinne des § 66 Abs. 1 Nr. 3 StGB

    Auszug aus BGH, 09.01.1990 - 1 StR 655/89
    Sie legen auch die Annahme nahe, bei einer Gesamtwürdigung des Angeklagten und seiner Taten ergebe sich, daß er infolge eines Hanges zu erheblichen Straftaten, namentlich zu solchen, durch welche die Opfer seelisch und körperlich schwer geschädigt werden, für die Allgemeinheit gefährlich ist (§ 66 Abs. 1 Nr. 3 StGB; vgl. dazu BGHR StGB § 66 Abs. 1 Erheblichkeit 2; Gefährlichkeit 1 und 2; Hang 3).
  • BGH, 26.08.1987 - 3 StR 305/87

    Gesamtvorsatz als Voraussetzung für einen Fortsetzungszusammenhang - Beschränkung

    Auszug aus BGH, 09.01.1990 - 1 StR 655/89
    Der Senat kann nicht mit der erforderlichen Sicherheit ausschließen, daß die Strafen, wäre zugleich auf Sicherungsverwahrung erkannt worden, niedriger ausgefallen wären (vgl. BGH wistra 1988, 22 sowie BGHR StGB § 66 Abs. 1 Gefährlichkeit 1 und 2; Hang 3).
  • BGH, 31.05.1988 - 1 StR 182/88

    Voraussetzung für die Anordnung von Sicherheitsverwahrung - Gesamtwürdigung des

    Auszug aus BGH, 09.01.1990 - 1 StR 655/89
    Der Senat kann nicht mit der erforderlichen Sicherheit ausschließen, daß die Strafen, wäre zugleich auf Sicherungsverwahrung erkannt worden, niedriger ausgefallen wären (vgl. BGH wistra 1988, 22 sowie BGHR StGB § 66 Abs. 1 Gefährlichkeit 1 und 2; Hang 3).
  • BGH, 08.09.1987 - 1 StR 393/87

    Verurteilung wegen Diebstahls und Hehlerei - Ablehnung eines Beweisantrags auf

    Auszug aus BGH, 09.01.1990 - 1 StR 655/89
    Der Senat kann nicht mit der erforderlichen Sicherheit ausschließen, daß die Strafen, wäre zugleich auf Sicherungsverwahrung erkannt worden, niedriger ausgefallen wären (vgl. BGH wistra 1988, 22 sowie BGHR StGB § 66 Abs. 1 Gefährlichkeit 1 und 2; Hang 3).
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