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   BGH, 09.04.1997 - 3 StR 584/96   

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BGH, 09.04.1997 - 3 StR 584/96 (https://dejure.org/1997,3584)
BGH, Entscheidung vom 09.04.1997 - 3 StR 584/96 (https://dejure.org/1997,3584)
BGH, Entscheidung vom 09. April 1997 - 3 StR 584/96 (https://dejure.org/1997,3584)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Zuwiderhandlung gegen ein vereinsrechtliches Betätigungsverbot - Voraussetzungen der Presseverjährung - Verjährungsunterbrechung durch Eröffnungsbeschluss

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 78, § 78c; VereinsG § 20

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR StGB § 78c Abs. 1 Nr. 7 Eröffnung 1
  • NStZ-RR 1997, 282
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 20.02.1990 - 3 StR 278/89

    Radikal (Zeitschrift)

    Auszug aus BGH, 09.04.1997 - 3 StR 584/96
    Im auch hier gegebenen Fall der Verbreitung fremder Texte muß hinzukommen, daß die Wiedergabe der die Vereinstätigkeit eindeutig unterstützenden (Dritt-)Aussagen vom angesprochenen Leserkreis als eine sich die unterstützende Tendenz zu eigen machende Meinungsäußerung der Publizierenden zu verstehen ist (vgl. BGHSt 36, 363, 371; v. Bubnoff in LK StGB 11. Aufl. § 129 Rdn. 57).

    Dabei kommt es im Falle periodisch erscheinender Presseerzeugnisse entscheidend auf die einzelne Ausgabe ("Tatausgabe") an, in der der fremde Text veröffentlicht wird (BGHSt 36, 363, 371).

  • BGH, 04.08.1995 - 2 BJs 183/91

    Kriminelle Vereinigung - Terroristische Vereinigung - Abgrenzung

    Auszug aus BGH, 09.04.1997 - 3 StR 584/96
    Solche Dokumentationen dienen der umfassenden Information über das Zeitgeschehen und sind vom verfassungsrechtlich abgesicherten Zweck der Pressefreiheit auch dann gedeckt, wenn sie Äußerungen von verbotenen oder mit einem Betätigungsverbot belegten Vereinigungen zum Inhalt haben (BGH NJW 1995, 3395, 3396 [BGH 04.08.1995 - 2 BJs 183/91]; vgl. auch § 86 Abs. 3, § 130 Abs. 5, § 130 a Abs. 3 StGB).
  • BGH, 24.01.1996 - 3 StR 540/95

    Verein - Vereinsrechtliches Betätigungsverbot - Plakatklebeaktion -

    Auszug aus BGH, 09.04.1997 - 3 StR 584/96
    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob die eine Plakatklebeaktion betreffende Entscheidung des Senats in NJW 1996, 1905 [BGH 24.01.1996 - 3 StR 540/95] über die Nichtanwendbarkeit der Regelungen über die kurze Presseverjährung auch für Fälle der vorliegenden Art gilt.
  • BGH, 24.01.1996 - 3 StR 530/95

    Verwendung oder Verbreitung von Kennzeichen eines von einem vollziehbaren

    Auszug aus BGH, 09.04.1997 - 3 StR 584/96
    Wie der Senat in der vergleichbaren Revisionssache 3 StR 387/96 mit dem zum Abdruck in der amtlichen Sammlung bestimmten Urteil vom heutigen Tage dargelegt hat, bedürfen die Grundsätze zur Anwendung des § 20 Abs. 1 Nr. 4 VereinsG auf ein die verbotene Vereinstätigkeit unterstützendes Verhalten eines außenstehenden Dritten (vgl. BGHSt 42, 30) im Fall der Verbreitung von Presseerzeugnissen wegen der grundlegenden Bedeutung der Meinungs- und Pressefreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG) näherer eingrenzender Bestimmung.
  • BGH, 25.07.1984 - 3 StR 62/84

    Einschränkende Kriterien für die Beurteilung des Verbreitens von Texten nach §

    Auszug aus BGH, 09.04.1997 - 3 StR 584/96
    Danach muß ein Text, um dessen fördernde Wirkung für die verbotene Tätigkeit der Vereinigung es geht, objektiv geeignet sein, von den angesprochenen Adressaten als Werbung oder Unterstützung der Vereinstätigkeit aufgefaßt zu werden (vgl. BGHSt 33, 16, 18 f.) [BGH 25.07.1984 - 3 StR 62/84].
  • BGH, 09.04.1997 - 3 StR 387/96

    Verstoß gegen ein vereinsrechtliches Betätigungsverbot durch Veröffentlichung von

    Auszug aus BGH, 09.04.1997 - 3 StR 584/96
    Wie der Senat in der vergleichbaren Revisionssache 3 StR 387/96 mit dem zum Abdruck in der amtlichen Sammlung bestimmten Urteil vom heutigen Tage dargelegt hat, bedürfen die Grundsätze zur Anwendung des § 20 Abs. 1 Nr. 4 VereinsG auf ein die verbotene Vereinstätigkeit unterstützendes Verhalten eines außenstehenden Dritten (vgl. BGHSt 42, 30) im Fall der Verbreitung von Presseerzeugnissen wegen der grundlegenden Bedeutung der Meinungs- und Pressefreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG) näherer eingrenzender Bestimmung.
  • BVerfG, 14.01.1969 - 1 BvR 553/64

    Durchsetzung von Parteiverboten

    Auszug aus BGH, 09.04.1997 - 3 StR 584/96
    Gleiche Erwägungen hat das Bundesverfassungsgericht zur Verfassungsmäßigkeit der §§ 42, 47 BVerfGG a.F. über die strafbare Zuwiderhandlung gegen ein Parteienverbot angestellt (BVerfGE 25, 44, 57) [BVerfG 14.01.1969 - 1 BvR 553/64]; sie haben ihre Berechtigung auch für § 20 Abs. 1 Nr. 4 VereinsG.
  • OLG Frankfurt, 22.04.1986 - 1 Ws (B) 58/86

    Unterbrechung der Verjährung; Örtlich unzuständiger Richter; Funktionell

    Auszug aus BGH, 09.04.1997 - 3 StR 584/96
    Soweit in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte vereinzelt den Handlungen eines "funktioneil unzuständigen" Richters die Unterbrechungswirkung abgesprochen worden ist (vgl. OLG Hamm NJW 1979, 844; OLG Frankfurt NStZ 1986, 561), liegen den Entscheidungen nicht vergleichbare Sachverhalte zugrunde.
  • BGH, 02.09.1992 - 3 StR 110/92

    Gewährung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Eintritt einer

    Auszug aus BGH, 09.04.1997 - 3 StR 584/96
    Denn maßgebend nach § 78 c Abs. 1 Nr. 6 StGB ist nicht die Fertigung der Anklageschrift, sondern die Erhebung der Anklage durch Einreichung der Anklageschrift bei Gericht (§ 170 Abs. 1 StPO), mithin ihr Eingang bei Gericht (vgl. BGH StV 1993, 71, 72; Jähnke a.a.O. Rdn. 30; Dreher/Tröndle StGB 47. Aufl. § 78 c Rdn. 16 m.Nachw.).
  • BGH, 10.11.2016 - 4 StR 86/16

    Betrug; Bankrott; Verjährung (Beginn, verjährungsunterbrechende

    Die rechtliche Fehlerhaftigkeit einer richterlichen Anordnung lässt die dieser Anordnung zukommende Unterbrechungswirkung unberührt, solange die Mängel nicht so schwer wiegen, dass sie die Unwirksamkeit der Anordnung zur Folge haben (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. Oktober 1980 - StB 29-31/80, BGHSt 29, 351, 357 f.; Urteil vom 9. April 1997 - 3 StR 584/96, BGHR StGB § 78c Abs. 1 Nr. 7 Eröffnung 1; Beschluss vom 19. Juni 2008 - 3 StR 545/07, NStZ 2009, 205, 206; Schmid in LK-StGB, 12. Aufl., § 78c Rn. 9 mwN).

    Diese Entscheidung war aufgrund des Umstands, dass die Beschlussfassung auf einer Verletzung des rechtlichen Gehörs im Beschwerdeverfahren beruhte, zwar verfahrensrechtlich fehlerhaft, nicht aber unwirksam (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Oktober 1980 - StB 29-31/80, aaO; Urteil vom 9. April 1997 - 3 StR 584/96, aaO), so dass gemäß § 78b Abs. 4 StGB das Ruhen der Verjährung eintrat.

  • OLG Stuttgart, 24.04.2006 - 1 Ss 449/05

    Strafrechtliche Verantwortlichkeit für das Setzen von Hyperlinks auf

    Hingegen fehlt es an einem von der Rechtsordnung anerkannten legitimen Zielsetzung etwa in Fällen, in denen sich aus einer unkommentierten Übernahme fremder Internetseiten ergibt, dass sich der Linksetzer dort enthaltene strafbare Inhalte zu eigen macht (vgl. BGH NStZ-RR 1997, 282) oder im wesentlichen Werbezwecke verfolgt (vgl. BGHSt 23, 78; 25, 30, 31; OLG Hamm NJW 1985, 2146).
  • LG Karlsruhe, 16.05.2023 - 5 KLs 540 Js 44796/22

    Strafbarkeitsvoraussetzungen an eine Unterstützungshandlung bei Unterstützung der

    In den bisher im Verfahren ergangenen Beschlüssen des Ermittlungsrichters und auch in der Anklageschrift (im wesentlichen Ergebnis der Ermittlungen) wurde insoweit maßgeblich auf zwei zu § 20 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 VereinsG ergangene Entscheidungen des BGH (Urt. v. 09.04.1997 - 3 StR 387/96 = NStZ 1997, 393; Urt. v. 09.04.1997 - 3 StR 584/96 = NStZ-RR 1997, 282) abgestellt, die ihrerseits die zu den §§ 129, 129a StGB entwickelten Grundsätze (etwa BGH, Beschl. v. 24.08.1987 - 1 BJs 167/86 - 4 StB 18/87 = NJW 1988, 1677 - mittlerweile aufgrund geänderter Gesetzeslage ausdrücklich aufgegeben durch BGH, Beschl. v. 16.05.2007 - AK 6/07, StB 3/07 = NJW 2007, 2782 f.) übertragen haben.

    - ein Artikel "objektiv geeignet [ist], von den angesprochene Adressaten als Werbung oder Unterstützung der Vereinstätigkeit aufgefaßt zu werden" (BGH NStZ 1997, 393, 394; NStZ-RR 1997, 282),.

    - "das Interesse, die Öffentlichkeit durch den unkommentierten Abdruck fremder propagandistischer Äußerungen zu informieren, für den Leser erkennbar nur vorgeschoben ist zur Verdeckung der Absicht, zugunsten der mit dem Verbot belegten Vereinigung Propaganda zu treiben" (BGH NStZ-RR 1997, 282, 283).

  • BGH, 27.05.2003 - 4 StR 142/03

    Verjährungsunterbrechung nur bei ordnungsgemäßem Durchsuchungsbefehl

    Für die vor dem 5. Mai 1994 begangenen Taten wäre die fünfjährige Verfolgungsverjährungsfrist nach §§ 78 Abs. 3 Nr. 4, Abs. 4, 266 Abs. 1 StGB bereits zum Zeitpunkt des Eingangs der Anklageschrift (§ 78 c Abs. 1 Nr. 6 StGB; vgl. hierzu BGH StV 1993, 71, 72; BGHR StGB § 78 c Abs. 1 Nr. 7 Eröffnung 1 m.w.N.) beim Landgericht am 4. Mai 1999 abgelaufen gewesen, sofern die Frist nicht zuvor wirksam unterbrochen worden ist.
  • LG Kassel, 27.04.2020 - 9 Ns 9634 Js 23170/13
    Im Hinblick auf die weitere Tat vom 15.05.2013 ist eine Unterbrechung nach § 78c Abs. 1 Nr. 6 StGB jedenfalls infolge der Erhebung der öffentlichen Klage vom 16.01.2017, welche am 20.01.2017 bei dem Amtsgericht eingegangen ist, was maßgebend ist (BGH NStZ-RR 1997, 282; BeckOK StGB/Dallmeyer, 45. Ed. 01.02.2020, StGB § 78c Rn. 18), eingetreten.
  • LG Kassel, 27.04.2020 - 9 Ns
    Im Hinblick auf die weitere Tat vom 15.05.2013 ist eine Unterbrechung nach § 78c Abs. 1 Nr. 6 StGB jedenfalls infolge der Erhebung der öffentlichen Klage vom 16.01.2017, welche am 20.01.2017 bei dem Amtsgericht eingegangen ist, was maßgebend ist (BGH NStZ-RR 1997, 282; BeckOK StGB/Dallmeyer, 45. Ed. 01.02.2020, StGB § 78c Rn. 18), eingetreten.
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